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Meine Nachbarschaft: Im Trutz Frankfurt

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bauvorhaben Leerbachstraße 58

27.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

Antrag vom 27.03.2018, OF 536/2 Betreff: Bauvorhaben Leerbachstraße 58 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Steht das Objekt Leerbachstraße 58 unter Denkmalschutz? 2. Liegt für das laufende Bauvorhaben an dem Objekt eine Genehmigung für den Anbau von Balkonen vor? Begründung: Anfrage aus der Nachbarschaft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 820 2018 Die Vorlage OF 536/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Mitscherlich-Platz

15.02.2018 · Aktualisiert: 02.03.2018

Antrag vom 15.02.2018, OF 505/2 Betreff: Mitscherlich-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Zum Verkauf des Kiosks auf dem Mitscherlichplatz: 1.1 Welche Gründe haben dazu geführt, den Kiosk an den Investor zu veräußern? 1.2 Ist der Verkauf schon durch die Stadtverordnetenversammlung genehmigt worden und ist der dingliche Übergang schon erfolgt? 1.3 Welchen Zuschnitt hat die neue Parzelle (Planausschnitt)? 1.4 Welche Eintragungen zu dem neuen Teilgrundstück bestehen oder sind vorgesehen in der Abt. II des Grundbuches, dsgl. im Baulastenverzeichnis? 1.5 Gibt es weitere vertragliche Vereinbarungen oder Absprachen außerhalb des Kaufvertrages, z. B. zum äußeren Erscheinungsbild oder dem Programm des Kiosks? Wen binden diese ggf.? 1.6 Ist der Magistrat bereit, die Verkaufsaktivitäten für den Kiosk so lange ruhen zu lassen, bis diese Anfrage beantwortet ist, und der Ortsbeirat sich dazu in einer angemessen Frist geäußert hat? 1.7 Wie bewertet der Magistrat die Gefahr, dass das neu gebildete Kleingrundstück zum "Schickanierzwickel" für umliegende Grundstücke, insbesondere für den Mitscherlich-Platz selbst wird? 1.8 Entsteht die Gefahr der Einflussnahme auf Veranstaltungen und die Nutzung des Mitscherlich-Platzes durch die Westendbevölkerung? 1.9 Hat der Magistrat Vorkehrungen für den Fall einer evtl. Weiterveräußerung des Teilgrundstücks getroffen? 2. Zum Weiterbestand der Vereinbarungen mit dem Investors des Wohnhochhauses "Hochhaus am Park - 160 Park View": 2.1 Beabsichtigt der Magistrat, die städtische Restfläche an der Grünanlage an den Investor zu übertragen oder verbleibt sie in eigener Bau-, Pflege-, Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht der Stadt? 2.2 Bei wem wird das Hausrecht für den Mitscherlich-Platz liegen? 2.3 Wird der Kooperationsvertrag mit dem Bauträger zur tatsächlichen Zusammenführung beider Grundstückteile zu einer Gesamtgrünfläche der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt, und werden die Beteiligungsrechte des Ortsbeirates gewahrt? 2.4 Ist gewährleistet, dass die Grünplanung wie in der Besprechung vom 23.03.2017 mit dem Investor besprochen unter Einschluss der Änderungen durch Einziehung der Parkstände am Grüneburgweg realisiert wird? Wird dem Ortsbeirat rechtzeitig Gelegenheit zur Mitsprache gegeben? 2.5 Kann die Initiative Mitscherlichplatz weiterhin damit rechnen, ebenfalls rechtzeitig informiert zu werden, damit sie i.S.d. Ziffer 1.8 des Protokolls der Besprechung vom 23.03.2017 tätig werden kann? 2.6 Kommt das Bauvorhaben nach derzeitigem Stand wie geplant 2019 zum Abschluss? Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 757 2018 Die Vorlage OF 505/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE BFF Piraten
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Fertigstellung der Kita-Außenfläche Auf der Körnerwiese

01.02.2018 · Aktualisiert: 02.03.2018

Antrag vom 01.02.2018, OF 495/2 Betreff: Fertigstellung der Kita-Außenfläche Auf der Körnerwiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Fertigstellung der Kita-Außenfläche Auf der Körnerwiese stellt der Ortsbeirat 2 dem Förderverein der Kita Nezabudka 5 einen einmaligen Betrag i.H.v. 875,84,- EUR zur Verfügung. Die Mittel sind zur Finanzierung des Fundaments für das geplante Abstellhäuschen zur Unterbringung von Spielsachen und Gartengeräten zu verwenden. Begründung: Zur Einrichtung der Außenfläche sollen folgende Maßnahmen realisiert werden: 1. Sonnenschutzsegel Sandfläche - 3.500 Euro (Förderverein) 2. Abstellhäuschen Spielgerät - 399 Euro (Förderverein) 3. Fundament für Abstellhäuschen - 875,84 Euro (Ortsbeirat 2) Gesamt = 4.774,84 Euro. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 184 2018 Die Vorlage OF 495/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung)

Parteien: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE Piraten
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neugestaltung der beiden Spielplätze Hessenplatz und Auf der Körnerwiese

22.01.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2643 entstanden aus Vorlage: OF 486/2 vom 19.01.2018 Betreff: Neugestaltung der beiden Spielplätze Hessenplatz und Auf der Körnerwiese Der Ortsbeirat 2 stimmt den in einem Ortstermin sowie in der Sitzung am 22.01.2018 vorgestellten Planungen für die Neugestaltung der Spielplätze Hessenplatz und Auf der Körnerwiese zu. Im Zusammenhang mit der Planung des Spielplatzes Auf der Körnerwiese wird der Magistrat aufgefordert, auch die umlaufenden Gehwege, die bei stärkerem Regen sehr stark verschlammen, zu sanieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 746 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Etwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg

04.12.2017 · Aktualisiert: 03.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2500 entstanden aus Vorlage: OF 446/2 vom 17.11.2017 Betreff: Etwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, den Grüneburgweg, von der Siesmayerstraße kommend bis zum Mitscherlichplatz und vom Mitscherlichplatz bis zur Kreuzung Grüneburgweg, Ecke Feldbergstraße/Wolfsgangstraße, für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Bei der Freigabe von Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen/-Bereichen wurden in Frankfurt oftmals die Straßenzüge, in denen Busse fahren, ausgespart, um zunächst Erfahrungen zu sammeln. Mittlerweile wurde das Projekt "Freigabe von Einbahnstraßen" positiv beurteilt und in vielen Straßen mit Busverkehr die Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben. Der Grüneburgweg scheint schlichtweg vergessen worden zu sein. Der Grüneburgweg ist an schmalster Stelle 7,70 Meter breit, abzüglich zwei mal zwei Meter (beidseitig längs parkende Kfz) bleiben noch 3,70 Meter. In der Praxis bleibt mehr als 3,70 Meter, weil viele Autos nicht ganz zwei Meter breit sind. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung heißt es zu Zeichen 220 Einbahnstraße: "Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in die Gegenrichtung zugelassen werden, wenn a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen, bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 Meter betragen; b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist; c) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 415 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Grüneburgweg 12

23.10.2017 · Aktualisiert: 27.10.2017

Antrag vom 23.10.2017, OF 421/2 Betreff: Grüneburgweg 12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie stellt sich die genaue Aufteilung von öffentlicher (städtischer) und privater Grundstücksfläche im Bereich des Grüneburgwegs 12 vor dem REWE-Markt dar? Bitte genaue Erläuterung mit Kartenmaterial auch unter Einbeziehung der Kreuzungsbereiche Grüneburgweg 12-Körnerstraße und Grüneburgweg 12-Im Trutz Frankfurt. 2. Existieren zwischen der Stadt Frankfurt und dem Eigentümer der Immobilie Vereinbarungen bezüglich öffentlicher Nutzungen von privaten Grundstücksteilen (z.B. Gehweg)? Falls ja, bitte genau auflisten. 3. Gibt es über Gespräche und eventuelle Vereinbarungen hinaus städtische Planungen, wie der dauerhaft schwelende Nutzungskonflikt in diesem Umfeld (REWE-Markt vers. Nutzung durch die Öffentlichkeit) mit baulichen Maßnahmen gelöst werden kann? 4. Trifft es zu, dass derzeit der Betreiber des REWE-Marktes für die Pflege der Sitzbänke und das Leeren der Mülleimer auf dem Gehsteig verantwortlich ist? Begründung: Im Rahmen einer Ortsbegehung wurden diese Fragen aufgeworfen. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.07.2017, OF 332/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 614 2017 1. Die Vorlage OF 332/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 421/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärm durch Laubbläser beenden

