Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM
3569 entstanden aus Vorlage:
OF 384/12 vom
18.09.2014 Betreff: Fehlende Mülltonnenstandplätze für die
Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen
und zu berichten, ob für die Baumaßnahme Park Carré, Am Hasensprung Nr. 65
bis Nr. 125, die unterlassene Anlage von zentralen
Mülltonnenstandplätzen zulässig ist und wie zu verhindern ist, dass die circa
144 Einzelmülltonnen für die 36 Wohneinheiten tagelang auf den
öffentlichen Gehwegen stehen und dort den Fußgängerverkehr behindern. Begründung: Da keine zentralen Plätze für die Mülltonnen
vorgesehen wurden und für jede einzelne Wohneinheit separate Mülltonnen
aufgestellt wurden, fehlt es an Stellflächen für die Tonnen. Da zur Straße teilweise auch nur
Treppenanlagen bestehen, werden die Mülltonnen zum Teil länger oder dauerhaft
auf den Gehsteigen belassen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass diese Regelung
nicht den städtischen Vorgaben zur Anlage von Mülltonnenstandplätzen
entspricht. Sowohl Bewohner der Anlage wie auch Anwohner bemängeln den
derzeitigen Zustand. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.03.2015, ST 507
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR
12 am 06.02.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
12 am 13.03.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 66 5