Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM
2455 entstanden aus Vorlage:
OF 221/7 vom
13.11.2017 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten:
Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen
Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum
benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren
nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen
rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen
würde. Diese Entwicklung befördert letztlich die Verdrängung
einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt, was nicht im
Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen kann. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete
immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen.
Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter
Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat
aufgefordert, im Zuge der weiteren Planungen folgende Forderungen und
Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal
jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben.
Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortsbeirats im
Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren:
A. Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den
benachbarten Stadteilen 1. Entlang der Autobahn 5 vom Autobahnkreuz
Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten,
der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen
ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung, wie sie
z. B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der Autobahn 66
realisiert wurde (Papageiensiedlung). 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett
zu realisieren, bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten
entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein.
3. Die Stadterweiterung ist
so zu planen, dass die Erschließung bevorzugt von Norden über die
Rosa-Luxemburg-Straße erfolgt. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn
einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis
zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets
ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die
Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden
Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des
Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der
Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten
werden. 6. Es ist in diesem
Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage
am Praunheimer Weg verlagert werden kann, um die Kaltluftzufuhr zu verbessern.
Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des
Steinbachtals. 7. Der
bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der
Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26
bis 28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie
die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung
erhalten bleiben. 9. Die
Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U-Bahn-Linie
U 6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt.
Zu prüfen ist zudem, ob die U-Bahn-Linie U 6 durch den neuen Stadtteil
weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und
schließlich auf die Trasse der Linie U 3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten
der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt, Linie
U 6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil
nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine
zusätzliche Anschlussstelle zur Autobahn 66 oder Bundesautobahn 648
geschaffen, um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße,
Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über
die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass
eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße
vermieden wird. 13. Eine
zusätzliche Ausfahrt von der Autobahn 5, z. B. in Höhe des Rastplatzes
Taunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die
Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der
Ludwig-Landmann-Straße abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher
ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt
nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen,
insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen
werden. Auch im Falle der Errichtung einer Park-and-ride-Anlage ist
sicherzustellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim
geführt wird. B. Anregungen zur Gestaltung des
neuen Stadtteils
1. Die Planungen für den neuen
Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei
sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten
Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen
Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt
unter anderem eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des
Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den
Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind
Carsharing-Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die
Erschließung durch einen Radschnellweg (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zu
berücksichtigen. 4. Die
öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss
parallel mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in ausreichender
Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen
Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu
prüfen. 6. Es sollten
möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden.
7. Es sollte eine reduzierte
Vergabe der Grundstücke an Großinvestoren angestrebt werden. Damit kann man
eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone
Blockbebauung wie im Europaviertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte
in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten
gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt
werden. 9. Es ist
sicherzustellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 Prozent
der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg
entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche
Regelung anzustreben. 10.
Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen
Stadtteil und die Ausbauplanungen für die Autobahn 5 sollten eng
miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu
vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.03.2018, ST 657
Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1