Meine Nachbarschaft: In den Gräben
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Vorlagen
Erneuerung des Zebrastreifens auf dem Berkersheimer Weg in Höhe des Sportplatzes FV.09
Antrag vom 02.05.2013, OF 611/9 Betreff: Erneuerung des Zebrastreifens auf dem Berkersheimer Weg in Höhe des Sportplatzes FV 09 Der Sportplatz wird von vielen Sportlern und Besuchern, darunter zahlreichen Kindern und Jugendlichen benutzt. Der Ausgang führt über eine kleine Treppe direkt auf den Berkersheimer Weg. Ein Bürgersteig fehlt an dieser Stelle. Durch Straßenbauarbeiten ist der hier früher vorhandene Zebrastreifen verschwunden. Dadurch besteht eine erhöhte Gefährdung der querenden Fußgänger, da die Autofahrer nicht entsprechend gewarnt werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Zebrastreifen auf dem Berkersheimer Weg zwischen dem Sportplatz des FV 09 und dem kleinen Parkplatz nahe der Haus-Nr. 202 zu erneuern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 611/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 612/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 9 am 20.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 611/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 612/9 wurde zurückgezogen.
Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg/Zehnmorgenstraße
Antrag vom 01.05.2013, OF 612/9 Betreff: Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg/Zehnmorgenstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg in der Zehnmorgenstraße im Bereich Berkersheimer Weg/Zehnmorgenstraße in Höhe des Eingangsbereichs zum Sportplatz des FV 09 in Ordnung zu bringen. Begründung: Der Fußgängerüberweg in der Zehnmorgenstraße im Bereich Berkersheimer Weg/Zehnmorgenstraße in Höhe des Eingangsbereichs zum Sportplatz des FV 09 ist in einem miserablen Zustand. Da der Fußgängerüberweg häufig auch von Kindern und Jugendlichen genutzt wird, die zum Sportplatz wollen, sollte die Markierung im Interesse der Verkehrssicherheit schnellstmöglich erneuert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 611/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 612/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 9 am 20.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 611/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 612/9 wurde zurückgezogen.
Vorgespräche im Hinblick auf einen Ausbau der Main-Weser-Bahn
Antrag vom 25.03.2013, OF 425/10 Betreff: Vorgespräche im Hinblick auf einen Ausbau der Main-Weser-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Vorgespräche von Seiten der Stadt Frankfurt zwischenzeitlich mit der Deutschen Bahn AG hinsichtlich des Ausbaus der Main-Weser-Bahn geführt wurden und zu welchen Ergebnissen diese Gespräche für den Ortsbezirk 10 geführt haben, insbesondere was hinsichtlich der Führung des Bauverkehrs und eines Schutzes der Bevölkerung vor unzumutbaren Baulärm, besonders nachts, durch Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte für Baustellen gemäß dem Planfeststellungsbeschluss besprochen wurde. Begründung: Auf der Informationsveranstaltung der Deutschen Bahn AG am 19. März 2013 zum Ausbau der Main-Weser-Bahn hat diese zwar wiederholt darauf hingewiesen, dass sie zur Vorbereitung ihrer Baumaßnahmen Vorgespräche mit den betroffenen Kommunen geführt habe. Sie hat aber insbesondere zu den die Bevölkerung im Ortsbezirk 10 in den Stadtteilen Berkersheim, Frankfurter Berg und Bonames besonders betreffenden Punkten Bauverkehr und Lärmschutz keine konkreten Auskünfte erteilt. Vor dem Hintergrund, dass die vom Planfeststellungsbeschluss vorausgesetzten Tatsachen teilweise gar nicht mehr gegeben sind, etwa wird der Berkersheimer Weg in Frankfurter Berg, der für den Bauverkehr vorgesehen ist, erheblich zurückgebaut sein, ist eine gute Vorbereitung der Bauarbeiten aber unumgänglich, um die Belastungen der Bürger zu senken, indem insbesondere der Bauverkehr in streng kanalisierten Bahnen geführt wird. Ansonsten besteht wieder die Gefahr, dass mangels genauer Vorgaben, wie beim Austausch der Gleise auf der Strecke, der Bauverkehr letztlich alle Straßen blockiert und nutzt, was während der angedachten Bauzeit von 3 Jahren nach den Darstellungen der Bahn nicht hinnehmbar wäre. Insofern ist Transparenz herzustellen, was an Vorgesprächen bereits geführt wurde, da die erforderliche sorgfältige Vorbereitung erhebliche Zeit in Anspruch nehmen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 09.04.2013, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 691 2013 Die Vorlage OF 425/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zum Haushaltssicherungskonzept 2013 hier: An der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg festhalten
Antrag vom 11.03.2013, OF 421/10 Betreff: Zum Haushaltssicherungskonzept 2013 hier: An der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg festhalten In der Anlage 4 (Festlegungen der Haushaltskommission) wird die Streichung der Ausgaben und Einnahmen des Projektes 5.001142 im Haushalt 2013 angeregt. Dieser Vorschlag erscheint weder aus Nachhaltigkeitsgründen, noch aus ökonomischer und ökologischer Sicht sinnvoll. Die auf den ersten Blick bereinigte Haushaltsentlastung i.H.v. 4,34 Mio. EUR berücksichtigt nicht - Eine mögliche Verkürzung beispielsweise der Buslinie 27 und deren Einsparungspotentiale hinsichtlich finanzieller Ausgaben an Veolia Verkehr Rhein-Main GmbH sowie Feinstaub- und/oder CO2-Emmissionen - Möglicherweise höhere Fahrpreiseinnahmen und eine Reduktion des Individualverkehrs durch das attraktivere ÖPNV-Angebot aufgrund Direktanbindung des Frankfurter Bergs und der S-Bahnlinie - Bereits geleistete Ausgaben aus Haushaltsmitteln für Planungen und Gutachten - Planungsanbindungen "Grunderneuerung Berkersheimer Weg" - Gefährdung von Fördermitteln aufgrund zeitlich befristeter Programme - Weitere Kostensteigerungen bei gegebenenfalls noch späteren Baubeginn - Planungssicherheit für potenzielle Investoren z.B. in den Bereichen Gewerbe und Wohnen Da nicht einmal eine Verschiebung ersichtlich ist, möge der Ortsbeirat deshalb beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: An dem Projekt "Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg" wird festgehalten. Im Haushalt 2013 oder Folgenden bleiben die erforderlichen Planungs- und weiteren Investitionsmittel sowie die Zuschusseinnahmen erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2013, M 44 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 421/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP (= Annahme)
Konzept für die Berkersheimer Grundschule
Antrag vom 05.02.2013, OF 400/10 Betreff: Konzept für die Berkersheimer Grundschule Vorgang: ST 1734/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie das Grobkonzept für den Neubau einer Berkersheimer Grundschule auf dem sogenannten "Schwarzen Platz" ausschauen wird. Insbesondere möge er berichten, wie auf diesem Gelände eine Aula und eine Schulturnhalle für die Berkersheimer Grundschule realisiert werden sollen. Begründung: Der Magistrat hatte mit Stellungnahme ST 1734 vom 19.11.2012 mitgeteilt, dass der Magistrat nun endgültig plant, auf dem Grundstück am Prämäckerweg einen Schulneubau für eine dreizügige Grundschule mit fünf Betreuungsräumen zu errichten. Sie soll die gegenwärtige Berkersheimer Grundschule ersetzen. Hierfür hat der Magistrat Planungsmittel in Höhe von 250.000,- Euro im Investitionsprogramm 2012-2015 eingestellt. Dem Ortsbeirat war nun vor längerer Zeit bereits eine Grobplanung für einen solchen Schulneubau vorgestellt worden. Bereits damals war eine Lösung für das dringendste Problem der Berkersheimer Grundschule, nämlich dass sie keine Schulturnhalle hat, auf den zur Verfügung stehenden Geländestücken nur sehr unbefriedigend lösbar, weil die Turnhalle durch eine Straße abgetrennt worden wäre. Ferner benötigte die Berkersheimer Grundschule dringend eine Aula, weil Veranstaltungen mit einem größeren Kreis der Schulgemeinde nur auf dem Schulhof durchgeführt werden können, was sehr wetterabhängig ist. Insbesondere für die Berkersheimer Grundschule als Europaschule mit entsprechenden Sonderprogrammen ist dies sehr unbefriedigend. Hinzu kommt nun noch die Schulbetreuung. Auch insofern besteht also ein erheblicher Raumbedarf. Zwischenzeitlich wird das für den Schulbau vorgesehene Gelände aber noch durch eine weitere Straße durchschnitten, und ferner ist auf einer Ecke das Heizkraftwerk für die Wohnbebauung am Schwarzen Platz errichtet worden. Die Planungsaufgaben sind also noch deutlich herausfordernder geworden. Vor diesem Hintergrund wäre es sehr sinnvoll, die Grobkonzeption, wie auf den nun bestehenden unterschiedlichen Grundstücken ein schlüssiges Raumkonzept, das all diese Anforderungen erfüllt, realisiert werden soll, bereits jetzt vorzustellen. Nur so wäre es den hieran interessierten Kreisen, insbesondere Schulleitung, Schulelternbeirat, Schulverein und Ortsbeirat gegebenenfalls noch möglich, Beiträge zu erbringen, wie diese Problem überwunden werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1734 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2013, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 627 2013 Die Vorlage OF 400/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Maßnahmen zur Sicherung der wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1884 entstanden aus Vorlage: OF 374/10 vom 08.01.2013 Betreff: Maßnahmen zur Sicherung der wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg Vorgang: OM 2892/09 OBR 10; ST 541/09 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg zwischen der Straße Am Ulmenrück und der Homburger Landstraße besser vor unsachgemäßer Benutzung geschützt werden und so ihre Zerstörung aufgehalten wird. Hierzu sollten zumindest Schilder aufgestellt werden, die deutlich machen, dass der Parkstreifen nur für Pkw zugelassen ist, und eventuell eine zusätzliche Begrenzung des Parkstreifens durch niedrige Holzgatter vorgesehen werden. Begründung: Der Magistrat hatte auf die Ortsbeiratsanregung OM 2892 bereits mit der Stellungnahme ST 541 vom 16.04.2009 mitgeteilt, dass der betreffende Parkstreifen nur für die Nutzung durch Pkw zugelassen ist und die Einhaltung dieser Regelung durch stärkere Kontrollen in Aussicht gestellt. Leider hat dies nichts genutzt, weil weiterhin auch Lastwagen dort abgestellt wurden. Das Ergebnis ist, dass zwischenzeitlich die seitlich angeordnete Begrünung teilweise völlig heruntergefahren ist und sich der Parkstreifen auch ansonsten teilweise in einem solch desolaten Zustand befindet, dass auch Pkws dort regelrecht versinken. Das führt beim Herausfahren von Pkws auch zu einer noch weitergehenden Zerstörung des Parkstreifens. Da die Gestaltung des Berkersheimer Weges in diesem Bereich ursprünglich sehr gelungen war, muss dieser Zustand unbedingt durch wirksame Maßnahmen beseitigt werden, da ansonsten durch eine fortschreitende Verwahrlosung jeder Respekt vor den Anlagen verloren zu gehen droht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2009, OM 2892 Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 541 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 545 Aktenzeichen: 66 5
