Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM
4854 entstanden aus
Vorlage: OF 512/12 vom
28.11.2015 Betreff: Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im
Kurvenbereich Vorgang: OM 2247/13 OBR 12; ST 1233/13 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, was die mit der Stellungnahme des Magistrats ST 1233 aus 2013
angekündigte Überprüfung der Notwendigkeit der Einrichtung eines absoluten
Halteverbots ergeben hat. Sollte das Ergebnis der Überprüfung zu keinem
Halteverbot in dem Kurvenbereich führen, wird der Magistrat wegen der
unübersichtlichen Kurvensituation um eine Einschränkung des Parkens mittels
Beschilderung und markierter Sperrflächen gebeten. Auch ein Parken halbseitig
auf dem Bürgersteig vor dem Haus Nr. 40 sollte ausgeschlossen werden. Begründung: Die Fertigstellung der Tiefgarage der Wohnanlage
"Park Carre" ist seit geraumer Zeit beendet. Leider hat die Verlegung der
Tiefgaragenausfahrt zu einer Verschärfung der Parksituation geführt, da
mittlerweile der gesamte Kurvenbereich beidseitig mit der Folge zugeparkt wird,
dass der Kurvenbereich nicht eingesehen werden kann und auch keinerlei
Ausweichmöglichkeiten für Fahrzeuge verbleiben. Ein Begegnungsverkehr der Pkw
ist derzeit im Kurvenbereich nicht möglich, was zu unnötigen Rangiermanövern
führt. Besonders problematisch ist die Situation, wenn Rettungsfahrzeuge zügig
diesen Bereich anfahren müssen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.05.2013, OM 2247
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.08.2013, ST 1233
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.03.2016, ST 457
Aktenzeichen: 32 1