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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“

18.03.2019 · Aktualisiert: 28.03.2019

Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Nadelöhr auf der Hügelstraße in Richtung Eckenheim

05.03.2019 · Aktualisiert: 16.05.2019

Antrag vom 05.03.2019, OF 720/10 Betreff: Nadelöhr auf der Hügelstraße in Richtung Eckenheim Die Hügelstraße wird in Fahrtrichtung Eckenheim auf Höhe der Jean-Monnet- Straße und der Karl-von-Drais-Straße durch zwei Fahrspuren geleitet. Die eine Spur ist für die Rechtsabbieger und die andere Spur für alle, die Geradeaus oder Nach links in die Sigmund-Freud-Straße abbiegen wollen. Dadurch staut sich der Verkehr häufig. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in diesem Bereich verbessert werden kann, damit die Fahrzeuge in alle Richtungen ohne unnötige Verkehrsstaus fahren können, wobei sich die Lösung an den Maßnahmen, die in der Haingrabenstraße in Praunheim für die Entschärfung des Verkehrsproblems gesorgt haben, orientieren könnten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 720/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 720/10 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße 405

21.01.2019 · Aktualisiert: 25.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4124 entstanden aus Vorlage: OF 736/2 vom 04.01.2019 Betreff: Verkehrssicherheit im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Magistrat wird gebeten, im Straßenverlauf vor der Einrichtung Ludwig-Landmann-Straße 405 ein Hinweisschild Nr. 136 "Kinder" nach Anlage 1 der StVO aufzustellen und ggf. weitere Maßnahmen zu ergreifen, um auf die Gefährdung der rund 150 in der Einrichtung lebenden und vor dem Haus spielenden Kinder hinzuweisen. Begründung: Bitte der Einrichtungsleitung des DRK. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 851 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Tägliche Stauprobleme an der Heerstraße lösen

07.11.2018 · Aktualisiert: 05.12.2018

Antrag vom 07.11.2018, OF 318/7 Betreff: Tägliche Stauprobleme an der Heerstraße lösen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die zuständigen Ämter damit zu beauftragen, Lösungsvorschläge zu erarbeiten um die extreme Stausituation an der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße zu beseitigen oder wenigstens zu entschärfen. Begründung: Täglich, besonders zu den Hauptverkehrszeiten, bilden sich endlose Staus auf der Heerstraße von beiden Richtungen in die Ludwig-Landmann-Straße einbiegend. Das führt wiederum zu Rückstaus auf der Ludwig-Landmann-Straße bei den Linksabbiegern in die Heerstraße, weil die Kreuzung permanent zugestellt ist. Auslöser dieses Chaos sind die Bushaltestelle mit der dazugehörenden Bedarfsampel, die parkenden Autos und die Fußgängerampel zur Straßenbahnhaltestelle. Trotz der Komplexität der Situation muß eine vertretbare Lösung gefunden werden. Nicht nur die Autofahrer leiden unter der Situation, sondern auch die Anwohner sind die Leidtragenden. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 318/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU, FDP, BFF, REP und fraktionslos (= Annahme)

Partei: REP
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn

25.10.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Schnelle Umsetzung der Park and Ride-Anlage "Taunusblick" an der U 6 und A 5

08.10.2018 · Aktualisiert: 29.10.2018

Antrag vom 08.10.2018, OF 309/7 Betreff: Schnelle Umsetzung der Park and Ride-Anlage "Taunusblick" an der U 6 und A 5 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass eine Park-and-Ride-Anlage an der Autobahn A 5 über der Trasse der in Richtung Steinbach verlängerten Stadtbahn (derzeit U 6) errichtet wird. Hierfür möge er sich mit den zuständigen Stellen des Bundes, des Landes und der Stadt Eschborn ins Benehmen setzen. Angefahren werden sollte die Anlage über die Zufahrten der ehemaligen US-Tankstelle (jetzt Raststätte "Taunusblick") einerseits und andererseits durch die angeschlossene Stadtbahn. Da die Flächen an der A5 nach dem neuesten Landesentwicklungsplan als "Landwirtschaftlicher Vorzugsraum" gelten, um Flächenversiegelungen zu erschweren, sollte das offene Parkhaus über der planerisch bereits gesicherten U-Bahntrasse errichtet werden (Eigentümer des betroffenen "Steinbacher Stadtweges" ist die Stadt Eschborn). Wegen der Dringlichkeit und Finanzierung sollte geprüft werden, ob der Bau und das anschießende Betreiben der Anlage in "öffentlich-privater Partnerschaft" durchgeführt werden kann. Begründung: Mit dem Zuzug von Berufstätigen aus den ländlichen Räumen in die Ballungsräume wuchs der Ausbau der jeweiligen Verkehrsinfrastruktur nicht mit. Die Folgen sind unter Anderem zu hohe Luftverschmutzungen in den Großstädten. Für Frankfurt am Main empfahl deshalb das Verwaltungsgericht als eine Entlastungsmöglichkeit den Bau von P&R-Anlagen. Die aktuelle Diskussion um Luftreinhaltepläne und Dieselfahrverbote erhöht den Druck auf die Verkehrspolitik, mehr solche Anlagen im Rhein-Main-Gebiet zu errichten. Schon 1991 schlug Professor Bernhard Winkler in einem Gutachten für die Stadt Frankfurt vor, an der Peripherie große P&R-Anlagen zu bauen, um den Auto-Pendlern vor Frankfurts Toren das Umsteigen in einen eng getakteten öffentlichen Nahverkehr anzubieten. Da in Frankfurt die Zahl freier (städtischer) Flächen sehr beschränkt ist, bietet es sich an, als erste Lösungen über den vorhandenen Verkehrstrassen (ausnahmslos in öffentlicher Hand) die P&R-Anlagen zu errichten. Dies hat sich andernorts schon bewährt. Anbieten würde sich z. B. zum einen eine P&R-Anlage zur Einhausung der A661 in Verbindung mit der U4 und zum anderen eine Verknüpfung der U6 mit der A5 durch eine P&R-Anlage über der Trasse der U-Bahn in Richtung Steinbach. Seit den siebziger Jahren ist die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße (auf Frankfurter Seite) und der Steinbacher Stadtweg (auf Eschborner Seite) für eine Verlängerung der Bahn vorbereitet worden (z. B. Brückenbauwerk der Autobahn). Eine umfangreiche Verbreiterung der Autobahn in diesem Bereich ist vorgesehen. Mittlerweile ist es einhellige Meinung der Bundespolitik als auch der Landespolitik, dafür zu sorgen, dass die Menschen des ländlichen Raumes nicht mehr ihre Heimat verlassen müssen. Dem kommen P&R-Anlagen mit einem attraktiven ÖPNV entgegen. Es liegt auch im Interesse des Umlandes, wenn die Stadtbahnlinie U6 nach Steinbach verlängert wird. Die entstehenden höheren Betriebskosten für den RMV sind gerechtfertigt, da sie letztendlich der Milderung der Umweltbelastung in Frankfurt dienen. Insgesamt läst sich die Subventionierung des ÖPNV im Wesentlichen nur mit ökologischen und sozialen Wirkungen begründen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 309/7 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU, REP und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD

Partei: CDU
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens

11.09.2018 · Aktualisiert: 04.06.2019

Anregung vom 11.09.2018, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 11.09.2018 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie (auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems) entsprechend des unten geschilderten Verlaufs sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, am Seegewann und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn soll geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in Ostwestrichtung und Westostrichtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, - nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen, - die Niederlassung von Continental zu vergrößern und - das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen. Eine Anbindung der Linie an das S-Bahn-Netz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach Kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, am Seegewann und der Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continental-Werk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2018, OA 315 Antrag vom 25.10.2018, OF 356/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 8 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 315 2018 1. Der Vorlage OA 298 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 298 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 298 und OA 315 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation am Brentanobad

11.09.2018 · Aktualisiert: 06.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3628 entstanden aus Vorlage: OF 293/7 vom 20.08.2018 Betreff: Parksituation am Brentanobad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. w elche Möglichkeiten bestehen, die Parksituation rund um das Brentanobad und um das Stadion am Brentanobad zu verbessern (z. B. durch Erlaubnis des permanenten Parkens auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Fischstein und Brentanobad stadteinwärts, da es im Abschnitt zwischen dem Rödelheimer Parkweg und der Rödelheimer Landstraße - Foto 1 - erlaubt ist). 2. inwiefern die Möglichkeit besteht, vermehrt Kontrollen durch die Polizei und städtische Verkehrspolizei hinsichtlich der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vornehmen zu lassen. Begründung: Insbesondere an den heißen Sommertagen ist die Parksituation rund um das Brentanobad unerträglich. Weiterhin ist auch während gut besuchter Fußballspiele die Situation häufig besorgniserregend. Pkws parken wild auf dem Gehweg, sodass teilweise ein gegenseitiges Vorbeikommen auf den Rad- und Gehwegen zu Fuß, geschweige denn mit Kinderwagen oder Fahrrädern unmöglich ist (Foto 2). Leider ist vielen Autofahrerinnen und Autofahrern darüber hinaus nicht klar, wie sie parken sollen, weshalb diese dann, anstelle auf dem temporären Parkstreifen, auf den Rad- und Gehwegen parken. Vor dem Hintergrund der anzunehmenden weiteren heißen Sommer (aufgrund des Klimawandels) und den damit einhergehenden Besucherzahlen des Brentanobads und der zu erwartenden Fußballspiele muss unbedingt Abhilfe geschaffen werden. Foto 1 Foto 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2216 Antrag vom 26.08.2019, OF 401/7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Anfrage zur falschparkenden Pkw auf der Ludwig-Landmann-Straße Höhe U-Bahn-Station „Friedhof Westhausen“ (stadteinwärts)

27.08.2018 · Aktualisiert: 29.10.2018

Antrag vom 27.08.2018, OF 296/7 Betreff: Anfrage zur falschparkenden Pkw auf der Ludwig-Landmann-Straße Höhe U-Bahn-Station "Friedhof Westhausen" (stadteinwärts) Falsch parkende PKW behindern regelmäßig den Fuß- und Radverkehr auf der Ludwig-Landmann-Straße Höhe U-Bahn-Station "Friedhof Westhausen" (stadteinwärts) - siehe Foto. An der vielbefahrenden Straße stellt dies eine Gefahrensituation dar, insbesondere bei sich möglicherweise öffnenden Türen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, Welche Möglichkeiten bestehen, PKW-Fahrer*innen beim Parken an der o.g. Stelle zu hindern (z. B. durch Frankfurter Hüte an der Bordsteinkante). Foto 1 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 296/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 296/7 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Sossenheim: Die Gewerbegebiete „Wilhelm-Fay-Straße“ und „Gaugrafenstraße“ endlich an die Autobahn anbinden

05.06.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung vom 05.06.2018, OA 275 entstanden aus Vorlage: OF 724/6 vom 01.06.2018 Betreff: Sossenheim: Die Gewerbegebiete "Wilhelm-Fay-Straße" und "Gaugrafenstraße" endlich an die Autobahn anbinden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, beim Land Hessen mit dem Ziel initiativ tätig zu werden, die Gewerbegebiete "Wilhelm-Fay-Straße" und "Gaugrafenstraße" an die Autobahnen anzubinden. Die Stadt Frankfurt sollte gemeinsam mit Hessen Mobil eine Machbarkeitsstudie für verschiedene Varianten einer realistischen Anbindung erstellen und die Umsetzung dann auch konsequent weiterverfolgen. Dabei sollten u. a. nachfolgende Varianten zur Anbindung geprüft werden: 1. Anbindung des Gewerbegebiets "Wilhelm-Fay-Straße" an die BAB 648 in Richtung Wiesbaden im Bereich der Anschlussstelle zur A 66 in Richtung Stadtmitte; 2. Anbindung des Gewerbegebiets "Gaugrafenstraße" an die BAB 5 bzw. BAB 66 über die Lorscher Straße bzw. die Guerickestraße (ggf. in Zusammenhang mit dem geplanten Umbau des Nordwestkreuzes und der Erweiterung der BAB 5). Begründung: Mit den Gewerbegebieten "Wilhelm-Fay-Straße", "Gaugrafenstraßen" und "Eschborn-Süd" sind es insgesamt drei Gewerbegebiete, deren Verkehrsaufkommen sich auf die Straßen Sossenheims, insbesondere auf die Westerbachstraße auswirkt. Die Situation auf der Westerbachstraße ist bereits sehr angespannt. Im Berufsverkehr herrscht quasi Dauerstau bzw. Stillstand. Anwohner leiden ebenso unter der Situation wie Pendler und Kunden der Betriebe vor Ort. Und die Gewerbegebiete wachsen noch weiter. Gerade sind zwei weitere Firmen dabei, sich im Gewerbegebiet "Wilhelm-Fay-Straße" anzusiedeln. In der Sitzung des Ortsbeirats 6 am 8. Mai 2018 erklärten Vertreter der Ämter, dass hierdurch noch einmal 1.500 zusätzliche Kfz und Lkws erwartet werden. Dies macht deutlich, dass dringend etwas geschehen muss. Die Gewerbegebiete müssen an die angrenzenden Autobahnen angeschlossen werden, damit der Verkehr aus den Stadtteilen herauskommt. Hier ist nun die Stadt Frankfurt gefragt: Der Magistrat der Stadt Frankfurt muss dringend die Initiative ergreifen, damit es mit den Anbindungen an die Autobahnen endlich vorangeht. Das Land Hessen, vertreten durch Hessen Mobil, ist für den überregionalen Verkehr zuständig. Wenn Städte wie Frankfurt und Eschborn Gewerbegebiete ohne Anbindung an die Autobahn planen, ist es auch deren Aufgabe, initiativ tätig zu werden. Die Stadt Eschborn ist bereits aktiv geworden. Für das Gewerbegebiet Eschborn-Süd ist eine direkte Anbindung an die BAB 66 über die Düsseldorfer Straße geplant. Die Stadt Frankfurt wirkt im Vergleich dazu tatenlos und scheint auf die Initiative von Hessen Mobil zu warten. Es ist geplant, das Nordwestkreuz umzubauen. Eine Anbindung des Gewerbegebiets "Gaugrafenstraße" über die Lorscher Straße bzw. die Guerickestraße sollte in diesem Zusammenhang erfolgen und deshalb schnell vorangetrieben werden. Bei den Planungen bzw. bei Erstellung der Machbarkeitsstudien darf es keine Denkverbote geben, alle Möglichkeiten sollen in Betracht gezogen werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.11.2018, B 365 Antrag vom 28.05.2019, OF 1036/6 Anregung vom 18.06.2019, OA 425 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 13.06.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 07.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage OA 275 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 275 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2946, 23. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.08.2018 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindern

08.05.2018 · Aktualisiert: 23.01.2023

Anregung vom 08.05.2018, OA 256 entstanden aus Vorlage: OF 271/7 vom 23.04.2018 Betreff: Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, die direkte Anbindung des Gewerbegebiets "Gaugrafenstraße" an die Wilhelm-Fay-Straße durch den Bau einer neuen Brücke über die BAB 5 möglichst bald zu gewährleisten. 2. Zudem wird der Magistrat beauftragt, die folgenden Maßnahmen für eine Entlastung der Westerbachstraße und der Gaugrafenstraße auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen und eine Kostenschätzung durchzuführen: a) Anbindung der Eschborner Landstraße an die Lorscher Straße im Bereich des Gewerbegebiets und Schaffung einer Zufahrt von der Lorscher Straße aus Richtung Rödelheim auf die BAB 66; b) Schaffung einer Zufahrt von der Guerickestraße auf die Abbiegespur von der BAB 66 zur BAB 5 in Richtung Bad Homburg. Begründung: Gerade im Berufsverkehr ist der Bereich Gaugrafenstraße/Westerbachstraße schon jetzt völlig überlastet. Durch die geplante Erschließung eines bisher brachliegenden Gewerbeareals an der Gaugrafenstraße, Erweiterungen bei der Firma Continental Teves AG & Co. oHG und den Bau und die Schaffung neuer Wohnungen und Gewerbeeinrichtung nördlich von Praunheim wird sich diese Situation sukzessive verschärfen. Die bisher geplanten Maßnahmen, die einen verbesserten Verkehrsfluss zur BAB-Anschlussstelle Rödelheim gewährleisten sollen, greifen zu kurz. Langfristig wird nur eine zusätzliche Anbindung an das Autobahnnetz Abhilfe schaffen können. Da eine vollwertige Anschlussstelle nicht realisierbar ist, müssen Ersatzlösungen geprüft werden, die zumindest für einen Teil des Kfz-Verkehrs eine sinnvolle Alternative darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.10.2018, B 333 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 16.05.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OA 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.06.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 256 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE LINKE. und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 256 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2782, 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 11.06.2018 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindern

25.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

Antrag vom 25.03.2018, OF 270/7 Betreff: Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindern Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird beauftragt die folgenden Maßnahmen für eine Entlastung der Westerbachstraße und der Gaugrafenstraße auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen und eine Kostenschätzung für die Umsetzung durchzuführen: Direkte Anbindung des Gewerbegebiets "Gaugrafenstraße" an die Wilhelm-Fay-Straße durch den Bau einer neuen Brücke über die A5. Anbindung der Eschborner Landstraße an die Lorscher Straße im Bereich des Gewerbegebiets und Schaffung einer Zufahrt von der Lorscher Straße aus Richtung Rödelheim auf die A 66. Schaffung einer Zufahrt von der Guerickestraße auf die Abbiegespur von der A66 zur A 5 in Richtung Bad Homburg Begründung: Gerade im Berufsverkehr ist der Bereich Gaugrafenstraße/Westerbachstraße schon jetzt völlig überlastet. Durch die geplante Erschließung eines bisher brachliegenden Gewerbeareals an der Gaugrafenstraße, Erweiterungen bei der Firma Continental-Teves und den Bau eines neuen Stadtteils nördlich von Praunheim, wird sich diese Situation sukzessive verschärfen. Die bisher geplanten Maßnahmen, die einen verbesserten Verkehrsfluss zur BAB-Anschlussstelle Rödelheim gewährleisten sollen, greifen zu kurz. Langfristig wird nur eine zusätzliche Anbindung an das Autobahnnetz Abhilfe schaffen können. Da eine vollwertige Anschlussstelle nicht realisierbar ist, müssen Ersatzlösungen geprüft werden, die zumindest für einen Teil des KFZ-Verkehrs eine sinnvolle Alternative darstellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 270/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Konzept für ehemalige Praunheimer Werkstätten

19.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

Antrag vom 19.03.2018, OF 266/7 Betreff: Konzept für ehemalige Praunheimer Werkstätten Laut Frankfurter Rundschau wird mittlerweile die Liegenschaft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten in Alt-Praunheim 2 (Graebestraße) auch von Künstler genutzt. Die Planungswerkstatt Praunheim hat eine kulturelle Nutzung u. a. für Kunst, Gewerbe und Gastronomie empfohlen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Liegenschaft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten in Altpraunheim ein Konzept zu erarbeiten, bei dem Künstlerateliers, Gastronomie, Gewerbe sowie Versammlungsräume berücksichtigt werden. Die Verwaltung der Versammlungsräume soll von der Saalbau GmbH durchgeführt werden, damit jedermann die Nutzungsmöglichkeit hat. Begründung: Die Umsetzung der Neugestaltung des Ortskerns von Praunheim soll möglichst zeitnah und daher in Einzelschritten erfolgen. Sobald die Stadt wieder frei über den Gebäudekomplex verfügen kann, sollte die Liegenschaft für die neue Nutzung umgewandelt werden. Ein Warten auf das Programm "Schöneres Frankfurt", um den Ortskern in einem Zuge neu zu gestalten, würde sicherlich die Maßnahmen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 266/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr zügiger und sicherer machen hier: Weg von der City West über den Katharinenkreisel zum Rebstock

12.03.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2837 entstanden aus Vorlage: OF 506/2 vom 02.02.2018 Betreff: Radverkehr zügiger und sicherer machen hier: Weg von der City West über den Katharinenkreisel zum Rebstock Der Magistrat wird aufgefordert, die Radwegeverbindung von der City West über den Katharinenkreisel zügiger und sicherer zu machen (Richtung von der City West beziehungsweise Ludwig-Landmann-Straße kommend zum Rebstock). Zum einen geht es um eine radfahrerfreundlichere Ampelschaltung, da in diese Richtung vier einzelne Ampelschaltungen passiert werden müssen, was sehr lange dauert. Zum anderen sind die Radwege sehr schmal, besonders vor der Einmündung zu der Straße Am Römerhof, wo der Bereich schon seit Jahren durch einen Bauzaun zusätzlich verengt ist. Begründung: Die Strecke wird von vielen Radfahrern genutzt und die beschriebenen Mängel und Probleme sind Bürgern aufgefallen, die sich an den Ortsbeirat gewandt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1563 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 500 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Continental-Erweiterung: Verkehrsbedürfnisse klären

