Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 07.10.2016, OM 718 entstanden aus Vorlage:
OF 83/12 vom
26.09.2016 Betreff: Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen
Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des
Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, 1. unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt
in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite
ein absolutes Halteverbot mit markierter Sperrfläche von
mindestens fünf Metern Länge einzurichten; 2. den Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung
auszubessern beziehungsweise die fehlenden Pflastersteine zu ersetzen. Begründung: Zu 1.: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es
zulässig, unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus
Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen am Beginn der
Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes
Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig
befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der
Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung
einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um
den aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies
behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden
Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Schule. Der betroffene
Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese
Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines
entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen
entschärft werden.
Zu 2.: Der Bürgersteig Talstraße/Ecke
Am Hasensprung ist an der Bordsteinkante kaputt. Hier fehlen Pflastersteine,
und die Steine, die noch liegen, sind locker. An dieser Ecke befindet sich ein Zebrastreifen, der
auf dem offiziellen Schulweg der Kinder liegt. Diese defekte Stelle im
Bürgersteig ist eine Gefahr für Kinder und Erwachsene. Da die Kurve sehr eng ist und sehr oft das Parkverbot
gegenüber in der Talstraße missachtet wird, hatte der Bus, der die Kinder aus
der Bonameser Kita zu den Containern in den Kalbacher Stadtpfad brachte,
Probleme, auf der Straße zu bleiben, und fuhr auf die Kante des Bürgersteigs.
Das hält der stärkste Bürgersteig nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.11.2016, ST 1618
Aktenzeichen: 32 1