Meine Nachbarschaft: Grüne Straße
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Vorlagen
Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1
Anregung vom 19.02.2019, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 861/1 vom 03.02.2019 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine geschützte und eigens für Radfahrende ausgewiesene Fahrradstraße zur West-Ost-Durchquerung des Ortsbezirks 1 einzurichten und zwar nach Möglichkeit in folgender Weise: a) Südlich der Mainzer Landstraße auf Höhe der Günderrodestraße ist ein Durchstich von der Kreuzung Galluswarte/Mainzer Landstraße zur Adam-Riese-Straße einzurichten. b) Der Radweg ist in beiden Richtungen entlang der Adam-Riese-Straße auch auf Höhe von Speyerer Straße bis Heinrichstraße bis zur Hafenstraße zu führen. c) Im Bereich Hafenstraße ist eine gut nutzbare Überquerungsmöglichkeit vorzusehen. d) Im Abschnitt Niddastraße, Rudolfstraße, Poststraße bis zum Hauptbahnhof (Bahnhofsvorplatz) ist ein sicherer Radweg in beide Richtungen anlegen zu lassen. e) Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes soll eine friktionslose Radverkehrsführung mit eigener Doppelspur hin zur Kaiserstraße führen, wo man sich heute nur halblegal durchquälen kann. f) In der Kaiserstraße bis zum Roßmarkt und von dort über die Katharinenpforte sind Radwege in beide Richtungen neu anzulegen bzw. zu ergänzen. g) Die bereits bestehende Fahrradstraße über Bleidenstraße, Liebfrauenberg und Töngesgasse ist besser zu kennzeichnen und vom störenden Kopfsteinpflaster zu befreien. h) Im Bereich der östlichen Töngesgasse sind Radwege in beiden Richtungen anlegen zu lassen. i) Die Route ist dann durch die Straße An der Staufenmauer zur Kurt-Schumacher-Straße zu führen. j) In der Kurt-Schumacher-Straße ist auf dem vorhandenen Parkstreifen ein Radweg gegen die Fahrtrichtung bis zur Fußgängerquerung auf Höhe der Albusstraße einzurichten. Der Radverkehr quert dort parallel mit dem Fußverkehr zur Albusstraße. k) Von dort ist die Fahrradstraße über die Breite Gasse in die Zeil und weiter mit einem guten Übergang über die Seilerstraße hinein in die Friedberger Anlage zu führen, von wo aus Radfahrende Sandweg, Berger Straße, Zoo etc. ansteuern können. Begründung: Ziel ist es, Radfahrenden, die aus dem westlichen Teil des Ortsbezirks 1 in die Innenstadt oder den östlichen Teil des Ortsbezirks fahren möchten, die mit Abgasen verseuchte Mainzer Landstraße auf ihrem Weg zu ersparen und außerdem ein ruhiges, sicheres "Flaniergefühl" für Radfahrende zu ermöglichen (siehe Fahrradstraßen in den Niederlanden). Heute ist die Fahrt entweder nur entlang der großen, abgasbelasteten Straßen oder als kleinteiliger, dauernd unterbrochener Spießrutenlauf von großer Querstraße zu großer Querstraße ohne eigenen Raum und meist ohne eigene Verkehrsregelung für Radfahrende möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3819, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 32 1
Kreisverkehr am Uhrtürmchen an der Kreuzung Zeil/Friedberger Anlage/Pfingstweidstraße/Sandweg
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4320 entstanden aus Vorlage: OF 859/1 vom 03.02.2019 Betreff: Kreisverkehr am Uhrtürmchen an der Kreuzung Zeil/Friedberger Anlage/Pfingstweidstraße/Sandweg Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob in dem im Betreff genannten Bereich die Einrichtung eines Kreisverkehrs und entsprechender Radwege bei vollständigem Abbau der bestehenden Ampelanlage möglich ist. Den zuständigen Ortsbeiräten ist zudem ein geeigneter Standort für das Uhrtürmchen vorzuschlagen. Die dem Kreisverkehr zu- oder ab führenden Straßen sind in dem Bereich grundsätzlich mit einer Fahrspur je Richtung zu versehen, um den Flächenverbrauch der Kreisverkehrsanlage möglichst gering zu halten. Begründung: Neben der größeren Sicherheit durch niedrige Geschwindigkeiten bieten Kreisverkehre im Stadtbereich den Vorteil eines deutlich verbesserten Verkehrsflusses gegenüber einer signalgesteuerten Kreuzung. Wartezeiten für den Autoverkehr können erheblich gesenkt werden, trotz Verringerung von Fahrspuren. Der Betrieb einer Kreisverkehrsanlage ist gegenüber einer Ampellösung bedeutend wirtschaftlicher. Um Straßenraum der Grünfläche der Friedberger Anlage zuordnen und zusätzliche Radwege errichten zu können, ist die Planung und Errichtung des Kreisverkehrs in diesem Bereich im Sinne der Verbesserung des Verkehrsflusses sowie der Verkehrsberuhigung notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 960 Aktenzeichen: 32 1
Verlängerung des Radstreifens auf der Obermainanlage
Anregung an den Magistrat vom 12.02.2019, OM 4213 entstanden aus Vorlage: OF 308/4 vom 29.01.2019 Betreff: Verlängerung des Radstreifens auf der Obermainanlage Vorgang: OM 3423/18 OBR 4; ST 2359/18 Der Magistrat wird gebeten, die angekündigte Verlängerung des Radstreifens in der Obermainanlage zwischen Sonnemannstraße und Ostendstraße in das Frühjahr 2019 vorzuziehen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Willen des Magistrats, den Radstreifen auf der Obermainanlage zunächst bis zur Ostendstraße zu verlängern. Dabei bleibt jedoch völlig unklar, warum eine solche Verlängerung von vielleicht 200 Metern auf das Ende des Jahres und damit das Ende der Fahrradsaison geschoben werden soll (Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2359). Schon jetzt ist eine Fahrspur zwischen den parkenden Kraftfahrzeugen und dem fließenden Verkehr gestrichelt abmarkiert, die mit einfachsten Mitteln (Farbe) zu einem Radstreifen, wenigstens aber zu einem Schutzstreifen umdefiniert werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1169 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Grundhafte Erneuerung der Friedberger Anlage für eine Ausweitung der Grünflächen nutzen
Antrag vom 03.02.2019, OF 860/1 Betreff: Grundhafte Erneuerung der Friedberger Anlage für eine Ausweitung der Grünflächen nutzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der beabsichtigten grundhaften Erneuerung der Friedberger Anlage, die angrenzenden mehrspurigen Straßenzüge im Regelfall auf eine und maximal zwei Fahrspuren zurückbauen und frei werdende Flächen der Grünanlage zuordnen, sowie dem Radverkehr zur Verfügung stellen zu lassen. Begründung: Insbesondere die innerstädtischen Grünflächen sind stark genutzt und deutlich zu klein. Der Ruf der Menschen nach mehr Grün in den innerstädtischen Quartieren wird immer lauter. Angesichts des Klimawandels und dem Wunsch nach mehr Lebensqualität in den großstädtischen Quartieren ist dies auch nachvollziehbar. Gleichzeitig werden wertvolle Flächen für Straßen mit bis zu 5 Fahrspuren entlang der Wallanlagen für den an Bedeutung abnehmenden Autoverkehr vorgehalten. Straßen mit solchen Dimensionen verleiten zum zu schnellen Fahren, sind unfallträchtig, verpesten und verlärmen bewohnte Quartiere. Eine Ausweitung der Friedberger Anlage eröffnet Chancen, in folgenden Straßen mehr Grünflächen und Radwege zu schaffen: a) Seilerstraße: Hier könnten die Gehwege vor der Friedrich-Stoltze-Schule bis Höhe Klapperfeldstraße verbreitert werden und ein zusätzlicher Grünstreifen entstehen. Im Bereich der Wohnbebauung Seilerstraße 25 bis 9 könnte der Verkehr verschwenkt werden um mehr Abstand zu den Wohnungen zu gewinnen und Platz für einen breiteren Gehweg und neues Grün zu schaffen. Auf ganzer Länge der Seilerstraße kann ein bisher nicht vorhandener Radweg angelegt werden, der - sofern dieser bis zum Main durchgeführt wird - dazu beitragen kann, dass innerhalb der Grünanlage weniger schneller Radverkehr stattfindet. b) Zeil (zwischen Seilerstraße und Friedberger Anlage): Dieser Abschnitt der Zeil kann auch mit 2 statt zur Zeit 4 Fahrspuren ausgestaltet sein. Dies insbesondere dann, wenn im Bereich des Uhrtürmchens ein Kreisverkehr eingerichtet wird, der die teure Ampelanlage ersetzen kann (siehe gesonderter Antrag). In der gewonnenem Fläche können die vorhandenen Grünstreifen verbreitert und Radwege eingerichtet werden. c) Friedberger Anlage: Mit ihren 3 bis 5 Fahrspuren verleitet diese Straße zum Rasen. Dies führt immer wieder zu Unfällen. Anstatt das Problem grundsätzlich an zugehen (Wegnahme von Fahrspuren) wurden zahllose andere bauliche Maßnahmen vorgenommen. Den Anwohnerinnen und Anwohnern hat das aber wenig gebracht, denn Lärm und Dreck sind geblieben. Wird die Anzahl der Fahrspuren auf max. 2 begrenzt, kann im gesamten Straßenzug ein Radweg eingerichtet werden, der zur Reduzierung des schnell fahrenden Radverkehrs in der Friedberger Anlage beitragen kann. Außerdem kann in vielen Abschnitten die Grünfläche ausgeweitet werden d) Allerheiligentor: Auch hier kann eine Fahrspur entfallen und die Grünfläche dort wo sie bis an die Straße heranreicht, ausgeweitet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 860/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. (= Annahme)
Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee
Antrag vom 03.02.2019, OF 514/11 Betreff: Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, ob in der Anlage auf der Liegenschaft Hanauer Landstraße 567 b, welche 2015 als eine temporäre Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen bis Januar 2018 genehmigt wurde: - noch Asylbewerber beherbergt werden und wenn ja, in welcher Anzahl? - falls sich dort noch Personen im Asylverfahren befinden, diese damit rechnen können, die Containeranlage zu verlassen und in einen für Integration und Teilhabe besser geeignetem Wohnumfeld unterzukommen? - Ferner beziehen sich die vorab genannten Fragen auch auf die Containeranlage in der Borsigallee Begründung: In der ST 16/2017 wurde die Containeranlage als temporäre Unterkunft für Asylsuchende bezeichnet. Aufgrund der befristeten Genehmigung wurden eine qualitative Begrünung der Anlage und ein entsprechender Schallschutz zur Hanauer Landstraße hin, als nicht realisierbar und nachhaltig vertretbar angesehen. Die Zahl der Asylsuchenden ist mittlerweile in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Hessenweit werden temporäre Flüchtlingsunterkünfte aufgelöst und die Bewohner in einem qualitativ hochwertigeren Wohnumfeld langfristig untergebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1168 2019 Die Vorlage OF 514/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
LIEBE geht, LIEBE kommt
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4134 entstanden aus Vorlage: OF 300/4 vom 08.01.2019 Betreff: LIEBE geht, LIEBE kommt Der Ortsbeirat begrüßt den Vorschlag, die kürzlich an der Friedberger Anlage abgeräumte Skulptur LIEBE der Frankfurter Künstlerin Cornelia Heier auf einem Platz des Ortsbezirks wieder aufzustellen und bittet den Magistrat zu prüfen, ob dies temporär auf dem Ernst-May-Platz in der Wendeschleife der Straßenbahnlinie 14 oder auch auf dem Ernst-Achilles-Platz möglich ist. Begründung: Ende des letzten Jahres war davon zu lesen, dass die genannte Skulptur an der Ecke Allerheiligentor/Friedberger Anlage abgeräumt wurde, weil die Fläche anderweitig verplant ist. Zugleich war vom Wunsch der Künstlerin zu lesen, vielleicht einen der o. g. Standorte auszuwählen. Für beide Standorte kann eine solche Skulptur eine Bereicherung sein, der eine eher ruhig und leicht fußläufig erreichbar, der andere mit größerer Wirkung auf den vorbeirauschenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 864 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1983 Antrag vom 25.02.2020, OF 435/4
Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4129 entstanden aus Vorlage: OF 295/4 vom 08.01.2019 Betreff: Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Einführung von Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße in beiden Richtungen zu prüfen. Begründung: Aktuell ist auf der Sonnemannstraße Tempo 50 erlaubt. Die hier anliegende Erasmus Frankfurter Stadtschule ist eine Grundschule, entsprechend jung und verkehrsunerfahren sind die Schulkinder. Die Autos fahren derzeit mit großer Geschwindigkeit an der Schule vorbei und immer wieder kommt es zu Beschwerden über Raser im südlichen Ostend. Der stationäre Blitzer an der Kreuzung Sonnemannstraße/Obermainanlage ist daher ausdrücklich zu begrüßen. Da in Frankfurt grundsätzlich Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten gilt, ist die Geschwindigkeit auf einem Teilstück der Sonnemannstraße stadteinwärts auf Tempo 30 begrenzt. Die Verkehrssicherheit der Schulkinder erfordert allerdings Tempo 30 in beide Richtungen. Die Anordnung von Tempo 30 hätte, das zeigen die Erfahrungen überall, zumindest eine Senkung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zur Folge. Ein weiterer begrüßenswerter Nebeneffekt ist die Lärmminderung für umliegende Anwohnerinnen und Anwohner. Aufgrund einer Gesetzesänderung auf Bundesebene ist es für Städte möglich geworden, auch auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen Tempo 30 auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 805 Antrag vom 05.01.2021, OF 527/4 Anregung vom 19.01.2021, OA 669
Ampelregelung Friedberger Platz
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4036 entstanden aus Vorlage: OF 517/3 vom 28.08.2018 Betreff: Ampelregelung Friedberger Platz Nach eigenem Bekunden ist die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für den Frankfurter Magistrat eine Priorität. Die Vorrangschaltung für Straßenbahnen und Busse im Stadtgebiet stellt eine Maßnahme dar. Am Beispiel Friedberger Platz ist zu beobachten, dass die Umsetzung dieser Absicht zu wünschen lässt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, nachstehende Vorschläge zu prüfen und zu berichten: a) Stadteinwärts: Bei Einfahrt in die Haltestelle "Friedberger Platz" durch die Straßenbahn und den Bus erhält der Autoverkehr ein rotes Haltesignal. Dieses Signal sollte so lange bestehen bleiben, bis die Straßenbahn bzw. der Bus den Bereich der Haltestelle verlassen hat. Bislang ist das nicht der Fall. Durch eine zu installierende Kamera könnten Fahrzeuge, die bei Rot in den Haltestellenbereich einfahren, geblitzt werden. Private Fahrzeuge, die nach links in die Bornheimer Landstraße abbiegen wollen, halten an dem schon vorhandenen dicken Streifen. Durch ein noch zu montierendes Schild sollten diese darauf hingewiesen werden, dabei die Straßenbahnschienen während des Halts frei zu halten. Die Möglichkeit des Abbiegens in die Bornheimer Landstraße soll durch ein Lichtsignal angezeigt werden. Durch das Montieren der entsprechenden Anlagen kann sichergestellt werden, dass Straßenbahn bzw. Bus ungehindert die Kreuzung Merianstraße/Eiserne Hand queren können. Im weiteren Verlauf müssen die Signale an der Seilerstraße und der Vilbeler Straße und die Einfahrt in die Haltestelle "Konstablerwache" auf Grün geschaltet sein; ebenso wie die Ampeln an den Fußgängerüberwegen, damit die Straßenbahn ohne weiteren Halt die Konstablerwache erreicht. b) Stadtauswärts: Hier muss vorausgeschickt werden, dass die Straßenbahn, von der Konstablerwache kommend, regelmäßig an den Kreuzungen Seilerstraße bzw. Friedberger Anlage anhalten muss, weil Sekunden vorher die entsprechenden Signale auf Rot wechseln. Lediglich an Sonn- und Feiertagen erreicht die Straßenbahn ohne Halt die Haltestelle "Hessendenkmal". Grundsätzlich muss diese Regelung auch an den Werktagen funktionieren. Bei Erreichen der Haltestelle "Friedberger Platz" muss für die Autos ein rotes Haltesignal aufleuchten. Dies wechselt erst auf Grün, wenn die Straßenbahn die Haltestelle verlassen hat. Auch hier sollten Fahrzeuge durch eine zu installierende Kamera geblitzt werden, wenn sie bei Rot in den Haltestellenbereich einfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 572 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim
Antrag vom 17.11.2018, OF 454/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um auf der Hanauer Landstraße, im Bereich der Omega-Brücke und der westlichen Mainkur, Rundum-Blitzanlagen, in der Funktionsart der Blitzanlage "PoliScan speed", zur Erhöhung der Sicherheit in diesem Bereich, zu installieren. Mit diesen Anlagen ist der nach Frankfurt einfahrende wie der ausfahrende Verkehr geschwindigkeitstechnisch zu überwachen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fußgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln an der Kreuzung Mainkur dar. Nur die kontinuierliche Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Bereich kann hier zu einer Verbesserung der Situation führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 269 2018 Die Vorlage OF 454/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden V
Antrag vom 17.11.2018, OF 451/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die notwendigen Geräte in den Haushalt eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad- sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A 661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A 66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist offensichtlich personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 267 2018 Die Vorlage OF 451/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße
Antrag vom 17.11.2018, OF 475/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt, um den Radweg entlang der Hanauer Landstraße, zwischen Mainkur und Ratswegkreisel, auf beiden Seiten zu erneuern und derart in seiner Gestaltung anzupassen, dass ein sicheres Befahren dieses Weges, unter besonderer Berücksichtigung der Firmeneinfahrten, möglich wird. Begründung: Der Radweg entlang der Hanauer Landstraße wird von vielen Menschen als Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf et cetera genutzt. Der Weg ist in einem schlechten - immer wieder ausgebesserten - Zustand. Der Missbrauch des Fahrradwegs als Parkstreifen, zum Be- und Entladen durch diverse Firmen, bildet eine weitere Gefahr für die Nutzer des Fahrradwegs. Oft sind die Radlerinnen und Radler gezwungen auf die Straße auszuweichen - nicht immer ganz einfach zwischen den Lkws. Dieser Zustand muss möglichst schnell abgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 287 2018 Die Vorlage OF 475/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße
Antrag vom 17.11.2018, OF 446/11 Betreff: Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie weit die Planung für die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße inzwischen vorangeschritten ist, und ob mit eine Realisierung in den nächsten Jahren zu rechnen ist. Begründung: Die östliche Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße hat eine hohe Bedeutung in verkehrstechnischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Straße ist ein Gewinn für das ansässige Gewerbe, dass dann auch von der nördlichen Seite angedient werden könnte. Gleichzeitig wird der auf die Hanauer Landstraße wirkende Verkehrsdruck vermindert. Eine positive Folge könnte das Unterbleiben der Entladung von LKWs auf der Hanauer Landstraße und den Fuß- und Fahrradwegen sein. Eine Erhöhung der Störungsfreiheit auf der Straße, eine Erhöhung der Sicherheit auf Fuß- und Radwegen könnten die positiven Folgen sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1088 2018 Die Vorlage OF 446/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "zur Dieselstraße" durch die Worte "in den Ortsbezirk 11" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg
Anregung vom 29.10.2018, OA 323 entstanden aus Vorlage: OF 422/11 vom 13.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg Vorgang: M 121/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, von weiteren Planungen des Gebietes am Wilhelmsbader Weg als Gewerbegebiet abzusehen. Von einem potenziellen Verkauf von städtischen Flächen an die Stadt Maintal ist ebenfalls abzusehen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans als Gewerbegebiet wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt. Begründung: Der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt weist die Fläche ausdrücklich als Entstehungsgebiet für Frisch- und Kaltluft aus. Die Stadtteile Fechenheim und Riederwald gehören bereits zu den Überwärmungsgebieten 1 und 2. Die Stadt Maintal favorisiert in ihrer Aufstellung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Maintal-Süd die Verlängerung der Gutenbergstraße mit Anschluss an den Wilhelmsbader Weg südlich der A 66. Dies hat zur Folge, dass der Wilhelmsbader Weg zu einer der wichtigsten Verkehrsadern für das geplante Gewerbegebiet wird, was auch einen negativen Einfluss auf die bereits jetzt schon überlastete Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Hanauer Landstraße sowie die Omega-Brücke und die daran angrenzenden Wohn- und Naherholungsgebiete nach sich zieht. Die Bedeutung des Gebietes als Frischluftentstehungsgebiet und Luftleitbahn wird im öffentlichen Interesse höher bewertet, als ein mögliches Gewerbegebiet, dessen Nutzungskonzept noch nicht existiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 121 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 704 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 07.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 323 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 04.12.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 323 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3404, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Schadstoffmessstation für den Erlenbruch
Anregung vom 29.10.2018, OA 324 entstanden aus Vorlage: OF 429/11 vom 04.10.2018 Betreff: Schadstoffmessstation für den Erlenbruch Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den besonders belasteten Erlenbruch eine Luftmessstation aufstellen zu lassen, um die Belastungen von NOx und Feinstaub dauerhaft vor, während und nach den Bauarbeiten zum Tunnel zu dokumentieren. Der Standort ist gemeinsam mit dem Ortsbeirat festzulegen. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt mittels Passivsammlern die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den maximalen gesetzlich zulässigen Grenzwerten. Der Ortsbeirat weiß, dass dies geglättete Durchschnittswerte sind und die Belastung in der Realität deutlich höhere Spitzen aufweist. Die Messung mittels Passivsammlern war die erste Maßnahme dieser Art. Zuvor wurden die Werte der Messstation in der Hanauer Landstraße zugrunde gelegt. Dies macht aber allein aufgrund der Lage keinen Sinn und kann nicht als Grundlage für den Erlenbruch dienen. Die Messergebnisse der Passivsammler bestätigen dies. Der Erlenbruch liegt außerhalb der Umweltzone und ist somit vom bevorstehenden Dieselfahrverbot ausgenommen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ist nach aktuellem Stand nicht vor 2027 zu rechnen. Die Prognosen rechnen auch nach Fertigstellung nur mit einer Verkehrsentlastung von 30 Prozent für den Erlenbruch. Zusätzlich wird auch der Autobahnverkehr nach Austritt aus dem Tunnel für Lärm- und Schadstoffbelastungen sorgen, besonders in den Hauptverkehrszeiten, wo auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von 30 km/h prognostiziert wird. Dies bedeutet am Autobahnkreuz Erlenbruch Stop-and-go-Verkehr und hohe Belastungen. Eine Messstation muss genau dort installiert werden, wo nachweislich der meiste Dreck entsteht, und das ist am Erlenbruch. Nur mit validen Zahlen lassen sich Maßnahmen begründen und planen, sind negative oder auch positive Effekte messbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 72 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 07.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.11.2018, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 324 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 324 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3405, 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 29.11.2018 Aktenzeichen: 79 3
Geschwindigkeitskontrollen in Bornheim und im Ostend
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3634 entstanden aus Vorlage: OF 259/4 vom 23.07.2018 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Bornheim und im Ostend Vorgang: OM 663/16 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vermehrte Geschwindigkeitskontrollen in den Tempo-30-Zonen in Bornheim und im Ostend, hier vor allem in Alt-Bornheim, der Bornheimer Landwehr, der Ringelstraße, der Rendeler Straße und der Rhönstraße, durchgeführt werden können. Begründung: Bereits mit der Vorlage OM 663 wurde auf das Raserproblem auf der Hanauer Landstraße und dem Frankfurter Alleenring hingewiesen. Maßgeblich wären daher nicht nur regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen auf der Hanauer Landstraße als wichtigste östliche Ausfallstraße und dem Frankfurter Alleenring, sondern außerdem wiederholt Kontrollen in den Tempo-30-Zonen vor Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern und Spielplätzen/Parkanlagen. Geschwindigkeitskontrollen sind hier ein adäquates Mittel für Verkehrssicherheit und dienen somit dem Schutz aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 663 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2307
Mehr Grün am Osthafenplatz
Antrag vom 27.08.2018, OF 276/4 Betreff: Mehr Grün am Osthafenplatz Der Magistrat wird gebeten, am Osthafenplatz anstelle von Parkbuchten entlang des Mittelstreifens Grünflächen und Bepflanzungen zu erstellen. Begründung: Am 23. August 2018 wurde die Vorlage M 123 beschlossen, die eine Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung des Osthafenplatzes vorsieht. Entlang des breiten Mittelstreifens sind zurzeit ein Hochbeet, ein Brunnen und sechs einzelne Fahrradbügel geplant. Zwei Bäume sollen erhalten werden, drei neue kommen hinzu. Außerdem sind 36 Parkbuchten vorgesehen. Statt diesem Vorrang für die Automobilinfrastruktur, die nur wenigen Autofahrenden nutzt, wird die wichtige Wegeverbindung zwischen Hanauer Landstraße und Main begrünt. So trägt sie zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Gerade an dieser Stelle im Ostend ist eine verstärkte Begrünung wünschenswert, da die nahe gelegene vierspurige Hanauer Landstraße eine starke Belastung des Mikroklimas darstellt. In nahe gelegenen vorherigen Baumaßnahmen, wie beispielsweise der Neupflasterung des Südausgangs des Ostbahnhofes, der Neugestaltung der Ecke Hanauer Landstraße/Grusonstraße und der Errichtung der Louis-Appia-Passage überwiegen die gepflasterten Abschnitte deutlich gegenüber den begrünten. Dies macht sich in einer extremen Windentwicklung bemerkbar und verringert die Aufenthaltsqualität. Auch die bisherigen Pläne der angrenzenden Fläche "Honselldreieck" lassen nicht auf eine ausgiebige Begrünung schließen. Das soll bei der Neugestaltung des Osthafenplatzes vermieden werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 276/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße
Anregung vom 13.08.2018, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 388/11 vom 16.07.2018 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: V 291/16 OBR 11; ST 601/17 Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher Straße im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde sowie im Bereich des Fußgängerüberwegs Höhe Hausnummer 69 installieren zu lassen. 3. die für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei aufzufordern, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 601, ausgeführt). Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens 12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die verbotswidrig durch Seckbach fahrenden Lastkraftwagen in der engen Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen ein Problem. Eine konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2016, V 291 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601 Antrag vom 13.11.2018, OF 453/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Anregung vom 07.02.2022, OA 140 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3111, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018 § 3720, 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019 Aktenzeichen: 32 1
Für ein sauberes Gelände „Uhlandschule/AHRS/KiZ“
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3425 entstanden aus Vorlage: OF 253/4 vom 24.07.2018 Betreff: Für ein sauberes Gelände "Uhlandschule/AHRS/KiZ" Der Ortsbeirat 4 unterstützt den runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ" und bittet den Magistrat, die nötigen Rahmenbedingungen für ein im Sinne der betroffenen Kinder ordentliches, sauberes und sicheres Gelände zu schaffen. Unter anderem sind folgende Maßnahmen zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Verlegen der Schuleingänge Ostendstraße und Hanauer Landstraße auf einen bereits angelegten Durchgang (aktuell Tartanbahn) hinter der Abendhaupt-/ und Abendrealschule (AHRS) und der Turnhalle der Uhlandschule und Schließen der bisherigen Zugänge zum Pausenhof; 2. Öffnen des bereits angelegten Durchgangs hinter der AHRS und der Turnhalle der Uhlandschule und Bestehenbleiben der bisherigen Zugänge. Elternlotsen sind bereit, für einen gewissen Zeitraum an den Zugängen zur Uhlandschule zu stehen und die Passantinnen und Passanten auf den neuen Durchgang hinzuweisen ; 3. Schaffen einer Raucherzone für die Raucherinnen und Raucher der AHRS, z. B. mit einem Unterstand und einem Aschenbecher auf der von der Uhlandschule wegweisenden Seite; 4. Verlegen des Haupteingangs der AHRS auf die gegenüberliegende Seite (Haupt- und Noteingang würden auf diese Weise vertauscht); 5. Trennen der Schulzugänge von Uhlandschule und AHRS. Die bisherigen Zugänge würden nur für die Uhlandschule gelten. Der Haupteingang der AHRS müsste verlegt und der bereits angelegte Durchgang hinter der AHRS und der Turnhalle der Uhlandschule geöffnet werden. Begründung: Aktuell wird das Gelände unerlaubt als Durchgang für Passantinnen und Passanten genutzt sowie bspw. mit Kippen und von abendlichen bzw. nächtlichen Besucherinnen und Besuchern hinterlassenem Müll wie Pizzaverpackungen und Flaschen verunreinigt. Der Elternbeirat der Uhlandschule hat daher gemeinsam mit dem Kinderbüro einen runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ" initiiert. Im Sinne des Kindesschutzes müssen die Grundlagen für ein sauberes und sicheres Gelände geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2057 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 846
Bäume vor die VHS
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3424 entstanden aus Vorlage: OF 252/4 vom 24.07.2018 Betreff: Bäume vor die VHS Der Magistrat wird gebeten, die Lücke der Baumreihe auf der nördlichen Seite der Sonnemannstraße zwischen Rückertstraße und Uhlandstraße zu schließen, sodass auch der VHS Schatten gespendet wird. Begründung: Zwar gibt es im genannten Abschnitt eine Reihe von nicht weiter wachsenden Bäumchen auf dem Mittelstreifen der Sonnemannstraße, eine schattenspendende Wirkung haben sie für den Bürgersteig und das Gebäude der VHS aber leider nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2138 Antrag vom 25.07.2019, OF 362/4 Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4878 Antrag vom 31.08.2021, OF 54/4 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 765
Erneut: Schutzstreifen für das Radfahren auf der Obermainanlage
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 entstanden aus Vorlage: OF 251/4 vom 24.07.2018 Betreff: Erneut: Schutzstreifen für das Radfahren auf der Obermainanlage Vorgang: OM 1130/17 OBR 1; ST 702/17; OM 2028/17 OBR 1; ST 1954/17; OM 2311/17 OBR 3; OM 2466/17 OBR 4; ST 1032/18 Der Magistrat wird erneut gebeten, auf der Obermainanlage zwischen Flößerbrücke und Sandweg einen Schutzstreifen für Radfahrende einzurichten. Begründung: Am 17.01.2017 hat der Ortsbeirat 1 mit seiner Anregung OM 1130 den Magistrat gebeten, auf der Obermainanlage Schutzstreifen für Radfahrende anzulegen, weil das Fahren von Pendlern in der Anlage selbst gefährlich sei und zu Konflikten mit dem Fußgängerverkehr führe. Am 10.04.2017 erklärte der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 702, dass er zu dieser Anregung wegen fehlender "Ämterabstimmung" keine Stellungnahme abgeben könne. Am 22.08.2017 forderte der Ortsbeirat 1 mit seiner Anregung OM 2028 den Magistrat auf, nach sieben Monaten Stellung zu nehmen. Am 22.09.2017 hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1954 dann geantwortet, es müsse zunächst eine "Verkehrsuntersuchung" erstellt werden, bevor ein Schutzstreifen eingerichtet werden kann. Am 28.11.2017 hat der Ortsbeirat 4 den Magistrat mit seiner Anregung OM 2466 gebeten, eine entsprechende Verkehrsuntersuchung vorzunehmen. Am 08.06.2018 war in der Stellungnahme des Magistrats ST 1032 keine Rede mehr von einer Verkehrsuntersuchung, stattdessen wurde lapidar auf "unterschiedliche Straßenquerschnitte" verwiesen, die eine Realisierung "nicht ohne Weiteres" möglich machen. Der Magistrat verwies so nach bald acht Monaten Überlegens auf eine Tatsache, die seit Jahrzehnten unverändert besteht und keiner Verkehrsuntersuchung bedarf. Angesichts der wechselnden Begründungen auf die Anregungen der Ortsbeiräte 1 und 4 erscheinen diese Stellungnahmen in ihrer Gesamtheit wie Ausflüchte. Die Notwendigkeit von Schutz- und Radstreifen auf dem Anlagenring wird hierdurch allerdings nicht geringer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 702 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2359 Antrag vom 29.01.2019, OF 308/4 Anregung an den Magistrat vom 12.02.2019, OM 4213
Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3422 entstanden aus Vorlage: OF 250/4 vom 24.07.2018 Betreff: Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 Vorgang: B 95/18 Der Magistrat wird gebeten, die Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 im Hinblick auf den Wechsel der Streckenführung im Dezember 2018 zu prüfen. Hierfür bietet es sich an, die Zahlen von Oktober/November 2018 mit denen von März/April 2019 zu vergleichen. Der Fokus sollte dabei auf der Entwicklung der Nutzung der Direktverbindung ab Ernst-May-Platz bis Allerheiligentor liegen. Begründung: Laut der Vorlage vom 16.03.2018, B 95, soll die Straßenbahnlinie 14 ab dem Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres eine neue Streckenführung erhalten. Anstelle der jetzigen Strecke von Bornheim nach Sachsenhausen soll die Straßenbahn wie folgt verkehren: Bornheim Ernst-May-Platz - Zoo - Ostendstraße - Börneplatz - Willy-Brandt-Platz - Hauptbahnhof - Galluswarte - Galluspark - Ordnungsamt - Rebstöcker Straße - Schwalbacher Straße - Galluswarte und wieder zurück nach Bornheim. Der Ortsbeirat stimmte der Vorlage B 95 mehrheitlich zu. Die Mitglieder des Ortsbeirats erreichten jedoch derweil viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, welche die aktuelle Streckenführung der Straßenbahnlinie sehr wertschätzen. Allerdings wird es sicherlich auch andere Bürgerinnen und Bürger geben, die sich über die neue Strecke freuen werden, die sie auf dem direkten Weg zum Theater und zum Hauptbahnhof bringen wird. Vor diesem Hintergrund sollte die Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 95 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1978
Zukunft des Gebäudes „Hotel Luxor“, Allerheiligentor 2-4
Antrag vom 29.07.2018, OF 684/1 Betreff: Zukunft des Gebäudes "Hotel Luxor", Allerheiligentor 2-4 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Was soll mit dem Gebäude (ehem. Hotel Luxor) geschehen? Welche künftige Nutzung ist vorgesehen? 2. Finden dort zur Zeit Bauarbeiten statt? 3. Wenn nein, wann werden diese fortgeführt? 4. Wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen? Begründung: Lt. Bauschild sind (mit Verweis auf eine Baugenehmigung vom 17.10.2017) eine Umnutzung in eine Schankwirtschaft und eine Fassadensanierung vorgesehen. Tatsächlich sieht es aber so aus, dass im gesamten Gebäude gebaut wurde und die Bautätigkeit nun ruht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 47 Beschluss: Auskunftsersuchen V 966 2018 Die Vorlage OF 684/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hinweisschild auf einen Radweg nach Bischofsheim