23.10.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2259 entstanden aus Vorlage: OF 390/2 vom 01.09.2017 Betreff: Lärm durch Laubbläser beenden Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Einsatz von Laubbläsern mit lautstarken Antriebsmotoren verboten wird. Begründung: Laubbläser, die nicht mit elektrischen Motoren ausgestattet sind, verursachen Lärmpegel bis 96 dB (gemessen im Westend, Emil-Claar-Straße, um 13 Uhr mittags), was eindeutig gesundheitsschädigend ist. Zudem hat es sich bisher als undurchführbar erwiesen, den Bedienern dieser Geräte die Einhaltung der Mittagsruhe anzugewöhnen; man erhält stattdessen nur Drohungen oder aggressives Weiterblasen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 67 Aktenzeichen: 79 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Wiederherstellung des öffentlichen Gehweges vor der Liegenschaft Grüneburgweg 12, REWE Markt

28.07.2017 · Aktualisiert: 27.10.2017

Antrag vom 28.07.2017, OF 332/2 Betreff: Wiederherstellung des öffentlichen Gehweges vor der Liegenschaft Grüneburgweg 12, REWE Markt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Wiederherstellung des auf städtischem Grund befindlichen Gehweges vor dem privaten Grundstück des REWE Marktes im Grüneburgweg, durch folgende Maßnahmen: - Der Gehweg entlang des Grundstücks Grüneburgweg 12 wird durch Entwidmung und Umbau der davor liegenden Parkflächen zu einem benutzbaren öffentlichen Gehweg umgebaut. - Die Sitzbänke deren Sitzfläche in Richtung REWE Markt ausgerichtet sind, umzudrehen. - Die öffentliche Grundstücksgrenze entlang der Bäume, durch eine Hecke zu markieren. - Sondernutzungen entlang des jetzt als öffentlich nutzbaren Gehwegs nicht mehr zuzulassen. - Anbringung von genügend Fahrradständern, ohne Behinderung des Gehwegs. - Entfernen der Glascontainer Ecke Grüneburgweg und Im Trutz Frankfurt. Begründung: Anwohner beschweren sich regelmäßig über den zu schmalen Durchgang auf dem im privaten Besitz befindlichen Gelände vor dem REWE Markt, der je nach Saison durch die beidseitigen Verkaufsregale eingeschränkt ist. Der auf öffentlichem Grund befindliche schmale Bürgersteig ist keine attraktive Alternative, da er durch den Parkraum, Schilderpfosten, Parkscheinautomat, Lichtmast, abgestellte Fahrräder, etc. eingeschränkt ist. Das beiliegende Bild vor dem REWE Markt ist nur ein Momentaufnahme, das aber aufzeigt, wie schmal der Durchgang für die hohe Frequenz an Nutzern sein kann, zu anderen Zeiten ist die Situation wesentlich schlimmer. Versuche von städtischer Seite auf den Marktbetreiber einzuwirken den Durchgang gemäß allgemein gültiger Vorgaben für Gehwege zu ordnen, sind bislang an der nicht kooperativen Haltung des Marktbetreibers gescheitert. Es ist deshalb an der Zeit für die Nutzer einen breiten öffentlich zugänglichen und frei von Verkaufsauslagen nutzbaren Gehweg zu schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.10.2017, OF 421/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 332/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten hierzu einen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 332/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 614 2017 1. Die Vorlage OF 332/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 421/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Stillschweigende Privatisierung einer Grünfläche?

19.06.2017 · Aktualisiert: 30.08.2017

Antrag vom 19.06.2017, OF 315/2 Betreff: Stillschweigende Privatisierung einer Grünfläche? TN: BT: Stillschweigende Privatisierung einer Grünfläche ? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Umwandlung der bisherigen öffentlich genutzten Grünfläche zwischen Im Trutz, Gervinusstraße und Körnerstraße in eine private KITA genehmigt wurde und mit welcher Begründung den Anwohnern ihre gewohnte Grünfläche entzogen wurde. Begründung: Jahrzehnte lang wurde die kleine Grünfläche zwischen Trutz, Gervinusstraße und Körnerstraße von den Anwohnern - und besonders den Älteren unter ihnen - genutzt, um auf den Bänken an den Rosenbeeten auszuruhen und sich zu unterhalten. Vor einigen Wochen wurden alle Beete vernichtet, das Areal abgesperrt und mit einem Warnschild versehen, das Areal werde allein von den Kindern des Kindergartens Nezabudka 5 genutzt. Kinder wurden bisher nicht gesehen, der Platz ist kahl und öde. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 315/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 315/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich?

16.06.2017 · Aktualisiert: 06.07.2017

Antrag vom 16.06.2017, OF 313/2 Betreff: Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis zu welchem Ausmaß/Umfang durch die Verwaltung für einzelne Bauvorhaben Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen erteilt werden können, und ab welchem Ausmaß/Umfang eine vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung oder die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich ist. Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund der für die Bauvorhaben "Ludwig-Erhard-Anlage 2-8" und "Grüneburgweg 102" erteilten Baugenehmigungen. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 496 2017 Die Vorlage OF 313/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zufahrt zum Opernplatz/zur Liesel-Christ-Anlage sicherer machen!

13.06.2017 · Aktualisiert: 24.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1763 entstanden aus Vorlage: OF 351/1 vom 05.05.2017 Betreff: Zufahrt zum Opernplatz/zur Liesel-Christ-Anlage sicherer machen! Der Magistrat wird aufgefordert, zum einen Verkehrskontrollen an der Zufahrt zum Opernplatz/dem neuen Hotel Sofitel/Ecke Liesel-Christ-Anlage durchzuführen (siehe Ziffer 1. der Skizze), zum anderen soll bereits auf der Abbiegespur der Bockenheimer Anlage (in Höhe der Hausnummer 38) zum Opernplatz ein Schild für die Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h angebracht werden (siehe Ziffer 2. der Skizze) . Begründung: Zahlreiche Taxifahrerinnen und Taxifahrer nutzen die Feuerwehrzufahrt zum neu gebauten Hotel Sofitel. Diese führt über die Bockenheimer Anlage zur Liesel-Christ-Anlage. Dort ist jedoch eine Fußgängerzone eingerichtet, welche lediglich von 5.00 Uhr bis 11.00 Uhr zum Be- und Entladen genutzt werden darf und nur für Anlieger frei ist. Die Taxis fahren mit deutlich überhöhten Geschwindigkeiten, welche vom Schritttempo weit entfernt sind. Dadurch sind zuletzt einige brenzlige Situationen entstanden. Auch andere Fahrzeuge fahren an dieser Stelle sehr schnell, wenn sie beispielsweise auf dem Opernplatz parken wollen. Daher soll bereits an der Abbiegespur das Tempo von 50 km/h deutlich reduziert werden. Davon profitieren zudem die Nutzerinnen und Nutzer des dortigen Fußgängerüberwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1830 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg

