Schulhof
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2010, OM
4161 entstanden aus
Vorlage: OF 365/12 vom
06.05.2010 Betreff: Schulhof Vorgang: OM 3969/10 OBR 12; ST 479/10 Die vorbezeichnete Stellungnahme vom 24.
März 2010 beruht auf einer unzutreffenden Tatsachengrundlage bezüglich der
Eigentumsverhältnisse des Grundstücks zwischen Schulgelände und Straße Am
Hasensprung. Wie seitens des Liegenschaftsamtes am 5. Mai 2010 telefonisch
bestätigt wurde, ist der entsprechende Eigentumsübertragungsvertrag bereits
notariell protokolliert worden und es steht - möglicherweise - lediglich die
grundbuchrechtliche Umsetzung noch aus. Jedenfalls stehe das Gelände der Stadt
zur Verfügung; das Schulamt werde hierüber in Kürze informiert werden.
Festzuhalten ist mithin, dass mit relativ einfachen Mitteln der Schulhof
erweitert werden könnte. Im Übrigen hatte sich die Anregung des Ortsbeirats
zur Schulhoferweiterung (OM 3969) nicht auf ein bestimmtes Grundstück
beschränkt, und es wäre - falls tatsächlich ein Erwerb nicht möglich gewesen
wäre - auch eine Anpachtung/Anmietung eines Grundstücks in Betracht
gekommen. Hinsichtlich der in der
Stellungnahme erwähnten Stellplätze ist noch auszuführen, dass soweit
ersichtlich keine Planungen bestehen, zusätzliche - neben den bisher
bestehenden - Stellplätze einzurichten, so dass bereits vor diesem Hintergrund
die Stellplatzsatzung der Erweiterung nicht im Wege stehen dürfte, zumal dort
in § 6 eine hier wohl einschlägige Ausnahmeregelung vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten,
nochmals zu der - nachfolgend wiedergegebenen - Anregung vom 19.02.2010,
OM 3969, Stellung zu nehmen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung
gebeten, ob der Schulhof des gegenwärtigen (Grundschul-) Provisoriums an der
Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Hasensprung z.B. durch Einbeziehung des
Grundstücks an der Straße Am Hasensprung erweitert werden kann und ob mobile
Spielgeräte aufgestellt werden können. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 15.06.2010, ST 921
Aktenzeichen: 40 2