Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM
2247 entstanden aus Vorlage:
OF 238/12 vom
12.05.2013 Betreff: Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im
Kurvenbereich Der Magistrat wird gebeten, das Halten auf beiden
Straßenseiten oder einseitig im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung in der
Kurve zur Straße Am Höllenberg durch Schraffierungen auf der Straße oder durch
das Aufstellen des entsprechenden Halteverbotszeichens 283 der StVO zu
unterbinden, da dieser Kurvenbereich durch die neue Tiefgarageneinfahrt und die
Einfahrt auf einen Anwohnerparkplatz mit mehreren Stellplätzen unübersichtlich
ist. Begründung: Im oben genannten Straßenabschnitt wird häufig
geparkt, wenn keine Parkbuchten frei sind. Da nunmehr eine Tiefgarageneinfahrt
für die neu gebauten Häuser dort entstanden ist und Kraftfahrzeuge in diesem
Kurvenbereich auf die Straße Am Hasensprung einbiegen, ist das Parken in diesem
Abschnitt besonders gefährlich. Zwar schreibt die Straßenverkehrsordnung nach §
12 StVO vor, dass an engen und unübersichtlichen Straßenstellen und im Bereich
von scharfen Kurven das Halten und Parken untersagt ist, doch ist dies für die
Anwohner und auch für deren Besucher durch entsprechende Verkehrsschilder
ausdrücklich zu kennzeichnen, damit das Verbot erkennbar ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.08.2013, ST 1233
Antrag vom
28.11.2015, OF
512/12
Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4854
Aktenzeichen: 32 1