Auswirkungen des geplanten Jugendclubs am Heilsberg in Bad Vilbel auf den Ortsbezirk 10
Antrag vom 12.11.2012, OF 361/10 Betreff: Auswirkungen des geplanten Jugendclubs am Heilsberg in Bad Vilbel auf den Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit von dem in Bad Vilbel auf der Wiese zwischen Berkersheimer Weg und der Bebauung auf dem Heilsberg geplanten Jugendzentrum unmittelbar an der Grenze zu Frankfurt Belastungen für den Ortsbezirk 10, insbesondere durch zusätzlichen Schleichverkehr über den Berkersheimer Weg, ausgehen werden und wie eine unsachgemäße Nutzung der angrenzenden Streuobstwiesen des Grüngürtels vermieden werden kann. Begründung: Die Stadt Bad Vilbel ist offensichtlich dabei, auf dem Heilsberg in unmittelbarem Anschluss an den Frankfurter Grüngürtel ein Jugendzentrum am äußersten Stadtrand zu errichten. Da die Verkehrsführung auf dem Heilsberg ohnehin an der Belastungsgrenze operiert, stellt sich die Frage, wie die Erschließung für motorisierte Besucher auf diesem Gelände sichergestellt werden soll und ob dieser Jugendclub dann nicht dazu führen wird, dass der unerlaubte Schleichverkehr über den Berkersheimer Weg, der auch durch Überprüfung durch die Stadtpolizei insbesondere nachts nicht effektiv kontrolliert werden kann, weiter zunehmen wird. Ferner verbleiben je nach Größe des geplanten Zentrums auf Bad Vilbeler Territorium gerade für Jugendliche nicht mehr viel Freiflächen, auf Frankfurter Territorium grenzen dagegen die mittlerweile einigermaßen eingewachsenen Streuobstwiesen des Grüngürtels an, die besonders schutzwürdig sind. Insofern ist zu prüfen, ob von einer solchen Nutzung auf Vilbeler Seite nicht auch eine Gefahr für diese Gebiete ausgehen kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 361/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
eungesheimFraktion: SPDTitel/Betreff: Bekanntheit und Finden der Kulturdenkmäler verbessern (die 2.)
Antrag vom 01.11.2012, OF 360/10 Betreff: Bekanntheit und Finden der Kulturdenkmäler verbessern (die 2.) Vorgang: ST 1455/12 In der ST 1455 vom 10.09.212 befasst sich der Magistrat (offensichtlich ausschließlich durch das Denkmalamt vertreten) vorwiegend mit der Kennzeichnung am entsprechenden Objekt. Dieses ist neben dem Schutz durch das Hager Abkommen sicherlich sehr dienlich, wenn man das Kulturdenkmal tatsächlich gefunden hat! Das eigentliche Finden, das Vorhandensein sowie die Bekanntheit steigert diese alleinige Maßnahme allerdings deutlich unzureichend. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten erneut zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können (beispielsweise durch wegweisende braune Hinweispfeilschilder an Kreuzungsbereichen wie Homburger Landstr./Berkersheimer Weg, Homburger Landstr./Weinstr., Gießener Str./Weinstr., usw.), um den Bekanntheitsgrad und das Finden der Denkmale, auch im Hinblick auf Besucher und Touristen im Ortsbezirk 10, vor Ort deutlich zu verbessern. § 16 und § 18 Hess. Denkmalschutzgesetz widerspricht dieser Möglichkeit nicht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1455 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 360/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme)
Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Verlängerung der U-Bahn-Linie U5?
Antrag vom 01.11.2012, OF 354/10 Betreff: Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Verlängerung der U-Bahn-Linie U5? Vorgang: M 151/10 Der Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 151, lässt die Interpretation zu, dass die Realisierung des Kreisverkehrsplatzes sowie die Anbindung der Julius-Brecht-Strasse noch nicht endgültig beschlossen wurde. Zwischenzeitlich vorgenommene Bodenmarkierungen, auch in der Julius-Brecht-Strasse, lassen jedoch vermuten, dass diese Anbindung nunmehr umgesetzt werden soll. Die bestehende Quartiersgarage ist aktuell mit rund 230 Fahrzeugen (Tendenz steigend) belegt und in (dem dann direkt betroffenen Bereich) der Julius-Brecht-Strasse existieren 21 legale sowie 7 Behindertenparkplätze. Es bestehen viele offene Fragen, auch insofern, ob das aus dem städtebaulichen Wettbewerb "Hochhäuser Frankfurter Berg" vorgestellte Projekt nunmehr vollumfänglich realisiert wird, die Verlängerung zusammenhängend mit der geplanten Grundsanierung Berkersheimer Weg, dem Ausbau der Main-Weser-Bahn sowie der voraussichtlichen Durchsetzung der Vorgartensatzung und den dann ebenfalls in den Straßenraum drängenden (zurzeit ca. 350) Fahrzeugen geschieht. Der Magistrat wird deshalb gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Welcher Bauzeitraum wird für den Frankfurter Berg, aber insbesondere für den Abschnitt Kreuzung Homburger Landstr./Berkersheimer Weg und neuer Endhaltestelle der U5 erwartet? 2. Bleiben noch Kleingärten an der Endstation erhalten oder welcher Nutzung wird die Fläche zugeführt? 3. Wird ein Kreisverkehrsplatz errichtet und ist die Anbindung an diesen sowie die veränderte Linienführung der Julius-Brecht-Strasse vorgesehen? 4. Wenn ja, ist der Abriss der Quartiersgarage in der Julius-Brecht-Strasse geplant und wann ist mit dem Beginn des Abrisses zu rechnen? 5. Wenn ja, ist als Ersatz eine neue Quartiersgarage mit wenigstens gleicher Kapazität sowie Miethöhe für die Nutzer vorgesehen und wo/in welcher Form wird diese entstehen? 6. Wenn eine neue Quartiersgarage vorgesehen ist, welcher Zeitraum ist hierfür bis zur tatsächlichen Nutzbarkeit geplant? 7. Sind während der Bauphase bereits ausreichende Bereiche/Flächen vorgesehen, um die dann wegfallenden Garagen- und Stellplätze für die Bürger zumutbar zu ersetzen? Wo befinden sich diese? 8. Ist der Abriss und die nahtlose Fortführung des Jugendhauses Frankfurter Berg geplant und wenn ja, wo am Frankfurter Berg wäre der neue Standort vorgesehen? 9. Wurden die Rettungsdienste in die Planungen eingebunden und wie sind deren Zu-/Abfahrt an den Objekten der Julius-Brecht-Str., insbesondere Nummern 3 und 5 sichergestellt? 10. Ergeben sich Beschränkungen aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan NW 101b Nr. 1? 11. Ist gegebenenfalls eine Änderung des Bebauungsplans NW 101b Nr. 1 erforderlich, wie sehen diese konkret und der zeitliche Verfahrensablauf aus? 12. Wird die "Grundsanierung Berkersheimer Weg", insbesondere im Kreuzungsbereich Homburger Landstr./Berkersheimer Weg mit dieser Maßnahme sowie der Verlängerung der U5 verbunden und wie sieht das hierfür zugrunde liegende Bauablaufkonzept aus? 13. Wie werden der zu erwartend dauerhaft, umfangreiche Baustellenverkehr, der Baugeräteinsatz und die Materiallagerungen für die Anwohner sowie den Durchgangsverkehr weitestgehend erträglich geregelt? 14. Welche Lärmober- und Dauerlärmgrenzen bestehen für die Baumaßnahmen? 15. Wird von städtischer Seite, aufgrund dieses langwierigen umfangreichen Großprojektes und den mit Sicherheit unausweichlichen, starken Beeinträchtigungen (Lärm, Behinderungen, etc.) ein Ansprechpartner vor Ort, für die Dauer der Bauzeit eingerichtet? Wird dieser kontinuierlich die Einhaltung von Auflagen überwachen, präventiv und notfalls als Mittler zwischen Anwohner- und Bauinteressen tätig sein? 16. Finden die Baumaßnahmen gleichzeitig bzw. parallel und in Koordination mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahn statt? 17. Ist damit zu rechnen, dass die Anwohner langwierig bzw. "rund um die Uhr" Baulärm ausgesetzt sind? Der Ausbau der Main-Weser-Bahn dürfte nach den gemachten Erfahrungen voraussichtlich ebenso nachts stattfinden! 18. Wird dem Ortsbeirat 10 und den BürgerInnen die Gesamtkonzeption (idealerweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung in der Turnhalle der Albert-Schweitzer-Schule) vorgestellt und können dort möglicherweise vorgebrachte Hinweise noch Berücksichtigung finden? 19. Wenn ja, wann wird eine Informationsveranstaltung voraussichtlich stattfinden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 151 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 354/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 609 2013 Die Vorlage OF 354/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußgängerüberweg in Höhe Berkersheimer Weg 6
Antrag vom 06.09.2012, OF 322/10 Betreff: Fußgängerüberweg in Höhe Berkersheimer Weg 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Maßnahmen zu ergreifen, die die Verkehrssicherheit an diesem Fußgängerüberweg erhöhen. Da auch eine Nachfrage von geeigneten Abstellmöglichkeiten für Fahrräder besteht, könnte durch die Installation von Fahrradständerbügeln das bessere und frühzeitigere Erkennen von querenden Fußgängern ermöglicht werden. Begründung: Der großdimensionierte Behindertenparkplatz vor dem kleinen Einkaufszentrum wird überwiegend von bis zu 3 unberechtigt abgestellten Fahrzeugen belegt. Dieses führt insbesondere dazu, dass man aus Richtung Berkersheim kommend, durch diese Falschparker Fußgänger, insbesondere Kinder erst sehr spät erkennt. Da eine Sperrflächenkennzeichnung auf dem Boden wenig abschreckende Wirkung besitzt, könnte durch entsprechend angebrachte Fahrradständerbügel nicht nur diese Problematik entschärft, sondern den Bürgern eine gewünschte Abstellmöglichkeit angeboten werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 25.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 322/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 30.10.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 322/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 322/10 wurde zurückgezogen.