11.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

Antrag vom 11.03.2018, OF 265/7 Betreff: Continental-Erweiterung: Verkehrsbedürfnisse klären Mit insgesamt etwa 4.500 Mitarbeitern ist das Technologie-Unternehmen Continental eines der größten Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet. Presseberichten zufolge plant Continental am Standort Rödelheim ein neues Entwicklungsgebäude, das Platz bietet für 200 neue sowie für 900 weitere Mitarbeiter, die derzeit noch an anderen angemieteten Continental-Standorten in Frankfurt und Eschborn arbeiten. Die Parkraumsituation soll durch ein neues Parkhaus mit 1.700 Stellplätzen verbessert werden, was eine Entzerrung des Zufahrtverkehrs bewirken kann. Diese nachhaltigen Investitionen bestätigen einmal mehr die Attraktivität Frankfurts für Wirtschaft und Arbeitsplätze. Der Ortsbeirat begrüßt die bald 50jährige Treue von Continental zum Standort Rödelheim. Gleichwohl kann die Verkehrserschließung des Gewerbegebietes an der Guerickestraße, das zwischen A 5 und A 66 "eingeklemmt ist", noch optimiert werden. Das Frankfurter Verkehrsdezernat berichtet aktuell über die sehr starke Auslastung des Frankfurter öffentlichen Nahverkehrs. Eine Entspannung der Situation ist nicht in Sicht. Die Fertigstellung der RTW wird für 2023 in Aussicht gestellt - nach bisheriger Planung bis zur Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße. Für weitere Verkehre gibt es noch keine konkreteren Planungen. Eine eigene Station für die S5 als mögliche Option für eine bessere Erschließung dieses großen Gewerbestandortes war immer mal ein Thema, zumal Berufstätige eher das Auto nutzen, wenn das Angebot des ÖPNV unzureichend ist. Aber auch im Straßenbau fehlen Entlastungskonzepte. So steht der Bau der Ortsumfahrung Praunheim immer noch in den Sternen. Dem Vernehmen nach beklagt das Unternehmen Continental seinerseits das Fehlen einer zeitsparenden Radwegeverbindung zwischen dem S-Bahnhof Rödelheim und dem Werksgelände. Einer Statistik zufolge nutzen viele Mitarbeiter S-Bahn und Fahrrad in Kombination. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat 1. Wie will der Magistrat kurzfristig das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs verbessern, damit die Bevölkerung in Rödelheim und Praunheim durch neue Pendlerverkehre nicht zusätzlich belastet wird? 2. Sieht der Magistrat langfristig Chancen für einen eigenen Haltepunkt der S5 im Bereich Guerickestraße? 3. Ist der Magistrat bereit, eine direkte Radwegeverbindung zwischen dem S-Bahnhof Rödelheim und dem Gewerbegebiet Guerickestraße nördlich der A66 zu prüfen und die Radwegeverbindung zur Ludwig-Landmann-Straße über Heerstraße zu verbessern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 265/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 810 2018 Die Vorlage OF 265/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen

28.11.2017 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 221/7 vom 13.11.2017 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese Entwicklung befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt, was nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen kann. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, im Zuge der weiteren Planungen folgende Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortsbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: A. Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der Autobahn 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung, wie sie z. B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der Autobahn 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung). 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren, bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass die Erschließung bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erfolgt. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann, um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26 bis 28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U-Bahn-Linie U 6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U-Bahn-Linie U 6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der Linie U 3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt, Linie U 6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur Autobahn 66 oder Bundesautobahn 648 geschaffen, um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der Autobahn 5, z. B. in Höhe des Rastplatzes Taunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer Park-and-ride-Anlage ist sicherzustellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. B. Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt unter anderem eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Carsharing-Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zu berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Großinvestoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europaviertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicherzustellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 Prozent der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die Autobahn 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halteverbot gegen Telefonstörungen

28.11.2017 · Aktualisiert: 15.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2461 entstanden aus Vorlage: OF 231/7 vom 10.11.2017 Betreff: Halteverbot gegen Telefonstörungen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob im Damaschkeanger/Ecke Garagenweg vor dem Telefon-Verteilerkasten ein absolutes Halteverbot tagsüber eingerichtet werden kann. Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass Anwohner bei Telefon- oder Internetstörungen tagelang warten müssen, bis das Problem gelöst werden kann, da der Verteilerkasten so zugeparkt ist, dass die Monteure unverrichteter Dinge wieder gehen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 171 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einfacherer Zugang Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße

23.10.2017 · Aktualisiert: 29.01.2018

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2256 entstanden aus Vorlage: OF 386/2 vom 05.10.2017 Betreff: Einfacherer Zugang Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: OM 392/16 OBR 2; ST 1070/17 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Treppe Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße eine Möglichkeit zu schaffen, die diesen Bereich für Menschen mit Fahrrädern, Kinderwagen, Rollatoren und ähnlichen Mobilitätshilfsmitteln einfacher passierbar macht. Dazu könnte eine Rampe mit größerer Steigung gebaut werden, die zwar nicht den Anforderungen an vollständige Barrierefreiheit entspricht, aber trotzdem eine große Erleichterung für die genannten Gruppen darstellen würde. Begründung: Für Radfahrer ist diese Stelle wegen des alternativ zu fahrenden Umwegs ein Ärgernis. Das gilt auch für andere Verkehrsteilnehmer, die mit Rädern unterwegs sind. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1070 mitgeteilt, dass eine barrierefreie Rampe an diese Stelle baulich nicht möglich ist. Deswegen wird jetzt gefordert, zumindest für einen Teil der von der Treppe Betroffenen eine Lösung zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 100

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Pilotprojekt Oberleitungsbus

09.10.2017 · Aktualisiert: 02.11.2017

Antrag vom 09.10.2017, OF 215/7 Betreff: Pilotprojekt Oberleitungsbus Der Magistrat wird gebeten, die VGF anzuweisen, die Linie 60 zwischen Heddernheim über Praunheim nach Rödelheim mit Oberleitungsbusse zu betreiben. Es sollen Busse eingesetzt werden, die auch über Akkumulatoren verfügen, um auch an oberleitungsfreien Abschnitten fahren zu können. Begründung: Auch die öffentliche Hand sollte sich stärker bei der Reduzierung der Abgase der in ihrem Auftrag fahrenden Fahrzeuge bemühen. Derzeit werden die Linienbusse in Frankfurt mit Diesel betrieben. In der Heerstraße und Haingrabenstraße besteht oft ein "stop-and-go"-Verkehr mit entsprechender Umweltbelastung. Der Einsatz nur batteriebetriebener Fahrzeuge hat zum einen den Nachteil der geringen Kapazität der Batterien (= geringe Reichweite), zum anderen ist die Herstellung sehr leistungsfähiger Batterien mit einem enormen Energieverbrauch verbunden. In Frankfurt verkehrten schon bis 1959 zwischen Heddernheim und Praunheim O-Busse. In Lyon, eine der Partnerstädte Frankfurts, verkehren mit Erfolg O-Busse (Trolleybusse) im Linienverkehr. Oberleitungsbusse, die mit Akkumulatoren ausgestattet sind, können kurze Strecken, zum Beispiel an Baustellen, bei Umleitungen und bei Querungen der Stadtbahn, ohne Oberleitung fahren. Währen der Fahrt mit Stromabnehmer werden die Akkumulatoren aufgeladen. Eine Standzeit zum Laden wird nicht benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 215/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, FDP und REP gegen CDU und 1 GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 2 GRÜNE

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Keine Betonburg am Stadtrand – für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!