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3318 entstanden aus Vorlage: OF 375/11 vom 27.05.2018 Betreff: Hinweisschild auf einen Radweg nach Bischofsheim Der Magistrat wird aufgefordert, an der Zufahrt der Kilianstädter Straße 1 ein Hinweisschild für Fußgänger und Radfahrer aufzustellen, auf welchem über die alternative Route durch den Fechenheimer Wald nach Bischofsheim informiert wird. Begründung: An der Kilianstädter Straße ist in linksseitiger Fahrtrichtung Bischofsheim ein gemeinsamer Geh- und Radweg (Verkehrszeichen 240) eingerichtet. Dieser führt Fußgänger und Radfahrer über die Omegabrücke auf die Hanauer Landstraße in Richtung Maintal-Bischofsheim. Dieser offiziell eingerichtete gemeinsame Geh- und Radweg soll nicht geschmälert werden, da er über eine der meistbefahrensten Hauptstraßen mit ständigem Staupotenzial führt, doch würde es der Ortsbeirat begrüßen, auf die alternative grüne Route durch den Fechenheimer Wald mindestens einmal hinzuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1968 Aktenzeichen: 66 7
Sparkassenfiliale Frankfurt-Riederwald - Schließung verhindern
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3156 entstanden aus Vorlage: OF 352/11 vom 14.04.2018 Betreff: Sparkassenfiliale Frankfurt-Riederwald - Schließung verhindern Vorgang: OM 2487/17 OBR 12; ST 572/18 Der Magistrat wird aufgefordert, sich für den Erhalt der Sparkassenfiliale im Riederwald einzusetzen, die im Juli/August 2018 geschlossen werden soll. Der Magistrat wird gebeten, die Frankfurter Sparkasse daran zu erinnern, dass sie als Anstalt des öffentlichen Rechts den damit verbundenen Gemeinnützigkeitsauftrag, im Rahmen der Daseinsvorsorge, zu erfüllen hat. Die Sparkasse, Tochter der Landesbank Hessen-Thüringen, wirbt auf ihrer Homepage damit, dass ihre Stärke in der persönlichen Beratung liegt und sie hierfür über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern verfügt. Der Magistrat wird gebeten, darauf zu drängen, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Begründung: Dem Ortsbeirat liegt eine Unterschriftenliste mit 619 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern vor, welche die Erhaltung der Filiale fordern. Auszug aus dem Unternehmensporträts der Frankfurter Sparkasse unter www.frankfurter-sparkasse.de : "Die Frankfurter Sparkasse wurde im Jahr 1822 gegründet und ist heute Marktführerin im Privatkundengeschäft im Rhein-Main-Gebiet. Die Frankfurter Sparkasse bietet als Teil des Konzerns der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen und mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe sämtliche Finanzdienstleistungen für Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden. Die persönliche Beratung ist der wichtigste Grund für 40 Prozent aller Frankfurter, ihre Bankgeschäfte mit der Frankfurter Sparkasse zu tätigen. Hierfür verfügt sie in der gesamten Region über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern. Online-Banking und Online-Beratung ergänzen das Serviceangebot im Internet. Darüber hinaus übernimmt die Frankfurter Sparkasse seit jeher gesellschaftliche Verantwortung. Gemeinsam mit der Stiftung der Frankfurter Sparkasse fördert und gestaltet sie das Leben der Bürger und die Zukunft der Region." Die Filiale ist, nachdem die Filiale in der Wächtersbacher Straße geschlossen wurde, nicht nur für Riederwälder Kunden, sondern auch für Fechenheim-Nord Anlaufstelle. Es gibt dort nicht einmal mehr einen Geldautomaten. Lediglich im Supermarkt Kaufland gibt es einen Automaten der ING-DiBa Bank, was bedeutet, dass die Abhebung mit Fremdnutzungsgebühren verbunden ist. Die Schließung bedeutet also nicht nur einen herben Verlust für den Stadtteil Riederwald. Die lokale Versorgung mit einem dichten Filialnetz ist für die Bürgerinnen und Bürger von elementarer Bedeutung, insbesondere für Seniorinnen und Senioren. So ist oftmals zu beobachten, dass diese aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr in der Lage sind, den Geldautomaten zu benutzen. Auch bei sonstigen Bankgeschäften wird die Hilfe der bemühten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt. Für diesen Personenkreis ist es entscheidend, dass sich in den Stadtteilen selbst Filialen befinden. Eine lange Anfahrt in andere Stadtteile ist oftmals (insbesondere unter Beachtung der körperlichen Konstitution) nicht möglich. Ähnliches trifft auf die Mitbürgerinnen und Mitbürger zu, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Auch für diese Personen ist der persönliche Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Grundvoraussetzung für die Abwicklung ihrer Bankgeschäfte. Die Schließung von Filialen in den Stadtteilen führt dazu, dass dieser Personenkreis von der alltäglichen Erledigung seiner Bankgeschäfte ausgeschlossen wird. Ein SB-Automat hilft in diesen Fällen nicht. Die Frankfurter Sparkasse nimmt als Anstalt des öffentlichen Rechts wichtige Gemeinnützigkeitsaufgaben wahr. Nach § 2 VI 2 Hessisches Sparkassengesetz ist die Erzielung von Gewinnen nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebs der hessischen Sparkassen. Insofern soll sich die Frankfurter Sparkasse auf ihren Auftrag zurückbesinnen. Zwar ist es verständlich, dass gerade in den sozial schwächeren Stadtteilen ein gewinnorientiertes Betreiben von Filialen mangels investitionskräftigem Kundenstamm schwierig ist. Dies ist allerdings durch gewinnbringende Filialen im Sinne der Daseinsvorsorge auszugleichen. Eine Schließung von Filialen in den sozial schwächeren Stadtteilen trifft gerade diejenigen, die für die aktuelle betriebswirtschaftliche Lage der Sparkasse am wenigsten die Verantwortung zu tragen haben. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 572, hat der Magistrat eine Stellungnahme der Sparkasse bezüglich der erfolgten Schließung in Kalbach veröffentlicht. Vorsorglich möchte der Ortsbeirat der dortigen Argumentation entgegentreten, falls dies auch für den Riederwald angeführt wird. Die Sparkasse verweist dort darauf, dass die Filiale nicht den heutigen Diskretionsanforderungen entsprechen würde und daher eine unrentable Sanierung notwendig sei. Die Bürgerinnen und Bürger werden liebend gerne auf eine Sanierung verzichten, wenn dafür die Filiale im Stadtteil erhalten bleibt. Kunden der Sparkasse Riederwald wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Filiale in Alt-Fechenheim als Ersatz angeboten. Diese Filiale ist vom Riederwald aus extrem schlecht zu erreichen. Eine direkte ÖPNV-Verbindung besteht nicht. Gerade Seniorinnen und Senioren ist es nicht zuzumuten, dass sie weite Gehstrecken über die Lahmeyerbrücke auf die Hanauer Landstraße bis zur Straßenbahnlinie 11 bewältigen oder bis zur Lahmeyerstraße gehen, um mit der Buslinie 44 nach Fechenheim zu fahren. Daher ist die Filiale in Fechenheim kein Ersatz. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Riederwälder Filiale wurde als Schließungsgrund auch die "häufigen Überfälle der letzten Jahre" genannt. Der Ortsbeirat weist diesen Schließungsgrund ausdrücklich zurück. Das Überfallrisiko und der im letzten Jahr erfolgte Überfall rechtfertigt keine Filialschließung. Wäre dies ein tragfähiger Grund, so müssten nach dieser Argumentation alle Filialen schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2487 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1914 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 31
Weg zwischen RiederwaldRiederbruch und Orber Straße entlang der Bahnlinie kurzfristig durch eine neue Fahrbahndecke als sichere Fahrradstrecke von und nach Frankfurt etablieren
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3163 entstanden aus Vorlage: OF 366/11 vom 17.04.2018 Betreff: Weg zwischen Riederwald-Riederbruch und Orber Straße entlang der Bahnlinie kurzfristig durch eine neue Fahrbahndecke als sichere Fahrradstrecke von und nach Frankfurt etablieren Vorgang: OM 1806/17 OBR 11; ST 1866/17 Der Magistrat wird aufgefordert, den bestehenden Weg zwischen südlichem Ende des Riederbruchs und der Orber Straße, der Gegenstand der Stellungnahme ST 1866 vom 18.09.2017 ist, durch eine neue Asphaltdecke kurzfristig zu ertüchtigen als alternative Radstrecke aus dem Osten Frankfurts und des Umlands in die Frankfurter Innenstadt zu etablieren. In der Fortsetzung nach Osten ist die Einrichtung von Fahrradstreifen in der Orber Straße zeitnah zu realisieren. Begründung: Nach wie vor stellt die Hanauer Landstraße zwischen östlicher Frankfurter Stadtgrenze und Riederhöfe/Ostpark die einzige ernst zu nehmende Radverbindung zwischen dem Frankfurter Osten/östlichen Frankfurter Umland und der Frankfurter Innenstadt dar. Der bestehende Radweg entlang der Hanauer Landstraße ist aufgrund der Bedeutung der Hanauer Landstraße für den motorisierten Verkehr für Radfahrerinnen und Radfahrer aus lufthygienischer und sicherheitstechnischer Sicht ein nur schwer zumutbarer Weg. Auch die Strecke entlang der Wächtersbacher Straße und dem Erlenbruch ist auf Jahre hinaus aufgrund der Bausituation durch den Riederwaldtunnel keine wirkliche Alternative. So scheint es zwingend notwendig, will man mit einer Förderung des Radverkehrs ernst machen, andere Alternativen schnell einzurichten und anzubieten. Das bestehende tägliche Verkehrschaos im Frankfurter Osten und die lufthygienische Situation zwingen dazu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1806 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1738 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 5
Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern
Anregung vom 14.05.2018, OA 260 entstanden aus Vorlage: OF 355/11 vom 27.04.2018 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel zu machen (Neubau der Bundesautobahn 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee); 2. Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen zu fordern, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, damit die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können; 3. Fahrverbote für die Frankfurter Bürger durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese lagen im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zugrunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX-Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird, für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung", welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3, bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im Jahr 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11 Prozent überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald im Jahr 2030 von einer 50-prozentigen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl diese die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxide zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 Kilometer Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar noch mit allgemeinem Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen, aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen, ist davon auszugehen, das dieses Thema dem Ortsbeirat weiterhin noch lange beschäftigen wird, und es sei auf Folgendes hingewiesen: - Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. - Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen PM10 und PM2.5: Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zurzeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50 Prozent im Jahre 2030 sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen des Problems der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zulasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. Durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle Lkws und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1942 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2786, 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 07.06.2018 Aktenzeichen: 79 1
Erleichterung der Querung der Hanauer Landstraße - Kreuzung Grüne Straße/Uhlandstraße
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3147 entstanden aus Vorlage: OF 237/4 vom 24.04.2018 Betreff: Erleichterung der Querung der Hanauer Landstraße - Kreuzung Grüne Straße/Uhlandstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche Maßnahmen er nun nach dem Ortstermin am 4. Oktober 2017 umsetzen möchte, um die fußläufige Querung der Kreuzung zu erleichtern. Folgendes wurde besprochen: 1. Auf der Südseite die bereits ausreichende Breite des Überwegs dadurch nutzbar zu machen, dass Vorkehrungen getroffen werden (Sperrfläche, Poller), damit im Überwegbereich keine Autos mehr geparkt werden können. 2. Auf der Nordseite die Aufstelllinie für die Autos ebenfalls etwas in Richtung Osten zu verschieben. 3. Die Drängelgitter auf beiden Seiten des Übergangs etwas zurückzunehmen. Begründung: Die Begehung mit verschiedenen Ämtern am 4. Oktober 2017 letzten Jahres hatte ergeben, dass eine erleichterte Querung für den Fußgängerverkehr an dieser Kreuzung wünschenswert und umsetzungsfähig ist. Insbesondere Menschen mit Rollatoren, Zwillingskinderwagen oder auch eine größere Anzahl von Fußgängerinnen und Fußgängern haben erkennbar Schwierigkeiten, die Hanauer Landstraße mit ihren an dieser Stelle drei Fußgängerampeln bequem zu queren. In der Diskussion vor Ort kristallisierten sich die oben genannten Maßnahmen heraus, die umsetzbar und geeignet sind, um eine breitere Furt für den fußläufigen Verkehr zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1865 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 639 Antrag vom 08.10.2019, OF 382/4 Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5266 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 11.09.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radweg Allerheiligenstraße
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3132 entstanden aus Vorlage: OF 604/1 vom 22.04.2018 Betreff: Radweg Allerheiligenstraße Vorgang: OM 633/16 OBR 1; ST 1759/16 Mit Stellungnahme vom 09.12.2016, ST 1759, teilt der Magistrat dem Ortsbeirat mit, er werde eine Planung für die Neuaufteilung des Straßenquerschnittes der Allerheiligenstraße zwischen Allerheiligentor und Stoltzestraße erstellen und dem Ortsbeirat "bei nächster Gelegenheit" vorstellen. Für eine erforderliche Neuordnung des Knotenpunktes Breite Gasse/Allerheiligenstraße/Stolt zestraße würden mehrere Varianten vorgestellt, darunter auch "der vorgeschlagene Kreisplatz". Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass der Ortsbeirat keinen Kreisplatz vorgeschlagen hat, sondern einen echten Kreisverkehr. Dies hat zum Ziel, die Geschwindigkeit in der Stoltze-straße deutlich zu senken. Nachdem nun mehr als ein Jahr verstrichen ist, wird der Magistrat aufgefordert, dem Ortsbeirat die angekündigte Planung vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 633 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1759 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1963 Antrag vom 23.08.2020, OF 1388/1 Auskunftsersuchen vom 15.09.2020, V 1753 Aktenzeichen: 32 1
Radverkehr zügiger und sicherer machen - Beschilderung im Labyrinth des Ratswegkreisels
Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2973 entstanden aus Vorlage: OF 221/4 vom 23.03.2018 Betreff: Radverkehr zügiger und sicherer machen - Beschilderung im Labyrinth des Ratswegkreisels Vorgang: OM 2863/09 OBR 4; OM 2794/14 OBR 4 Der Magistrat wird aufgefordert, die Radwegverbindungen und Unterführungen im Ratswegkreisel (Kreuzungsbereich Ratsweg/Hanauer Landstraße) für Fahrradfahrer und Fußgänger vollständig mit Hinweisschildern zur Orientierung zu versehen. Zusätzlich sollen an allen 90-Grad-Abbiegungen Spiegel angebracht werden, damit der Bereich eingesehen werden kann. Begründung: Der Bereich wird von vielen Radfahrern genutzt. Problematisch ist, dass die Wegeführung nicht erkennbar ist und dass die Wegeführungen in den verschiedenen Richtungen nicht parallel zur Straßenrichtung verlaufen. Zudem stellen die nicht einsehbaren 90-Grad-Abbiegungen ein Sicherheitsrisiko dar. Sinnvoll sind stadtteilbezogene Richtungsanzeiger, die eine Orientierung innerhalb des Labyrinths ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2009, OM 2863 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2794 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1308 Beratung im Ortsbeirat: 4
Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77
Anregung vom 09.04.2018, OA 240 entstanden aus Vorlage: OF 351/11 vom 08.04.2018 Betreff: Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge bei der Prüfung der Park-and-ride-Flächen für Fechenheim, außer der Nordmainischen S-Bahn, ebenfalls die Auswirkungen durch den Bau der Autobahn durch den Frankfurter Osten (Riederwaldtunnel) in die Betrachtungen mit einbeziehen Begründung: Nach den jetzigen Planungen sollen die Nordmainische S-Bahn und der Riederwaldtunnel mit der Autobahn durch den Frankfurter Osten zeitgleich fertiggestellt werden. Dadurch ergeben sich erhebliche Entlastungen für die Hanauer Landstraße und freier Verkehr in die Innenstadt. Der Fahrzeugverkehr auf der Hanauer Landstraße soll sich nach den Verkehrsuntersuchungen von Hessen Mobil durch den Autobahnbau dort halbieren (-20.000 Kfz). Der nach der Fertigstellung der Anbindung der Autobahn A 66 massiv zunehmende Stau morgens und abends auf der A 661, wird im Jahr 2030 grundsätzlich ein Park-and-ride-Angebot weiterhin attraktiv erscheinen lassen. Bei Fertigstellung der Autoanbindung A 66 an die A 661 werden die Fahrzeuge Park-and-ride-Angebote an den Autobahnabfahrten bevorzugen, da für die Angebote auf der Hanauer Landstraße die Autobahn bereits in Maintal mit einem Umweg verlassen werden muss. Einige Menschen werden durch die bessere Anbindung allerdings die Park-and-ride-Angebote Borsigallee nicht mehr in Anspruch nehmen und lieber die Autobahnabfahrten von der A 661 nutzen. Bei entsprechenden Flächen dort sollten hier ebenfalls Lösungen gesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1408 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 77 = Kenntnis, OA 240 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 77 = Zurückweisung, OA 240 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2747, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 3
Absolutes Halteverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße.
