Meine Nachbarschaft: Heerstraße
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Verkehrsentlastung Praunheim und Rödelheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 382/7 Betreff: Verkehrsentlastung Praunheim und Rödelheim 2018 forderte der Ortsbeirat den Magistrat auf zu prüfen, ob eine Straßenbahn parallel zum Straßenzug Praunheimer Weg, Heerstraße, Guerickestraße und Gaugrafenstraße eine attraktive Alternative für Pendler gegenüber der Nutzung des eigenen Pkw's sei. Der Magistrat sagte zu, dies im Rahmen der anstehenden abschließenden Untersuchungen zum neuen Gesamtverkehrsplan (GVP) zu machen. Inzwischen ist die Entwicklung des neuen GVP um Jahre verschoben worden. Der Bau der Ortsumfahrung Praunheim (vorgesehen im bisherigen GVP) ist wegen der Voruntersuchung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 4 nicht weiter vorangetrieben worden. Die in den neunziger Jahren von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Verlängerung der U6 (heute U7) in des Gewerbegebiet Praunheim nördlich der Heerstraße wurde nicht umgesetzt, da zwischenzeitlich der Bau der RTW beschlossen wurde. Eine entsprechende Abstimmung war notwendig. Der Bau der RTW, die ursprünglich 2018 in Betrieb gehen sollte, wurde dieser Tage begonnen. Wie in Praunheim eine Verknüpfung mit der U 7 und einer möglichen "Park, Ride and Bike - Anlage" aussehen soll, wurde dem Ortsbeirat bisher nicht vorgestellt. Sowohl der Pendlerverkehr, als auch die Kfz-Zulassungen in Frankfurt erreichen mittlerweile wieder Rekordwerte. Der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, der getrennt vom Individualverkehr (IV) erfolgen sollte, ist als Alternative dringend nötig. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er eine Verkehrsentlastung in Praunheim und Rödelheim plant. - Ist weiterhin eine Ortsumfahrung Praunheim vorgesehen und, falls ja, was ist der aktuelle Planungsstand? - Wird der Magistrat entsprechend unserer Anfrage aus 2018 eine Straßenbahnlinie, die unabhängig vom IV verkehrt, zwischen Nordweststadt, Praunheim und Rödelheim (mit Verlängerung nach Bockenheim bzw. Sossenheim) vorsehen oder als günstige Alternative, eine IV-freie Busspur einrichten? - Wird der Magistrat an der Planung des Verkehrsknotens RTW, U-Bahn und Park-, Ride- und Bike-Anlage den Ortsbeirat 7 rechtzeitig beteiligen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der GRÜNEN wird über die drei Fragen der Vorlage OF 382/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 905 2024 1. Die erste Frage der Vorlage OF 382/7 wird abgelehnt. 2. Die zweite Frage und dritte Frage der Vorlage OF 382/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und 2 farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 farbechte/LINKE (= Enthaltung) zu 2. zweite Frage: Einstimmige Annahme dritte Frage: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsspiegel Haingrabenstaße/Ohlengarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5117 entstanden aus Vorlage: OF 362/7 vom 19.01.2024 Betreff: Verkehrsspiegel Haingrabenstaße/Ohlengarten Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass der Verkehrsspiegel an der Ecke Haingrabenstraße/Ohlengarten wieder angebracht wird. Begründung: Der Verkehrsspiegel Haingrabenstraße/Ohlengarten wurde Ende letzten Jahres abgebaut. Nun häufen sich die Beschwerden der Verkehrsteilnehmer über die dadurch entstehende Verkehrsgefährdung an dieser Ecke. Gerade Fahrer von Lkw, Bussen und anderen größeren Fahrzeugen bemängeln das Fehlen des Spiegels. Besonders beanstandet die Feuerwehr diese neue Situation, bei Einsatzfahrten kam es dort schon zu gefährlichen Situationen mit Beinahe-Unfällen. Der Spiegel an dieser Stelle ist von größter Notwendigkeit und sollte umgehend wieder installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1131 Antrag vom 06.11.2024, OF 462/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66-0
Ist der Neubau der Kerschensteinerschule noch im Zeitplan?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5119 entstanden aus Vorlage: OF 366/7 vom 06.02.2024 Betreff: Ist der Neubau der Kerschensteinerschule noch im Zeitplan? Nach langer Ungewissheit wurden der Ortsbeirat und die Schulgemeinde im März 2023 informiert, dass der Ausweichstandort der Kerschensteinerschule auf dem Gelände St. Raphael, Ludwig-Landmann-Straße 365, entstehen soll und der Neubau der Schule (geplante Fertigstellung 2028) nach dem Aufbau der Holzmodule starten kann. Der Einzug in den Ausweichstandort wurde für das Schuljahr 2025/26 angekündigt. Bisher haben aber weder der Ortsbeirat noch die Schule eine Bestätigung über den genauen Zeitplan. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Sind die ursprünglichen zeitlichen Pläne für den Bau des Ausweichstandortes noch realistisch? Falls nicht, was unternimmt der Magistrat, um schnellstmöglich die Herstellung des Ersatzstandorts zu ermöglichen? 2. Wie stellt sich der aktuelle Stand der Kaufverhandlungen mit der Kirchengemeinde Sankt Marien dar und wann wird die Bau- und Finanzierungsvorlage in den Geschäftsgang gegeben? 3. Welches Flächenprogramm ist vorgesehen und gibt es bereits Konkretisierungen der Schulwegplanung? 4. Ist sichergestellt, dass es durch die Bau- und Planungsaktivitäten im Zusammenhang mit dem neuen Stadtgymnasium Frankfurt am Industriehof nicht zu Verzögerungen kommt? Wird die Kerschensteinerschule Bestandteil der Schulbauoffensive sein? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1638 Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1036 Antrag vom 01.04.2025, OF 500/7 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6968 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13
Baustopp in Praunheim? (1)
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2024, OF 359/7 Betreff: Baustopp in Praunheim? (1) Nachdem auf Anregung des Magistrats eine Voruntersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beschlossen wurde, kamen offensichtliche viele Baumaßnahmen in Praunheim zum Erliegen. Argumente, man wolle der umfangreichen Planung nicht vorgreifen und es fehle Personal in den Behörden wurden angeführt. Andererseits werden die Ortsbeiräte zu spät in Planungs- und Baumaßnahmen eingebunden, das heißt, die HGO, die verlangt, dass die Ortsbeiräte zu Themen vor Ort anzuhören sind, wird praktisch ignoriert. Die Ortsbeiräte arbeiten ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Nur eine frühzeitige und begleitende Information gibt den Ortsbeiräten die Möglichkeit bei Planung und Bauvorhaben mitzuwirken. Vor Jahren hat ein Investor mit Architekten sein Wohnungsbauprojekt für den Bunker in der Eberstadtstraße 35 dem Ortsbeirat vorgestellt. Außer Räumungsmaßnahmen ist offensichtlich nichts geschehen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten - Sind der Stadtverwaltung die Gründe bekannt, warum das Vorhaben, den Bunker in der Eberstadtstraße 35 in ein Wohnhaus umzuwandeln, offensichtlich noch nicht begonnen wurde? - Wenn ja, welche Gründe sind es? - Wurde der Investor von städtischen Vorgaben/Auflagen befreit und, falls ja, welche Gegenleistungen erfolgten hierfür. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der GRÜNEN wird über die dritte Frage getrennt vom Rest der Vorlage OF 359/7 abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 858 2024 1. Die Vorlage OF 359/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz bis zu dem Wort "mitzuwirken" gestrichen wird. 2. Die beiden ersten Fragen werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die dritte Frage wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. und 2.: Einstimmige Annahme zu 3.: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme); farbechte/LINKE und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenBaustopp in Praunheim? (2)
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2024, OF 360/7 Betreff: Baustopp in Praunheim? (2) Nachdem auf Anregung des Magistrats eine Voruntersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beschlossen wurde, kamen offensichtliche viele Baumaßnahmen in Praunheim zum Erliegen. Argumente, man wolle der umfangreichen Planung nicht vorgreifen und es fehle Personal in den Behörden wurden angeführt. Andererseits werden die Ortsbeiräte zu spät in Planungs- und Baumaßnahmen eingebunden, das heißt, die HGO, die verlangt, dass die Ortsbeiräte zu Themen vor Ort anzuhören sind, wird praktisch ignoriert. Die Ortsbeiräte arbeiten ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Nur eine frühzeitige und begleitende Information gibt den Ortsbeiräten die Möglichkeit bei Planung und Bauvorhaben mitzuwirken. Seit Jahren ist das städtische Grundstück Heerstraße 80 ein Schandfleck in Praunheim. Obwohl stets beklagt wird, dass die Stadt zu wenig Grundstücke für Baumaßnahmen besitze, lässt sie hier offensichtlich ein eigenes Grundstück verkommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten - Wie beabsichtigt der Magistrat künftig das Grundstück zu nutzen und wann? - Treffen Gerüchte zu, dass das Grundstück für die freiwillige Feuerwehr Praunheim vorgesehen ist? - Falls ja, was steht einer baldigen Umsetzung im Wege, da die Feuerwehr dringend ein neues Gerätehaus benötigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 360/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 360/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 360/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 952 2024 Die Vorlage OF 360/7 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Ortsbeiräte werden zu spät in Planungs- und Baumaßnahmen eingebunden, das heißt, die HGO, die verlangt, dass die Ortsbeiräte zu Themen vor Ort anzuhören sind, wird praktisch ignoriert. Die Ortsbeiräte arbeiten ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Nur eine frühzeitige und begleitende Information gibt den Ortsbeiräten die Möglichkeit, bei Planung und Bauvorhaben mitzuwirken. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie beabsichtigt der Magistrat, künftig das Grundstück Heerstraße 80 zu nutzen und wann? - Treffen Gerüchte zu, dass das Grundstück für die freiwillige Feuerwehr Praunheim vorgesehen ist?" Abstimmung: Annahme bei Enthaltung farbechte/Linke und FDP
