Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM
2074 entstanden aus Vorlage:
OF 219/12 vom
01.03.2013 Betreff: Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und
begehbar machen Der Magistrat wird gebeten, den
betongepflasterten Feldweg Über den Gartenwiesen, der nach der Kreuzung der
Straße Am Hasensprung in südöstliche Richtung verläuft, von hineinragenden
Baum- und Gebüschästen zu befreien und die im Kreuzungsbereich befindliche
Eingangsbarriere aus Bauschutt und Erde zu entfernen. Begründung: Vor der Bebauung des Neubaugebiets Kalbach-Süd war
der Weg Über den Gartenwiesen im gesamten Verlauf ein Feldweg, der am Hang des
Kalbachtals in die Käthcheslachmulde zum Feld führte. Für landwirtschaftliche Zwecke wird der Weg, der nach
der Überquerung der Straße Am Hasensprung durch ein kleines Gehölz führt, schon
lange nicht mehr benötigt. Er war aber als Spazierweg ins Käthcheslachtal sehr
angenehm und nützlich. Im Zuge der Wohnbebauung oberhalb des Feldweges wurde
der Zugang zu diesem Weg mit Baugrubenaushub zugeschüttet, sodass ein Begehen
vom Ort her nicht mehr möglich ist. Der Weg innerhalb des Gehölzes ist noch
vollkommen intakt, allerdings etwas durch die Äste der angrenzenden Bäume und
Büsche zugewachsen. Er dient den Anwohnern jetzt, ungeachtet des neuen
Wertstoffhofs Nord, als Sperrmüllablage. Der unterhalb des Gehölzes durch das
Gelände führende Trampelpfad hin zum begehbaren Teil des Feldwegs beweist, dass
Bedarf für den Weg als Spazierweg besteht. Der Aufwand, den Weg wieder
ungehindert begehbar zu machen, ist gering. Im Kreuzungsbereich Am Hasensprung
ist der Bauschutt zu entfernen und die Ebenflächigkeit des Weges
wiederherzustellen. Außerdem ist ein Rückschnitt der den Weg flankierenden
Bäume und Büsche vorzunehmen, soweit ihre Äste in den Weg hineinragen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.06.2013, ST 847
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.11.2013, ST 1547
Aktenzeichen: 66 5