22.05.2017 · Aktualisiert: 10.05.2023

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 entstanden aus Vorlage: OF 275/2 vom 24.04.2017 Betreff: Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Magistrat wird gebeten, an mindestens zwei Wochentagen (montags und donnerstags) eine Verkehrszählung an der Einmündung der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der Kreuzung mit der August-Siebert-Straße durchzuführen. Die Verkehrszählung soll außerhalb von Ferienzeiten zur morgend- und abendlichen Rushhour (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit (zwei Stunden) stattfinden und neben Fahrzeugen auch Fahrräder mit einbeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder, die auf dem Gehweg unterwegs sind, zu erfassen. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem Ortsbeirat 2 zeitnah vorzulegen. Bei einem anschließenden Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern sollen Maßnahmen zur Abhilfe erarbeitet werden. Begründung: Wie in der Anregung OM 992 dargelegt, bestehen unter anderem an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes Miteinander von Fußgängern, Fahrrad- und motorisiertem Individualverkehr beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich, um gegebenenfalls Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch die Stellungnahme ST 692 zu Punkt 3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht vor." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Antrag vom 28.02.2023, OF 630/2 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720 Aktenzeichen: 61 10

OA (Anregung Ortsbeirat)

Keine weitere Versiegelung des Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist

24.04.2017 · Aktualisiert: 28.03.2022

Anregung vom 24.04.2017, OA 150 entstanden aus Vorlage: OF 159/2 vom 10.11.2016 Betreff: Keine weitere Versiegelung des Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist Vorgang: OM 268/16 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf die Ausweisung des Areals des Botanischen Instituts, der Kita und des Verkehrskindergartens in einem neuen Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet zu verzichten; 2. keinen siebengeschossigen Wohnungsbau auf dem Areal zu planen; 3. auf dem Gelände des Botanischen Instituts kein zusätzliches Gebäude für ein Studentenwohnheim zu errichten; 4. in diesem Zusammenhang erneut eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, ob eine Schule von der geplanten Größe denkmalgerecht in den Gebäuden des ehemaligen Botanischen Instituts untergebracht werden kann; 5. die Fläche des Verkehrskindergartens als Freifläche zu erhalten; 6. eine bauliche Verdichtung auf dem Areal nicht durchzuführen. Begründung: Laut Presseberichten (FR und FNP) vom 18.06.2016 sollen der Verkehrskindergarten und das Kinderzentrum (Kita) Siesmayerstraße 66 weichen, die frei werdenden Flächen sollen als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen und mit 130 Wohnungen - davon 30 Prozent geförderte Mietwohnungen - in bis zu sieben Stockwerken (FR und FNP) bebaut werden. Die Grundstücke für den Wohnungsbau einschließlich der Studentenwohnungen sollen an private Investoren verkauft und von diesen bis zum Jahr 2021 bebaut werden (FAZ und FR). Die in der Absichtserklärung genannten Flächen liegen ausnahmslos innerhalb des als Kulturdenkmal in der Frankfurter Denkmaltopografie gekennzeichneten zusammenhängenden Gebiets von Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark. Das ehemalige Botanische Institut und die Kita sind formal Teil des Grüneburgparks. Der Bau eines siebengeschossigen Gebäuderiegels für Wohnungsbau wäre ein erheblicher Eingriff in die Grünzone von Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark. Weiterhin gibt es vertragliche Verpflichtungen durch die Stadt, die sich aus den Kaufverträgen mit der IG Farben im Jahre 1935 zur Überlassung des Parkgrundstücks ergeben. So heißt es in einem am 14.06.1935 beurkundeten Zusatzvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der IG Farben über die Umlegung des Grüneburggeländes in § VI: "Die Stadtgemeinde verpflichtet sich, die ihr nach dem eingangs erwähnten Umlegungsvertrag zugewiesene Fläche zwischen Miquel-Straße, Grüneburgweg und Grüneburgpark (aus dem sogenannten Westgelände) nur für gartenkulturelle Zwecke zu verwenden, die dem gemeinen Wohl dienen (beispielsweise Erweiterung des Palmengartens und des Botanischen Gartens) und Bauten auf dieser Fläche nur insoweit zu errichten, als sie für oben erwähnten Zweck erforderlich werden. Sie wird diese Verpflichtung auch etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum auferlegen und bleibt neben diesen für die Innehaltung der Verpflichtung haftbar." Demnach kann das Gelände nur für kulturelle Zwecke genutzt werden. Die Stadt hat sich bisher an die Verträge gehalten. Ob sich der Schulbau in der geplanten Größe in das Areal integrieren lässt, muss in einer Machbarkeitsstudie untersucht werden. Auf einen Verkauf des Areals ist zu verzichten. Die Verträge zur Überlassung des Areals des Grüneburgparks mit der IG Farben können im Stadtarchiv eingesehen werden, so der Vertrag mit der IG Farben über die Überlassung des Grundstücks der ehemaligen Psychiatrie (heute Teil des Campus Westend) vom 13.09.1927. Bei Erstellung der Vorlage OM 268 vom 27.06.2016 lagen die Verträge noch nicht vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 268 Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 433 Bericht des Magistrats vom 18.05.2018, B 153 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 76 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 150 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1779, 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.09.2017 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Vorgartensatzung

24.04.2017 · Aktualisiert: 05.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1505 entstanden aus Vorlage: OF 269/2 vom 20.03.2017 Betreff: Frankfurter Vorgartensatzung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung eingehalten und konsequent angewendet werden. Anlass dazu bieten die nachfolgend aufgeführten Adressen. In welcher Form hat die Bauaufsicht hier Kenntnis genommen beziehungsweise Genehmigung erteilt? - Eppsteiner Straße 27, - Eppsteiner Straße 29, - Eppsteiner Straße 31, - Bockenheimer Landstraße 109, - Bockenheimer Landstraße 73-77, - August-Siebert-Straße 15, - Grüneburgweg 102. Eppsteiner Straße 29 Eppsteiner Straße 31, der Vorgarten ist zu 100 Prozent ein Parkplatz Eppsteiner Straße 27, 2/3 Pflastersteine, Kompensation? Bockenheimer Landstraß e 109 Begründung: Gemäß der Vorgartensatzung sind Vorgärten im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Sie dürfen grundsätzlich nicht als hauswirtschaftliche Flächen, Einhausungen, Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden. Auch darf keine Pflasterung der Vorgartenfläche mit Rasengitter- und Verbundsteinen erfolgen, da eine solche Versiegelung keine Bodenbearbeitung zulässt. Weiter erläutert die Bauaufsicht: Abweichungen können im Wege der Ausnahme zugelassen werden, insbesondere wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, aber keine Beeinträchtigung des Straßenbildes stattfindet. Die vorgenannten Ausnahmeregelungen bedürfen einer vorherigen baurechtlichen Genehmigung. Im Zuge einer flächendeckenden Begehung überprüft die Bauaufsicht Frankfurt die Einhaltung der Bestimmungen der Vorgartensatzung und wirkt auf rechtmäßige Zustände hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1366 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mitscherlichplatz - Nutzung erweitern, Gestaltung optimieren

13.03.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1364 entstanden aus Vorlage: OF 187/2 vom 02.01.2017 Betreff: Mitscherlichplatz - Nutzung erweitern, Gestaltung optimieren Vorgang: OM 5004/16 OBR 2; ST 848/16 Der Magistrat wird beauftragt, die seinem Namensgeber angemessene Gestaltung des Mitscherlichplatzes weiterhin zielstrebig zu verfolgen. Um diesem Ziel noch näher zu kommen, sollen folgende Maßnahmen zur besseren Platzgestaltung und erweiterter Nutzung erfolgen: 1. Die Parkbucht am südlichen Rand des Platzes zum Grüneburgweg hin wird dem ruhenden Verkehr entzogen, der Bürgersteig ohne Versatz fortgeführt und damit die Gesamtfläche des Platzes im Sinne einer lebendigen Nutzung vergrößert. In diesem Zusammenhang ist eine bessere Fußweg- und Grünverbindung von der Bushaltestelle zum Mitscherlichplatz zu gewährleisten. 2. Der vom Kioskbetreiber gewünschte abschließbare Schrank für Müll und Geräte wird nicht frei platziert, sondern in moderater, der Gesamtgestaltung angepassten Form direkt an den Kiosk beziehungsweise die Erdgasregelanlage angelehnt. 3. Die Initiative Mitscherlichplatz wird beteiligt, wenn es um die Entwicklung und Platzierung von Stelen und/oder Gedenktafeln geht, die an das Ehepaar Mitscherlich erinnern sollen. 4. Die im Gespräch mit dem Investor deutlich gewordenen Veränderungen die Platzgestaltung hinsichtlich Wegeverläufe, Anpflanzungen und Aufstellung von Bänken betreffend, werden adäquat an die Bedürfnisse der Platznutzer angepasst. Dabei ist besonders auf Barrierefreiheit zu achten. Begründung: Dem Vernehmen nach sind die Verhandlungen mit dem Investor bezüglich der Grünfläche am Hochhaus und zur weiteren Platzgestaltung zu einem punktuell zufriedenstellenden Ergebnis gekommen. Nach dem Gespräch mit Stadt, Investor und Initiative erscheinen nun noch die oben angegebenen Anregungen für eine weitere Optimierung sowohl angemessen als auch notwendig. Im Zusammenhang mit der Stilllegung der Parkbuchten wird darauf hingewiesen, dass es sich dort nicht um Bewohnerparken handelt. Offenbar kommen zumeist über die Hälfte der parkenden Autos nicht aus Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2016, OM 5004 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 848 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1098 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen

