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Parkregelung für die Straße „Im Klingenfeld“ in Berkersheim

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4867 entstanden aus Vorlage: OF 1066/10 vom 21.12.2010 Betreff: Parkregelung für die Straße "Im Klingenfeld" in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Im Klingenfeld", von der Einmündung der Straße "Am Herrenhof" nach dem Zebrastreifen bis zu dem Weg am Kriegerdenkmal entlang des Grundstücks der Michaelisgemeinde, das aufgesattelte Parken auf dem Bürgersteig zu erlauben. Begründung: In der Straße "Im Klingenfeld" besteht zwar kein Parkverbot, die Fahrbahn ist aber nicht ausreichend breit, so dass man Kraftfahrzeuge ohne Probleme auf der Fahrbahn parken könnte. Da der vorhandene Parkraum nicht ausreicht, um die Fahrzeuge aller Gottesdienstbesucher oder von sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde oder deren Kindergarten aufzunehmen, besteht in diesem Bereich Parkplatzmangel. Hinzu kommt, dass die Anwohner der Straße "Am Herrenhof" durch die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs in dieser Straße dort nicht mehr parken können und auf die Straße "Im Klingenfeld" ausweichen. Da die Stadtpolizei verstärkt die Stadtteile auf Parkverstöße kontrolliert, ist es geboten, hier eine eindeutige Parkregelung zu schaffen. Weil der Bürgersteig im Klingenfeld entlang des Grundstücks der Kirchengemeinde ausreichend breit ist und direkt vor dem Ausgang von deren Gemeindesaal ohnehin ein Drängelgitter die Fußgänger schützt, könnte im übrigen Bereich das aufgesattelte Parken erlaubt werden, ohne dass es zu Behinderungen kommen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 443 Aktenzeichen: 32 1