Keine Fahrradschutzzone vor der Albert-Schweitzer-Schule im Berkersheimer Weg
Antrag vom 07.08.2012, OF 299/10 Betreff: Keine Fahrradschutzzone vor der Albert-Schweitzer-Schule im Berkersheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass bei der Neugestaltung des Berkersheimer Weges vor der Albert-Schweitzer-Schule keine Fahrradschutzzone eingerichtet wird, in der Kraftfahrzeuge halten dürfen. Begründung: Die der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegte Neuplanung des Berkersheimer Weges sieht nach wie vor eine Fahrradschutzzone vor der Albert-Schweitzer-Schule vor, in der, wie die zuständigen Behörden ausdrücklich laut Zeitungsberichten betont haben, die Eltern weiterhin halten können sollen, um ihre Kinder in der Schule abzuliefern. Von einer solchen Gestaltung geht eine Gefährdung für die Kinder, aber besonders für die Radfahrer aus. Die Stadtverordnetenversammlung sollte dies auf jeden Fall verhindern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 21.08.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 299/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 25.09.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 299/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FDP (= Annahme); 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Bolzplatz am Berkersheimer Weg (Höhe Bushaltestelle „Am Neuenberg“)
Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1252 entstanden aus Vorlage: OF 249/10 vom 23.04.2012 Betreff: Bolzplatz am Berkersheimer Weg (Höhe Bushaltestelle "Am Neuenberg") Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wieso der Bolzplatz am Berkersheimer Weg (Höhe Bushaltestelle "Am Neuenberg") lediglich über ein Fußballtor verfügt und wird gebeten, sofern möglich, ein zweites Tor zu installieren. Begründung: Der Bolzplatz wird nach Auskunft von Anwohnern stark frequentiert. Demzufolge sollte er, wenn möglich, über zwei Tore verfügen, um besser zum Fußballspielen genutzt werden zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1471 Aktenzeichen: 67 2
Schulbau Schwarzer Platz
Antrag vom 29.05.2012, OF 257/10 Betreff: Schulbau Schwarzer Platz Vorgang: ST 1270/10; ST 601/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit es sinnvoll ist, in das Investitionsprogramm von 2012-2015 "Planungsmittel" in Höhe von 250000,- Euro einzustellen, um eine Grundschule auf dem Gelände des Schwarzen Platzes (Straße: "In den Gräben") zu errichten, wie in ST 601 vom 27. April 2012 ausgeführt. Denn die Bindungsfrist für eine Schulbebauung auf diesem Gelände entfällt am 10. September 2014 samt Kostenbeteiligung der KEG, und das Gelände wird dann für Wohnbebauung genutzt werden. Begründung: Der Magistrat hatte in ST 1270 vom 09. September 2010 Folgendes mitgeteilt: "Nach dem am 20.11.2008 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft (KEG), geschlossenen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Folgekosten des Bebauungsplanes Nr. 853 verpflichtet die KEG sich an den Herstellungskosten für die städtische Grundschule zu beteiligen. Die Kostenbeteiligung entfällt, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 853 (Beschluss der StVV vom 10.09.2009, § 6698) mit dem Schulbau begonnen wird. Die Schulentwicklungsplanung hat bislang noch keine Festlegung bezüglich einer Grundschule an diesem Ort festgelegt. Der Zeithorizont für eine diesbezügliche Entscheidung ist noch nicht absehbar. Eine Verlängerung der Reservierung ist der KEG wirtschaftlich nicht zuzumuten. Sofern der Schulstandort länger vorgehalten werden soll, müsste die Stadt Frankfurt am Main das Gelände erwerben." Ein Schulbau auf diesem Gelände ist also nur möglich, wenn bis zum 10. September 2014 entweder der Schulbau begonnen oder das Gelände durch die Stadt Frankfurt von ihrer Tochtergesellschaft KEG erworben wird. Wenn bis 2015 aber nur 250000 Euro Planungsmittel zur Verfügung stehen, ist dies beides nicht möglich. Eine Nutzung dieser Mittel für Planungen wäre demnach herausgeworfenes Geld, weil die Schule gar nicht mehr errichtet werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 12.06.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 394 2012 Die Vorlage OF 257/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Sportplatz Berkersheimer Weg 120
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2012, OM 1226 entstanden aus Vorlage: OF 369/9 vom 10.05.2012 Betreff: Sportplatz Berkersheimer Weg 120 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Parkplätze vor der Sportanlage Berkersheimer Weg 104-106 (Brunswick Bowling und FTC 1914 Palmengarten e. V.) von den Spielern und Gästen des FV 09 Eschersheim, Berkersheimer Weg 120, genutzt werden können. Falls dies möglich ist, wird der Magistrat gebeten zu berichten, zu welchen Bedingungen die Parkplätze genutzt werden können und ob es möglich ist, einen Eingang auf der anderen Seite (in Richtung Berkersheimer Weg 104-106) des Sportgeländes anzulegen. Begründung: Dem Ortsbeirat sind die Besitzverhältnisse nicht bekannt. Bekannt ist jedenfalls, dass in den nahegelegenen Straßen, insbesondere während Turnieren, verkehrswidrig geparkt wird, weil der Sportplatz über keine eigenen Parkmöglichkeiten verfügt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1341 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1547 Aktenzeichen: 52 2
Vorgesehene Baumaßnahme: Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer Weg
Antrag vom 09.05.2012, OF 372/9 Betreff: Vorgesehene Baumaßnahme: Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, als wie realistisch er den veranschlagten Betrag von 1.203.000,-- Euro, der Bestandteil im Entwurf zum Investitionsprogramm 2012 - 2015 ist, ansieht; und die wesentlichen Kostengruppen mit Betragsangaben zu nennen. Begründung: Mit der Beseitigung des Bahnübergangs ist der Bau eines Tunnels und sind umfangreiche Straßenbaumaßnahmen verbunden. Die bisherige Straße muss erheblich, und zwar sowohl im Niveau als auch im Profil, verändert werden. Für die Gesamtmaßnahme erscheint der erwähnte Betrag (erheblich) zu niedrig angesetzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 24.05.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 372/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Hundekotbeutelspender für den Frankfurter Berg
Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1071 entstanden aus Vorlage: OF 219/10 vom 29.03.2012 Betreff: Hundekotbeutelspender für den Frankfurter Berg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass am Frankfurter Berg im Bereich der Sonnentaustraße, des Azaleenweges und der Grünanlage Wickenweg/Berkersheimer Weg Hundekotbeutelspender aufgestellt werden. Begründung: Seitens mehrerer Anwohner sowie Bürger, welche regelmäßig mit ihren Hunden am Frankfurter Berg unterwegs sind, wurde der Wunsch nach entsprechenden Spendern geäußert. Erfreulicherweise haben sich bereits drei dem Ortsbeirat bekannte Hundehalter zur Übernahme der erforderlichen Patenschaften bereit erklärt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2012, ST 1054 Aktenzeichen: 67 0
Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Grunderneuerung und Neuplanung des Berkersheimer Wegs
Antrag vom 06.03.2012, OF 208/10 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Grunderneuerung und Neuplanung des Berkersheimer Wegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Vorausgesetzt, dass die notwendigen Mittel für die Grunderneuerung und Neuplanung des Berkersheimer Wegs (zwischen BAB A661 und der Homburger Landstr.) nicht bereits in den Punkten "5.001066 Grunderneuerung von (Gemeinde-) Straßen 2012-2015, 5.001098 Barrierefreie Ausstattung von Bushaltestellen und 5.001070 Investive Maßnahmen im Fahrradverkehr enthalten sind, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die nach Einschätzung des Fachamtes erforderlichen Planungs- und weiteren Investitionsmittel werden in den Haushalt 2012 eingestellt, um die Grunderneuerung des Berkersheimer Wegs sicherstellen zu können. Begründung: In der Sitzung am 07. Februar 2012 wurde dem Ortsbeirat 10 eine umfangreiche Neuplanung des Berkersheimer Wegs vorgestellt. Ergänzend wurde ein voraussichtlicher Baubeginn spätestens 2014 in Aussicht gestellt. Die Projektvorstellung offenbarte weiteren Planungsbedarf. Weder die erforderlichen Planungs-, noch die voraussichtlichen Investitionsmittel sind im Haushalt 2012 ersichtlich, dieses lässt wiederum befürchten, dass die Grunderneuerung des Berkersheimer Wegs erneut nicht vollzogen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Etatanregung EA 14 2012 Die Vorlage OF 208/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Vorgesehene Baumaßnahme: Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer Weg
Antrag vom 05.03.2012, OF 317/9 Betreff: Vorgesehene Baumaßnahme: Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, als wie realistisch er den veranschlagten Betrag von 1.203.000,-- Euro, der Bestandteil im Entwurf zum Investitionsprogramm 2012 - 2015 ist, ansieht; und die wesentlichen Kostengruppen mit Betragsangaben zu nennen. Begründung: Mit der Beseitigung des Bahnübergangs ist der Bau eines Tunnels und sind umfangreiche Straßenbaumaßnahmen verbunden. Die bisherige Straße muss erheblich, und zwar sowohl im Niveau als auch im Profil; verändert werden. Für die Gesamtmaßnahme erscheint der Betrag (erheblich) zu niedrig angesetzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 22.03.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 317/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU gegen FDP (Annahme) bei Enthaltung GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