17.01.2017 · Aktualisiert: 28.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 entstanden aus Vorlage: OF 203/1 vom 02.01.2017 Betreff: Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Gefährdung von Personen durch zu schnell fahrende Fahrradfahrer auf den Wegen innerhalb der Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Untermainanlage, Gallusanlage, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Eschenheimer Anlage, Friedberger Anlage und Obermainanlage) zu ergreifen. Hierbei ist insbesondere in Erwägung zu ziehen, 1. die Wege in regelmäßigen Abständen mit entsprechenden Hinweisschildern zu versehen; 2. den Anlagenring vermehrt mit Radfahrstreifen auszustatten; 3. im Rahmen einer Kampagne für ein faires Miteinander in den Grünanlagen zu werben. Die vorbezeichneten Maßnahmen könnten alternativ oder kumulativ umgesetzt werden. Begründung: Die Wege in den Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Wallanlagen) werden sowohl von Fußgängern als auch von Fahrradfahrern genutzt. Hierbei kommt es häufig zu Nutzungskonflikten, weil Fahrradfahrer dort unangemessen schnell fahren und damit Fußgänger behindern und gefährden. Um die Akzeptanz der Nutzung der Wege auch durch Fahrradfahrer zu erhalten und zu stärken, sollte darauf hingewirkt werden, diese Nutzungskonflikte einzudämmen, indem Fahrradfahrer zu größerer Rücksichtnahme angehalten werden. Entsprechende Hinweisschilder können helfen, bei den Fahrradfahrern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Wege nur mit angemessener Geschwindigkeit, ggf. auch Schrittgeschwindigkeit, befahren werden sowie Fußgänger und spielende Kinder nicht behindert oder gefährdet werden dürfen. Die vermehrte Ausstattung der Straßen des Anlagenrings mit Radfahrstreifen kann bewirken, dass Fahrradfahrer, insbesondere solche, die schneller fahren wollen, auf diese ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 702 Antrag vom 02.08.2017, OF 361/1 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 Antrag vom 24.07.2018, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit für Schulkinder und Fußgänger im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung

09.12.2016 · Aktualisiert: 17.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 09.12.2016, OM 1066 entstanden aus Vorlage: OF 117/12 vom 09.12.2016 Betreff: Mehr Sicherheit für Schulkinder und Fußgänger im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, wie in dem Ortstermin am 07.12.2016 zwischen Vertretern der Stadtverwaltung und Mitgliedern des Ortsbeirats 12 einvernehmlich vereinbart, die Fahrbahnquerungen im Zuge der Fußwegeverlängerungen An der Wellenburg und Am Schlittenberg für Schulkinder und Fußgänger sicherer zu gestalten. Dazu ist die Fahrbahn im Bereich des Fußweges Am Schlittenberg in Höhe des Spielplatzes mittels Fahrbahnmarkierungen von beiden Seiten einzuengen und mit Pollern abzusichern. In Höhe der Fußwegeverbindung An der Wellenburg sind die mehrere Meter zurückgesetzten Poller auf dem südlichen Bürgersteig in Richtung Bordsteinkante zu versetzen, um das Parken auf dem Fußweg auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 569 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Versiegelung des Areals des Botanischen Gartens

28.11.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 996 entstanden aus Vorlage: OF 184/2 vom 28.11.2016 Betreff: Versiegelung des Areals des Botanischen Gartens Vorgang: OF 159/2 16 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er einen am 14.06.1935 beurkundeten Zusatzvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der I. G. Farbenindustrie über die Umlegung des Grüneburggeländes beurteilt. Demnach verpflichtete sich die Stadtgemeinde, "die ihr nach dem eingangs erwähnten Umlegungsvertrag zugewiesene Fläche zwischen Miquel-Straße, Grüneburgweg und Grüneburgpark (aus dem sog. Westgelände) nur für gartenkulturelle Zwecke zu verwenden, die dem gemeinen Wohl dienen (beispielsweise Erweiterung des Palmengartens und des Botanischen Gartens) und Bauten auf dieser Fläche nur insoweit zu errichten, als sie für oben erwähnten Zweck erforderlich werden. Sie wird diese Verpflichtung auch etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum auferlegen und bleibt neben diesen für die Innehaltung der Verpflichtung haftbar." 2. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, dem Ortsbeirat den aktuellen Planungsstand zum Schulbau auf dem Areal des Botanischen Instituts vorzustellen und bis dahin keine definitiven Planungsschritte zur Versieglung des genannten Areals zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.11.2016, OF 159/2 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 471 Aktenzeichen: 62 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung von „Schrottfahrrädern“ aus dem öffentlichen Raum

29.08.2016 · Aktualisiert: 23.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 401 entstanden aus Vorlage: OF 90/2 vom 09.08.2016 Betreff: Entfernung von "Schrottfahrrädern" aus dem öffentlichen Raum Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Stadt das Problem im öffentlichen Raum abgestellter "Schrottfahrräder" bewertet; 2. welche Maßnahmen - z. B. eine Onlinemeldestelle bei der FES oder der Polizei - ggf. geplant sind, um solche Fahrräder schneller aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Begründung: Beschwerden von Bewohnern, die z. B. allein im Grüneburgweg 10 abgestellte "Schrottfahrräder" gemeldet haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1816 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüneburgweg 12, kein Durchkommen

27.06.2016 · Aktualisiert: 16.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 256 entstanden aus Vorlage: OF 36/2 vom 06.06.2016 Betreff: Grüneburgweg 12, kein Durchkommen Der Magistrat wird gebeten, vor der Liegenschaft Grüneburgweg 12 die Durchgangsbreite für Fußgänger zu überprüfen und dem Ortsbeirat über die Ergebnisse und eventuell angeordneten Auflagen zu berichten. Begründung: Von Anwohnern wird berichtet, dass vor dieser Liegenschaft, in der sich ein Einkaufsmarkt befindet, die Durchgangsbreite für Fußgänger nicht eingehalten wird. Auslagen des Supermarkts befinden sich nicht nur direkt vor dem Markt, sondern auch zwischen den davor befindlichen Bäumen und Bänken. Dies behindert das Durchkommen für die große Anzahl von Fußgängern, insbesondere mit Kinderwagen, und Menschen, die auf Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind. Auch die Nutzung der Bänke wird durch die Auslagen beeinträchtigt. Diese aus Sicht des Ortsbeirates illegale Inanspruchnahme des öffentlichen Raums sollte durch Auflagen an den Supermarktbetreiber aufgehoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1297 Antrag vom 24.08.2018, OF 628/2 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3594 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Rewe-Markt Grüneburgweg 12

08.06.2016 · Aktualisiert: 14.07.2016

Antrag vom 08.06.2016, OF 37/2 Betreff: Rewe-Markt Grüneburgweg 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Fußgängerweg vor dem o.g. Rewe-Markt auch bei Nutzung der Fläche für den Außenverkauf noch eine ausreichende Durchgangsbreite besitzt. 2. Für den Fall, dass die unter 1. durchgeführte Prüfung zu einem negativen Ergebnis führt, entsprechende Maßnahmen zu erlassen, um die (barrierefrei) Passierbarkeit für Fußgänger sicherzustellen. Es wird gebeten, den Ortsbeirat 2 über diese Maßnahmen zu informieren. Begründung: Beschwerden von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 37/2 wurde unter Hinweis auf die Vorlage OF 36/2 zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an der Kita Krambambuli