Anregung an den Magistrat vom 09.04.2018, OM 2947 entstanden aus Vorlage: OF 349/11 vom 23.03.2018 Betreff: Absolutes Halteverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße. Der Magistrat wird aufgefordert, die zweite Fahrspur der Carl-Benz-Straße, in Höhe der Hausnummern 13 bis 5 (Richtung Dieselstraße), durch eindeutige Anbringung des Verkehrszeichen StVO 283 dauerhaft von parkenden Kraftfahrzeugen frei zuhalten. Begründung: Insbesondere im Berufsverkehr kommt es an der o.g. Stelle zu einer starken Staubildung. Einbiegende Fahrzeuge, aus der Adam-Opel-Straße kommend, sowie der Verkehrsstrom aus Offenbach treffen in der Carl-Benz-Straße, ab Höhe Hausnummer 13 auf ein "Nadelöhr". Parkende Fahrzeuge blockieren dauerhaft die zweite Fahrspur, die für einen reibungslosen Verkehrsfluss Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße jedoch unerlässlich ist. Die dort ansässigen Firmen verfügen über ausreichende Parkmöglichkeiten im Hof. Die Einhaltung des absoluten Parkverbotes ist durch das Ordnungsamt dauerhaft sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1371 Beratung im Ortsbeirat: 11
Stärkerer Ausbau von Tempo-30 Zonen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Lärm und Abgasen durch Fördermittel des Landes
Antrag vom 23.03.2018, OF 340/11 Betreff: Stärkerer Ausbau von Tempo-30 Zonen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Lärm und Abgasen durch Fördermittel des Landes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Seit 2016 hat das Land Hessen ein Förderprogramm aufgelegt, um Tempo-30 Zonen stärker auszubauen. Tempo-30-Zonen verminderten Lärm und Abgase, während sie die Sicherheit erhöhen. Das alleinige Aufstellen von Tempo-30-Schildern reicht oft nicht aus, um die Geschwindigkeit innerhalb der Zonen tatsächlich zu senken. Das Programm sieht daher unter anderem Maßnahmen, wie eine Verengung der Fahrbahn, Verbreiterung der Gehwege oder den Bau von Verkehrsinseln vor. Die Investitionen werden vom Land mit bis zu 85 Prozent der Kosten bezuschusst. Wie aus der Presse Ende letzten Jahres jedoch zu entnehmen war, hat die Stadt Frankfurt bisher keine Fördermittel beantragt. 1. Ist dem Frankfurter Magistrat das Förderprogramm bekannt? 2. Wenn ja, wieso wurden in 2016 und 2017 keine Fördergelder beantragt? 3. Ist der Magistrat in 2018 bestrebt, Fördergelder zu beantragen, um die Verkehrssicherheit insbesondere in den von Verkehr stark belasteten Einfallsgebieten des Pendlerstroms zu erhöhen? 4. Wie ist der aktuelle Sachstand diesbezüglich für den Ortsbezirk11? Begründung: Der Frankfurter Osten ist eine der Hauptverkehrsadern der täglichen Pendlerströme. Regelmäßig kommt es bei Staubildungen wie bspw. auf der Hanauer Landstraße, Borsigallee oder der Wächtersbacherstraße zu Ausweichrouten der Pendler über Wohngebiete. Ungeachtet der dort eingerichteten Tempo-30 Zonen kommt es regelmäßig zu Geschwindigkeitsverstößen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 799 2018 Die Vorlage OF 340/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Reine Autoparkplätze ausweisen
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2910 entstanden aus Vorlage: OF 434/3 vom 26.02.2018 Betreff: Reine Autoparkplätze ausweisen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Sandweg 1. im Einmündungsbereich Baumweg auf der westlichen Seite die ersten beiden Parkplätze (vor der Garageneinfahrt) als reine Pkw-Parkplätze ausgeschildert werden können; 2. im Einmündungsbereich der Hegelstraße auf der westlichen Seite ebenfalls die ersten Parkplätze als reine Pkw-Parkplätze ausgeschildert werden können und 3. die für das Franziskushaus reservierten Parkplätze auf die südliche Seite der Einfahrt verlegt werden können. Begründung: Wenn Transporter und Kleinlaster an diesen Ecken parken, ist die sowieso schon sehr schlechte Einsehbarkeit des Kreuzungsbereiches noch weiter eingeschränkt. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen insbesondere mit Radfahrern, die den Sandweg in nordsüdliche Richtung befahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1125 Aktenzeichen: 32 1
Parken Grünbereich Friedberger Anlage
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2890 entstanden aus Vorlage: OF 539/1 vom 24.02.2018 Betreff: Parken Grünbereich Friedberger Anlage Der Magistrat wird aufgefordert, das Parken im Bereich der Friedberger Anlage, rund um das Odeon, wirkungsvoll unterbinden zu lassen. An den bestehenden Wegen sollen Findlinge aufgestellt werden, die das Befahren mit Pkws dauerhaft unterbinden. Begründung: Das Parken oder Fahren mit Fahrzeugen in Grünbereichen ist laut Satzung untersagt. Trotzdem wird rund um das Odeon in der Friedberger Anlage seit Jahren auf Wegen und den bepflanzten Bereichen täglich illegal geparkt. Dadurch werden nicht nur die Parkanlagen beschädigt, sondern es wird auch der starke Fuß- und Radverkehr massiv beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1084
Verkehrssituation in der Ferdinand-Happ-Straße
Anregung an den Magistrat vom 06.03.2018, OM 2820 entstanden aus Vorlage: OF 208/4 vom 16.02.2018 Betreff: Verkehrssituation in der Ferdinand-Happ-Straße Vorgang: OM 3054/09 OBR 4; ST 1575/09 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob angesichts der jüngsten Wohnungsbauentwicklung 1. im Einmündungsbereich der Launhardtstraße ein zusätzlicher, markierter Fußgängerüberweg über die Ferdinand-Happ-Straße eingerichtet werden kann; 2. entgegen der Einschätzung in der Stellungnahme vom 09.11.2009, ST 1575, in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen 5. Polizeirevier und Einmündung in die Hanauer Landstraße Tempo 30 angeordnet werden kann; 3. der E inmündungsbereich der Launhardtstraße in die Ferdinand-Happ-Straße mittelfristig eine Planung zur Neugestaltung erhalten kann. Begründung: Die zahlreichen neuen Wohnungen in der Ferdinand-Happ-Straße (insbesondere mit der aktuellen Fertigstellung des Projekts Schwedler Gärten) sorgen für zusätzlichen Fußgängerverkehr, der in der Verkehrsführung berücksichtigt werden sollte. Der Einmündungsbereich der Launhardtstraße in die Ferdinand-Happ-Straße weist mit den bislang großräumig abgepollerten Asphaltflächen nur eine notdürftige Struktur auf. Hier sollte daher eine Planung für eine dauerhafte Lösung angegangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3054 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2009, ST 1575 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1096
Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern
Antrag vom 04.03.2018, OF 345/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) Einwendungsfrist: 20.März 2018 - Fordert Nachbesserungen Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können und nicht wie geplant weiter ansteigen. - Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung am Erlenbruch sollen ab 2030 zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren so dass die Schadstoffe in diesem Bereich weiter ansteigen werden, so Hessen Mobil im Planfeststellungsbeschluss. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee; Planänderung Tunnel einschließlich AD Erlenbruch, Obere Ebene und Lärmschutz Unterlage 15.4.2a Lufthygienische Untersuchung - Erläuterungsbericht - ) Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen und immer wieder erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser Grenzwerte. Die generelle Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) durchgeführt. Unter anderem wurde für das Gutachten zum Riederwaldtunnel diese eine bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße ist durch eine vor langen Jahren geschickt gewählten Position daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern wären. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin grundsätzlich lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. Aber, es ist davon auszugehen, dass es ein Fahrverbot für die Bürger der Stadt Frankfurt (auch Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Bergen-Enkheim, Seckbach ua.)und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Es ist davon auszugehen, dass es keine andere Möglichkeit geben wird, die Abgaswerte in den Griff zu bekommen. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, die bereits jetzt starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung mehr nach Fertigstellung der Autobahn durch den Riederwald. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch werden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und keine Umweltzone gelten. Alle Nichtbürger der Stadt Frankfurt und dem Umland, so auch alle LKW's, Dieselfahrzeuge aller Klassen, können die Autobahn nutzen und die Luft verpesten. Die Bürger der Stadt Frankfurt und dem nahen Umland dürfen nicht fahren, weil die Fahrt außerhalb der Autobahn beginnt, und außerhalb der Autobahn ein Fahrverbot gilt. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden, dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern ebenfalls für die Arbeiterstadtteile Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Riederwald sowie Seckbach und Bergen-Enkheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 345/11 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Zusätzliche Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
