Sperrung der Feldwege zwischen Kalbach und Riedberg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM
3013 entstanden aus Vorlage:
OF 331/12 vom
08.03.2014 Betreff: Sperrung der Feldwege zwischen Kalbach und
Riedberg Der Magistrat wird gebeten, nach dem Rückbau der
Wegefläche Alte Riedbergstraße die Befahrung dieser
Wegeverbindung nicht nur durch Verbotsschilder zu untersagen, sondern auch
durch geeignete bauliche Maßnahmen wirkungsvoll zu unterbinden. Um die
Benutzung anderer Schleichwege, wie während der Vollsperrung des Weges Alte
Riedbergstraße im Zuge des Rückbaus geschehen, zu verhindern, wird der
Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine Befahrung des Weges
In der Kätcheslach von der Kreuzung in Verlängerung des Weges Kalbacher
Stadtpfad in westlicher Richtung zum Kätcheslachweiher verhindern. Begründung: Leider hat sich in den vergangenen Jahren, bedingt
durch den Baustellenverkehr und fehlende Verbotsschilder, auf dem Feldweg Alte
Riedbergstraße ein regulärer, wenn auch geringer Autoverkehr entwickelt. Die
Schließung dieser Wegeverbindung ist dem Ortsbeirat seit Beginn der
Baumaßnahmen Riedberg mehrfach verbindlich zugesagt worden. Der Ortsbeirat
erwartet, dass nun nach Abschluss des Rückbaus diese zugesicherte Sperrung
nicht nur formell durch Verbotsschilder, sondern auch materiell durch bauliche
Sperren vollzogen wird und ebenso Umfahrungen ausgeschlossen werden. Nach Schließung der Durchfahrt Alte Riedbergstraße
ist festzustellen, dass Pkw auf der Suche nach einer direkten Strecke
Kalbach-Riedberg von Kalbach kommend den Weg In der Kätcheslach fahren, vor dem
Kätcheslachweiher nach links Richtung Riedbergallee abbiegen, dort an der
Durchfahrtssperre umdrehen, zurück am Weiher an der Durchfahrtssperre Richtung
Kätcheslachpark scheitern und danach dem befestigten Feldweg folgen, bis sie
auf dem Feldweg hinter den Häusern Am Hasensprung landen. All diese Wege werden
von Schulkindern und Spaziergängern sowie Radfahrern stark frequentiert.
Abgesehen von der Missachtung des Durchfahrtsverbots besteht auf diesen Wegen
eine erhebliche Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.07.2014, ST 920
Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 0