03.06.2016 · Aktualisiert: 25.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 158 entstanden aus Vorlage: OF 23/12 vom 23.05.2016 Betreff: Verkehrssicherheit an der Kita Krambambuli Der Magistrat wird gebeten, das im Bereich der Abzweigung zur Straße An der Wellenburg auf der Fahrbahn der Straße Kalbacher Stadtpfad aufgemalte Zeichen 136 (Kinder) zu erneuern. Begründung: Das im Bereich der Abzweigung zur Straße An der Wellenburg auf der Fahrbahn der Straße Kalbacher Stadtpfad aufgemalte Zeichen 136 (Kinder) ist infolge von Fahrbahnausbesserungsarbeiten kaum noch zu erkennen und sollte daher erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1087 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumpflanzungen „Auf der Körnerwiese“

30.05.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 84 entstanden aus Vorlage: OF 28/2 vom 10.05.2016 Betreff: Baumpflanzungen "Auf der Körnerwiese" Der Magistrat wird gebeten, bei der Neupflanzung von Bäumen auf dem Grünstreifen "Auf der Körnerwiese" darauf zu achten, dass die neuen Bäume in ihrem Wachstum nicht von den Kronen der umliegenden Altbäume an einem geraden Aufwuchs behindert werden. Begründung: Bewohner der Straße haben darauf hingewiesen, dass neu gepflanzte Bäume bereits nach relativ kurzer Zeit wieder gefällt werden mussten, weil sie schräg und somit in die Fahrbahn hinein gewachsen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1149 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gedenktafel für Theodor Lerner am Haus Grüneburgweg 95

15.02.2016 · Aktualisiert: 17.05.2016

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2016, OM 5003 entstanden aus Vorlage: OF 867/2 vom 26.01.2016 Betreff: Gedenktafel für Theodor Lerner am Haus Grüneburgweg 95 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Haus Grüneburgweg 95 eine Gedenktafel für den Polarforscher Theodor Lerner (*1866; ...1931) angebracht werden kann. Wenn dies möglich ist, wird darum gebeten, die Gedenktafel anzubringen. Ein guter Anlass wäre der 150. Geburtstag von Herrn Lerner am 10.04.2016. Begründung: Theodor Lerner war Polarforscher und Journalist. Er wohnte von 1912 bis zu seinem Tod im Jahre 1931 im Grüneburgweg 95. An diesem Haus ist bereits eine Gedenktafel für den Geh. Sanitätsrat Dr. Heinrich Hoffmann (dort wohnhaft von 1890 bis 1894) und den Komponisten Engelbert Humperdinck (dort wohnhaft von 1894 bis 1897) angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 809

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Andienungsverkehr Anna-Schmidt-Kinderhaus

18.01.2016 · Aktualisiert: 26.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4879 entstanden aus Vorlage: OF 840/2 vom 30.12.2015 Betreff: Andienungsverkehr Anna-Schmidt-Kinderhaus Der Magistrat wird gebeten, das bestehende absolute Halteverbot in der Bockenheimer Anlage zwischen Im Trutz und Mozartplatz zwischen 07:30 Uhr und 08:30 Uhr sowie 12:30 Uhr und 15:30 Uhr einzuschränken, sodass Eltern ihre Kinder bringen und abholen können. Begründung: Familienfreundliche Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 562 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwege von Unkraut befreien und Straßenbegleitgrün besser pflegen

11.09.2015 · Aktualisiert: 19.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4501 entstanden aus Vorlage: OF 477/12 vom 27.08.2015 Betreff: Gehwege von Unkraut befreien und Straßenbegleitgrün besser pflegen Der Magistrat wird gebeten, das Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach und auf dem Riedberg zu verbessern. Hierzu soll geprüft werden, ob die Pflegeverträge, die der Magistrat mit der FES GmbH und Privatunternehmern abschließt, in ausreichendem Maße und mit entsprechender Häufigkeit erfüllt werden. Begründung: Es ist vermehrt zu beobachten, dass im Stadtteil Kalbach und auf dem Riedberg einzelne Grünflächen und Straßenzüge augenscheinlich nicht hinreichend gepflegt werden. Zu den vertraglich festgelegten Leistungen der FES GmbH, die mit der Straßenreinigung beauftragt ist, gehört es, Wildwuchs auf Gehwegen zu entfernen. Teilweise wächst das Unkraut jedoch kniehoch und stellt eine Unfallgefahr dar. Die Grünflächen, aber auch Treppen und Straßen, wirken durch den starken Bewuchs mit Unkraut äußerst ungepflegt und verwahrlost. Beispielhaft seien hier die Straße Im Brombeerfeld, die Treppenaufgänge An der Wellenburg und Am Schlittenberg sowie auf dem Riedberg der kleine Platz hinter dem Lidl-Markt genannt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die beauftragten Firmen den Pflegeauftrag gemäß ihrer Verträge erfüllen beziehungsweise ob die Pflegeintervalle verkürzt werden müssen, um ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1737 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Immobilie Grüneburgweg 102

11.09.2015 · Aktualisiert: 07.10.2015

Antrag vom 11.09.2015, OF 782/2 Betreff: Immobilie Grüneburgweg 102 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Liegen dem Magistrat Informationen über die weitere Nutzung der o.g. Immobilie bzw. über mögliche Umbaumaßnahmen vor? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 28.09.2015, TO II, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1457 2015 Die Vorlage OF 782/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Verkehrsflusses im Gärtnerweg

07.09.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4407 entstanden aus Vorlage: OF 754/2 vom 14.08.2015 Betreff: Verbesserung des Verkehrsflusses im Gärtnerweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die "faktische" Straßenbreite des Gärtnerwegs ab der Ecke Im Sachsenlager vergrößert werden kann, indem das erlaubte Parken auf dem Gehweg auf der linken Straßenseite (von der Ecke Im Sachsenlager kommend) von den Pkw-Haltern auch genutzt wird. Darauf könnte z. B. durch Ausweisung der Parkfläche auf dem Gehweg in Form einer entsprechenden Bodenmarkierung hingewiesen werden. Es dient zur Kenntnis, dass der Gehweg breit genug ist, um auch nach Einrichtung der Parkfläche barrierefrei genutzt zu werden. Begründung: Die Pkw parken aktuell vollumfänglich auf der Straße, was die Straßenbreite insbesondere für den Andienungsverkehr mittels Lkw problematisch verkleinert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1648

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an der Einmündung Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage erhöhen

29.06.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4269 entstanden aus Vorlage: OF 694/2 vom 24.05.2015 Betreff: Verkehrssicherheit an der Einmündung Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen an der Einmündung der Bockenheimer Anlage in den Reuterweg/die Taunusanlage umzusetzen: 1. Die Abbiegespuren in die Taunusanlage werden mit Nummern versehen; 2. Die Verkehrsschilder werden so angepasst, dass die Pfeile auch richtig beschrieben sind: a) Rechtabbiegerpfeil: Eschersheim/Nordweststadt; b) Linksabbiegerpfeil (mit leichter Krümmung nach oben): Bockenheim/Palmengarten; c) Zweiter und dritter Linksabbiegerpfeil: Cityring/Hauptbahnhof/Autobahn/Messe; d) Die Pfeile sollen auch die Nummerierungen auf der Straße wiedergeben. Begründung: Gerade in der Rushhour kommt es an der Einmündung immer wieder zu Beinaheunfällen. Die Autofahrer wollen Richtung Cityring fahren, landen jedoch, da sie die rechte der drei Linksabbiegerspuren benutzen, auf der Spur in Richtung Westend/Palmengarten. Hinzu kommt, dass die Spuren beim Abbiegen noch durch einen Radweg getrennt sind. Dabei kommt es zu sehr gefährlichen Verkehrssituationen, da auf dem kurzen Stück vor dem Abbiegen noch versucht wird, den Radweg zu queren, um auf die Taunusanlage zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1393 Antrag vom 25.12.2016, OF 195/2 Auskunftsersuchen vom 16.01.2017, V 298 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umwandlung von Taxiparkplätzen in reguläre Parkplätze im Reuterweg

