Parkregelung für die Straße „Im Klingenfeld“ in Berkersheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM
4867 entstanden aus Vorlage:
OF 1066/10 vom
21.12.2010 Betreff: Parkregelung für die Straße "Im
Klingenfeld" in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Im
Klingenfeld", von der Einmündung der Straße "Am Herrenhof" nach dem
Zebrastreifen bis zu dem Weg am Kriegerdenkmal entlang des Grundstücks der
Michaelisgemeinde, das aufgesattelte Parken auf dem Bürgersteig zu
erlauben. Begründung: In der Straße "Im Klingenfeld"
besteht zwar kein Parkverbot, die Fahrbahn ist aber nicht ausreichend breit, so
dass man Kraftfahrzeuge ohne Probleme auf der Fahrbahn parken könnte. Da der
vorhandene Parkraum nicht ausreicht, um die Fahrzeuge aller
Gottesdienstbesucher oder von sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde oder
deren Kindergarten aufzunehmen, besteht in diesem Bereich Parkplatzmangel.
Hinzu kommt, dass die Anwohner der Straße "Am Herrenhof" durch die Ausweisung
eines verkehrsberuhigten Bereichs in dieser Straße dort nicht mehr parken
können und auf die Straße "Im Klingenfeld" ausweichen. Da die Stadtpolizei
verstärkt die Stadtteile auf Parkverstöße kontrolliert, ist es geboten, hier
eine eindeutige Parkregelung zu schaffen. Weil der Bürgersteig im Klingenfeld entlang des
Grundstücks der Kirchengemeinde ausreichend breit ist und direkt vor dem
Ausgang von deren Gemeindesaal ohnehin ein Drängelgitter die Fußgänger schützt,
könnte im übrigen Bereich das aufgesattelte Parken erlaubt werden, ohne dass es
zu Behinderungen kommen würde. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.03.2011, ST 443
Aktenzeichen: 32 1