Keine Neuplanung Berkersheimer Weg zwischen Bundesautobahn A 661 und Homburger Landstraße: Stattdessen durchgängig Tempo 30 und Erneuerung des Fahrbahnbelages
Antrag vom 27.02.2012, OF 186/10 Betreff: Keine Neuplanung Berkersheimer Weg zwischen Bundesautobahn A 661 und Homburger Landstraße: Stattdessen durchgängig Tempo 30 und Erneuerung des Fahrbahnbelages Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Neuplanungen für den Berkersheimer Weg zwischen A 661 und Homburger Landstraße einzustellen. Stattdessen sollten nunmehr kurzfristig der Fahrbahnbelag grundlegend erneuert und danach durchgängig Tempo 30 eingeführt werden. Begründung: Damit wären die Probleme deutlich besser gelöst als durch die in der Sitzung des Ortsbeirats am 07. Februar 2012 vorgestellten Neuplanungen. Die Vorstellung hat deutlich gemacht, dass durch die beengten räumlichen Verhältnisse keine grundsätzliche Verbesserung der Verhältnisse erreicht werden kann. Vielmehr würde der gewünschte Spielraum durch den Wegfall des bestehenden Radweges und Ersatz dessen durch eine sogenannte "Schutzzone" erkauft. Der Ortsbeirat hatte an der bestehenden Form des Berkersheimer Weges, außer der nicht zweckgerechten Abbiegeinsel an der Homburger Landstraße, keine Bedenken angemeldet. Er kämpft nur seit Jahren für eine grundlegende Sanierung des Fahrbahnbelages und eine durchgängige Tempo 30-Regelung, auch wenn der Fahrbahnbelag wieder eben ist. Es ist nicht einsichtig, warum nun mit großem Aufwand stattdessen ein vollständiger Umbau des Berkersheimer Weges erfolgen soll, der nicht einmal die Verkehrsberuhigungselemente, die von Seiten der Albert-Schweitzer-Schule vor Jahren in die Diskussion eingebracht worden waren, aufnehmen würde, und der teilweise eine deutliche Verschlechterung der Situation insbesondere für die Radfahrer begründen würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 186/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 186/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Zusätzlichen Durchgangsverkehr am Frankfurter Berg, in Berkersheim, in Eckenheim und in Preungesheim vermeiden
Anregung an den Magistrat vom 07.02.2012, OM 863 entstanden aus Vorlage: OF 157/10 vom 23.01.2012 Betreff: Zusätzlichen Durchgangsverkehr am Frankfurter Berg, in Berkersheim, in Eckenheim und in Preungesheim vermeiden Der Magistrat wird gebeten, planerisch und baulich dafür Sorge zu tragen, dass kein zusätzlicher Durchgangsverkehr am Frankfurter Berg, in Berkersheim, in Eckenheim und in Preungesheim ermöglicht wird. Insbesondere Wohnstraßen müssen vor Durchgangsverkehr geschützt werden, um keine neuen Wegebeziehungen zu schaffen oder zusätzlichen Schleichverkehr anzuziehen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 setzt sich seit Jahren dafür ein, dass unnötiger, zusätzlicher Durchgangsverkehr, der zu vermeidbaren Belastungen führt, vermieden wird. Etwaige Bestrebungen, beispielsweise die Straßen "Auf der Kuhr", "August-Schanz-Straße", "Berkersheimer Weg" oder Straßen im Bereich des Marbachweges und des Festeburgringes für den Individualverkehr zu verbinden oder für den Durchgangsverkehr zu öffnen, lehnt der Ortsbeirat 10 unverändert ab. Keine der angrenzenden oder benachbarten Straßen in den genannten Bereichen ist für den Durchgangsverkehr geeignet, zumal dieser unweigerlich weitere Straßen und Wohngebiete auch im Umfeld dieser Stadtteile belasten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 568 Aktenzeichen: 66 1
Beseitigung der Verletzungsgefahren in der Grünanlage Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 07.02.2012, OM 864 entstanden aus Vorlage: OF 160/10 vom 19.01.2012 Betreff: Beseitigung der Verletzungsgefahren in der Grünanlage Berkersheimer Weg In der Grünanlage gegenüber des Berkersheimer Weges Nr. 96 wurde im Bereich des Bolzplatzes bis zum Sommer 2011 eine Fläche für die Lagerung von Baugeräten sowie Material genutzt. Diese Fläche ist seitdem geräumt und könnte ihrer ursprünglichen Nutzung wieder vollends zur Verfügung stehen. Mehrere, teils sehr tiefe Fahrrillen, auch auf dem Bolzplatz, machen allerdings eine nicht verletzungsgefährdende Nutzung unmöglich. Der Magistrat wird deshalb gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass (gegebenenfalls auch durch das Bauunternehmen) schnellstmöglich der Boden nivelliert und der geschädigte Rasen wiederhergestellt wird. Begründung: Bis zum Sommer 2011 erfolgten in diesem Bereich Kanalarbeiten. Die offensichtlich vom ausführenden Bauunternehmen spätestens im Rahmen der Material- und Gerätebeseitigung verursachten Schäden wurden durch den hierfür Verantwortlichen nicht vollständig beseitigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 718 Aktenzeichen: 67 0
Überprüfung der Beleuchtung von Fahrplanaushängen an Bushaltestellen im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 766 entstanden aus Vorlage: OF 151/10 vom 31.12.2011 Betreff: Überprüfung der Beleuchtung von Fahrplanaushängen an Bushaltestellen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird in Verbindung mit der Verkehrsgesellschaft Frankfurt mbH (VGF) gebeten, die Beleuchtung der Fahrplanaushänge an den Bushaltestellen im Ortsbezirk 10 zu überprüfen und wo nötig zu erneuern beziehungsweise wiederherzustellen. Begründung: Nach Hinweisen von Fahrgästen sind mehrere Beleuchtungen von Fahrplanaushängen an Bushaltestellen ausgefallen, beispielsweise an den Haltestellen "Am Neuenberg" (Buslinien 27, 63 und 66), "Wiesenhüttenstift" (Buslinie 63) und "Dachsberg" (Buslinie 39). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 481 Aktenzeichen: 92 13
Fußweg Prämäckerweg
Antrag vom 29.12.2011, OF 136/10 Betreff: Fußweg Prämäckerweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Einmündung des Fußwegs entlang des Prämäckerweges an dessen Ende in Richtung Berkersheimer Weg in den Prämäckerweg so entschärft werden kann, dass diese Einmündung keine Gefahr mehr darstellt. Begründung: Im Zuge der Bebauung des schwarzen Platzes ist im Bereich der Bebauung entlang des Prämäckerweges ein baumbestandener Fußweg angelegt worden, der zum Spazieren einlädt. Dieser endet in Richtung Berkersheimer Weg allerdings abrupt an einer durch Baumbestand unübersichtlichen Stelle und wird auf die Fahrbahn des Prämäckerweges geführt. Bis zum Berkersheimer Weg hat der Prämäckerweg weiterführend keine Bürgersteige, so dass eine gefährliche Situation entsteht, weil die Fußgänger auf der Fahrbahn weiterlaufen müssen und die Autofahrer hier wohl nicht mit plötzlich von dem Weg kommenden Fußgängern rechnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 209 2012 Die Vorlage OF 136/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gefährliche Verkehrssituation im Malvenweg zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 633 entstanden aus Vorlage: OF 119/10 vom 13.11.2011 Betreff: Gefährliche Verkehrssituation im Malvenweg zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger Landstraße Der Magistrat wird in Abstimmung mit den dortigen Parkplatzeigentümern gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Einfahrt in den Malvenweg (zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger Landstraße) verhindert oder zumindest beschränkt wird. Diese Sackgasse ohne Wendemöglichkeit ist unübersichtlich. Zudem können Kunden die Tiefgarage des REWE (Zufahrt am Berkersheimer Weg) derzeit kostenlos nutzen. Begründung: Der Malvenweg ist im Sackgassenbereich zwischen Sonnentaustraße und Homburger Landstraße denkbar ungeeignet für das Befahren mit Pkw und Kleinlastern. Es gibt keine Wendemöglichkeit. Außerdem ist das Rückwärtsfahren im Bereich des Kindergartens an dieser Stelle problematisch. Den Besuchern des Supermarktes steht eine kostenlos nutzbare Tiefgarage mit stets ausreichenden Plätzen zur Verfügung. Der Ortsbeirat 10 bittet daher, dass das Befahren des Malvenwegs in diesem Bereich unterbunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 219 Antrag vom 27.03.2017, OF 269/10 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1556 Antrag vom 01.08.2017, OF 333/10 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 542 Aktenzeichen: 32 1
eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Schulgelände für Oberstufengymnasium
Antrag vom 14.11.2011, OF 125/10 Betreff: Schulgelände für Oberstufengymnasium Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die im Ortsbezirk 10 gegenwärtig für Schulneubauten zur Verfügung stehenden Gelände: Erweiterungsfläche der Carlo-Mierendorff-Schule in der Karl-Kirchner Siedlung, Wacholderweg und "Schwarzer Platz" an der Straße "In den Gräben" für ein Oberstufengymnasium ausreichend wären. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass die Errichtung eines Oberstufengymnasiums im Ortsbezirk 10 wünschenswert ist. Nach Auskunft des Stadtschulamtes in der letzten Ortsbeiratssitzung werden gegenwärtig geeignete Standorte im gesamten Frankfurter Stadtgebiet sondiert. Der Ortsbeirat ist immer davon ausgegangen, dass die vorgenannten Grundstücke auch für die Errichtung eines Oberstufengymnasiums geeignet wären und dass somit einer Errichtung im Ortsbezirk 10 nichts im Wege stünde. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste dringend geprüft werden, ob noch andere Flächen im Ortsbezirk zur Verfügung ständen. Es ist deshalb sinnvoll, möglichst schnell Klarheit darüber herbeizuführen, welche Flächen geeignet sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2011, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 125/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 125/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 255 2012 Die Vorlage OF 125/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Berkersheimer Weg/Zehnmorgenstraße