Partei: CDU
Weiter lesenAnmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2024, OA 425 entstanden aus Vorlage: OF 358/7 vom 15.01.2024 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien Vorgang: M 151/23; OA 400/23; V 766/23; M 186/23 Zwischenbescheide des Magistrats vom 06.05.2024, 08.08.2024, 07.02.2025 und 12.06.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Ansiedlung der beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße 1 (M 186) neben der Ortsbeiratsanregung und dem Auskunftsersuchen zur M 151 (OA 400 und V 766) zwingend folgende Vorgaben zu berücksichtigen: Für den zu erwartenden Hol- und Bringverkehr ist dem Ortsbeirat zeitnah ein Verkehrskonzept vorzulegen. Dieses muss eine Lösung für die Elterntaxi-Problematik in dem Sackgassenabschnitt der Neuen Börsenstraße und einen ÖPNV-Anschluss für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße beinhalten sowie die Schulwege der Schülerinnen und Schüler der umliegenden Schulen miteinbeziehen. Die Herstellung einer Verbindungsstraße über das private Gelände zur Elbinger Straße ist dabei auszuschließen. Begründung: Trotz erheblicher Bedenken hat die Stadtverordnetenversammlung den Vorlagen M 151 und M 186 zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Anmietung des Areals der ehemaligen Neuen Börse. Dem Ortsbeirat war eine fristgemäße Beratung der Vorlage M 186 nicht mehr möglich. Die Sorgen und Bedenken des Ortsbeirats wurden daher vom Ortsvorsteher im Haupt- und Finanzausschuss mündlich vorgebracht sowie schriftlich den Ausschussmitgliedern übermittelt und in der vorliegenden Anregung OA 400 zur M 186 nachträglich hinterlegt. Eine Verbindungsstraße über die Elbinger Straße würde zu erheblichen Mehrverkehr in der Siedlung führen, was den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zuzumuten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich) Anregung vom 10.10.2023, OA 400 (nicht öffentlich) Auskunftsersuchen vom 10.10.2023, V 766 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 186 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.02.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; AfD (= Enthaltung) 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke; CDU (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4385, 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.02.2024 § 4964, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 § 5333, 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.11.2024 § 5912, 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 24.03.2025 § 6547, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025
Radfahren auf der Straße Am Hohen Weg sicherer machen - Dooring-Zone markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4940 entstanden aus Vorlage: OF 356/7 vom 02.01.2024 Betreff: Radfahren auf der Straße Am Hohen Weg sicherer machen - Dooring-Zone markieren Vorgang: F 955/22 Die Straße Am Hohen Weg und der dort vorhandene Fahrradweg wird von Radfahrenden gut frequentiert, u. a. als Verbindung zwischen Bockenheim und Hausen/Praunheim. Entlang des Fahrradweges befinden sich an längeren Abschnitten Längsparkplätze ohne Sicherheitsabstand zum Fahrradweg. Teilweise stehen Fahrzeuge sogar auf dem Radweg. Dadurch besteht die Gefahr eines sogenannten Dooring-Unfalls, bei dem Autofahrende unachtsam ihre Türen öffnen und so Radfahrende gefährden. Dies kann zu schweren bis hin zu tödlichen Verletzungen der Radfahrenden führen. Am Hohen Weg ist die Fahrbahn sehr breit, sodass hier eine Sicherheitszone zwischen Radweg und Parkplätzen geschaffen werden könnte. In der Beantwortung der Frage F 955 hat der Magistrat ausgeführt, dass sukzessive Bestandskorrekturen erfolgen und Sicherheitstrennstreifen eingerichtet werden sollen. Bei Neuplanungen sind diese ohnehin Standard und haben zu einer Reduktion der Unfallzahlen geführt. Auch an anderen Stellen im Ortsbezirk wären Nacharbeiten in diesem Sinne zu begrüßen. Ein Beispiel wäre die Heerstraße. Zwar ist die Radinfrastruktur östlich der Ludwig-Landmann-Straße bereits vorhanden, aber die Abmarkierung der Dooring-Zone fehlt auch hier. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, - entlang der Straße Am Hohen Weg in beiden Richtungen eine Dooring-Zone zwischen Fahrradweg und Fahrbahnrand einzurichten, um die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen; - zu prüfen und zu berichten, wo im Ortsbezirk demnächst Sicherheitstrennstreifen markiert werden können und mit welcher Breite diese jeweils angelegt werden. Dabei sind sowohl anstehende Maßnahmen im Rahmen von Straßendeckensanierungen als auch Markierungen abseits dieses Verfahrens zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 15.09.2022, F 955 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 679 Aktenzeichen: 32-1
Rettungsfahrzeuge vor dem Krankenhaus Nordwest nicht behindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4783 entstanden aus Vorlage: OF 335/7 vom 22.09.2023 Betreff: Rettungsfahrzeuge vor dem Krankenhaus Nordwest nicht behindern Vorgang: OM 3846/23 OBR 7; ST 1684/23 In der Stellungnahme vom 07.08.2023, ST 1684, äußert sich der Magistrat positiv über eine Einbahnstraßenregelung im Oberhöchstädter Weg. Im Steinbacher Hohl werden schon jetzt Rettungsfahrzeuge auf dem Weg zum Krankenhaus Nordwest mitunter durch Gegenverkehr behindert. Durch die angedachte Einbahnstraßenregelung würde der gesamte Verkehr aus dem Areal über den schmalen Steinbacher Hohl in Richtung Heerstraße abfließen. Durch den anschließenden Kreisverkehr würde ein Rückstau entstehen. Es müssten sich die Rettungswagen in Richtung Krankenhaus gegen diesen verstärkten Verkehr bzw. Stau durchsetzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine Lösung zu finden, die nicht verstärkt die Anfahrt zum Krankenhaus Nordwest behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3846 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1684 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 392 Aktenzeichen: 32-1
Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 entstanden aus Vorlage: OF 346/7 vom 14.11.2023 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg Vorgang: V 1662/20 Der Straßenabschnitt zwischen Lorscher Straße und Ludwig-Landmann-Straße, der im vorderen Teil Thudichumstraße und im hinteren Teil Hausener Weg heißt, ist - mit Ausnahme der Ludwig-Landmann-Straße selbst - der einzige Straßenzug in Rödelheim östlich des Bahnhofs, wo noch Tempo 50 gilt. Insbesondere vor dem REWE-Markt (Thudichumstraße 18 bis 22) und wegen des Schulwegs zu den Standorten der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße und der Niddagaustraße queren viele Menschen die Straße, nicht nur an der Ampel an der Trümpertstraße. Außerdem dürfen Radfahrende gemeinsam mit den Bussen der Linie M34 und dem Autoverkehr die pro Fahrtrichtung einspurige Straße nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Thudichumstraße Tempo 30 anzuordnen, sobald die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (St VO) rechtskräftig ist und dies dadurch ermöglicht wird. Begründung: Die Straßenverkehrsgesetz-Novelle 2023 und die angepasste StVO erleichtern Kommunen die Einführung von Tempo-30-Zonen aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und städtebaulichen Entwicklung entlang viel befahrener Schulwege und Fußgängerüberwegen. Dies wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Insbesondere aufgrund des dort verlaufenden Schulwegs lässt sich Tempo 30 auf der Thudichumstraße bzw. dem Hausener Weg begründen. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema beschäftigt, letztmalig mit der Vorlage V 1662. In den bisherigen Stellungnahmen des Magistrats und auch den Ausführungen der traffiQ zufolge wurden stets erhöhte finanzielle Aufwendungen (aktuell ca. 36.000 Euro) und ein Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal ins Feld geführt, die angesichts der Fahrzeitverlängerung von einer Minute auf der ein Kilometer langen Strecke entstehen würden. Aus dem Ortstermin am 15.09.2023, der an der Einmündung Thudichumstraße/Trümpertstraße zur Schulwegsicherung stattfand, ging hervor, dass ein neuer Anlauf unternommen werden sollte. In der Abwägung waren sich die Beteiligten einig, dass die Abwägung zugunsten der Sicherheit der Kinder getroffen werden sollte. Angesichts des Vorfalls am 27.09.2023, bei dem ein Kind angefahren wurde, zählt dieses Argument noch einmal stärker. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1662 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Antrag vom 28.01.2025, OF 483/7 Anregung vom 11.02.2025, OA 528 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Umsetzen der Vorschläge des Radfahrbüros für den Kurvenbereich In der Römerstadt/AltPraunheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4788 entstanden aus Vorlage: OF 349/7 vom 14.11.2023 Betreff: Umsetzen der Vorschläge des Radfahrbüros für den Kurvenbereich In der Römerstadt/Alt-Praunheim Um den Kreuzungsbereich In der Römerstadt/Alt-Praunheim sicherer für den Radverkehr zu gestalten, wird der Magistrat beauftragt, in der Kurve der Straße nach Alt-Praunheim von der Straße In der Römerstadt kommend, die Vorschläge des Radfahrbüros gemäß angehängter Skizze umzusetzen. Begründung: Ein Ergebnis des Ortstermins am 18.07.2023 zur Erhöhung der Fahrradsicherheit im Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten war die Verhinderung von kreuzungsnahem Parken, die Markierung von Sperrflächen, das Aufstellen von Radbügeln und von Baken zur Trennung des motorisierten Verkehrs und Radverkehrs im Kurvenbereich. Durch diese Maßnahmen soll die Sicherheit für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erhöht werden. Zum einen geht es um die sichere Überleitung des Radverkehrs vom Radschutzstreifen in der Straße In der Römerstadt in den Mischverkehr in der Straße Alt-Praunheim. Zum anderen könnten Fußgängerinnen und Fußgänger auch sicherer den Platz, wo je nach Jahreszeit Spargelstände stehen oder Weihnachtsbäume verkauft werden, erreichen. Außerdem wird eine zusätzliche Ladezone eingerichtet. Der Einfluss auf den fließenden motorisierten Verkehr ist geringfügig. Lediglich wird die Kurvenführung angepasst, die Mindestfahrbahnbreite von 3,50 Meter wird eingehalten. Anlage 1 (ca. 477 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 269 Aktenzeichen: 32-1
