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Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2247 entstanden aus Vorlage: OF 238/12 vom 12.05.2013 Betreff: Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich Der Magistrat wird gebeten, das Halten auf beiden Straßenseiten oder einseitig im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung in der Kurve zur Straße Am Höllenberg durch Schraffierungen auf der Straße oder durch das Aufstellen des entsprechenden Halteverbotszeichens 283 der StVO zu unterbinden, da dieser Kurvenbereich durch die neue Tiefgarageneinfahrt und die Einfahrt auf einen Anwohnerparkplatz mit mehreren Stellplätzen unübersichtlich ist. Begründung: Im oben genannten Straßenabschnitt wird häufig geparkt, wenn keine Parkbuchten frei sind. Da nunmehr eine Tiefgarageneinfahrt für die neu gebauten Häuser dort entstanden ist und Kraftfahrzeuge in diesem Kurvenbereich auf die Straße Am Hasensprung einbiegen, ist das Parken in diesem Abschnitt besonders gefährlich. Zwar schreibt die Straßenverkehrsordnung nach § 12 StVO vor, dass an engen und unübersichtlichen Straßenstellen und im Bereich von scharfen Kurven das Halten und Parken untersagt ist, doch ist dies für die Anwohner und auch für deren Besucher durch entsprechende Verkehrsschilder ausdrücklich zu kennzeichnen, damit das Verbot erkennbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1233 Antrag vom 28.11.2015, OF 512/12 Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4854 Aktenzeichen: 32 1