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 579 entstanden aus Vorlage: OF 184/9 vom 24.10.2011 Betreff: Berkersheimer Weg/Zehnmorgenstraße Von Norden kommend, wird im Bereich Berkersheimer Weg/Zehnmorgenstraße Tempo 30 hä ufig nicht eingehalten. Die Straße wird von vielen Kindern auf dem Weg zum Sportplatz und zur Bushaltestelle Lachweg gequert. Der Radweg liegt auf dem Berkersheimer Weg auf dem Gehweg, verläuft ab der Zehnmorgenstraße auf der Straße, um dann nach der Bushaltestelle mit Zeichen 241 wieder auf den Gehweg geführt zu werden. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. Geschwindigkeitskontrollen im Bereich Berkersheimer Weg/Zehnmorgenstraße durchzuführen und dem Ortsbeirat 9 über die Ergebnisse zu berichten; 2. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit das Tempolimit eingehalten wird und 3. zu prüfen, ob der Radweg durchgängig auf dem Gehweg verlaufen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 202 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen im Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 491 entstanden aus Vorlage: OF 103/10 vom 23.10.2011 Betreff: Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen im Berkersheimer Weg Vorgang: ST 1640/09 Leider erreichen den Ortsbeirat 10 bzw. seine Mitglieder immer häufiger beunruhigende Hinweise von Anwohnern rund um den Berkersheimer Weg (zwischen Homburger Landstraße und Bundesautobahn A 661). Aufgrund der Albert-Schweitzer-Grundschule und Straßenschäden wurden in diesem Abschnitt Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h eingerichtet. Anwohner berichten von einer wahrgenommenen Zunahme an deutlich überhöhten Geschwindigkeiten und den damit verbundenen Lärmauswirkungen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in östlicher Richtung (Bereich nach dem Azaleenweg) sowie in westlicher Fahrtrichtung (Bereich nach dem Fliederweg) Geschwindigkeitsanzeigeanlagen einzurichten. Diese sollten möglichst stationär installiert werden. Gegebenenfalls ist im wechselseitigen Betrieb auch der Einsatz einer mobilen Variante vorstellbar. Begründung: Die Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen in diesem Bereich bietet, wie andernorts immer wieder festzustellen ist, umfangreiche Vorteile. Von den hinlänglich bekannten sei hiermit herausgehoben: 1. Auf viele Verkehrsteilnehmer wirkt ein positiv "erzieherischer Effekt". Bei Fahrlässigkeit genügt oftmals ein optischer Zusatzhinweis. Dieser wird auch dadurch gefördert, da ein Vergehen nicht behördlich verfolgt wird. 2. Die "öffentliche" Geschwindigkeitsanzeige bietet insbesondere für die betroffenen Anwohner oder Passanten eine Vergleichsmöglichkeit mit der "gefühlten" Wahrnehmung. 3. Die gespeicherten Messdaten können mit geringstem Aufwand ausgelesen werden. Die Auswertungen können Schwerpunktzeiten ergeben, in denen zusätzlich zielgerichtet rechtlich relevante Geschwindigkeitsmessungen geboten sein könnten. Dies unterstützt eine effizientere Einsatzplanung der Verkehrsüberwachung. 4. Die aus der Auswertung gewonnen Erkenntnisse könnten noch hilfreich in die Planungen oder Umsetzung für die Grunderneuerung der Fahrbahn des Berkersheimer Wegs einfließen (ST 1640/09). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 171 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigter Bereich „Burgholzer Straße“
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 268 entstanden aus Vorlage: OF 130/9 vom 18.08.2011 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich "Burgholzer Straße" Vorgang: V 1103/09 OBR 9; ST 15/10; OM 1156/07 OBR 9; ST 1220/07 Durch die inzwischen abgeschlossenen Bauvorhaben in der Burgholzer Straße sind die Markierungen zum Parken für die verkehrsberuhigte Straße nicht mehr gut sichtbar und müssen eventuell auch wegen der neuen Tiefgarage mit 16 Parkplätzen verändert werden. Der Pfosten im Feld neben der Kleingartenanlage wurde entfernt, diese Strecke wird besonders in den Abendstunden gerne als Schleichweg vom Berkersheimer Weg nach Eschersheim benutzt. Die Fahrer fahren über den Fußgänger-/Radweg und über Amöneburger Straße, Burgholzer Platz und Burgholzer Straße deutlich schneller als in einem verkehrsberuhigten Gebiet erlaubt ist (7-10 km/h). Viele Verkehrsteilnehmer halten sich zwar an die Tempo 30-Begrenzung, nicht aber an das geforderte Schritttempo. Ein verkehrsberuhigter Bereich ist eine öffentliche Verkehrsfläche, auf der der Fußgängerverkehr bevorrechtigt ist. Sie dient als Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und -teilnehmer, soweit sie dort zugelassen sind. Dies ist leider vielen Auto-, Motorrad- und Radfahrern nicht bekannt. Die bauliche Ausgestaltung entspricht dem Ziel, den Verkehr wirksam zu beruhigen. Blumentröge, Bänke, Schwellen und sonstige Hindernisse erschweren die Durchfahrt und zwingen jeden zu gemächlicher Fahrt. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. die Markierung für das versetzte Parken nach Überprüfung eventueller Änderungen, bedingt durch die Ein-/Ausfahrten zur neuen Tiefgarage, zu erneuern; 2. nach Rückfrage bei der Feuerwehr, die unerlaubte Durchfahrt durch den Fußgänger-/Fahrradweg durch geeignete Maßnahmen zu verhindern; 3. den Abschnitt der Amöneburger Straße zwischen Landwehrgraben und Burgholzer Platz mit geeigneten Maßnahmen verkehrlich zu beruhigen - mittels versetztem Parken und/oder Markierungen mit Pflanzkübeln unter Berücksichtigung der Zufahrt für Einsatzfahrzeuge, Müllabfuhr und ähnliches; 4. zusätzlich zu den Schildern 325/326 - Verkehrsberuhigter Bereich Anfang und Ende - Schilder "Schritttempo!" an allen Anfangsschildern anzubringen oder Piktogramme auf die Fahrbahn aufzubringen, die Fahrzeugführer sensibilisieren; 5. an der Ecke Amöneburger Straße 26 bis 28 zusätzlich zur schraffierten Fläche einen wegklappbaren Pfosten oder einen Pflanzkübel aufzustellen, damit die Fußgänger, die ab Rauschenberger Straße über die Amöneburger Straße zum Burgholzer Platz gehen, nicht plötzlich vor einem Auto stehen, welches die Kurve schneidet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1434 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Am Ulmenrück/Prämäckerweg - Verkehrsberuhigung und Errichtung von Begegnungszone
Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 218 entstanden aus Vorlage: OF 56/10 vom 24.07.2011 Betreff: Am Ulmenrück/Prämäckerweg - Verkehrsberuhigung und Errichtung von Begegnungszone Der Magistrat wird gebeten, die von den Anwohnerinnen und Anwohnern vorgelegten Vorschläge zur Verkehrsberuhigung Am Ulmenrück/Prämäckerweg zu prüfen und nach Möglichkeit die nachfolgend aufgeführten Vorschläge umzusetzen: Errichtung einer Begegnungszone, in der Fußgängerinnen und Fußgänger Vortritt vor dem motorisierten Verkehr haben und den gesamten Straßenraum nutzen dürfen. Hierbei sollten folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden: 1. Die Verkehrsflächen sollen öffentliche Treffpunkte für Kinder und Erwachsene sein, die von Fußgängern vollständig genutzt werden dürfen; 2. Die Fußgängerinnen und Fußgänger sollen gegenüber den Fahrzeugführern vortrittsberechtigt sein, sie dürfen jedoch Fahrzeuge nicht unnötig behindern; 3. Die Höchstgeschwindigkeit soll Schrittgeschwindigkeit betragen - weniger Tempo heißt höhere Verkehrssicherheit; 4. Parken ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt; 5. Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parken, Fahrradständer sollten zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Die Gestaltung könnte kostengünstig durch auffällige Bodenmarkierungen, Bänke und Hinweistafeln erfolgen. Der besagte Straßenzug entspricht einer "Wohnstraße" und hat bereits derzeit die wichtige Funktion als Sozialisations- und Kommunikationsraum, für den die Rahmenbedingungen jedoch geschaffen und die potentiellen Gefahren gemindert werden sollten. Durch die Bebauung im unmittelbar angrenzenden Bereich ist erhöhter Pkw-Verkehr entstanden und künftig ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erwarten. Dieses Aufkommen und auch die derzeitige Andienung der Baustellen durch Lkw erfolgen bisher ausschließlich über den Prämäckerweg, obwohl bereits eine befahrbare, breite Straße durch das neue Wohnquartier vorhanden ist. Da im Prämäckerweg eine pädagogische Einrichtung mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen besteht und die Kinder hier auch ihren Spielbereich haben, ist es wichtig, diesen kleinen Anwohnern gerecht zu werden, um gefährliche Situationen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 96 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 884 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger im Bereich Burgholzer Straße und Amöneburger Straße