09.10.2017 · Aktualisiert: 02.11.2017

Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Buchung Spielmobil Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. für die Unterkunft Sportcampus

21.08.2017 · Aktualisiert: 30.08.2017

Antrag vom 21.08.2017, OF 343/2 Betreff: Buchung Spielmobil Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. für die Unterkunft Sportcampus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinem Budget einen Betrag i. H. V. insgesamt 610,-- € zur Verfügung, um das Spielmobil des Abenteuerspielplatzes Riederwald e. V. für einen Einsatz auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft Sportcampus zu buchen. Die Kosten sind berechnet für einen Tag mit sechs Stunden inkl. zwei Betreuer*innen. Geplant ist der Einsatz im Zeitraum September/Oktober. Detailliertere Absprachen sind mit der Leitung der Unterkunft zu treffen, deren Kontaktdaten dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. bekannt sind. Begründung: Das Spielmobil war bereits zur Freude der Kinder in den Unterkünften Ludwig-Landmann-Straße und Sportcampus zu Gast. Für weitere Einsätze in 2017 stehen keine Landesmittel mehr zur Verfügung. Die Leitung der Unterkunft Sportcampus würde sehr gerne in diesem Jahr zumindest noch einen weiteren Einsatz im Zeitraum September/Oktober auf dem Gelände ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 115 2017 Die Vorlage OF 343/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Zuschuss zur Finanzierung einer Lernfreizeit für Kinder der Geflüchteten aus den Sammelunterkünften in den Ortsbezirken 2 und 7

10.05.2017 · Aktualisiert: 29.05.2017

Antrag vom 10.05.2017, OF 168/7 Betreff: Zuschuss zur Finanzierung einer Lernfreizeit für Kinder der Geflüchteten aus den Sammelunterkünften in den Ortsbezirken 2 und 7 Der Ortsbeirat 7 unterstützt den Verein für Jugendbildung zur Finanzierung einer Lernfreizeit für Kinder der Geflüchteten aus Sammelunterkünften (Labsaal, Ludwig-Landmann-Straße, In der Au) und beauftragt den Magistrat, aus dem Ortsbeiratsbudget hierfür Euro 1000 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Verein für Jugendbildung plant für den Zeitraum vom 31.07. bis 04.08.17 eine Lernfreizeit für dreißig Kinder aus Frankfurter Sammelunterkünften im Schullandheim Wegscheide. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 7000 €. Mittlerweile hat der Verein vom Stadtschulamt die Zusage über eine Teilfinanzierung der geplanten Freizeit in Höhe von 5000 € erhalten. Bemühungen um Unterstützung durch andre Institutionen waren bisher erfolglos. Da Kinder aus Sammelunterkünften aus Bockenheim und Rödelheim betroffen sind, bietet es sich an, dass die restlichen Kosten je zur Hälfte aus Mitteln der Ortsbeiräte 2 und 7 übernommen werden. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 91 2017 Die Vorlage OF 168/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD CDU die_farbechten_-_LINKE. GRÜNE FDP BFF REP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Praunheimer Bunker an der Heerstraße

29.04.2017 · Aktualisiert: 29.05.2017

Antrag vom 29.04.2017, OF 166/7 Betreff: Praunheimer Bunker an der Heerstraße Der Praunheimer Bunker befindet sich an der Heerstraße und wurde von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verkauft. In der ST 414/2008 hat der Magistrat auf eine Anfrage dem Ortsbeirat übrigens mitgeteilt, dass der Bunker nicht zum Verkauf steht. Den Mietern der Räume im Bunker wurde zu Ende Juli gekündigt, auch die Nutzer von Gärten an der zu Olbrichtstraße gelegenen Bunkerseite wurden aufgefordert die Gärten bis Ende Juni zu räumen. Für den gesamten Bereich existiert lediglich ein Fluchtlinienplan aus dem Jahr 1927. Bei den Anwohnern herrscht eine große Unsicherheit was auf dem Areal geschehen wird, zumal der Abriss der großen Bunkeranlage mit Langezeitlärm verbunden wäre. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Gibt es für den Bunker bereits eine Abrissgenehmigung oder wurde eine solche angefragt? 2. Gibt es eine Genehmigung für einen Eingriff in die Bunkeranlage so z.B. für das "herausschneiden" von Fensterblöcken und wäre eine solche Genehmigung überhaupt erforderlich? 3. Sind dem Magistrat Pläne für das Gelände bekannt (Bauvoranfrage) oder existiert bereits eine Baugenehmigung? 4. Welche Art von Bebauung wäre auf dem Gelände möglich? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 450 2017 Die Vorlage OF 166/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als letzter Satz der Begründung "der Bunker steht unter Denkmalschutz" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Ausschilderung Praunheims

18.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1415 entstanden aus Vorlage: OF 141/7 vom 02.04.2017 Betreff: Bessere Ausschilderung Praunheims Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. auf der Ludwig-Landmann-Straße, etwa in Höhe der Gemarkungsgrenze, eine Ortsteiltafel (Zeichen 313-50 StVO) mit der Aufschrift "Praunheim" aufgestellt wird; 2. die Hinweistafeln (Nordweststadt, Praunheim, Krankenhaus Nordwest) an der Ludwig-Landmann-Straße innerhalb Praunheims (gegenüber Stephan-Heise-Straße und vor Ludwig-Landmann-Straße 31) dahin gehend geändert werden, dass der Name "Praunheim" entfällt; 3. die Ortstafel (Zeichen 310 StVO) an der Autobahnabfahrt aus Richtung Wiesbaden in Richtung Praunheim statt mit dem Zusatz "Hausen" mit dem Zusatz "Praunheim" versehen wird. Begründung: Ortsunkundige werden, obwohl sie sich schon in Praunheim befinden - die Siedlungen Westhausen, Praunheim und Heinrich-Lübke-Siedlung gehören zu Praunheim -, in Richtung Alt-Praunheim geleitet. Sie müssen wieder zurückfahren, wenn sich ihr Ziel im westlichen Praunheim befindet. Unnötiger Kfz-Verkehr sollte vermieden werden. Die Ortstafel an der Autobahnabfahrt befindet sich gerade noch in der Gemarkung Hausen, die Ludwig-Landmann-Straße befährt die Autofahrerin/der Autofahrer jedoch in Praunheim. Hausen könnte sie/er direkt nur durch Rückwärtsfahren erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1269 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von Tempo 30 in der Muckermannstraße sowie in der Kollwitzstraße

18.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1412 entstanden aus Vorlage: OF 124/7 vom 14.02.2017 Betreff: Einrichtung von Tempo 30 in der Muckermannstraße sowie in der Kollwitzstraße Der Magistrat wird beauftragt, für - die komplette Muckermannstraße zwischen Schinkelstraße und Kollwitzstraße Tempo 30 (siehe Anlage) einzurichten; - die Kollwitzstraße, ab der Ludwig-Landmann-Straße bis zu dem bereits bestehenden Tempo-30-Abschnit t, den Tempo-30-Bereich zu erweitern (siehe Anlage). Begründung: Im Bereich der Muckermannstraße befindet sich das Gymnasium Nord und die Straße wird als direkter Schulweg benutzt. Zudem liegt die Margarete-Schütte-Lihotzky-Anlage mit Spiel- und Bolzplatz genau gegenüber. Des Weiteren liegt die Kollwitzstraße auf dem Schulweg der Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Nord und der Grundschülerinnen und Grundschüler der Ebelfeldschule. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass von den Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrern gefordert wird, ihr Fahrverhalten diesen Gegebenheiten anzupassen, was auch von der Schulleiterin der Ebelfeldschule unterstützt und begrüßt wird. Anlage Anlage 1 (ca. 119 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1219 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Radverkehrs auf der Heerstraße

18.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1416 entstanden aus Vorlage: OF 144/7 vom 29.03.2017 Betreff: Verbesserung des Radverkehrs auf der Heerstraße Die Heerstraße liegt für den Radverkehr auf der Verbindung zwischen Praunheim sowie der Bürostadt Eschborn. Westlich der U-Bahn-Haltestelle "Heerstraße" besteht die Heerstraße allerdings nur aus einer engen zweispurigen Straße, die sich Radfahrerinnen und Radfahrer und Pkw teilen müssen, sowie einem Fußgängerweg. Insbesondere zwischen der Mündung des Fritz-Schumacher-Wegs und der Ludwig-Landmann-Straße auf die Heerstraße ist es für Radfahrerinnen und Radfahrer nur möglich, im dichten Pkw-Berufsverkehr zu fahren oder den Fußgängerweg zu nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern eine Planung zu entwickeln, um die unbefriedigen de Situation für den Radverkehr, den Pkw-Verkehr und den Fußverkehr zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1266 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Regelung in Alt-Praunheim verlängern

