Rechtsanspruch auf Kitaplätze für unter Dreijährige in Kalbach erfüllen Bauplanung für eine weitere Kinderkrippe beauftragen
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 24.08.2012, OA 241 entstanden aus Vorlage:
OF 156/12 vom
22.08.2012 Betreff: Rechtsanspruch auf Kitaplätze für unter Dreijährige
in Kalbach erfüllen Bauplanung für eine weitere Kinderkrippe
beauftragen Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, um in Kalbach den
Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz zu gewährleisten, indem ein
Versorgungsgrad von 48 Prozent bis zum Jahr 2015 zusätzlich erreicht wird, zur
Erweiterung der Kita Krambambuli eine weitere neue Kinderkrippe zu errichten
und die dafür erforderlichen Bauplanungen zu beauftragen, um den Fehlbedarf von
ca. 50 Plätzen zu beheben. Als Standort für diese zukünftige Kinderkrippe sind
die seit 1997 im Bebauungsplan Nr. 688 "Kalbach-Süd" für den öffentlichen
Bedarf Schule und Kindergarten ausgewiesenen Gemeinbedarfsflächen an den
Straßen Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung oder Über den Gartenwiesen in
Anspruch zu nehmen. Der Lenkungskreis des Hochbauamtes zur Suche nach
geeigneten Grundstücken ist mit der Prüfung zu beauftragen, ob außer auf der
Fläche im Bereich Über den Gartenwiesen auch auf der Fläche am Kalbacher
Stadtpfad unter Inanspruchnahme des städtischen Flurstücks 3964, Flur 39, eine
Kinderkrippe schon vor der voraussichtlich 2014 erfolgenden Auflösung des
Ausweichquartiers für die Kita Krambambuli errichtet werden kann. Begründung: Um der eklatanten Unterversorgung an Krippenplätzen
im Bereich Kalbach (derzeitiger Versorgungsgrad 0 Prozent) zu begegnen, bittet
der Ortsbeirat, neben der Erweiterung der Kita Krambambuli, zügig einen Neubau
für eine Kinderkrippe zu beauftragen. Dabei ist die in Kalbach günstige
Situation rechtsgültig ausgewiesener Flächen für den öffentlichen Gemeinbedarf
mit entsprechenden Zweckbestimmungen zu nutzen, um ein Betreuungsangebot gemäß
den gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 18.01.2013, B 45 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 29.08.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung
der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 186 Beschluss: Der Vorlage OA
241 wird zugestimmt. 13. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 01.10.2012, TO I, TOP 31
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA
241 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE. und FREIE
WÄHLER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER
(= Annahme) 13. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP
61 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA
241 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE. und RÖMER (=
Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (=
Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (= Annahme)
8.
Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage OA
241 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2135, 13. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 01.10.2012 Aktenzeichen: 40 4