Antrag vom 08.08.2011, OF 79/9 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger im Bereich Burgholzer Straße und Amöneburger Straße Vorgang: ST 15/10 In dem o.g. Bereich hat der Autoverkehr durch Nachverdichtung und einen fehlenden Pfosten auf dem Fahrradweg in Richtung Berkersheimer Weg zugenommen. Viele AnwohnerInnen setzen sich dafür ein, Schleichverkehr zu unterbinden, sichere Wege zu schaffen und die gebotene Schrittgeschwindigkeit in dem Bereich der Spielstraße durch die Erneuerung der Parkplatz-Markierungen und einen kleinen Baum zu unterstützen. Besonders heikel ist außerdem die unübersichtliche Kurve der Amöneburger Straße, wo der Gehweg abrupt aufhört. Die nach der Kurve angrenzende Sperrfläche wird von den AutofahrerInnen häufig missachtet. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, - die Durchfahrt durch den Fußgänger-/Fahrradweg durch erneutes Setzen eines Pfostens in der Verlängerung der Amöneburger Straße zu verhindern, - den Gehweg an der Kurve der Amöneburger Straße um die Kurve herum bis vor den Eingang des Hauses Nr. 33 zu ziehen und die Sperrfläche dadurch zu ersetzen und - die Markierung für das versetzte Parken zu erneuern und am Beginn der Burgholzer Straße zur Verkehrsberuhigung vor das Haus Kirchhainer Straße 50 (Eckhaus) einen kleinkronigen Baum zu pflanzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 18.08.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 79/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Installation einer Fluglärmmessstation
Antrag vom 22.06.2011, OF 57/10 Betreff: Installation einer Fluglärmmessstation Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen, im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit der für den Frankfurter Berg zuständigen Abteilung von der GWH Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH Hessen schnellstmöglich zu klären, auf welchem Objekt und wie schnell eine Fluglärmmessstation installiert werden kann. Begründung: Im Rahmen der Informationsveranstaltung "Fluglärm über dem Ortsbezirk 10" wurde von den Vertretern des Umweltamtes der Stadt Frankfurt/M. geäußert, dass bereits eine weiter reichende, erfolglose Standortsuche für eine Fluglärmmessstation durchgeführt wurde. Unter der bekundeten Kenntnisnahme des deutlichen Unmutes der Bürger im Ortsbezirk 10, wurden diesbezügliche Auswahlkriterien erläutert. Aufgrund dieser Schilderungen erscheinen die Dachflächen der Hochhäuser in der Julius-Brecht-Str. sowie dem Berkersheimer Weg als besonders geeignet. Die daraufhin erfolgte Kontaktaufnahme mit der Eigentümerverwaltung sowie der zuständigen GWH-Abteilung ergab, dass nur auf den GWH-Objekten eine sehr zeitnahe Eigentümerentscheidung realisierbar wäre. Vorbehaltlich der statischen sowie technischen Belange wurde von der für den Frankfurter Berg zuständigen Abteilungsleitung eine Dachflächenbereitstellung bereits zugesagt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 09.08.2011, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 57/10 wurde zurückgezogen.
Verbreiterung der Rampe am Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 159 entstanden aus Vorlage: OF 37/9 vom 25.05.2011 Betreff: Verbreiterung der Rampe am Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg Im Bereich des Fußgängerüberwegs Berkersheimer Weg, vor CASA REHA, sind der Geh- und der Radweg gleich breit und nur durch eine Linie abgeteilt, sodass Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen und Rollstuhlfahrer genügend Wegbreite zum Überholen oder Begegnen haben. Die Absenkung zum Fußgängerüberweg ist über die Breite des Radweges und seitlich auch nicht in die Breite gezogen. Aus diesem Grund haben Rollstuhlfahrer das Problem, die Steigung zu meistern, um nach dem Überqueren des Berkersheimer Wegs wieder auf den Gehweg zu kommen. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, zu überprüfen, ob die Absenkung auf beiden Seiten des Berkersheimer Wegs verbreitert werden kann, sodass die Steigung in Prozent geringer und in der Länge größer wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 948 Aktenzeichen: 66 2
Überprüfung der Pfeiler der Straßenbeleuchtung im gesperrten Teil der Straße „Im Klingenfeld“
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2011, OM 140 entstanden aus Vorlage: OF 28/10 vom 23.05.2011 Betreff: Überprüfung der Pfeiler der Straßenbeleuchtung im gesperrten Teil der Straße "Im Klingenfeld" Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass alle Strommasten, die als Pfeiler für die Straßenbeleuchtung im gesperrten Teil der Straße "Im Klingenfeld" dienen, überprüft und wenn nötig ersetzt werden. Begründung: In dem gesperrten Teil der Straße "Im Klingenfeld" ist die Straßenbeleuchtung an den Holzpfeilern einer Außenleitung für Strom befestigt, wodurch diese Pfeiler einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt sind. Einer dieser Pfeiler ist kürzlich durchgefault und zusammengebrochen. Dieser wurde zwischenzeitlich ersetzt. Allerdings sehen auch die übrigen Pfeiler angefault aus, sodass eine fachmännische Überprüfung angebracht erscheint. Ansonsten könnte ein zusammenbrechender Laternenpfeiler das nächste Mal Radfahrer oder Fußgänger auf dem Weg erschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2011, ST 1000 Aktenzeichen: 91 52
Genügend Platz für einen Schulneubau im Ortsbezirk 10
Antrag vom 23.05.2011, OF 17/10 Betreff: Genügend Platz für einen Schulneubau im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat weist den Bericht B 149 vom 18.03.2011 in dieser Form zurück und bittet den Magistrat um Prüfung und Bericht hinsichtlich folgender im Bericht enthaltenen Aussagen: Zur Auskunft 1: Aus Sicht des Ortsbeirats wird die Fläche in der Straße "In den Gräben" für eine schulische Nutzung nach wie vor benötigt. Das gilt umso mehr, als nach Auskunft 6 keine weiteren Flächen für eine Schulnutzung im Ortsbezirk 10 zur Verfügung stehen. Insofern erscheint es nicht sinnvoll, diese 2014 für eine Wohnbebauung umzunutzen. Was beabsichtigt der Magistrat zu veranlassen, um sicherzustellen, dass diese Fläche gegebenenfalls auch über 2014 hinaus für eine Schulnutzung zur Verfügung steht? Zu Auskunft 2 und 3: Gegeben, dass der Bau des Holzpelletkraftwerkes tatsächlich nur 1,5 % der Fläche des Schulgeländes in Anspruch nimmt: Wie kann der Magistrat sicherstellen, dass das Kraftwerk an der Stelle nicht störend ist, wenn die Baumassenstudie für die Schule noch gar nicht entwickelt ist, d. h. ja wohl noch nicht bekannt ist, wo die einzelnen Baukörper einer Grundschule tatsächlich sinnvollerweise stehen würden? Inwieweit sollte die Stadt Frankfurt als zukünftiger Eigentümer des Schulgrundstücks ein Interesse daran haben, dass auf ihrem Grundstück ein fremdes Kraftwerk steht, bzw. aus ihrem Grundstück herausgeschnitten wird? Da die Schule nach Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung in Passivbauweise zu errichten ist, wird sie auch keinen Bedarf für eine eigene Beheizung durch dieses Kraftwerk haben. Zu Auskunft 5: Wie kann es sein, dass bei einem bestehenden hocheffizienten Krafwärmekopplungskraftwerk ,wie dem "Oberen Ornberg", das zudem durch Anschluss- und Benutzungssatzungen eine Grundauslastung garantiert bekommt, die Nutzung dieses Kraftwerks zur Beheizung der Neubausiedlung auf dem "schwarzen Platzes" kostenintensiver ausfällt, als die Errichtung eines neuen "Holzpelletkraftwerkes"? Ist das Betreiben des "Oberen Ornberg" durch den Anschluss- und Benutzungszwang so attraktiv, dass die Mainova als Betreiber gar keine sinnvollen Angebote mehr an andere Interessenten macht? Die Auskünfte, die der Ortsbeirat von der Mainova erhalten hat, widersprechen dem. Zu Auskunft 6: Aus Sicht des Ortsbeirats besteht Bedarf für weitere Schulneubauten im Ortsbezirk 10, etwa auch für eine Oberstufenschule. Wenn keine weiteren Fläche als die "An den Gräben" hierfür zur Verfügung stehen, wie will der Magistrat diese Fläche dann über 2014 hinaus sichern, wenn der städtebauliche Vertrag eine weitere Sicherung nicht zulässt? Was ist mit den Flächen im Holunderweg und in der Karl-Kirchner-Siedlung, von denen der Ortsbeirat bis jetzt davon ausgegangen ist, dass sie im Eigentum der Stadt stehen und deshalb auch für die Nutzung durch eine öffentliche Schule zur Verfügung ständen? Zu Auskunft 7: Da das Schulgelände "An den Gräben" nach Auskunft 1 zumindest zu 18 % im Eigentum der Stadt Frankfurt steht, kann dieser Teil nicht ohne Weiteres mit Wohnbebauung bebaut werden. Beabsichtigt der Magistrat dieses Teileigentum einzusetzen, um die Schulnutzung zu sichern oder hat er sich bereits gebunden, auch das im Eigentum der Stadt Frankfurt stehende Grundstücksteil 2014 an einen Bauträger zu veräußern? Wie beabsichtigt die Stadt Frankfurt als Gesellschafter der KEG, dem Eigentümer des anderen Teilgrundstücks, ihre Stimmrechte im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Bebauung mit einem Schulgebäude in 2014 auszuüben? Begründung: Die durch die Neubaugebiete weiter wachsende Bevölkerung im Ortsbezirk 10, die gerade auch Bedarf an Schulplätzen mit sich bringt, erfordert es, dass die Planung den langfristigen Bedarf berücksichtigt. Insofern sind die noch für eine Bebauung mit Schulen zur Verfügung stehenden Gelände im Ortsbezirk für den Ortsbeirat von erheblicher Bedeutung. Sollte tatsächlich nur noch das Gelände "In den Gräben" zur Verfügung stehen, so besteht hinsichtlich der erteilten Auskünfte in B 149 besonderer Klärungsbedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.03.2011, B 149 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 07.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 44 2011 1. Die Vorlage B 149 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Planungs- und Baufortschritt Gravensteiner Platz