09.03.2015 · Aktualisiert: 20.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 09.03.2015, OM 3909 entstanden aus Vorlage: OF 630/2 vom 22.01.2015 Betreff: Umwandlung von Taxiparkplätzen in reguläre Parkplätze im Reuterweg Der Magistrat wird gebeten, einen Teil der Taxiparkplätze im Reuterweg 73-75 in reguläre Parkplätze umzuwandeln. Begründung: Am Taxistand gibt es Plätze für circa fünf bis sechs Taxis. Jedoch stehen dort zu keiner Tages- oder Nachtzeit mehr als zwei Taxis, meistens sogar nur ein Taxi oder gar kein Taxi. Wenn überhaupt Taxis in der Gegend warten, dann sind sie in der Regel vor dem in der Nähe gelegenen Restaurant "Vai Vai" zu finden. Die Umwandlung eines Teils der Taxiparkplätze in reguläre Parkplätze böte neben offensichtlichen Vorteilen, wie der dringend benötigten Linderung des Parkplatzdruckes für Anwohner, auch tagsüber Besuchern und Kunden der Einzelhändler und des Supermarkts die Möglichkeit, sich in Ruhe dem Sortiment zu widmen, statt gehetzt durch das Geschäft zu laufen oder ganz auf das Einkaufen in den örtlichen Geschäften zu verzichten. Darüber hinaus würden weniger Besucher der örtlichen Bäckereien, Geschäfte und der Sparkasse gezwungen, ordnungswidrig im Halteverbot zu parken, wenn die wenigen verfügbaren Parkplätze in diesem Abschnitt des Grüneburgweges und Reuterweges einmal wieder komplett besetzt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2015, ST 613 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Anwohnerparken Bezirk 16 im Westend

16.02.2015 · Aktualisiert: 19.03.2015

Antrag vom 16.02.2015, OF 646/2 Betreff: Anwohnerparken Bezirk 16 im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich die Parksituation in Bezug auf das Bewohnerparken im Bezirk 16 des Westends derzeit gestaltet. Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden: - Wie viele Parkplätze stehen für das Anwohnerparken im Bezirk 16 im Allgemeinen zur Verfügung? - Wie viele davon sind wann aus welchen Gründen weggefallen bzw. fallen aus welchen Gründen derzeit weg? - Gibt es eine Art Höchstmaß, das wegfallen darf bzw. ein Mindestmaß an zur Verfügung stehenden Anwohner-Parkplätzen? Begründung: Bewohnerinnen und Bewohner aus der Oberlindau und dem Grüneburgweg, die einen Anwohner-Parkausweis für den Bezirk 16 des Westends besitzen, beklagen, dass es zunehmend schwieriger wird, einen ausgewiesenen Parkplatz in ihrem Bezirk zu finden. Dies führen sie auf diverse Gründe zurück, u. a. auf temporäre und auch länger andauernde Bauarbeiten (bspw. am ONYX-Turm). Aus diesem Grund ist es wichtig, die Parksituation im Bezirk 16 zu analysieren und die Bürgerinnen und Bürger sowie den Ortsbeirat 2 über die tatsächliche derzeitige Situation zu unterrichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 09.03.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 646/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 657/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzgelegenheiten am Ortsrand von Kalbach-Süd

16.01.2015 · Aktualisiert: 21.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 16.01.2015, OM 3767 entstanden aus Vorlage: OF 413/12 vom 19.12.2014 Betreff: Sitzgelegenheiten am Ortsrand von Kalbach-Süd Der Magistrat wird gebeten, Sitzgelegenheiten (Bank, Stamm, Stein et cetera) entlang des Ortsrandes von Kalbach-Süd an den Wegen An der Bergstraße, An der Wellenburg und Am Schlittenberg einzurichten. Begründung: Viele Bürger nutzen diese Wege am Feldrand sowie deren Verlängerungen, um fußläufig den benachbarten Stadtteil zu erreichen. Darüber hinaus dienen diese Wege nebst Verbindungen vielen zur Naherholung. Um den Aufenthaltscharakter in der Ortsrandlage Kalbach-Süd zu verbessern und nicht nur, aber gerade älteren Mitbürgern das Ausruhen zu ermöglichen, sind Sitzgelegenheiten auf den öffentlichen Grünflächen an den Wegen an der Bebauungsgrenze Kalbachs mit Blick auf den Grünzug angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2015, ST 551 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße.92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB einzuleiten, um die

30.11.2014 · Aktualisiert: 03.12.2014

Antrag vom 30.11.2014, OF 599/2 Betreff: Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße 92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB einzuleiten, um die Gebäude vor Luxussanierung zu schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Zur Sicherung der Planung wird im Bereich der Erhaltungssatzung Westend II von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wie bei der Erhaltungssatzung Bockenheim, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das geplante Bauvorhaben unmöglich gemacht oder erschwert werden würde. 2. Für das seit 5 Jahren leer stehende Gebäude Leerbachstraße 92 wird die Zurückstellung von Baugesuchen sofort angewandt. Der Magistrat wird beauftragt mit dem Eigentümer zu verhandeln, um die 18 kleinen leer stehenden Wohneinheiten im Sinne der neuen Milieuschutzsatzung zu sanieren, damit sie dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung stehen können. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1183 2014 Die Vorlage OF 599/2 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Umbenennung des Theodor-W.-Adorno-Platzes in Bockenheim

12.09.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

Antrag vom 12.09.2014, OF 553/2 Betreff: Umbenennung des Theodor-W.-Adorno-Platzes in Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Um- und Neubenennung von mehreren Straßen und Plätzen des Westend-Campus der Goethe-Universität den derzeitigen Theodor W. Adorno-Platz in Bockenheim in Franziska Speyer-Platz umzubenennen. Begründung: Franziska Gumbert wurde am 22. März 1844 in Berlin geboren; sie heiratete 1869 Georg Speyer. Sie starb am 6. November 1909 in Frankfurt am Main. Sie wohnte unter anderem in der Leerbachstraße 1, in der Westendstraße 1 und in der Westendstraße 55. Ihr Grab ist auf dem jüdischen Friedhof Rat-Beil-Straße. Franziska Speyer war eine hochherzige und zukunftsorientierte Mäzenin. Sie lebte im Westend und war finanziell maßgeblich beteiligt an der Gründung von Vorläufereinrichtungen, die später in der Universität Frankfurt aufgingen. Sie förderte viele soziale Einrichtungen und engagierte sich persönlich in ihren vielfältigen Stiftungen: - Georg und Franziska Speyer'sche Studienstiftung von 1901: Pflege der Wissenschaft und des höheren wissenschaftlichen Unterrichts in Frankfurt; Förderung von technologischen Vorlesungen des Physikalischen Vereins und Einrichtung je eines Lehrstuhls für Geographie und für neuere Sprachen an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften. Die Stiftung wurde 1938 aufgelöst. Der Vermögensanteil, der laut Satzung der Israelitischen Gemeinde zufallen sollte, wurde der Universität zugesprochen; das übrige Vermögen erhielt wohl die Dr. Adolf Varrentrapp-Stiftung. 1952 wurde die Stiftung wiederbelebt, da der Auflösungsbeschluss nicht rechtmäßig zustande gekommen war. Sie wurde unter dem Namen "Georg und Franziska Speyer'sche Hochschulstiftung" mit der Frankfurter Hochschul-Stiftung vereinigt, der ehemaligen Georg Speyer-Stiftung, der die Otto und Ida Braunfels-Stiftung und die Dr. Karl Sulzbach-Stiftung eingegliedert worden waren. - Georg Speyer-Stiftung von 1907: Förderung der Wissenschaft und des höheren wissenschaftlichen Unterrichts an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften bzw. der an deren Stelle tretenden wissenschaftlichen Anstalt in Frankfurt (der späteren Johann Wolfgang Goethe-Universität) - Georg und Franziska Speyer-Stiftung für mittlere und untere Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums von 1909: Unterstützung an mittlere und untere Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums und deren Witwen und Waisen; 1951 aufgelöst, Restvermögen auf den Allgemeinen Almosenkasten übertragen. - Georg und Franziska Speyer-Fonds für die Unterstützung bedürftiger Mitglieder der Frankfurter Berufsfeuerwehr und deren Familienangehörigen. - Georg und Franziska Speyer'scher Fonds zur Unterstützung unheilbar Kranker und deren Angehöriger von 1909: Gewährung völlig oder teilweise unentgeltlicher Verpflegung in geeigneten hiesigen oder auswärtigen Krankenhäusern und Pflegeanstalten, von Beihilfen zum Aufenthalt in Bädern oder zu anderen Aufwendungen für Krankenpflege sowie zur häuslichen Pflege. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 553/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 553/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Motorisierte Zweiräder versperren Bürgersteige