Rahmenplan Praunheim umsetzen - Verkehrsfläche reduzieren und Aufenthaltsqualität verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4552 entstanden aus Vorlage: OF 336/7 vom 25.09.2023 Betreff: Rahmenplan Praunheim umsetzen - Verkehrsfläche reduzieren und Aufenthaltsqualität verbessern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zeitnah die in der beigefügten Skizze markierte Fläche im Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten für den Verkehr zu sperren und zur temporären Gestaltung durch die Bürgerinnen und Bürger freizugeben. Die Initiative "Lebendiges Praunheim" hat sich bereit erklärt, die temporäre Gestaltung in Kooperation mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu koordinieren und zu begleiten. Die Sperrung der Fläche ist zunächst auf ein Jahr befristet. Danach entscheidet der Ortsbeirat in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern über eine dauerhafte Freimachung und Entsiegelung der Fläche. Die geplanten Gestaltungsmaßnahmen sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen und durch das Straßenverkehrsamt zu genehmigen. Die beigefügte Skizze ist durch das Stadtplanungsamt erstellt worden und ist mit dem Radfahrbüro im Straßenverkehrsamt abgestimmt. Begründung: Der Rahmenplan Praunheim stammt aus dem Jahre 2013 und harrt bislang weitestgehend einer Umsetzung. Im Rahmenplan ist auch die o. g. Maßnahme festgehalten. Im Rahmenplan heißt es: "Der Straßenraum an der Gabelung Alt-Praunheim/In der Römerstadt wird derzeit durch den motorisierten Individualverkehr dominiert. Die verbleibenden Restflächen bieten den Fußgängern nur wenig Raum und können keine Aufenthaltsqualität bieten. Ziel ist es mittelfristig, den Bereich umzugestalten und die Fahrbahnflächen auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Es sollen Möglichkeiten für ortskernbelebende Nutzungen geschaffen werden." Der Rahmenplan wurde vom Ortsbeirat 7 und der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. In einem Ortstermin am 18.07.2023 haben die beteiligten Ämter ihre grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, eine Teilfläche dem Verkehr zu entziehen und somit die Möglichkeit zu schaffen, diesen Teil des Rahmenplans umzusetzen. Die Befristung der Maßnahme bietet die Möglichkeit, Probleme für den Verkehr zu erkennen und - sofern dies nötig ist - vor einer endgültigen Umwidmung und Entsiegelung Korrekturen am Umfang der Fläche vorzunehmen. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 1,1 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 113 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1550 Antrag vom 29.12.2024, OF 470/7 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6338 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrskonzept Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2023, OF 323/7 Betreff: Verkehrskonzept Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dem Ortsbeirat das vorgesehene Verkehrskonzept vorzustellen, welches bei zunehmendem Verkehr in Praunheim und geringerer Straßenfläche einen umweltschonenden Verkehrsablauf ermöglicht. Begründung: In Frankfurt ist der Straßenverkehr so umfangreich, dass wegen der gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung Gerichte der Stadt Frankfurt Auflagen erteilt haben. Trotz "Corona-Zeit" war in Praunheim mittlerweile der Straßenverkehr derart angestiegen, dass im Berufsverkehr des Öfteren die Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße zugestellt ist, da der Verkehr nicht abfließt. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer - wie Fahrgäste der Buslinie M60 -, sondern auch die durch Abgase belasteten Anwohner. Mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme SEM-4 plant der Magistrat eine weitere Belastung des Straßennetzes. Schon in der wohlwollenden verkehrlichen Machbarkeitsuntersuchung von Durth Roos Consulting GmbH von 2019 wird nicht berücksichtigt, dass schon jetzt der Kreuzungsbereich Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße im Berufsverkehr überlastet ist. Die Kapazitätsberechnung von 2019 geht noch von einer "Neubürgerzahl" von 9.533 (Anlage 7.2) östlich der Autobahn aus. Nun sind aber laut "Variante Ost" (Seite 5) Quartiere für 17.000 Neubürger geplant, also auch mehr Verkehr. Nicht berücksichtigt wurde der vorgesehene Radschnellweg, der jeweils eine Fahrspur auf der Ludwig-Landmann-Straße dem Autoverkehr nehmen soll (M86, Punkt F-011). Diese Spuren werden aber benötigt für die notwendige Kapazität des Knotens (Leistungsfähigkeitsnachweis, s. Anlage). Nicht berücksichtigt wurden die Radfahrer bei dem abbiegenden Autoverkehr. Dass Argument "künftig mehr ÖPNV-Nutzer" führt zum nächsten ungelösten Widerspruch: Für mehr ÖPNV-Nutzer muss die U7 mit Vier-Wagen-Züge verkehren. Die maximale Grünphase des parallelfahrenden Autoverkehrs zur Querung der Heerstr. im Berufsverkehr (lt. Durth Roos Consulting GmbH von 2019) ist jedoch für lange U-Bahnzüge zu kurz. Die Kapazitätsberechnung geht nicht auf! Bei der Vorstellung der Planungsvorhaben im Ortsbeirat 7 im November 2022 wurde von Vertretern der Planung den vorgenannten Bedenken entgegengehalten, mit einer Änderung der Ampelschaltung könne man all diese Probleme lösen. In der Stellungnahme ST 1111 vom 26.05.2023 widersprach dieser Aussage zur Möglichkeit einer Optimierung der Ampelschaltung das Straßenverkehrsamt. Als nach der Vorstellung der ersten Voruntersuchungen für die SEM 4 von Mitgliedern der Ortsbeiräte 7 und 8 Anfang 2020 Zweifel an der verkehrlichen Machbarkeit geäußert wurden, da schon jetzt die benachbarten Stadtteile überlastet sind, und die dargelegten Unterlagen nur die Machbarkeit im unmittelbaren Planungsgebiet darstellten, wurde den Ortsbeiratsmitgliedern zugesichert, auch die verkehrlichen Untersuchungen bezüglich der "alten Stadtteile" zur Verfügung zu stellen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Um die verkehrliche Machbarkeit für weiterer Bebauung beurteilen zu können, benötigen die Ortsbeiräte Informationen zum künftigen Verkehrskonzept und dessen "Zahlenbasis". Anlage: Auszug aus Leistungsfähigkeitsnachweis Anlage zu CDU-Antrag "Verkehrskonzept": Aus: Durth Roos Consulting GmbH von 2019 Nicht berücksichtigt wurden Fußgänger-Querungen, Radverkehr und Querung der Heerstraße der U7 mit 4-Wagen-Züge Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 323/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme); 2 farbechte/LINKE, FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenMehr Transparenz in dem Neubauprojekt der ABG in der Ziegelei-Allee
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 304/7 Betreff: Mehr Transparenz in dem Neubauprojekt der ABG in der Ziegelei-Allee In der Pressemitteilung vom 15.05.2023 zum Gutachterverfahren der ABG zum Projekt Ziegelei-Allee in Praunheim, "Preisgericht vergibt ersten Preis an das Büro schneider+schumacher" heißt es: "Insgesamt sind an dem exponierten Standort in Praunheim bis zu 58 Wohnungen mit zwei bis fünf Zimmern geplant, von denen 15 Prozent im Förderweg 1 und 85 Prozent im Förderweg 2 sowie freifinanziert vermietet werden sollen." Konkret würde es bedeuten, dass bei 58 Wohnungen 8.7 Wohnungen im Förderweg 1 = Sozialwohnungen entstehen. Für den zweiten Förderweg (Mittelstandsprogramm, bis 10.50 €/qm) werden keine konkreten Zahlen genannt, sondern in den restlichen 85 % eingeschlossen. Daher ergeben sich für den Ortsbeirat folgende Fragen: - Wie viele (in Zahlen) der restlichen 50 oder 49 Wohnungen werden als Wohnungen im Förderweg 2 geplant? - Wird die Quote von 40% Sozialwohnungen in Neubauprojekten im öffentlichen Wohnungsbau erreicht? Begründung: Die Notwendigkeit der Schaffung von Sozialwohnungen wird in Stellungnahmen des Magistrats, insbesondere vom Sozialdezernat, ständig betont. Der Mangel ist eklatant, die im Koalitionsvertrag verabredete Erhöhung einer 50%- Quote von Sozialwohnungen im öffentlichen Wohnungsbau ist noch nicht verwirklicht, da sollte zumindest die 40% realisiert werden. Leider lässt die Pressemitteilung der ABG die Zahl der Sozialwohnungen im zweiten Förderweg im Unklaren. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 711 2023 Die Vorlage OF 304/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenBushaltestelle verlegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2023, OF 305/7 Betreff: Bushaltestelle verlegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verlegung der Bus-Haltestelle "Heerstraße" der Linie M 60 die Verkehrssituation an der Kreuzung Heerstraße / Ludwig-Landmann-Straße entschärfen würde. Begründung: Der derzeitige Haltepunkt der Busse der Linie M 60 "Heerstraße" liegt in der Ludwig-Landmann-Straße kurz hinter der Kreuzung. Die Busse aus beiden Fahrtrichtungen fahren in die Ludwig-Landmann-Straße ein, halten und fahren dann durch die Wendeschleife wieder zurück auf die Heerstraße. Dieses Prozedere kostet nicht nur Zeit, sondern ist auch eine der Haupt-Ursachen für die regelmäßig in den Hauptverkehrszeiten entstehenden Staus auf der Heerstraße durch den abbiegenden Verkehr in die Ludwig -Landmann-Straße. Zwei Haltestellen vor bzw. hinter der Kreuzung, auf der Heerstraße wäre eine Entlastung des ganzen Knotenpunktes. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 305/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenGeschwindigkeitshinweise auf der LudwigLandmannStraße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4021 entstanden aus Vorlage: OF 301/7 vom 16.05.2023 Betreff: Geschwindigkeitshinweise auf der Ludwig-Landmann-Straße einrichten Der Magistrat wird gebeten, den Autoverkehr auf der Ludwig-Landmann-Straße mit einer mobilen Geschwindigkeitsanzeige/Geschwindigkeitsdisplay (vorzugsweise nach den Abfahrten bzw. Auffahrten auf die Ludwig-Landmann-Straße) auf die Einhaltung der Tempo-50-Regel hinzuweisen. Begründung: Die viel befahrene vierspurige Ludwig-Landmann-Straße hat zwar Tempo 50 als Vorschrift, diese wird aber allzu häufig missachtet, insbesondere von Autofahrern, die gerade die Autobahnauffahrten verlassen haben und/oder die gewünschte Ampelphase noch mitnehmen wollen. Da die Ludwig-Landmann-Straße wegen der drei Schulen in Westhausen von Schülerinnen und Schülern überquert werden muss, wenn sie den ÖPNV benutzen, ist diese Maßnahme zugleich als Schulwegsicherung zu verstehen. Auch im Bereich des Fischsteins ist immer wieder festzustellen, dass die Autos mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit angebraust kommen. Hier sind wegen der Schwimmbäder die Fußgänger besser zu schützen, denn die Fußgängerampeln werden von manchen Fahrern gern übersehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2076 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrssituation Oberhöchstädter Weg lösen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3846 entstanden aus Vorlage: OF 287/7 vom 11.04.2023 Betreff: Verkehrssituation Oberhöchstädter Weg lösen Der Magistrat wird aufgefordert, entlastende verkehrliche Maßnahmen für den vorderen Abschnitt des Oberhöchstädter Weges ab der Einmündung Heerstraße bis auf Höhe der Hausnummer 15 zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Kreuzungsbereich mit der Heerstraße und zur Vermeidung von zunehmenden Behinderungen der Anwohnerinnen und Anwohner zu finden und dem Ortsbeirat vorzuschlagen. Dabei ist zu prüfen und zu berichten, ob eine Einbahnstraßenregelung nach Norden in diesem Abschnitt oder alternativ auch eine Verbreiterung des befahrbaren Straßenbereichs in diesem Abschnitt durch einseitiges Parkverbot eine Lösung sein kann. Begründung: Durch die einspurige Verkehrsführung mit erlaubtem Gegenverkehr kommt es regelmäßig zu Engpässen in diesem Straßenabschnitt. Ein Ausweichen der Autofahrerinnen und Autofahrer ist oft wegen des hohen Verkehrsaufkommens nicht möglich, schon das Einfahren in den Oberhöchstädter Weg aus der Heerstraße ist immer wieder stark erschwert. Der Verkehr staut sich bis auf die Heerstraße zurück, wo zusätzlich Busverkehr und Radfahrerinnen und Radfahrer behindert werden und das Risiko für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer steigt. Eine Einbahnstraßenregelung würde die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich verbessern, hätte allerdings Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen im hinteren Straßenbereich bis zur Steinbacher Hohl. Alternativ könnte auch durch einseitiges Parkverbot eine zweispurige Verkehrsführung ermöglicht werden und damit den Gegenverkehr erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1684 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4783 Aktenzeichen: 32-1
Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellenerweiterung im Jugendclub (Westside 488) der Heinrich-Lübke-Siedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2023, OF 296/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellenerweiterung im Jugendclub (Westside 488) der Heinrich-Lübke-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den folgenden Beschluss zu fassen: Im Haushalt 2023 werden im Bereich der Zuschüsse für die Träger der freien Jugendhilfe zusätzliche Mittel eingestellt, um den Personalschlüssel im Jugendclub in der Heinrich-Lübke-Siedlung, das Westside 488, um mindestens eine Stelle zu erhöhen. Begründung: Der Jugendclub "Westside 488" in der Heinrich-Lübke-Siedlung wird gemeinsam von Saz-Rock e.V. und dem Träger des Jugendclubs Praunheim, dem Evangelischen Verein für Jugendsozialarbeit, betrieben. In der Siedlung leben viele Familien. Für die dort wohnenden Kinder und Jugendlichen ist ein stabiles und dauerhaftes Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit notwendig. Sie brauchen einen Ort, wo sie Freund*innen treffen, sich kreativ entfalten und sich austoben können. Sie bekommen dort auch Unterstützung in ihren Schul- und Lebenssituation sowie ein warmes Mittagessen. Derzeit sind zwei Halbtagsstellen vorhanden. Diese reichen allerdings nicht aus. Die dünne Personaldecke führt zu Einschränkungen der ohnehin unzureichenden Öffnungszeiten. Dieser ist in der Regel an drei Tagen in der Woche geöffnet. Nämlich Dienstag, Mittwochs und Donnerstags zwischen 15 und 20 Uhr. Urlaub, Fortbildungen und krankheitsbedingte Ausfälle können nicht abgefedert werden. Eine weitere Vollzeitstelle würde einerseits helfen das Angebot für Kinder und Jugendliche beständig aufrecht zu erhalten. Andererseits böte eine personelle Aufstockung die Möglichkeit einer Erweiterung der Öffnungszeiten. Die beengten Räumlichkeiten und die finanzielle Situation der offenen Kinder- und Jugendarbeit stellen ohnehin ein Problem dar. Hinzu kommt der Generationskonflikt in der Heinrich-Lübke-Siedlung, der dank verschiedener Aktionen und Maßnahmen des Quartiersmanagements, des Nachbarschaftszentrums des Frankfurter Verbands, dem Ortsbeirat, des Jugendclubs "Westside 488", des Jugendclub Praunheim und weiterer Akteur*innen vor Ort, die sich am Runden Tisch zur Situation in der Heinrich-Lübke Siedlung zusammengefunden haben, abgemildert werden konnte. Nicht zuletzt, deswegen ist der Jugendclub "Westside 488" ein wichtiger Anlaufpunkt für Kinder - und Jugendliche in der Siedlung. Dabei werden auch geschlechtsspezifische Angebote bereitgestellt. Aus den letzten Jahren ist das Graffitiprojekt an der Kollwitzstraße unterhalb der Ludwig-Landmann-Straße hervorzuheben. Um das Programm auch zukünftig gewährleisten zu können, benötigt es mindestens drei Stellenanteile. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 67 2023 Die Vorlage OF 296/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenBegrünung der U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 289/7 Betreff: Begrünung der U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 7 Vorgang: B 395/19 Im Bericht B 395/19 ist aufgeführt, dass auf einer Streckenlänge von insgesamt 2,3 km die Gleisabschnitte der U6 und U7 am Industriehof, auf der Ludwig-Landmann-Straße und am Hohen Weg im Zuge von Sanierungsarbeiten und innerhalb von fünf Jahren, also bis 2024, begrünt werden sollen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den aktuellen Sachstand der Maßnahme darzulegen und einen Umsetzungszeitpunkt zu benennen. Begründung: Die Begrünung von Gleisen hat positive Auswirkungen auf das Stadtklima, da durch eine bessere Regenwasserrückhaltung und Verdunstung eine mögliche Überhitzung an heißen Tagen abgemildert werden kann. Auch wirken sich grüne Gleisbette positiv auf das Erscheinungsbild aus. Stadtweit kommen dafür laut VGF 14 Kilometer Straßenbahnstrecke und 10 km U-Bahn Strecke in Frage. Mit dieser Anfrage setzt sich der Ortsbeirat für die Umsetzung der angekündigten Maßnahme in unserem Ortsbezirk ein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 654 2023 Die Vorlage OF 289/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die letzten drei Worte des dem Tenor vorangestellten Satzes "begrünt werden sollen" durch die Worte "für eine Begrünung infrage kommen" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZweiter Fahrkartenautomat für Station Heerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 285/7 Betreff: Zweiter Fahrkartenautomat für Station Heerstraße Die oberirdischen U-Bahnstationen der U7 verfügen meist über zwei Fahrscheinautomaten. An der Endhaltestelle Heerstraße wurde jedoch der zweite Automat abgebaut. Bei Störungen (Technikfehler, fehlendes Wechselgeld, Geldannahmeverweigerung) kann kein Fahrausweis an dieser Station gelöst werden. Gerade ältere Mitbürger verfügen meist über keine Zeitkarten und sind daher besonders betroffen. Sie lassen sich auch durch die Technik meist leichter verunsichern. Auch ungünstige Lichtverhältnisse (Sonnenschein) sorgen mitunter dafür, dass die Benutzeroberfläche unlesbar und dadurch nicht nutzbar ist. Ein zweiter Fahrscheinautomat an der Station ließe sich alternativ nutzen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, 1. dass bei der U-Bahnstation Heerstraße auf dem Bahnsteig wieder ein zweiter Fahrscheinautomat zur Verfügung gestellt wird und 2. dass beide Automaten so aufgestellt werden, dass auch bei jeder Sonneneinstrahlung die Benutzeroberflächen lesbar sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 285/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umsetzung