Antrag vom 16.04.2011, OF 7/10 Betreff: Planungs- und Baufortschritt Gravensteiner Platz Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zu einer der nächsten Sitzungen Ansprechpartner sowohl aus der Verwaltung (Liegenschaftsamt, Planungsamt, Verkehrsamt, etc.) als auch von privaten Planungsbüros, Bauträgern und sonstigen Beteiligten für eine Vorstellung des Gesamtbauprojektes Gravensteiner Platz zur Bürgerfragestunde einzuladen und ihnen für die Vorstellung des Sachstands des Projektes entsprechend Zeit einzuräumen. Der Ortsvorsteher wird insbesondere gebeten, solche Gesprächspartner zu finden, die zu allen Aspekten des Vorhabens (z.B. Verkehrslenkung, mögliche und genehmigungsfähige Bauausführungen [inklusive Traufhöhen], geplante Geschäftsinfrastruktur, Baufortschritt im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Straßenbahnlinie 18, etc.) aussagefähig sind und auch zur Bauzeit und Baustelleneinrichtung Stellung nehmen können und dürfen. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung der zurückliegenden Legislatur wurde Bericht davon erstattet, dass die Planung des Areals Gravensteiner Platz mit großen Schritten vorangeht, wenngleich die Planungen seinerzeit bei Weitem nicht abgeschlossen waren. Zwischenzeitlich war aus der Presse zu erfahren, dass das Verfahren weitere Fortschritte genommen hat, sodass man davon ausgehen kann, dass es hier "mit Siebenmeilenstiefeln" vorangeht. So begrüßenswert das ist, so sehr möchte doch der Ortsbeirat über den Fortschritt informiert werden, um in Bezug auf Planung und Ausführung auf der Höhe zu bleiben. Der Ortsbeirat hat z.B. bei dem Bauvorhaben Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg sehr gute Erfahrungen damit gemacht, die Bürger frühzeitig und umfassend zu informieren und die Gelegenheit zu geben, eigene Vorschläge zu unterbreiten. Bei einem Bauvorhaben von der Größe des Gravensteiner Platzes ist eine solche Vorgehensweise also ebenfalls sehr wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 7/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkregelung für die Straße „Im Klingenfeld“ in Berkersheim
Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4867 entstanden aus Vorlage: OF 1066/10 vom 21.12.2010 Betreff: Parkregelung für die Straße "Im Klingenfeld" in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Im Klingenfeld", von der Einmündung der Straße "Am Herrenhof" nach dem Zebrastreifen bis zu dem Weg am Kriegerdenkmal entlang des Grundstücks der Michaelisgemeinde, das aufgesattelte Parken auf dem Bürgersteig zu erlauben. Begründung: In der Straße "Im Klingenfeld" besteht zwar kein Parkverbot, die Fahrbahn ist aber nicht ausreichend breit, so dass man Kraftfahrzeuge ohne Probleme auf der Fahrbahn parken könnte. Da der vorhandene Parkraum nicht ausreicht, um die Fahrzeuge aller Gottesdienstbesucher oder von sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde oder deren Kindergarten aufzunehmen, besteht in diesem Bereich Parkplatzmangel. Hinzu kommt, dass die Anwohner der Straße "Am Herrenhof" durch die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs in dieser Straße dort nicht mehr parken können und auf die Straße "Im Klingenfeld" ausweichen. Da die Stadtpolizei verstärkt die Stadtteile auf Parkverstöße kontrolliert, ist es geboten, hier eine eindeutige Parkregelung zu schaffen. Weil der Bürgersteig im Klingenfeld entlang des Grundstücks der Kirchengemeinde ausreichend breit ist und direkt vor dem Ausgang von deren Gemeindesaal ohnehin ein Drängelgitter die Fußgänger schützt, könnte im übrigen Bereich das aufgesattelte Parken erlaubt werden, ohne dass es zu Behinderungen kommen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 443 Aktenzeichen: 32 1
Wege um den Spielplatz im Bereich Holunderweg, Berkersheimer Weg und Azaleenweg
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4794 entstanden aus Vorlage: OF 1045/10 vom 14.11.2010 Betreff: Wege um den Spielplatz im Bereich Holunderweg, Berkersheimer Weg und Azaleenweg Der Magistrat wird aufgefordert, die sehr holprigen Wege um den Spielplatz im Bereich Holunderweg, Berkersheimer Weg und Azaleenweg auf ihre Sicherheit hin zu überprüfen, Stolperfallen zu beseitigen und die Wege mittelfristig grundhaft zu erneuern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 230 Aktenzeichen: 67 2
Fahrzeugaufkommen auf dem Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4623 entstanden aus Vorlage: OF 1022/10 vom 06.10.2010 Betreff: Fahrzeugaufkommen auf dem Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, eine Dauerzählung des Kraftfahrzeugaufkommens mittels einer elektronischen Messeinrichtung/Viacount auf dem Berkersheimer Weg vor der Albert-Schweitzer-Schule über mehrere Tage vorzunehmen und die Ergebnisse dem Ortsbeirat 10 mitzuteilen. Begründung: Bei der Ortsbegehung im Bereich der Albert-Schweitzer-Schule am 28.08.2010 war die Sicherheit der Schulkinder und des Schulweges ein wichtiger Punkt. Beschwerden über die Nichteinhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung und über das Verkehrsaufkommen wurden unterschiedlich bewertet. Um Klarheit zu bekommen, sollte über einen längeren Zeitraum der Verkehr im Bereich Albert-Schweitzer-Schule/Berkersheimer Weg mit einem elektronischen Messgerät/Viacount überwacht und gezählt werden. Ein Viacount zählt und registriert die Geschwindigkeit, Zahl der Fahrzeuge und Art der Fahrzeuge (Pkw oder Lkw) in beiden Richtungen. Eine solche Zählung sollte Klarheit über die tatsächliche Verkehrssituation vor Ort bringen. Falls nötig, kann der Ortsbeirat 10 mit diesen Erkenntnissen weitere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit des Schulweges vorschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 71 Aktenzeichen: 32 1
Lachweg und Anfang Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2010, OM 4343 entstanden aus Vorlage: OF 1217/9 vom 07.06.2010 Betreff: Lachweg und Anfang Berkersheimer Weg In Voraussicht des Umbaus des Bahnübergangs Lachweg wird seit Jahren nichts mehr an der Fahrbahn im Bereich Bahnübergang Lachweg getan. Insbesondere nach dem letzten harten Winter ist die Straße in einem katastrophalen Zustand. Neben der unerfreulichen Ansicht der Straße, ist sie in diesem Zustand eine dauernde für Anwohner unzumutbare Lärmquelle und eine Gefahr für Radfahrer. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, den Straßenbelag zumindest provisorisch in einen sichereren Zustand zu bringen und die vorhandenen Schlaglöcher zu beseitigen. Weiterhin befinden sich unter anderem im Fußgängerüberweg vor dem Sportplatz FV 09 Eschersheim zwei tiefe Schlaglöcher. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, auch diese Löcher unverzüglich zu beseitigen und mitzuteilen, warum diese und andere Löcher (z. B. Klauerstraße/An den Weiden) drei Monate nach Ende des Winters noch nicht selbsttätig durch das Amt beseitigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2010, ST 1194 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 579 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0
Supermarkt im Frankfurter Bogen
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4291 entstanden aus Vorlage: OF 964/10 vom 28.05.2010 Betreff: Supermarkt im Frankfurter Bogen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei den sich leider noch immer hinziehenden Gesprächen und Verhandlungen mit Investoren des Supermarktes im Frankfurter Bogen darauf geachtet wird, daß neben einer baldigen Umsetzung des Vorhabens auch auf akzeptable Rahmenbedingungen geachtet wird. Diese sind insbesondere: 1. Ein mittelgroßer Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von bis zu 2.000 qm; 2. Ein Discounter mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.000 qm; 3. Weitere passende Flächen z.B. für nicht-störendes Gewerbe, Ladengeschäfte, Gastronomie, Ärzte, Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche usw.; 4. Eine insgesamt geeignete Verkehrserschließung des Anwesens, auch bereits in der Bauphase. Die entsprechenden Erkenntnisse der Schulwegsicherungskommission aus dem fast fertigen Bau des Supermarktes im benachbarten Frankfurter Berg an der Homburger Landstraße/Ecke Berkersheimer Weg sollen berücksichtigen werden. Auf die benachbarten Schulen (Liesl-Oestreicher-Schule sowie Carlo-Mierendorff-Schule) soll weitgehend Rücksicht genommen werden. Auch der ruhende Verkehr soll optimal gestaltet werden; 5. Umweltfreundliche, nicht-störende Haus- und Gebäudetechnik ist vorzusehen, und sofern Wohnungen gebaut werden, sollte zeitgemäßer, hochwertiger und gepflegter Wohnraum entstehen; 6. Barrierefreie Bauausführung. Begründung: Zu große Einzelhandelsflächen könnten sich nicht vorteilhaft für den Stadtteil, die Anwohner und die Verkehrsverhältnisse vor Ort auswirken, sodass dies möglichst zu vermeiden ist. Mittelgroße Flächen lassen dagegen Nachhaltigkeit erhoffen. Bereits der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Frankfurter Bogen sparte leider von Anfang an Planungen für die Verkehrserschließung weitestgehend aus. Die Verkehrserschließungsmöglichkeiten des Neubaugebietes waren zudem von vornherein durch die Bundesautobahn A661, die Karl-Kirchner-Siedlung, das Wohngebiet an der Wolfsweide und die Justizvollzugsanstalt eng begrenzt. Zudem ist festzuhalten, dass die damals vorgetragenen Ängste der Bürger sowie die Bedenken des Ortsbeirates 10 gegen eine verdichtete Bebauung des Neubaugebietes nicht vollumfänglich berücksichtigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2010, ST 1225 Aktenzeichen: 61 0