18.04.2017 · Aktualisiert: 12.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 entstanden aus Vorlage: OF 148/7 vom 03.04.2017 Betreff: Tempo-30-Regelung in Alt-Praunheim verlängern Vorgang: OM 116/11 OBR 7; ST 963/11 Der Magistrat wird erneut beauftragt, im Ortskern von Praunheim die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wie folgt zu verlängern: Alt-Praunheim Richtung Norden bis zur Einmündung Augustenburgstraße. Begründung: Mit der Vorlage OM 116 hatte der Ortsbeirat den Magistrat beauftragt, die Tempo-30-Regelung im Ortskern von Praunheim auszuweiten. Mit der Stellungnahme ST 963 teilte der Magistrat mit: "Die Anregung wurde zwischenzeitlich umgesetzt." Leider entspricht dies nicht der Wahrheit. Von den drei Forderungen der Anregung OM 116 wurden nur zwei umgesetzt. In Alt-Praunheim Richtung Norden hängt das Tempo-50-Schild direkt hinter dem Abzweig zur Römerstadt. In diesem Teil von Alt-Praunheim ist die Fahrbahn sehr eng, und es gibt keinen Fahrradweg oder Fahrradstreifen. Daher ist Tempo 30 unbedingt notwendig, um die Radfahrerinnen und Radfahrer, die die Fahrbahn benutzen müssen, zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 963 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1220 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße

18.04.2017 · Aktualisiert: 12.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421 entstanden aus Vorlage: OF 154/7 vom 03.04.2017 Betreff: Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße Vorgang: M 250/13; OA 490/14 OBR 7; M 2/15 Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat die aktuellen Pläne für den Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße zu übermitteln und in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Mit der Magistratsvorlage M 250 hatte der Magistrat ein Strukturkonzept für die Fläche südlich der Rödelheimer Landstraße vorgelegt. Der Ortsbeirat 7 hatte dem mit Auflagen zugestimmt (OA 490). Insbesondere hatte der Ortsbeirat gefordert, den Bereich Morsestraße als Gewerbegebiet zu erhalten. Mit der Vorlage M 2 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, beim Regierungspräsidium Darmstadt die Umwandlung der im Regionalplan Südhessen ausgewiesenen gewerblichen Baufläche in eine gemischte Baufläche "mit Ausnahme einer Fläche zwischen Morsestraße und Ludwig-Landmann-Straße" zu beantragen mit dem Ziel, ein Vorranggebiet Siedlung zu entwickeln. Unter Missachtung dieses Beschlusses hat der Magistrat die Umwandlung der gesamten Fläche (also auch des im gültigen Regionalplan ausgewiesenen Gewerbegebiets an der Morsestraße) beantragt und auch genehmigt bekommen (Drucksache IX/27.1, zu finden im Internet unter rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=edf6b86f832105183957f3324f9ca9f6). In dieser Drucksache ist ein Strukturplan zum Bebauungsplan enthalten, der mit dem beschlossenen Strukturplan nichts mehr zu tun hat: Die gesamte Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen. In diesem Bereich gibt es viele aktive Gewerbebetriebe. Vor allem der Bereich um die Morsestraße ist geprägt durch viele kleine und mittelständische Handwerks- und Handelsbetriebe. Eine Umwandlung in ein Wohn- oder Mischgebiet ist nicht sinnvoll und würde die Vertreibung der bisherigen Nutzer bedeuten, die keine Chance haben, in Frankfurt eine bezahlbare Ersatzfläche zu finden und daher in ihrer Existenz vernichtet werden. Dies steht auch in der Stellungnahme der IHK. Die Nutzer sind überwiegend nur Mieter und nicht Eigentümer, sodass sie faktisch keinen Bestandsschutz haben, da sie jederzeit gekündigt werden können. Es ist nicht hinnehmbar, dass immer mehr Gewerbeflächen in Frankfurt verloren gehen und damit vor allem das Kleingewerbe und das produzierende Gewerbe aus Frankfurt vertrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Anregung vom 25.03.2014, OA 490 Vortrag des Magistrats vom 12.01.2015, M 2 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1212 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Straßenbegleitgrün Anfang Ludwig-Landmann-Straße

02.04.2017 · Aktualisiert: 29.05.2017

Antrag vom 02.04.2017, OF 143/7 Betreff: Straßenbegleitgrün Anfang Ludwig-Landmann-Straße In letzter Zeit wurde die Bepflanzung des Straßenbegleitgrüns in der Ludwig-Landmann-Straße vor den Häusern 3 bis 19 - zum Beispiel durch Fällen von Bäumen - reduziert. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu berichten, ob in naher Zukunft nachgepflanzt wird, oder ob geplant ist, diesen Bereich neu zu gestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 143/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 143/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Grundschul-Standort im Industriehof?

28.03.2017 · Aktualisiert: 25.04.2017

Antrag vom 28.03.2017, OF 152/7 Betreff: Grundschul-Standort im Industriehof? Das Quartier Industriehof ist mit neuen Wohnvierteln bereits jetzt auf eine Einwohnerzahl von 2000 angewachsen, mit den neu geplanten Wohnungen werden bis zu 500 weitere Personen hinzukommen. (Das "R&L-Gebäude" an der Ludwig-Landmann-Straße soll abgerissen werden und an dieser Stelle ein Komplex mit 180 Wohnungen entstehen.) Schon jetzt gibt es 7 Einrichtungen/Kindertagesstätten für Kinder unter 6 Jahren - diese werden bislang in die Kerschensteiner Schule oder in die Georg-Büchner-Schule eingeschult, was für die "kurzen Beine" lange Wege bedeutet - oder das Elterntaxi herausfordert. Beide "Lösungen" sind unzulänglich und könnten dadurch beseitigt werden, dass der Industriehof eine Grundschule erhält. Diese müsste durch rechtzeitige Planungen in Bezug auf Grundstücksbevorratung und Schulentwicklungsplan berücksichtigt werden. Wir fragen deshalb den Magistrat: Sieht der Magistrat ebenfalls die Notwendigkeit der Einrichtung eines Grundschulstandorts im Industriehof? Welche Voraussetzungen plant er hierfür zu schaffen? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 397 2017 Die Vorlage OF 152/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der ersten Frage das Wort "ebenfalls" und die zweite Frage gestrichen werden sowie an die erste Frage die Worte "oder ist der Magistrat der Meinung, dass ein Ausbau der Kerschensteinerschule ausreichend ist" angehängt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Tempo 30 für die Straße „Alt-Praunheim“ auf der gesamten Länge

23.03.2017 · Aktualisiert: 25.04.2017

Antrag vom 23.03.2017, OF 147/7 Betreff: Tempo 30 für die Straße "Alt-Praunheim" auf der gesamten Länge In einem Teil der Straße "Alt-Praunheim" - zwischen "Ohlengarten" und "Augustenburgstraße" - gilt weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Im restlichen Teil der Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits auf 30 km/h reduziert. Es wäre konsequent und im Sinne der Anlieger, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung auf die gesamte Straßenlänge ausgeweitet wird. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat auch im restlichen Teil der Straße "Alt-Praunheim" eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auszuweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 147/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main