der Planungswerkstatt Praunheim - Neugestaltung des Kreuzungsbereichs AltPraunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2023, OF 277/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umsetzung der Planungswerkstatt Praunheim - Neugestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Umsetzung des Rahmenplans Praunheim und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Praunheim/ In der Römerstadt/ Ohlengarten wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/ Projekt angelegt, in dem für 2023 zusätzlich die Summe von 500.000 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Umgestaltung des Kreuzungsbe-reichs Alt-Praunheim/ In der Römerstadt/ Ohlengarten finanziert, die auf Basis des Rahmenplans Praunheim gemeinsam mit den Bürger:innen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Der Rahmenplan Praunheim stammt aus dem Jahre 2013 und harrt weiterhin der Umsetzung. Letztmals in der ST 1922/2022 hat der Magistrat versucht zu begründen, warum der Rahmenplan bislang nicht umgesetzt werden konnte und dem Ortsbeirat das Stellen von zwei Parkbänken als ersten Erfolg verkauft. Der og. Kreuzungsbereich steht seit Jahren in der Kritik und es liegen Anträge zur Änderung der Verkehrsführung vor. Jetzt besteht die Chance endlich im Sinne des Rahmenplans eine grundsätzliche Neuordnung des Kreuzungsbereichs zu planen und zu realisieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 58 2023 Die Vorlage OF 277/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenWohnungsbau-Stopp in Praunheim beenden
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 266/7 Betreff: Wohnungsbau-Stopp in Praunheim beenden Durch die Voruntersuchung für eine SEM hat der Magistrat nahezu sämtliche Bautätigkeiten zwischen Heerstraße/Praunheimer Weg und der Autobahn A5 seit über 5 Jahren verhindert. Die heutige Wohnungsknappheit in Frankfurt verlangt aber einen raschen Wohnungsbau. Der Baustopp wurde damit begründet, dass eines Tages für 30.000 Menschen Wohnungen entstehen könnten. Die Bundes- und Landespolitik hat mittlerweile festgestellt, dass das Abwandern aus dem ländlichen Raum und aus Deutschlands Osten in die Ballungsräume enorme Probleme zur Folge hat. Maßnahmen der verantwortungsbewussten Politiker gegen diese Entwicklung, wie z. B. Ausbau der Infrastruktur, Home-Office u. a., zeigen erste Erfolge. Nicht nur die "neuen" Bundesländer verzeichnen einen Zuzug, sondern auch Klein- und Mittelstädte. Das Wachstum vieler Großstädte hingegen stagniert derzeit. (Frankfurt am Main 2018: 747.800 EW; 2019: 758.600 EW; 2020: 758.800 EW; 2021: 753.600 EW). Unklar ist, ob überhaupt und, falls ja, in welchem Umfang dem Magistrat gestattet wird, in den Schutzbereich des Regionalen Grünzuges über Zielabweichungsverfahren eines Tages einzugreifen. Nach Vortrag des Planungsdezernates sei der größte Teil der vorgesehenen Wohnungsbaufläche praktisch schon in städtischem Eigentum. Ein großer finanzieller Gewinn dürfte somit durch eine SEM kaum zu erzielen sein. Der Baustopp durch die über fünfjähre Voruntersuchung hat dazu geführt, dass etwa 1000 Wohnungssuchende, die schon bereits westlich der Nordweststadt geplante Wohnungen (Bebauungsplan 906) nicht beziehen konnten. Ohne städtebauliche Entwicklungsmaßnahme wäre es der Stadt in kurzer Zeit möglich, in Praunheim - nördlich der Heerstraße - nach Änderung des bestehenden, bzw. durch Beschlussfassung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Baumaßnahmen für Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur zeitnah durchzuführen, da dieses Areal nicht zum regionalen Grünzug gehört. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen 1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan B 854 (nördliche Heerstraße - Teilbereich 1) und der in Aufstellung befindliche B 696 (nördliche Heerstraße - Teilbereich 2) werden derart geändert, dass zur Autobahn hin Gewerbe (u. a. wg. der Höchstspannungstrasse) und nach Süden im Wesentlichen Wohnbebauung vorgesehen wird. 2. Die Ortsumfahrung Praunheim soll um das neue Wohngebiet herumführen, damit ein autoarmes Wohngebiet entstehen kann und der Ortskern Praunheims zum Verweilen durch eine attraktive Alternative vom Autoverkehr entlastet wird. 3. Parallel zum Straßenzug Praunheimer Weg/Heerstraße/Guerickestraße soll eine vom IV freigehaltene Trasse von der Nordweststadt über Praunheim nach Rödelheim für einen ungehinderten ÖPNV (Bus oder Straßenbahn) angelegt werden. 4. Die Planungshinweise der klimaökologischen Untersuchung von GEO-NET Umweltconsulting GmbH aus 2019 sollen berücksichtigt werden. 5. Die Trinkwassergewinnung des Wasserwerks Praunheim II soll nicht nur geschützt werden. Die Möglichkeit einer Kapazitätserweiterung der Wassergewinnung soll erhalten bleiben. 6. Der Ausbau des ÖPNV sollte dem Bezug der Wohnungen und der Gewerbeeröffnungen vorangehen, damit von vornherein eine attraktive Alternative zum IV vorhanden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 266/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenWas wird aus dem kleinen Zentrum in Alt-Praunheim?
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 267/7 Betreff: Was wird aus dem kleinen Zentrum in Alt-Praunheim? Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Gibt es Initiativen des Magistrats gegenüber der Geschäftsleitung der Frankfurter Sparkassen, um das desolate Bild des zerstörten Eingangsbereichs der Sparkasse Praunheim zu beseitigen? - Gibt es Konzepte, was in Zukunft mit den aufgegebenen Räumlichkeiten der ehemaligen Filialen der Frankfurter Sparkasse in Praunheim und Hausen geschehen soll? - Gibt es einen Ansprechpartner für lokale Wirtschaftsförderung insbesondere für die Gestaltung der Ortsmitten in den Stadtteilen, der Interessierte und den Ortsbeirat beraten könnte? Begründung: Seit dem Überfall auf die Filiale der Frankfurter Sparkasse in Alt Praunheim im November 2022 ist der Eingangsbereich durch massive Zerstörung gekennzeichnet. Damit ist zugleich die Ortsmitte getroffen. Neben solchen Trümmern ist Einkaufen wenig attraktiv. Es braucht dringend eine Initiative, um die Zerstörung zu beseitigen und zeitnah ein Konzept, wie der Platz und die Räumlichkeiten der Filiale für den Stadtteil genutzt werden kann. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 628 2023 Die Vorlage OF 267/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter dem zweiten Spiegelstrich des Tenors nach den Worten "in Praunheim" die Worte "und Hausen" gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenAmpelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3351 entstanden aus Vorlage: OF 237/7 vom 27.12.2022 Betreff: Ampelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: M 86/22 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße für eine höhere Leistungsfähigkeit verbessert werden kann. Begründung: In Frankfurt ist der Straßenverkehr so umfangreich, dass wegen der gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung Gerichte der Stadt Frankfurt Auflagen erteilt haben. Trotz "Corona-Zeit" ist in Praunheim mittlerweile der Straßenverkehr derart angestiegen, dass im Berufsverkehr des Öfteren die Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße zugestellt ist, da der Verkehr nicht abfließt. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer - wie Fahrgäste der Buslinie M 60 -, sondern auch die durch Abgase belasteten Anwohner. Mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme SEM-4 plant der Magistrat eine weitere Belastung des Straßennetzes. Schon in der wohlwollenden verkehrlichen Machbarkeitsuntersuchung von Durth Roos Consulting GmbH von 2019 wird nicht berücksichtigt, dass schon jetzt der Kreuzungsbereich Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße im Berufsverkehr überlastet ist. Die Kapazitätsberechnung von 2019 geht noch von einer "Neubürgerzahl" von 9.533 (Anlage 7.2) östlich der Autobahn aus. Nun sind aber laut "Variante Ost" (Seite 5) Quartiere für 17.000 Neubürger geplant, also auch mehr Verkehr. Nicht berücksichtigt wurde der vorgesehene Radschnellweg, der jeweils eine Fahrspur auf der Ludwig-Landmann-Straße dem Autoverkehr nehmen soll (M 86, Punkt F-011). Diese Spuren werden aber benötigt für die notwendige Kapazität des Knotens (Leistungsfähigkeitsnachweis, s. Grafik). Nicht berücksichtigt wurden die Radfahrer bei dem abbiegenden Autoverkehr. Das Argument "künftig mehr ÖPNV-Nutzer" führt zum nächsten ungelösten Widerspruch: Für mehr ÖPNV-Nutzer muss die U-Bahn-Linie 7 mit Vier-Wagen-Zügen verkehren. Die maximale Grünphase des parallel fahrenden Autoverkehrs zur Querung der Heerstraße im Berufsverkehr (lt. Durth Roos Consulting GmbH von 2019) ist jedoch für lange U-Bahn-Züge zu kurz. Die Kapazitätsberechnung geht nicht auf. Bei der Vorstellung der Planungsvorhaben im Ortsbeirat im November 2022 wurde den vorgenannten Bedenken entgegengehalten, mit einer Änderung der Ampelschaltung könne man all diese Probleme lösen. Wenn eine Änderung der Schaltung diese umfangreichen Probleme lösen kann, sollte man schon jetzt mit einer Optimierung der Ampelanlage für eine Minderung der Verkehrsstaus in Praunheim sorgen. Quelle: Machbarkeitsuntersuchung von Durth Roos Consulting GmbH, 2019 - Stadtplanungsamt ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ +++++++++++++ Nicht berücksichtigt wurden Fußgänger-Querungen, Radverkehr und Querung der Heerstraße der U-Bahn-Linie 7 mit Vier-Wagen-Zügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 86 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1111 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Kontrolle der „Rennstrecke“ Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3352 entstanden aus Vorlage: OF 238/7 vom 16.12.2022 Betreff: Kontrolle der "Rennstrecke" Heerstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Heerstraße zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Ludwig-Landmann-Straße in Richtung Praunheim Geschwindigkeitskontrollen mit Blitzgeräten durchgeführt werden. Begründung: Anwohner beklagen, dass der Straßenabschnitt als Rennstrecke benutzt wird. Besonders wenn die Ampel an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Heerstraße auf Rot schaltet, beginnt nicht selten eine Vollgasfahrt, um noch schnell die Kreuzung zu überqueren. Die Tatsache, dass in diesem Teilabschnitt viele Kleinkinder wohnen, erhöht die Unfallgefahr, wenn Raser mit Vollgas nur noch die Ampel im Blick haben. Eine Geschwindigkeitskontrolle soll das Bewusstsein für Rücksichtnahme verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1120 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 3