Verschärfte Kontrollen des Berkersheimer Weges zwischen Berkersheim und Bad Vilbel - Heilsberg zur Unterbindung von Durchgangsverkehr
Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4076 entstanden aus Vorlage: OF 943/10 vom 29.03.2010 Betreff: Verschärfte Kontrollen des Berkersheimer Weges zwischen Berkersheim und Bad Vilbel - Heilsberg zur Unterbindung von Durchgangsverkehr Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Berkersheimer Weg zwischen Berkersheim und Bad Vilbel - Heilsberg verschärft kontrolliert wird, um sicherzustellen, dass dort wirklich nur der zugelassene landwirtschaftliche Verkehr und Fahrradverkehr durchfährt und kein Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen erfolgt. Begründung: Der Berkersheimer Weg ist in diesem Bereich ein rein landwirtschaftlicher Betriebsweg, der durch den Grüngürtel führt und insofern auch für den Fahrradverkehr vorgesehen ist. Da er in diesem Bereich eine sehr unübersichtliche Unterführung unter der Bundesstraße B 3 aufweist, ist ein Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen hier sehr gefährlich, weil auf dem Weg viele Fußgänger mit Kindern sowie Reiter und Radfahrer unterwegs sind, die im Grüngürtel Erholung suchen. Durch die Bauarbeiten auf der Friedberger Landstraße ist aber zu verzeichnen, dass sich mittlerweile ein regelmäßiger Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen etabliert hat, insbesondere im Berufsverkehr, der zu erheblichen Gefährdungen führt. Es ist deshalb geboten, dass durch Kontrollen dafür gesorgt wird, dass hier wirklich nur der zulässige landwirtschaftliche Verkehr durchfährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2010, ST 906 Aktenzeichen: 32 4
Sanierung der Straßen im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3985 entstanden aus Vorlage: OF 912/10 vom 22.02.2010 Betreff: Sanierung der Straßen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann die durch Winterschäden stark beschädigten Straßen im Ortsbezirk 10 grundhaft erneuert werden. Von besonderem Interesse sind hierbei 1. die an diversen Stellen (Bonames, im Niddatal, Frankfurter Berg, Preungesheim) marode Homburger Landstraße; 2. der Berkersheimer Weg im Bereich zwischen Autobahn A 661 und der Homburger Landstraße; 3. die Hofhausstraße im Bereich östlich der Autobahn A 661; 4. Gießener Straße (zwischen Sterlepperstraße und Marbachweg); 5. der Marbachweg von der Eckenheimer Landstraße Richtung Dornbusch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2010, ST 723 Aktenzeichen: 66 5
Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Sonnentaustraße, Höhe Kindergarten „Eddys Burg“
Anregung an den Magistrat vom 02.02.2010, OM 3897 entstanden aus Vorlage: OF 897/10 vom 15.01.2010 Betreff: Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Sonnentaustraße, Höhe Kindergarten "Eddys Burg" Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es eine Möglichkeit gibt, an dieser Stelle weitere wirksamere verkehrsberuhigende Maßnahmen einzurichten. Besonders notwendig ist dies in der Sonnentaustraße vor dem Kindergarten "Eddys Burg" (etwa eine baugleiche, gut beleuchtete Bodenerhebung inklusive Zebrastreifen, wie auf dem Berkerksheimer Weg/Höhe Nettomarkt. Dieser hat sich sehr gut bewährt! Autofahrer nehmen mehr Rücksicht und auch Fußgänger halten sich an Regeln). Begründung: Momentan ist es so, dass sehr viele Autofahrer (die meisten unter ihnen sind nicht in der Siedlung wohnhaft) links in die Sonnentaustraße abbiegen und in den Kaiserkronenweg fahren, dort rechts abbiegen und dann wieder links in die Homburger Landstraße fahren. Auf dem Nachhauseweg geschieht dies wieder in umgekehrter Richtung. Sie nehmen sehr wenig bis keine Rücksicht auf die Anwohner und auf die Tempo-30-Regelung. Derzeit ist die Lage etwas ruhiger, da die Autofahrer durch eine Baustelle eingeschränkt sind. Es ist aber vorhersehbar, dass sich die Situation nach Bauende wieder verschärft und wegen des neuen Einkaufszentrums noch schlimmer wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2010, ST 687 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Kinderspielmöglichkeiten zu Bebauungsplan Nr. 853 “Prämäckerweg/Edwards Sportfeld“
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2010, OM 3835 entstanden aus Vorlage: OF 852/10 vom 07.11.2009 Betreff: Kinderspielmöglichkeiten zu Bebauungsplan Nr. 853 "Prämäckerweg/Edwards Sportfeld" Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 10 sowie der Öffentlichkeit zeitnah die Kinderspielmöglichkeiten auf dem Gelände des Bebauungsplanes Nr. 853 "Prämäckerweg /Edwards Sportfeld" vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2010, ST 433 Aktenzeichen: 61 00
Deutsch-Amerikanischer-Spielplatz am Frankfurter Berg
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM 3751 entstanden aus Vorlage: OF 856/10 vom 07.11.2009 Betreff: Deutsch-Amerikanischer-Spielplatz am Frankfurter Berg Der Magistrat wird aufgefordert, an dem neu hergerichteten Spielplatz am Berkersheimer Weg/Ecke Heinrich-Plett-Straße ein Schild aufstellen zu lassen, das Hinweise sowohl auf die vorgesehene Nutzung durch Jugendliche, als auch auf die insbesondere am Frankfurter Berg in der Vergangenheit gut funktionierende deutsch-amerikanische Freundschaft hinweist. Begründung: Der Spielplatz wurde im Jahr 2009 mit tollen Spiel- und Sportgeräten für größere Kinder und Jugendliche sehr schön hergerichtet. In diesem Zusammenhang sei hiermit allen beteiligten Ämtern sowie insbesondere den vielen ehrenamtlich tätigen Bürgern und Kindern für die erbrachte Leistung noch einmal ausdrücklich Dank gesagt. Der Frankfurter Berg hat einen sehr schönen Spielplatz erhalten. Der Spielplatz wurde im Übrigen ursprünglich in den Achtzigerjahren gemeinsam mit wirklich bemerkenswerter Unterstützung der am Frankfurter Berg stationierten Amerikaner liebevoll aufgebaut und in einem festlichen Akt eingeweiht. An dem Festakt nahm unter anderem der damalige Oberbürgermeister Walter Wallmann (CDU), der damals zuständige amerikanische Colonel Black, dessen Gattin Carol und vom Frankfurter Berg der damalige, leider viel zu früh verstorbene, Stadtbezirksvorsteher Arnold Becker (SPD) sowie der ehemalige Sozialbezirksvorsteher Karlo Frick (CDU), teil. Die Moderation des Festaktes übernahm der bundesweit bekannte Fernsehstar Elmar Gunsch. Auch hier sei allen Beteiligten, insbesondere dem Bürgerverein mit seinem damaligen Vorsitzenden Heinrich Hofmann ausdrücklich der Dank des Ortsbeirates ausgesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2010, ST 201 Aktenzeichen: 67 2
Tempo-30-Zonen in Eschersheim
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2009, OM 3433 entstanden aus Vorlage: OF 958/9 vom 17.06.2009 Betreff: Tempo-30-Zonen in Eschersheim Bei der Einrichtung der Tempo-30-Zonen in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden die Neben- und Wohnstraßen mit einbezogen. Größere Straßen vor allem mit Busverkehr wurden ausgenommen (z. B. Alt Eschersheim, Zehnmorgenstraße). In diesen Straßen wurde auch die Höchstgeschwindigkeit 30 eingeführt, jedoch mit einer unzähligen Anzahl von Schildern (Zeichen 274) unter Beibehaltung der Vorfahrtsregelung gegenüber den Nebenstraßen mit Tempo-30-Zonen. In den letzten Jahren haben sich die Verhältnisse gegenüber der Zonen-Einrichtung vielfach geändert. Busse fahren auch durch Tempo-30-Zonen (Im Uhrig, Kirchhainer Straße und so weiter). Vorfahrtstraßen sind auch in Tempo-30-Zonen möglich (z. B. Deuil-la-Barre-Straße in Nieder-Eschbach). Um dem ständig wachsenden Schilderwald im Ortsbezirk zu begegnen und eine einheitliche Tempo-30-Führung im Stadtteil zu gewährleisten, wird der Magistrat aufgefordert, 1. in Alt Eschersheim zwischen der Nidda-Brücke nach Heddernheim, Bahnhof Eschersheim, Bahnübergang Lachweg und Wohngemeinschaft Bonameser Straße eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten unter Einbeziehung von Maybachstraße, Alt Eschersheim und Bonameser Straße; 2. im Gebiet zwischen Hügelstraße (nördlich), Eschersheimer Landstraße (östlich) und der Bahnlinie bis zum Berkersheimer Weg vor dem Sportplatz eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten, unter Einbeziehung von Ende Eschersheimer Landstraße, Im Wörth, Nußzeil und Zehnmorgenstraße; 3. alle Vorwarnschilder auf z. B. Fußgängerüberwege (Zeichen 134-10) zu entfernen, da diese bei Tempo 30 nicht mehr notwendig sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2009, ST 1413 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2010, ST 1317 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 26.08.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 23.09.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitsbegrenzung Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3152 entstanden aus Vorlage: OF 745/10 vom 26.03.2009 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h über die gesamte Länge des Berkersheimer Weges einzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2009, ST 860 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2009, ST 1640 Aktenzeichen: 32 1
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