13.03.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1368 entstanden aus Vorlage: OF 245/2 vom 08.03.2017 Betreff: Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main Vorgang: B 42/17 1. Der Magistrat wird beauftragt, die im Bericht des Magistrats, B 42, auf Seite 21, Zeile 25, erwähnten "Leitlinien zur Integration von Geflüchteten" dem Ortsbeirat 2 vorzulegen. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, vor dem Hintergrund der informativen, umfassenden Erläuterungen im Bericht des Magistrats, B 42, Vor-Ort-Termine zu organisieren, bei denen Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirates 2 und der Stabsste lle Flüchtlingsmanagement (SFM) mit den für die drei - demnächst vier - Flüchtlingsunterkünfte im Ortsbezirk (Labsaal, Ludwig-Landmann-Straße, Am Römerhof und demnächst Unterkunft hinter der Sport-Uni) verantwortlichen Betreibern und - wenn möglich - den Bewohnerinnen und Bewohnern ins Gespräch kommen können. Begründung: Auch Ortsbeiräte gehören zu den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bereich der Integration. Es ist daher wichtig, dass sie sich auch vor Ort ein Bild machen können, wie die von der Stadt vorgegebenen Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.02.2016, B 42 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1095 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße

17.01.2017 · Aktualisiert: 23.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 entstanden aus Vorlage: OF 112/7 vom 14.01.2017 Betreff: Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße Vorgang: M 32/16; V 15/16 OBR 7; ST 1003/16 Die Antwort des Magistrats in der Stellungnahme ST 1003 wird als unzureichend zurückgewiesen. Ziel der Anfrage V 15 war, zu erfahren, welche Investoren Interesse am Kauf des oben genannten Grundstücks gezeigt haben. Dies geht aus der Anfrage deutlich hervor. Umso unbefriedigender ist die Antwort des Magistrats. Er bleibt damit weit hinter den Informationen zurück, die den Ortsbeiratsmitgliedern aus anderer Quelle bereits vorliegen. Da davon auszugehen ist, dass ein zukünftiger Gewerbestandort in diesem Gebiet mit großer Wahrscheinlichkeit gravierende Auswirkungen auf die Verkehrssituation besonders in den Bereichen Gaugrafenstraße/Westerbachstraße und Am Seedamm/Guerickestraße haben wird, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen konkret zu beantworten: - Welches Gewerbe ist für die Liegenschaft Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße vorgesehen? - Mit welcher zusätzlichen Verkehrsbelastung wird kalkuliert? - Existiert bereits ein übergreifendes Verkehrskonzept, welches alle möglichen Verkehrswege (auch über die Heerstraße) betrachtet? Weiterhin wird der Magistrat in diesem Zusammenhang aufgefordert, ein umfassendes und übergreifendes Verkehrskonzept vorzustellen, welches alle verkehrstechnischen Mehrbelastungen, die aus der Entwicklung des Gewerbegebiets Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße, dem Gewerbegebiet nördlic h der Heerstraße und dem Neubau des Gymnasiums in Westhausen resultieren, beinhaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2016, M 32 Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 15 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1003 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 736 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Aktenzeichen: 23 11

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Grundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße

10.12.2016 · Aktualisiert: 24.01.2017

Antrag vom 10.12.2016, OF 107/7 Betreff: Grundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße Die auf Wohnimmobilien spezialisierte BIEN-RIES AG hat das rund 8.000 Quadratmeter großes Grundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße 349-351 erworben. Hier sollen 180 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 12.400 Quadratmetern entstehen. Laut Internetrecherche ist Verkaufsbeginn und Baustart der Eigentumswohnungen für 2017 geplant und 2018 werden die ersten Eigentümer ihr neues Zuhause beziehen können. Der Bebauungsplan 679 sieht für das Gebiet ein Mischgebiet mit max. 4 Geschossen vor und weist klare Baufenster aus. Seitens einiger Anwohner wird befürchtet, dass bei dem Bauvorhaben die im B-Plan festgelegten Höhen überschritten werden. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Liegt für das Vorhaben bereits eine Genehmigung erteilt worden? Bewegt sich diese Baugenehmigung im Rahmen des Bebauungsplans oder sind mit dem Bauherren Befreiungen vom B-Plan vereinbart worden? Konnte für dieses Bauvorhaben der angestrebte Anteil von 30 % geförderter Wohnungen festgeschrieben werden bzw. warum konnte dies ggf. nicht realisiert werden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 306 2017 Die Vorlage OF 107/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das erste Wort der Frage Nr. 1 "ist" lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Spielplatz „Karl-Klee-Weg/Eugen Hartmann-Straße“ - Wohnpark Praunheim

10.12.2016 · Aktualisiert: 24.01.2017

Antrag vom 10.12.2016, OF 109/7 Betreff: Spielplatz "Karl-Klee-Weg/Eugen Hartmann-Straße" - Wohnpark Praunheim In den Jahren 2010/2011 ist entlang der genannten Straßen der sog. "Wohnpark Praunheim" entstanden. Ein Spielplatz wurde seitens des Projektentwicklers nicht gebaut. Nun haben sich Bewohner an den Ortsbeirat gewandt um die Möglichkeiten für die Einrichtung eines Spielplatzes in dem Gebiet in Erfahrung zu bringen. Um eine sachgerechte Entscheidung treffen zu könne, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: War der Projektentwickler verpflichtet in dem Baugebiet einen Spielplatz zu planen und zu bauen und wenn ja, warum ist dies nicht geschehen? Steht in dem Gebiet - z.B. zwischen der Wohnbebauung- und dem Rewe-Markt - eine städtische Fläche für den Bau eines Spielplatzes zur Verfügung? Stehen Mittel für den Bau eines Spielplatzes zur Verfügung, wenn sich der Ortsbeirat in diesem Bereich für den Bau eines Spielplatzes entscheidet? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2017 Die Vorlage OF 109/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße

01.11.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 812 entstanden aus Vorlage: OF 79/7 vom 17.10.2016 Betreff: Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße Überquert man die Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße in westlicher Richtung (Richtung Stadion), wird zuerst die Fußgängerampel auf der westlichen Seite (Nähe Stadion) Rot. Überquert man die Ampel nicht zügig (z. B. Personen mit Gehbehinderung), kommt es vor, dass die Ampel schon R ot wird, bevor die Ludwig-Landmann-Straße vollständig überquert wurde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Schaltung und Schaltungsdauer dieser beiden Ampeln zu überprüfen und zu koppeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 130 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad verbessern

01.11.2016 · Aktualisiert: 20.02.2017

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 813 entstanden aus Vorlage: OF 80/7 vom 17.10.2016 Betreff: Verkehrssituation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad verbessern Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Ortsbeirat und betroffenen Anliegern geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die die Situation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad, insbesondere auf den Straßen Ludwig-Landmann-Straße und Rödelheimer Parkweg, verbessern. Es soll beispielweise die Möglichkeit geprüft werden, verstärkt den ÖPNV, wie z. B. durch anlassbezogene Busse für die Anreise, nutzbar zu machen. Begründung: Besucherinnen und Besuchern des Brentanobads und von Veranstaltungen, die im Stadion am Brentanopark stattfinden, parken vermehrt wild auf den Grünstreifen und dem Fahrradweg der Ludwig-Landmann-Straße und im Rödelheimer Parkweg im absoluten Halteverbot. Weiterhin herrscht ein hoher "Parkdruck" in den anliegenden Straßen des Wohngebietes Industriehof. Das hohe Verkehrsaufkommen wird einerseits von den Anwohnern als Problem wahrgenommen, andererseits ist auch die Situation für die Besucherinnen und Besucher unbefriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 423