Kreuzung Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten für Radfahrende sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 243/7 Betreff: Kreuzung Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten für Radfahrende sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zur Verbesserung der Situation für Fahrradfahrende und der Verkehrssicherheit im Bereich der Kreuzung der Straßen Alt-Praunheim, In der Römerstadt und Ohlengarten sowie dem angrenzenden Bereich folgende Maßnahmen umzusetzen: - Erneuerung der Fahrradpiktogramme ab Ende des Fahrradwegs In der Römerstadt bis zur Kreuzung mit der Straße Alt-Praunheim - Rotfärbung der Fahrradwege im Kreuzungsbereich bis in die anschließenden Straßen - Einrichtung einer sicheren Fahrradverbindung und entsprechender Kennzeichnung durch die Straße Ohlengarten, die an den bestehenden Fahrradweg an der Haingrabenstraße anschließt z.B. durch Umbau und Neugestaltung des sehr großflächigen gepflasterten Fußgängerbereich im östlichen Einmündungsbereich - Fahrradpiktogramme auf der Straße Alt-Praunheim oder Fortführung des Radschutzstreifens nach der Kreuzung, dort wo der bisherige Fahrradweg endet bis zum Beginn des bestehenden, abgetrennten Fahrradwegs nach der Einmündung Augustenburgstraße - Unterbindung des gesetzwidrigen, kreuzungsnahen Parkens (nach § 12 Abs. 3 StVO) in der Straße Alt-Praunheim Richtung Nordwestzentrum direkt hinter der Kreuzung, z.B. durch entsprechende Fahrbahnmarkierung. - Dem Ortsbeirat so bald wie möglich eine Zeitplanung für die Maßnahmen aus dem Radkonzept Nord im Ortsbezirk 7 vorzulegen und dabei auch die betreffende Kreuzung zu berücksichtigen. Im Zuge dessen soll geprüft werden, ob der freilaufende Rechtsabbieger aus Alt-Praunheim in die Römerstadt zurückgebaut und der Radverkehr im Ohlengarten in beide Richtungen ermöglicht werden kann. Begründung: An der großen Kreuzung Alt Praunheim / Ohlengarten / In der Römerstadt treffen Autofahrende, Radfahrende und zu Fuß gehende Menschen aus verschiedenen Richtungen aufeinander. Der Verkehr aus der Römerstadt biegt halb rechts und ganz rechts ab und achtet dabei vor allem auf den Verkehr aus Alt-Praunheim, kurz vor diesem Bereich endet der abgegrenzte Radweg auf der Straße In der Römerstadt, der Radverkehr wird auf die Straße geleitet. Dies wird vom motorisierten Verkehr leicht übersehen, was Radfahrenden im Kreuzungsbereich gefährdet. Deutliche Fahrbahnmarkierungen sollen die Aufmerksamkeit erhöhen. Auch Radfahrende, die auf der Straße Alt-Praunheim Richtung Nordwestzentrum oder in den Ohlengraben unterwegs sind, werden trotz übersichtlicher Kreuzung leicht übersehen, da die Fahrradmarkierung erst an der Kreuzung beginnt und der motorisierte Verkehr Richtung Römerstadt diese Radmarkierung wegen des freilaufenden Rechtsabbiegers kreuzt und der Verkehr im Verlauf der Straße Alt-Praunheim vor allem auf den Verkehr aus der Römerstadt achtet. Die farbliche Markierung soll die Aufmerksamkeit verstärken und so den Radverkehr im Kreuzungsbereich sicherer machen. Die Verbindung des Ohlengrabens zur Haingrabenstraße ist für Radfahrende gefährlich, da der Fahrradweg der Haingrabenstraße nicht direkt erreichbar ist. Der Einmündungsbereich des Ohlengrabens in die Haingabenstraße ist verengt, der gepflasterte Fußgängerbereich sehr großflächig angelegt. Hier wäre Platz für eine Radwegführung als Verbindung zum Fahrradweg an der Haingrabenstraße. Darüber hinaus stellt der Ohlengraben eine direkte Verbindung vom Praunheimer Friedhof und den nördlichen Grünflächen zum Ostrand von Praunheim Richtung Römerstadt und Heddernheim dar. Die Straße ist aktuell nur als Einbahnstraße Richtung Haingrabenstraße befahrbar. Die Ermöglichung der Nutzung des Ohlengrabens für Radfahrende in beiden Richtungen würde die fahrradwegfreie Strecke in diesem Bereich erheblich verkürzen und die für Radfahrende gefährliche Durchfahrt durch Alt-Praunheim vermeiden. Die Straße Alt-Praunheim zwischen der Kreuzung Ohlengraben bis zur Einmündung der Augustenburgstrasse erlaubt nicht so ohne weiteres die Einrichtung eines abgetrennen Radwegs, hier soll durch die Verhinderung von unerlaubtem Parken im Kreuzungsbereich und durch die Fahrradpiktogramme die Sicherheit der Radfahrenden verbessert werden. Insgesamt dienen die Maßnahmen auch der Verkehrssicherheit, der durch weitere Schilder nicht beizukommen ist. Bisher ist die Kreuzung nicht im Bericht der Unfallkommission als Unfallsschwerpunkt aufgeführt. Darauf sollte allerdings auch nicht gewartet, sondern vorher gehandelt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin in dieser Angelegenheit durchzuführen. 2. Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAnpassung des Schulbezirks (Grundschulen)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3295 entstanden aus Vorlage: OF 506/2 vom 14.10.2022 Betreff: Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Grundschulbezirke im kommenden Schuljahr 2023/2024 durch die im Sommer 2023 geplante Grundschuleröffnung in der Schloßstraße 29 bis 31 in Bockenheim neu aufgeteilt werden; 2. inwieweit die Schulbezirke angepasst werden können, damit die Georg-Büchner-Schule aufgrund ihrer anwachsenden Schülerinnen- und Schüleraufnahmen im Grundschulbereich nicht weiter überlastet wird; 3. welche Möglichkeit besteht, die Postsiedlung und das Übergangswohnheim in der Ludwig-Landmann-Straße dem Schulbezirk der neuen Grundschule in Bockenheim (Schloßstraße 29 bis 31) zuzuordnen, oder die genannten Gebiete der Brentanoschule (Rödelheim) oder Viktoria-Luise- Schule (Rebstock) zuzuordnen. Begründung: Die Georg-Büchner-Schule verfügt über einen zweizügigen Grundschulbereich für die Klassen 1. bis 4. Hinzu kommen zwei Vorlaufkurse für Kinder im Vorschulalter sowie eine Intensivklasse in der Grundstufe, die erst im Mai 2022 eingerichtet wurde. Im Verlauf der Monate Juni und Juli 2022 wurde klar ersichtlich, dass nicht, wie in allen Jahren zuvor, eine hohe Fluktuation der Anmeldezahlen von der ersten Sprachstandserhebung bis zur tatsächlichen Einschulung vorliegt, sondern dass eine zusätzliche Klasse für die Jahrgangsstufe 1 eingerichtet werden musste. Somit ist die Georg-Büchner-Schule in der Jahrgangsstufe 1 nun dreizügig. Die Einrichtung zusätzlicher Klassen stellt für die Georg-Büchner-Schule aufgrund der nicht vorhandenen Raumkapazitäten eine große Herausforderung dar. Für die zusätzliche 1. Klasse, wie auch für die neue Intensivklasse, mussten zwei benachbarte, ebenfalls dringend benötigte Differenzierungsräume aufgelöst und miteinander verbunden sowie ein Fachraum umgewidmet werden. Das verringert die pädagogische Qualität der Schule. Der durch die Mehrklassenbildung entstehende Lehrkräftebedarf konnte bisher zudem nicht vollständig abgedeckt werden - somit kann auch die vorgesehene Stundentafel bisher nicht vollständig umgesetzt werden. Die ebenfalls steigenden Anmeldezahlen in den beiden Vorlaufkursen sowie die wachsenden Anmeldezahlen für die diesjährige Sprachstandserhebung sind deutliche Indizien dafür, dass auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 eine Dreizügigkeit im dann neuen Jahrgang 1 ansteht. Für eine weitere Klasse stehen jedoch keine weiteren räumlichen Kapazitäten mehr zur Verfügung. Eine Veränderung der Schulbezirksgrenzen wäre also sinnvoll, um die ursprüngliche Zweizügigkeit der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule aufrechterhalten zu können. Die an der Georg-Büchner-Schule bereits eingeschulten Schülerinnen und Schüler aus der Postsiedlung könnten bis zur endgültigen Umsetzung einer veränderten Schulbezirksgrenze weiterhin an der Georg-Büchner-Schule verbleiben, während ab dem kommenden Schuljahr neu einzuschulende Schülerinnen und Schüler beispielsweise der Grundschule Bockenheim zugeordnet werden könnten. Beide Schulen (Georg-Büchner-Schule und Grundschule Bockenheim) könnten von einer bestehenden Schulbuslinie angefahren werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 666 Anregung vom 28.04.2025, OA 554 Aktenzeichen: 40-31
Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3006 entstanden aus Vorlage: OF 212/7 vom 17.10.2022 Betreff: Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße Viele Autofahrerinnen und Autofahrer, die z. B. schnell ihre Kinder in die Ebelfeldschule bringen wollen, übersehen, von der Ludwig-Landmann-Straße kommend, an der Ecke zur Praunheimer Hohl die Vorfahrt der Radfahrenden, die geradeaus weiter in der Kollwitzstraße fahren wollen. Möglicherweise liegt dies daran, dass der Radweg nicht direkt auf der Kollwitzstraße weitergeführt wird, sondern die Radfahrer kurz in die Praunheimer Hohl abbiegen müssen, um dann die Straße zu queren. Der Magistrat wird daher gebeten, die Radwegeführung zu überprüfen und Lösungsvorschläge zur Entschärfung der Situation zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 403 Antrag vom 28.02.2023, OF 261/7 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3659 Aktenzeichen: 32 1