Antrag vom 01.01.2018, OF 276/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Zusätzliche Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für zusätzliche Mitarbeiter*innen und notwendiges Gerät für die verstärkte Kontrolle des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 die notwendigen Mittel eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen, ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist offensichtlich personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 46 2018 Die Vorlage OF 276/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim
Antrag vom 01.01.2018, OF 277/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen um auf der Hanauer Landstraße im Bereich der Omega-Brücke und der westlichen Mainkur Rundum-Blitzanlagen in der Funktions-Art der Blitzanlage Polyscan speed zur Erhöhung der Sicherheit in diesem Bereich zu installieren. Mit diesen Anlagen ist der nach Frankfurt einfahrende wie der ausfahrende Verkehr geschwindigkeitstechnisch zu überwachen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fussgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln an der Kreuzung Mainkur dar. Nur die kontinuierliche Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Bereich kann hier zu einer Verbesserung der Situation führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 47 2018 Die Vorlage OF 277/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme gegen CDU (= Ablehnung)
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße
Antrag vom 01.01.2018, OF 286/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um den Radweg entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und Ratswegkreisel auf beiden Seiten zu erneuern und derart in seiner Gestaltung anzupassen, dass ein sicheres Befahren dieses Weges unter besonderer Berücksichtigung der Firmeneinfahrten möglich wird. Begründung: Der Radweg entlang der Hanauer Landstraße wird von vielen Menschen als Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf etc. genutzt. Der Weg ist in einem schlechten - immer wieder ausgebesserten - Zustand. Der Missbrauch des Fahrradwegs als Parkstreifen zum Be- und Entladen diverser Firmen, bildet eine weitere Gefahr für die Nutzer des Fahrradwegs. Oft sind die Radler*innen gezwungen auf die Straße auszuweichen - nicht immer ganz einfach zwischen den LKWs. Dieser Zustand muss möglichst schnell abgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 55 2018 Die Vorlage OF 286/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Standort für einen Bäckerwagen in der Rohrbachstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2017, OM 2558 entstanden aus Vorlage: OF 345/3 vom 16.10.2017 Betreff: Standort für einen Bäckerwagen in der Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sonntags für drei Stunden am Vormittag im Bereich Rohrbachstraße/Hans-Böckler-Schule im öffentlichen Straßenraum ein Verkaufswagen für eine Bäckerei genehmigt werden kann. Begründung: In diesem Gebiet fehlt eine Sonntagsversorgung mit frischen Brötchen, nachdem eine Bäckerei in der Rohrbachstraße ihre sonntäglichen Öffnungszeiten im Jahr 2015 gestrichen hat. Es gibt eine Frankfurter Bäckerei in der Friedberger Anlage, die nach traditioneller Rezeptur backt und einen solchen Verkaufswagen anbieten würde. Im Sinne der Förderung des Mittelstandes, speziell des schrumpfenden Bäckerhandwerkes, und der Nahversorgung sollte die Stadt positiv prüfen, für einen solchen mobilen Verkaufsstandort eine Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 443
Fahrradstreifen Obermainanlage
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 entstanden aus Vorlage: OF 182/4 vom 07.11.2017 Betreff: Fahrradstreifen Obermainanlage Vorgang: OM 1130/17 OBR 1; ST 1954/17; OM 2311/17 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, im Anschluss an die Vorlage ST 1954 eine Verkehrsuntersuchung oder Modellrechnung mit dem Ziel zu erstellen, dass Radstreifen und/oder Schutzstreifen auf der Obermainanlage angebracht werden können. Begründung: Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1954 richtig ausführt, ist die Obermainanlage selbst nicht geeignet, den radfahrenden Alltags- und Pendlerverkehr konfliktfrei aufzunehmen. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Begegnungen. Die Grünanlage ist vielleicht noch für den radelnden Freizeitverkehr, aber sicher nicht für zügiges Fahren geeignet. Aktuell gibt es den Beginn eines Radstreifens direkt am südlichen Beginn der Obermainanlage, der sich dann nach 50 Metern in einen schmalen Schutzstreifen verengt und dann nach weiteren 50 Metern einfach aufhört. Hier ist eine Fortsetzung sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1032 Antrag vom 24.07.2018, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4 am 10.04.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 4 am 05.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Wann kommt die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße?
Antrag vom 11.11.2017, OF 181/4 Betreff: Wann kommt die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie weit die Planung für die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße inzwischen vorangeschritten ist, und ob auf eine Realisierung in den nächsten Jahren begründete Hoffnung besteht. Begründung: Die Hanauer Landstraße und der Ratswegkreisel stellen schon seit längerer Zeit ein Nadelöhr für den Verkehrsfluss im Frankfurter Osten dar, weshalb nach dem Stadtverordnetenbeschluss vom Mai 2009 die Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße verlängert werden soll. Die letzte Information zu dem Vorhalben erhielt der Ortsbeirat vor rund zweieinhalb Jahren (ST 908 vom 19.06.2015), sodass die darin genannten offenen Punkte wie die Fragen zur Kreuzungslösung mit den Gleisanlagen der Hafenbetriebe sowie die Genehmigungsfähigkeit durch das Regierungspräsidium Darmstadt inzwischen geklärt sein könnten. Eine aktuelle Information scheint daher angebracht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 684 2017 Die Vorlage OF 181/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radspur/Schutzstreifen auf dem Anlagenring einrichten
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 entstanden aus Vorlage: OF 264/3 vom 05.06.2017 Betreff: Radspur/Schutzstreifen auf dem Anlagenring einrichten Vorgang: OM 1130/17 OBR 1; OM 1442/17 OBR 3; ST 1766/17; ST 1954/17 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Anlagenring zwischen Sandweg und Eschersheimer Landstraße die jeweiligen Fahrspuren so in ihrer Anzahl zu reduzieren bzw. in ihrer Breite z u verändern, dass eine Fahrradspur oder ein Fahrradschutzstreifen eingerichtet werden kann. Begründung: Die bestehenden Spuren auf dem Anlagenring werden in vielen Teilen nicht voll genutzt, da entweder das Verkehrsaufkommen nicht so hoch ist oder die Spuren so schmal sind, dass ohnehin nur zwei der drei Spuren genutzt werden. Ebenfalls besteht eine sehr starke Nutzung innerhalb des Anlagenrings durch Fuß- und Radverkehr, welche eine Entlastung zugunsten der Fußgänger und eine Beschleunigung der Radwegeverbindung sinnvoll macht. Es wird im Übrigen auf die Stellungnahmen des Magistrats, ST 1766 und ST 1954, verwiesen, die beide positive Hinweise auf eine Spurreduzierung bzw. das Radfahren auf dem Anlagenring beinhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1442 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1766 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 238 Antrag vom 24.07.2018, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 Aktenzeichen: 32 1
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