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Ebelfeld

01.11.2016 · Aktualisiert: 13.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 815 entstanden aus Vorlage: OF 83/7 vom 13.10.2016 Betreff: Schulwegsicherung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Ebelfeld Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der VGF geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Überweg über die Ludwig-Landmann-Straße zur Straße Am Ebelfeld abzusichern. Gegebenenfalls ist hier ein Sicherungsgitter anzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg aus der Schinkelstraße geht über die Ludwig-Landmann-Straße zur Ebelfeldschule. Hier muss die Ludwig-Landmann-Straße am Übergang zur Straße Am Ebelfeld gequert werden. Da die Ampelschaltung offensichtlich eine Vorrangschaltung für die U-Bahn hat, passiert es, dass die Kinder auf dem schmalen Bereich zwischen Ludwig-Landmann-Straße und den Gleisen warten müssen. Eltern berichten von gefährlichen Situationen, weil oft die U-Bahn die Geschwindigkeit nicht der jeweiligen Situation anpasst. Dies gilt wohl für die Einfahrt als auch für die Ausfahrt in den Haltestellenbereich. Gemäß der Aussage der Eltern reduzieren viele Fahrer die Geschwindigkeit, wenn die Kinder in dem erwähnten Bereich stehen, aber leider nicht alle. Da eine Änderung der Ampelschaltung vermutlich nicht möglich ist, sollten entweder die U-Bahnen entsprechend langsam fahren oder ein Sicherungsgitter angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 295 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1997 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Bushaltestelle Haingrabenstraße

04.10.2016 · Aktualisiert: 13.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 645 entstanden aus Vorlage: OF 62/7 vom 19.09.2016 Betreff: Verbesserung der Bushaltestelle Haingrabenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Haingrabenstraße zwischen der Zufahrt zum Praunheimer Friedhof und der Zufahrt zum Nordwestkrankenhaus eine Haltebucht für eine Doppelhaltestelle einzurichten. Die Zufahrten sollen auch der Bushaltestelle dienen. Die entfallenen Pkw-Stellplätze können vor dem Taxi-Halteplatz und gegenüber der Einmündung "Ohlengarten" eingerichtet werden. Für das entfallene Straßenbegleitgrün kann auf der (städtischen) Freifläche zwischen "Ohlengarten" und Haingrabenstraße als Ausgleichsmaßnahme eine Baumpflanzung erfolgen. Alternativ wird der Magistrat gebeten, die bisherige Haltestelle zu einer Doppelhaltestelle zu erweitern. Gegenüber der Haltestelle sind die Parkplätze aufzuheben (zu verlagern), sodass der Individualverkehr an den haltenden Bussen vorbeifahren kann. Begründung: Einsatzfahrzeuge und Rettungswagen der Feuerwehr müssen die Haingrabenstraße - eine schmale Einbahnstraße - benutzen, um das westliche und südliche Praunheim zu erreichen. Der Verkehrsstau im Berufsverkehr wird derzeit durch die von drei Linien benutzte Bushaltestelle erhöht. Eine Wiedereinrichtung der Doppelhaltestelle erhöht wieder die Attraktivität des ÖPNV: Ein abgestimmter Fahrplan, der ein direktes Umsteigen ohne Wartezeiten ermöglicht, kommt besonders in den Abendstunden den Fahrgästen entgegen. Wird als Richtschnur für die Umsetzung (Maße etc.) die erfolgreiche Haltestelle am Praunheimer Kreisel genommen, so ist eine barrierefreie Nutzung der Bushaltestelle möglich. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 137 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2026 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rahmenplan Ortsmitte Praunheim - Aktueller Sachstand

04.10.2016 · Aktualisiert: 11.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 643 entstanden aus Vorlage: OF 60/7 vom 19.09.2016 Betreff: Rahmenplan Ortsmitte Praunheim - Aktueller Sachstand Vorgang: OA 476/14 OBR 7; B 75/15 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zeitnah einen aktuellen Sachstandsbericht über die Umsetzung des Rahmenplans Ortsmitte Praunheim zu geben. Dieser Bericht sollte so rechtzeitig vorliegen, dass der Ortsbeirat ggf. Etatanträge für den Haushalt 2017 einbringen kann. Die letzte Möglichkeit dafür ist gemäß Schreiben des Stadtverordnetenvorstehers am 07.04.2017. Begründung: Der Rahmenplan Ortsmitte Praunheim wurde unter großer Bürgerbeteiligung zwischen Ende 2012 und Mitte 2013 erarbeitet. Der Ortsbeirat hat am 25.02.2014 in der Anregung OA 476 den vorgelegten Rahmenplan grundsätzlich bestätigt und weitere Anregungen formuliert. In der Folge hat der Magistrat am 20.02.2015 die Vorlage B 75 vorgelegt. In diesem Bericht wird dargelegt, dass der Magistrat aktiv an der Umsetzung des Projekts arbeitet. So wird beispielsweise berichtet, dass eine gestalterische Konkretisierung der Entwurfsvorschläge aus dem Rahmenplan für die Umgestaltung der Graebestraße vorbereitet wird und die verkehrlichen Auswirkungen sowie die Umsetzbarkeit der Maßnahmen zur Umgestaltung des Straßenraums Alt-Praunheim und des "Dalles" geprüft werden. Seither hat es leider keinen neuen Sachstandsbericht gegeben, sodass die Bürgerinnen und Bürger sich die berechtigte Frage stellen, ob die Planungswerkstatt eine reine Showveranstaltung gewesen ist. Der Ortsbeirat hat ein großes Interesse, dass mit der Umsetzung des Rahmenplans schrittweise begonnen wird und beabsichtigt ggf. entsprechende Etatanträge für den Haushalt 2017 einzubringen. Dafür ist ein aktueller Sachstand unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.02.2014, OA 476 Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 75 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 12 Etatanregung vom 07.03.2017, EA 16 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3141 Anregung vom 26.11.2019, OA 508 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken am Nordwestkrankenhaus - Befragung

30.08.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 478 entstanden aus Vorlage: OF 56/7 vom 10.08.2016 Betreff: Bewohnerparken am Nordwestkrankenhaus - Befragung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in den Straßen Haingrabenstraße und Steinbacher Hohl eine Anwohnerbefragung zur Einführung einer Bewohnerparkzone durchzuführen und den Ortsbeirat über die Ergebnisse der Befragung zu unterrichten. In der Befragung müssen die entstehenden Kosten für die Bürgerinnen und Bürger transparent dargestellt werden. Begründung: Der Parkdruck in den genannten Straßen ist durch das Nordwestkrankenhaus immens und immer wieder schlagen Bürgerinnen und Bürger eine Bewohnerparkzone für die genannten Straßen vor. Der Ortsbeirat ist gerne bereit, diesen Wunsch zu unterstützen, wenn es im Rahmen einer Befragung ein Votum für diesen Vorschlag gibt und die Befragten wissen, welche individuellen Kosten entstehen, sofern in der Zone ein Parkrecht genutzt werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1553 Aktenzeichen: 61 10

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