08.09.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2014, OM 3368 entstanden aus Vorlage: OF 533/2 vom 06.07.2014 Betreff: Motorisierte Zweiräder versperren Bürgersteige Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs durch die Stadtpolizei auch auf die ausreichende Gehwegbreite von Bürgersteigen geachtet wird, wenn diese von Motorrädern oder Motorrollern versperrt wird; 2. dauerhafte Abhilfe durch die Anlage von Zweirad-Parkplätzen am Straßenrand geschaffen wird. Begründung: Seit einiger Zeit nimmt die Zahl der motorisierten Zweiräder immer mehr zu, die auf Bürgersteigen an der Hauswand oder am Vorgartenzaun abgestellt werden. Als Beispiele mögen hier die Emil-Claar-Straße vor den Hausnummern 24-28 und der Reuterweg vor den Hausnummern 60-64 dienen. Dadurch bleibt häufig weniger Gehwegbreite übrig, als für Kinderwagen und Rollstühle benötigt wird. Auch Fußgänger mit gut gefüllten Einkaufstaschen müssen aufpassen, um nicht versehentlich eines dieser Fahrzeuge umzureißen. Verläuft neben dem Gehweg ein Radweg, dann werden die Fußgänger teilweise gezwungen, auf diesen auszuweichen, was zur Gefährdung durch schnelle Radfahrer führt. Ein Beispiel ist die genannte Problemstelle im Reuterweg, wo ein Motorrad täglich den größten Teil der Gehwegbreite blockiert. Das fleißig Verwarnungszettel für falsch parkende Autos verteilende Personal lehnt es trotz Hinweis ab, sich des Problems anzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1484 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg

07.07.2014 · Aktualisiert: 09.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.07.2014, OM 3268 entstanden aus Vorlage: OF 530/2 vom 04.07.2014 Betreff: Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit des Straßenkreuzungsbereichs Leerbachstraße/Grüneburgweg zu prüfen und ggf. durch 1. ein Parkverbot; 2. ein absolutes Halteverbot im unmittelbaren Bereich vor der Kreuzung; 3. durch das Aufstellen von Fahrradbügeln; 4. das Anbringen eines Verkehrsspiegels oder 5. sonstige Maßnahme zu erhöhen. Begründung: An der Ecke Leerbachstraße/Grüneburgweg stehen Pkws häufig so nahe an der Kreuzung, dass man, wenn man aus der Leerbachstraße in den Grüneburgweg einbiegen möchte, den von der Eschersheimer Landstraße den Grüneburgweg befahrenden Verkehr nicht gut einsehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1257 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Spielstraßen auf Zeit

28.02.2014 · Aktualisiert: 26.03.2014

Antrag vom 28.02.2014, OF 468/2 Betreff: Spielstraßen auf Zeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der nördliche Abschnitt der Siesmeyerstraße hinter der Einbiegung des Grüneburgwegs als Spielstraße auf Zeit eingerichtet werden kann. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € zu finanzieren. Begründung: Während der Umbauarbeiten und Instandsetzung des Grüneburgparks werden auch die Spielplätze umgebaut und fehlen während dieser Zeit. Im Nordend wird die Spielstraßenaktion seit mehreren Jahren erfolgreich praktiziert. Von April bis Anfang Oktober wird dort eine Wohnstraße immer mittwochs von 14 bis 19 Uhr zur Spielstraße umgewandelt. Die Kinder aus der Nachbarschaft erhalten mehr Bewegungsfreiheit. Das ist inzwischen das sechste Mal, dass die Durchfahrt von Straßenabschnitten an einem halben Tag für Kraftfahrzeuge und Fahrräder gesperrt wird. Stattdessen locken Rutsche, Hüpfkissen, Roller und Aktionen des Spielmobils vom Abenteuerspielplatz Riederwald Jung und Alt auf die Straße. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 223 2014 Die Vorlage OF 468/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE und FDP (= Enthaltung)

Partei: fraktionslos
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufs

29.12.2013 · Aktualisiert: 12.02.2014

Antrag vom 29.12.2013, OF 431/2 Betreff: Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufsrecht für die Stadt enthalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Der Magistrat soll sich bei der neuen Landesregierung für die Einführung folgender wohnungspolitischer Verordnungen einsetzen. Es sollen folgende Punkte enthalten sein: a. Einführung einer Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder eines entsprechenden Gesetzes durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist - eine langfristige gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Verlängerung der Schutzfrist für die Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von 5 auf 10 Jahre. d. Reduzierung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15% in 3 Jahren. 2. Nach der Einführung der entsprechenden Verordnungen durch das Land soll der Magistrat für die Erhaltungssatzgebiete Bockenheim, Westend 1 und Westend 2, soziale Erhaltungssatzungen ( Millieuschutz ) erarbeiten, in denen folgende Verordnungen angewandt werden: a. Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder ein entsprechendes Gesetz durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke, - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, - eine nicht nur vorübergehende gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung, - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Die Gründung einer Institution zur Inanspruchnahme des kommunalen Vorkaufsrechts bei angekündigter Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder unangemessenen Luxusmodernisierungen, bzw. des gemeindlichen Vorkaufsrechtes in Erhaltungssatzungsgebieten gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 (Milieuschutz). Dieses Vorkaufsrecht hätte die Stadt Frankfurt auch schon längst ohne Landesverordnung wahrnehmen können. 3. Um zukünftig zu verhindern, dass in Gebieten mit Milieuschutz (Sozialer Erhaltungssatzung), Mieter - wie jetzt in der Wöhlerstraße 22 geschehen - "aufgrund der besseren wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks" aus ihrer Wohnung vertrieben werden, und um sie zukünftig besser vor der Vertreibung schützen zu können, sind in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung folgende Maßnahmen zu treffen: - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung sind die gültigen Bebauungspläne zu überprüfen, ob eine höhere Ausnutzung für die vorhandenen zu erhaltenden Gebäude zuzulassen und ggf. einer aktuell bestehende Ausnutzung anzupassen ist. - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung soll die Stadt, wie in Sanierungsgebieten, Beratungsbüros für MieterInnen einrichten. Mit diesem Beratungsangebot kann die Stadt rechtzeitig den Milieuschutz verwirklichen und das ihr zustehende Vorkaufsrecht oder eine Abwendungserklärung durchsetzen und Zwangsräumungen verhindern. 4. Die Lagenzuschläge für die Innenstadtlagen 1 und 2 im Frankfurter Mietspiegel sollen wieder abgeschafft werden. 5. Es ist notwendig, ein Programm zur Umwandlung leerstehender oder überwiegend leerstehender Bürogebäude wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Frankfurter Welle in Wohngebäude zu erstellen. Begründung: Vorbildhaft hat das Land Baden Württemberg im Juli 2013 ein wohnungspolitisches Maßnahmen-paket mit einer Wohnraumzweckentfremdungsverordung und einer Umwandlungsverordnung beschlossen. Allein durch die Umsetzung solcher Maßnahmen hätten aktuelle Fälle wie die Umwandlung der Mietwohnungen in der Bockenheimer Landstraße 77-81 in Luxus-Eigentumswohnungen und der jahrelange Leerstand der Leerbachstraße 92 und der Palmengartenstraße 8 verhindert werden können. Fälle von Überbelegung von Wohnraum durch überteuerte Vermietung einzelner Räume an ganze Familien, z.B. in der Leipzigerstraße 68 und der Böhmerstraße 4, könnten durch die Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, verhindert werden. Angesichts der fortschreitenden Vertreibung der angestammten Bevölkerung aus Bockenheim und dem Westend durch Mietsteigerungen, Luxussanierungen, Umwandlung in Eigentumswohnungen (Gentrifizierung) werden zusätzlich Soziale Erhaltungssatzungen zum Schutz der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz"), wie sie Hamburg und München schon seit 25 Jahren existieren, für Bockenheim, Westend 1 und Westend 2 eingeführt werden müssen. Ein Beispiel ist die Stadt München, der unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zusteht. Um dessen Ausübung abzuwenden, verpflichtet sich die Käuferseite häufig durch sog. Abwendungs-erklärungen", die Umwandlung in Eigentumswohnungen sowie unangemessene Modernisierungs-maßnahmen zu unterlassen. Auf diese Art hat die Stadt München in den letzten 20 Jahren ca. 430 Immobilien mit 6.000 Mietwohnungen und mit ca. 400.000 m2 Wohnfläche vor Umwandlung und Luxussanierung geschützt. Die Umwandlung der für Bürogebäude vorgesehenen Baugebiete des Bosch Areals am Güterplatz und des Geländes in der Kuhwaldstraße in Wohnungsbauten ist ein positiver Anfang. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradverkehr im Grüneburgweg