Calisthenics-Bewegungspark für Praunheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2022, OF 210/7 Betreff: Calisthenics-Bewegungspark für Praunheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat dazu auf, einen Bewegungs-/Calisthenicspark in Praunheim zu errichten. Als Ort käme hierfür der nördliche Bereich der Ziegelei-Allee infrage. Die Ausstattung der Sportanlage soll sich an den bereits vorhandenen im Rödelheimer Brentanopark, sowie dem in Hausen orientieren. Ziel ist die Schaffung eines gut erreichbaren, niedrigschwelligen Angebots und Anreizes für sportliche Betätigung im Stadtteil. Begründung: Regelmäßiger Sport hat zahlreiche gesundheitliche Vorteile. Durch Sport wird Stress abgebaut, das Immunsystem gestärkt sowie Krankheiten wie Krebs, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Adipositas und Depressionen entgegengewirkt. Dennoch bewegt sich ein grosser Teil der Menschen in Industrieländern wie Deutschland nicht ausreichend. Sport zu fördern liegt im öffentlichen Interesse. Ein Bewegungs-/Calisthenicspark in Praunheim schafft ein Angebot und zugleich Anreiz zur sportlichen Aktivität. Übungen in diesen Sportanlagen sind leicht auszuführen und machen Spaß. Zudem sind besagte Sporteinrichtungen rund um die Uhr geöffnet und kostenlos. Sie sprechen nicht nur bereits erprobte Sportler*innen sondern auch interessierte Passanten an. Calisthenics-/Bewegungsparks sind zugleich ein Symbol für die Relevanz von Sport und ein vielversprechender Versuch Sport flexibel in den gefüllten Alltag der Menschen zu integrieren. Der Gesundheit im Ortsbezirk würde mit der Umsetzung dieser Forderung ein großer Gefallen getan werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 210/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Annahme); SPD, FDP und BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenGewerbliche Tätigkeiten im Fritz-Schuhmacher-Weg - neu
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2022, OF 211/7 Betreff: Gewerbliche Tätigkeiten im Fritz-Schuhmacher-Weg - neu Der Fritz -Schumacher-Weg ist ein reines Wohngebiet. Gewerbebetriebe sind in einem solchen Gebiet nicht zulässig. Gleichwohl werden offensichtlich aus einem Reihenhaus im Fritz-Schuhmacher Weg heraus mehrere Gewerbeeinheiten betrieben. Dazu gehört u.a. ein Haus- und Gartenservice. Anwohner*innen berichten, dass nicht nur die entsprechenden Firmenfahrzeuge in der Straße geparkt werden - was rechtlich nicht zu beanstanden ist - sondern das auch Be- und Entladetätigkeiten stattfinden und Abfälle sowie Material gelagert wird. Dieser Umstand führt zu einer erheblichen Belastung der Anwohner*innen. Bereits Ende 2020 wurde einer Anwohner*in mitgeteilt, dass die Liegenschaft sowohl in bauplanungs- als auch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht überprüft werden soll. Passiert ist seither nichts und die Gewerbetätigkeit wird weiterhin in unverändertem Ausmaß durchgeführt. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Sind im Fritz-Schuhmacher-Weg gewerbliche Betriebe offiziell angemeldet? Was haben die Ende 2020 angekündigten Überprüfungen ergeben? Gibt es eine rechtliche Möglichkeit die Ausübung der gewerblichen Tätigkeiten zu unterbinden bzw. die Betreiber*innen dazu zu veranlassen, auf die Durchführung von Be- und Entladetätigkeiten sowie die Lagerung von Abfall und Material zu verzichten? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 532 2022 Die Vorlage OF 211/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAushängeschild Katharinenkreisel?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2940 entstanden aus Vorlage: OF 478/2 vom 25.09.2022 Betreff: Aushängeschild Katharinenkreisel? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Katharinenkreisel, vormals Opel-Rondell, saniert und renoviert und damit aufgewertet werden kann, sodass die verkehrliche Anbindung der bestehenden und entstehenden Quartiere gewährleistet werden kann. Hier müssen Fuß- und Fahrradwege barrierefrei gestaltet werden. Die br achliegenden Flächen sollten begrünt werden. Auf einen Fly-Over soll dabei verzichtet werden. Begründung: Der Katharinenkreisel ist das "Eingangstor" von der Autobahn 648 (Wiesbadener Straße), und verbindet das Rebstockquartier über den Römerhof mit der City West/Voltastraße und der Ludwig-Landmann-Straße sowie der Theodor-Heuss-Allee. Der Kreisel wurde 2003 nach der Stifterin Katharina vom Rebstock in Katharinenkreisel umbenannt. Hier sollte der heiligen Katharina ein Denkmal gesetzt werden. Der aktuelle Zustand des Kreisels bietet weder ein angenehmes Bild für Gäste der Stadt oder Anwohner noch setzt dieser der heiligen Katharina ein ordentliches Denkmal. Ob man den Kreisel zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto durchquert, der Kreisel ist schmutzig und staubig. Hier parken Autos unrechtmäßig auf brachliegenden und unbefestigten Flächen. Fuß- und Fahrradwege sind rund um den Kreisel uneben und bieten Stolpergefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Durch Begrünung der brachliegenden Flächen würde die Luftqualität verbessert und die ohrenbetäubende Lärmbelastung eingedämmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 135 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1809 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6229 Aktenzeichen: 66-7
Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2796 entstanden aus Vorlage: OF 201/7 vom 20.09.2022 Betreff: Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss) Vorgang: M 121/22 Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen durchzuführen: Bezüglich des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) 1. werden die Rechenzentren in den Planungen angehalten, entsprechende Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme für umliegende Gebäude/Bereiche einzurichten. 2. Der Bereich östlich der Guerickestraße als zukünftiger Standort für Rechenzentren ist nur unter dieser Bedingung genehmigungsfähig. Bezüglich der Landschaftsplanung und Ökologie 1. werden im Bebauungsplan die Flächen präzisiert, die für eine Entsieglung infrage kommen. 2. Es wird ein durchgängiger autofreier und grüner Streifen von der Westerbachstraße bis zur Guerickestraße mit einer Verbindung zum Holzweg mit einem befestigten Fahrradweg eingerichtet. Begründung: Für einen Bebauungsplan wird es von Relevanz sein, die hier genannten Präzisierungen festzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 489 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 00
Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2797 entstanden aus Vorlage: OF 203/7 vom 20.09.2022 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Kollwitzstraße Vorgang: OM 1414/17 OBR 7 Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem zuständigen Amt für Bau und Immobilien (Flächeneigentümer der betroffenen Fläche) dafür Sorge zu tragen, dass die Lückenschlussmaßnahme L026 zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Kollwitzstraße im Radwegenetz zügig abgeschlossen wird. Der neu entstehende Radweg soll mindestens drei Meter breit sein und befestigt werden. Dabei soll heller Asphalt zum Einsatz kommen. Selbstverständlich ist sicherzustellen, dass Fahrzeuge des MIV den Weg nicht benutzen können. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten darzulegen, wann mit einer Fertigstellung zu rechnen ist und welche ökologischen Eingriffe - aufgrund der Bäume und Büsche an besagter Stelle - notwendig sind. Begründung: Seit einigen Jahren fordert der Ortsbeirat einen Radweg parallel zum Friedhof Westhausen, zuletzt in der Vorlage vom 18.04.2017, OM 1414. Eine solche Anbindung wäre attraktiv für viele Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Nord, aber auch für alle anderen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer. Die derzeitige Route durch den Friedhof könnte vermieden werden. Gleichzeitig würde dies zu weniger Kfz-Verkehr in der Siedlung führen. Nun war zu beobachten, dass im nördlichen Bereich zwischen Fritz-Schumacher-Weg und der Schinkelstraße die Radverkehrslücke geschlossen wurde. Letzteres erfolgte auf Anregung des Radfahrbüros durch das Grünflächenamt (Zaunversetzung) und das Amt für Straßenbau und Erschließung (Wegebefestigung). Diese Entwicklung ist zu begrüßen und stärkt die Hoffnung, dass es nun tatsächlich bald zu einer Umsetzung des gesamten Lückenschlusses kommt. Bei einer telefonischen Rücksprache mit dem Radfahrbüro wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass diese Lücke auch der Stadt als Lückenschluss für den Radverkehr L026 bekannt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 991 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2308 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stationsbasiertes Carsharing in Praunheim, Hausen und Industriehof
