Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM
1421 entstanden aus
Vorlage: OF 154/7 vom
03.04.2017 Betreff: Planungen für das Gebiet südlich der
Rödelheimer Landstraße Vorgang: M 250/13; OA 490/14 OBR 7; M 2/15 Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat die
aktuellen Pläne für den Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich
Rödelheimer Landstraße zu übermitteln und in einer
Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Mit der Magistratsvorlage M 250 hatte der Magistrat
ein Strukturkonzept für die Fläche südlich der Rödelheimer Landstraße
vorgelegt. Der Ortsbeirat 7 hatte dem mit Auflagen zugestimmt (OA 490).
Insbesondere hatte der Ortsbeirat gefordert, den Bereich Morsestraße als
Gewerbegebiet zu erhalten. Mit der Vorlage M 2 hat die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen, beim Regierungspräsidium Darmstadt die
Umwandlung der im Regionalplan Südhessen ausgewiesenen gewerblichen Baufläche
in eine gemischte Baufläche "mit Ausnahme einer Fläche zwischen Morsestraße und
Ludwig-Landmann-Straße" zu beantragen mit dem Ziel, ein Vorranggebiet Siedlung
zu entwickeln. Unter Missachtung dieses Beschlusses hat der Magistrat die
Umwandlung der gesamten Fläche (also auch des im gültigen Regionalplan
ausgewiesenen Gewerbegebiets an der Morsestraße) beantragt und auch genehmigt
bekommen (Drucksache IX/27.1, zu finden im Internet unter
rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=edf6b86f832105183957f3324f9ca9f6).
In dieser Drucksache ist ein Strukturplan zum Bebauungsplan enthalten, der mit
dem beschlossenen Strukturplan nichts mehr zu tun hat: Die gesamte Fläche ist
als Mischgebiet ausgewiesen. In diesem Bereich gibt es viele aktive
Gewerbebetriebe. Vor allem der Bereich um die Morsestraße ist geprägt durch
viele kleine und mittelständische Handwerks- und Handelsbetriebe. Eine
Umwandlung in ein Wohn- oder Mischgebiet ist nicht sinnvoll und würde die
Vertreibung der bisherigen Nutzer bedeuten, die keine Chance haben, in
Frankfurt eine bezahlbare Ersatzfläche zu finden und daher in ihrer Existenz
vernichtet werden. Dies steht auch in der Stellungnahme der IHK. Die Nutzer
sind überwiegend nur Mieter und nicht Eigentümer, sodass sie faktisch keinen
Bestandsschutz haben, da sie jederzeit gekündigt werden können. Es ist nicht hinnehmbar, dass immer mehr
Gewerbeflächen in Frankfurt verloren gehen und damit vor allem das Kleingewerbe
und das produzierende Gewerbe aus Frankfurt vertrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.12.2013, M 250
Anregung vom
25.03.2014, OA 490
Vortrag des
Magistrats vom 12.01.2015, M 2
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.07.2017, ST 1212
Aktenzeichen: 61 0