28.10.2013 · Aktualisiert: 20.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2569 entstanden aus Vorlage: OF 396/2 vom 11.10.2013 Betreff: Fahrradverkehr im Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Fahrradverkehr im Grüneburgweg und insbesondere die Nutzung der Gehwege durch Fahrradfahrer regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert wird. Begründung: Bürger haben sich wiederholt beschwert, dass der Fahrradverkehr im Grüneburgweg als verkehrsgefährdend wahrgenommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 438 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Straßenführung im Karree Fürstenbergerstraße/Eschersheimer.Landstraße/Bockenheimer.Anlage/Reuterweg

11.10.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

Antrag vom 11.10.2013, OF 397/2 Betreff: Straßenführung im Karree Fürstenbergerstraße/Eschersheimer Landstraße/Bockenheimer Anlage/Reuterweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenführung im o.g. Karree dahingehend zu überprüfen, ob durch die Einführung abschnittsweise gegenläufiger Einbahnstraßen die "Rennstrecken" Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese / Im Trutz verkehrsberuhigt werden können. Begründung: Das Karree umfasst ein Wohngebiet, welches ggf. durch die vorgeschlagene Maßnahme analog zum Vorgehen im südlichen Westend verkehrsberuhigt werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 397/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Befreiungen vom Bebauungsplan müssen gesetzeskonform sein

17.06.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

Antrag vom 17.06.2013, OF 346/2 Betreff: Befreiungen vom Bebauungsplan müssen gesetzeskonform sein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: Zu den im Magistratsbericht B184 vom 29.04.2013 aufgeführten Befreiungen im Westend sind folgende Klarstellungen erforderlich: 1. Hatte §31 BauGB zur Zeit des Erlasses der Befreiungen "im vergangenen Jahrhundert" einen anderen Wortlaut als heute ? 2. Wenn ja, war dieser bezüglich der Begründungen für Befreiungen so formuliert, dass auch vollständig den Zielen des Bebauungsplanes widersprechende Befreiungen vorgenommen werden konnten, wie z. B. eine Genehmigung von 25 statt statt 4 Vollgeschossen in der Bockenheimer Landstraße 51 ? 3. Wenn nein, wie vertragen sich die in B184 aufgeführten Befreiungen mit den Forderungen des Gesetzes: a) Abs.{1): waren die Änderungen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen ? b) Abs.(2) Nr.1: in welcher Form lassen sich die Befreiungen durch das Wohl der Allgemeinheit begründen ? c) Abs.(2) Nr.2: nach weichen Kriterien wurden die Befreiungen ais städtebaulich vertretbar beurteilt ? d) Abs.(2) Nr.3: worin hätte sich bei einer Einhaltung des Bebauungsplanes eine nicht beabsichtigte Härte für die Antragsteller ergeben ? e) Abs.(2) letzter Satz: inwieweit war die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ? 4. Wenn die Fragen unter Nr. 3 abschlägig beantwortet werden müssen, ist dann davon auszugehen, dass die mit der Befreiung verbundenen Baugenehmigungen rechtsfehlerhaft waren? 5. Da jeder Bau, der ohne oder aufgrund einer rechtsfehlerhaften Baugenehmigung errichtet wurde, rechtlich als illegaler Schwarzbau betrachtet werden muss, folgt daraus, dass die betroffenen Gebäude abgerissen werden müssen ? 6. Wie stellt sich der Magistrat demzufolge zu der Entscheidung des Saarländischen Oberverwaltungsgerichtes {Az.: 2 A 190/10), dass solcherart illegal errichtete Bauwerke keinen Bestandsschutz genießen, und auch abgerissen werden müssen, wenn dies erst nach vielen Jahren rechtskräftig festgestellt wird ? 7. Stimmt der Magistrat der Aussage zu, dass auch im öffentlichen Baurecht der Grundsatz gilt, dass kein Recht im Unrecht geschaffen werden darf ? Begründung: Nach §31 BauGB sind Befreiungen von den Festlegungen des Bebauungsplanes unter bestimmten Randbedingungen zulässig. Ob eine Abweichung vom Bebauungsplan, die 25 statt 4 Geschosse erlaubt (Bockenheimer Landstraße 51), 18 statt 4 (Ulmenstraße 37-39), Büronutzung in 15 statt Wohnen in 4 Geschossen (Grüneburgweg 58-62), oder 27 statt 4 Geschosse (Nibelungenplatz 3) - um nur die gravierendsten Fälle zu nennen - durch den Gesetzestext gedeckt ist, scheint zweifelhaft. Die Aussage des Magistratsberichts B184, wonach parlamentarische Beschlüsse Grundlage der Befreiungen waren, besagt wenig, da die Stadtverordnetenversammlung kein vollwertiges Parlament im Sinne des Grundgesetzes ist, sondern Teil der Stadtverwaltung, somit also nicht über volle Souveränität ihrer Entscheidungen verfügt. Aber selbstverständlich ist jedes Organ der städtischen Verwaltung nach Art.20 GG an die Einhaltung von recht und Gesetz gebunden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2013, B 184 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 184 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 346/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 346/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. 3 GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

Partei: FREIE_WÄHLER
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 - Rückfrage zur Stellungnahme des Magistrats

08.04.2013 · Aktualisiert: 27.04.2020

Anregung an den Magistrat vom 08.04.2013, OM 2094 entstanden aus Vorlage: OF 321/2 vom 24.03.2013 Betreff: Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 - Rückfrage zur Stellungnahme des Magistrats Vorgang: OM 1497/12 OBR 2; ST 1876/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Bürger, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 Beschwerde gegen den nächtlichen Baulärm eingereicht hatten, diesbezüglich noch eine Rückmeldung erhalten; 2. wie bei der Erteilung von Sondergenehmigungen bezüglich der Nichteinhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten die Bauherren verpflichtet werden, die absehbar vom Baulärm betroffenen Bewohner vorab über Umfang und Zeitraum der Sondergenehmigung zu informieren. Begründung: Die Vorlage ST 1876 bezieht sich auf die vom Ortsbeirat 2 am 24.09.2012 verabschiedete Anregung OM 1497 und beantwortet letztlich nicht die gestellten Fragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1497 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1876 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1018 Aktenzeichen: 79 2

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