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 208/7 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Praunheim, Hausen und Industriehof Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von stationsbasiertem Carsharing auf Basis der NR 343 / 2022 folgende Stellplätze vorzuschlagen: - Königsberger Straße, bei Nr. 2 (Nähe U-Bahn Station / Bushaltestelle Industriehof, Koordinaten 50.128937, 8.628874) - Praunheimer Landstraße 78 (Nähe U-Bahn Station / Bushaltestelle Hausen, Koordinaten 50.138925, 8.624595) - Heerstraße Nähe Nr. 253 (Nähe U-Bahn Station Heerstraße, Koordinaten 50.144956, 8.607559) Begründung: Basierend auf der NR 343 bat die Verwaltung die Ortsbeiräte, konkrete Stellplätze für stationsbasiertes Carsharing zu benennen. Die oben genannten Orte zeichnen sich durch einfache Erreichbarkeit mit ÖPNV sowie durch stationsbasiertes Bikesharing aus und ermöglichen somit einen stärkeren und attraktiveren Mobilitätsmix. Mit diesen Standortvorschlägen soll ein Startschuss gesetzt werden. Dabei sind diese nicht als abschließend für die jeweiligen Stadtteile zu betrachten. Beispielsweise folgen GRÜNE Vorschläge für stationsbasiertes Carsharing in Rödelheim und Westhausen in der Sitzung am 01. November. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 208/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 208/7 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLegale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2585 entstanden aus Vorlage: OF 193/7 vom 22.08.2022 Betreff: Legale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, mit den folgenden Maßnahmen die Verbindung der Lötzener Straße via Ludwig-Landmann-Straße zum Rödelheimer Parkweg für Radfahrende in beide Richtungen unterbrechungsfrei nutzbar zu machen: 1. Eine Bordsteinabsenkung in voller Länge am Ende der Lötzener Straße für Radfahrende als Ersatz für die aktuelle provisorische Rampe (Abbildung 2); 2. die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Lötzener Straße und Ampel (ca. 20 Meter) für Radfahrende in beide Richtungen, sowie die Freigabe der Durchfahrt für Radfahrende zur Lötzener Straße; 3. Entfernung eines Pollers in der Durchfahrt zur Lötzener Straße zur Verbreiterung der Durchfahrt; 4. die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Ampel und Rödelheimer Parkweg (ca. 20 Meter ) für Radfahrende in beide Richtungen. Begründung: Die genannte Verbindung ist eine der Hauptrouten für Fuß- und Radverkehr zwischen dem Industriehof und Rödelheim, da hier die Ludwig-Landmann-Straße gefahrlos überquert werden kann. Radfahrende haben jedoch das Problem, dass diese Verbindung für sie nicht unterbrechungsfrei nutzbar ist und sie mehrmals absteigen und schieben müssten, um diese Verbindung rechtskonform zu nutzen. Speziell an der Engstelle zur Lötzener Straße kann dies zu Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern führen, da hier z. B. auch Postzustellende mit Lastenfahrrädern verkehren. Antragstellerin Fraktion BÜNDNIS90/Die GRÜNEN Fraktionssprecherin Miriam Dahlke Abbildung 1: Karte mit Markierung der Maßnahmen (Quelle: Geoportal Frankfurt) Abbildung 2: Verbindung Lötzener Straße/Ludwig-Landmann-Straße (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 20 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Leistungsfähigkeit der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Heerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2022, OF 188/7 Betreff: Leistungsfähigkeit der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Heerstraße Für eine weitere Wohn- und Gewerbebebauung zwischen Heerstraße und Niederursel verlangt als Voraussetzung die "verkehrliche Machbarkeitsstudie" vom Oktober 2019 in Punkt 4.2.4 Leistungsfähigkeitsuntersuchung - MIV - (ab Seite 15) eine Mehrspurigkeit der Ludwig-Landmann-Straße und (im Kreuzungsbereich) der Heerstraße. Im Magistratsvortrag M86 vom 03.06.2022 Radschnellverbindung Frankfurt -Vordertaunus (FRM 5) äußert die Verwaltung die Absicht (Punkt F-011) baulich getrennte Radwege in der Ludwig-Landmann-Straße einzurichten, wodurch für den MIV nur noch je eine Fahrspur verbleibt; und somit die Bedingungen der "verkehrlichen Machbarkeitsstudie" nicht mehr erfüllt werden. Bislang wurde auch noch nicht überprüft, wie sich eine Verlängerung der U 7 auf die Leistungsfähigkeit der Kreuzung auswirkt. Eine verstärkte Nutzung der U-Bahn zu Lasten des MIV erfordert eine dichtere Taktung und längere U-Bahnzüge. Schon heutzutage kommt es mitunter vor, dass der Verkehr nicht ausreichend von der Kreuzung abfließen kann (entgegen von Berechnungen) und es zu Rückstauungen kommt. So kommt es auch zu Verspätungen im Busbetrieb (Linie M60), da er im MIV "mitschwimmt". So stellt auch folgerichtig der Magistrat in seinem Bericht B 209 vom 16.05.2022 fest: "...Die Liniengeschwindigkeiten sanken in den vergangenen Jahren stetig. Alle Metrobuslinien und Straßenbahnlinien (außer der Linie 17) weisen mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen13 und 19 km/h eine niedrige bzw. sehr niedrige Liniengeschwindigkeit auf, auch im deutschlandweitem Vergleich..." Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten für den Bereich Heerstraße und Ludwig-Landmann-Straße die Verkehrsabwicklung neu zu planen, unter Berücksichtigung neuen U-Bahn-Verkehrs, des Radschnellweges sowie einer Kapazitätserweiterung für den MIV auch aufgrund von vorgesehenen maßvollem Siedlungsneubau, der sich durchdacht an bestehende Stadtteile anfügt. Die Planungen sollten frühzeitig dem OBR vorgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 188/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
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S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 193/7 Betreff: Legale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit den folgenden Maßnahmen die Verbindung der Lötzener Straße via Ludwig-Landmann-Straße zum Rödelheimer Parkweg für Radfahrende in beide Richtungen unterbrechungsfrei nutzbar zu machen: 1. Eine Bordsteinabsenkung in voller Länge am Ende der Lötzener Straße für Radfahrende als Ersatz für die aktuelle provisorische "Rampe" (Abbildung 2) 2. Die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Lötzener Straße und Ampel (ca. 20m) für Radfahrende in beide Richtungen, sowie die Freigabe der Durchfahrt für Radfahrende zur Lötzener Straße 3. Entfernung eines Pollers in der Durchfahrt zur Lötzener Straße zur Verbreiterung der Durchfahrt 4. Die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Ampel und Rödelheimer Parkweg (ca. 20m) für Radfahrende in beide Richtungen Begründung: Die genannte Verbindung ist eine der Hauptrouten für Fuß- und Radverkehr zwischen dem Industriehof und Rödelheim, da hier die Ludwig-Landmann-Straße gefahrlos überquert werden kann. Radfahrende haben jedoch das Problem, dass diese Verbindung für sie nicht unterbrechungsfrei nutzbar ist und sie mehrmals absteigen und schieben müssten, um diese Verbindung rechtskonform zu nutzen. Speziell an der Engstelle zur Lötzener Straße kann dies zu Konflikten mit Fußgänger:innen führen, da hier z.B. auch Postzustellende mit Lastenfahrrädern verkehren. Antragstellerin Fraktion BÜNDNIS90/Die GRÜNEN Fraktionssprecherin Miriam Dahlke Abbildung 1: Karte mit Markierung der Maßnahmen (Quelle: Geoportal Frankfurt) Abbildung 2: Verbindung Lötzener Straße / Ludwig-Landmann-Straße (Quelle: privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGewerbliche Tätigkeiten im Fritz-Schumacher-Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2022, OF 189/7 Betreff: Gewerbliche Tätigkeiten im Fritz-Schumacher-Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Sind im Fritz-Schuhmacher-Weg gewerbliche Betriebe offiziell angemeldet? Ist dem Magistrat bekannt, dass dort aus einem Reihenhaus heraus mehrere gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Magistrat, um die Ausübung der gewerblichen Tätigkeiten zu unterbinden bzw. die Betreiber*innen dazu zu veranlassen auf die Durchführung von Be- und Entladetätigkeiten sowie die Lagerung von Abfall und Material zu verzichten. Begründung: Der Fritz -Schumacher-Weg ist ein reines Wohngebiet. Gewerbebetriebe sind in einem solchen Gebiet nicht zulässig. Gleichwohl werden offensichtlich aus einem Reihenhaus im Fritz-Schuhmacher Weg heraus mehrere Gewerbeeinheiten betrieben. Dazu gehört u.a. ein Haus- und Gartenservice. Anwohner*innen berichten, dass nicht nur die entsprechenden Firmenfahrzeuge in der Straße geparkt werden - was rechtlich nicht zu beanstanden ist - sondern das auch Be- und Entladetätigkeiten stattfinden und Abfälle sowie Material gelagert wird. Dieser Umstand führt zu einer erheblichen Belastung der Anwohner*innen und sollte unterbunden bzw. auf ein verträgliches Maß reduziert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 189/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, farbechte/LINKE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenKreuzungsbereich An der Litzelwiese 52/Am Niddatal mit Fuß-/Radweg sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2340 entstanden aus Vorlage: OF 177/7 vom 13.06.2022 Betreff: Kreuzungsbereich An der Litzelwiese 52/Am Niddatal mit Fuß-/Radweg sicher gestalten Die Magistrat wird gebeten, zwei der derzeit vier bestehenden Poller entsprechend der Abbildung 2 im Kreuzungsbereich der Straße An der Litzelwiese (Höhe Hausnummer 52)/Am Niddatal und dem Fuß- bzw. Radweg so zu versetzen, dass ein durchgehender Fuß- und Radweg entsteht und Autos den Bereich nicht mehr befahren können. Abbildung 1: Kreuzungsbereich Rad-/Fußweg und Straße An der Litzelwiese (Quelle: Geoportal Frankfurt) Begründung: Der o. g. Kreuzungsbereich liegt auf der Radwegverbindung zwischen Niddapark und Heerstraße/Gemeinden des Vordertaunus. Der Weg wird auch von vielen zu Fuß Gehenden als Zugang zur Nidda genutzt. Daneben ist er das Ende einer Sackgasse der Straße Am Niddatal, welcher von Autofahrenden gelegentlich zum Wenden genutzt wird. Dabei kann es jedoch zu Gefahrensituationen kommen, da durch hohen Bewuchs die gegenseitige Sichtbarkeit stark eingeschränkt ist. Um dies zu entschärfen, sollen die bestehenden Poller so versetzt werden, dass Straße und Gehweg baulich getrennt werden. Abbildung 2: Versetzen der Poller im Kreuzungsbereich (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2405 Aktenzeichen: 66 2
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