Sparkassenfiliale Frankfurt-Riederwald - Schließung verhindern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM
3156 entstanden aus
Vorlage: OF 352/11 vom
14.04.2018 Betreff: Sparkassenfiliale Frankfurt-Riederwald -
Schließung verhindern Vorgang: OM 2487/17 OBR 12; ST 572/18 Der Magistrat wird aufgefordert, sich für den Erhalt
der Sparkassenfiliale im Riederwald einzusetzen, die im Juli/August 2018
geschlossen werden soll. Der Magistrat wird gebeten, die Frankfurter Sparkasse
daran zu erinnern, dass sie als Anstalt des öffentlichen Rechts den damit
verbundenen Gemeinnützigkeitsauftrag, im Rahmen der Daseinsvorsorge, zu
erfüllen hat. Die Sparkasse, Tochter der Landesbank Hessen-Thüringen, wirbt auf
ihrer Homepage damit, dass ihre Stärke in der persönlichen Beratung liegt und
sie hierfür über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern verfügt.
Der Magistrat wird gebeten, darauf
zu drängen, dass dieses Versprechen eingehalten wird.
Begründung: Dem Ortsbeirat liegt eine Unterschriftenliste mit 619
Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern vor, welche die Erhaltung der
Filiale fordern.
Auszug aus dem
Unternehmensporträts der Frankfurter Sparkasse unter
www.frankfurter-sparkasse.de : "Die Frankfurter Sparkasse wurde im Jahr 1822
gegründet und ist heute Marktführerin im Privatkundengeschäft im
Rhein-Main-Gebiet. Die Frankfurter Sparkasse bietet als Teil des Konzerns der
Helaba Landesbank Hessen-Thüringen und mit ihren Partnern aus der
Sparkassen-Finanzgruppe sämtliche Finanzdienstleistungen für Privat-, Gewerbe-
und Firmenkunden. Die persönliche Beratung ist der wichtigste Grund für
40 Prozent aller Frankfurter, ihre Bankgeschäfte mit der Frankfurter
Sparkasse zu tätigen. Hierfür verfügt sie in der gesamten Region über das
dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern. Online-Banking und
Online-Beratung ergänzen das Serviceangebot im Internet. Darüber hinaus
übernimmt die Frankfurter Sparkasse seit jeher gesellschaftliche Verantwortung.
Gemeinsam mit der Stiftung der Frankfurter Sparkasse fördert und gestaltet sie
das Leben der Bürger und die Zukunft der Region." Die Filiale ist, nachdem die Filiale in der
Wächtersbacher Straße geschlossen wurde, nicht nur für Riederwälder Kunden,
sondern auch für Fechenheim-Nord Anlaufstelle. Es gibt dort nicht einmal mehr
einen Geldautomaten. Lediglich im Supermarkt Kaufland gibt es einen Automaten
der ING-DiBa Bank, was bedeutet, dass die Abhebung mit
Fremdnutzungsgebühren verbunden ist. Die Schließung bedeutet also nicht nur
einen herben Verlust für den Stadtteil Riederwald. Die lokale Versorgung mit einem dichten Filialnetz
ist für die Bürgerinnen und Bürger von elementarer Bedeutung, insbesondere für
Seniorinnen und Senioren. So ist oftmals zu beobachten, dass diese aufgrund des
fortgeschrittenen Alters nicht mehr in der Lage sind, den Geldautomaten zu
benutzen. Auch bei sonstigen Bankgeschäften wird die Hilfe der bemühten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt. Für diesen Personenkreis ist
es entscheidend, dass sich in den Stadtteilen selbst Filialen befinden. Eine
lange Anfahrt in andere Stadtteile ist oftmals (insbesondere unter Beachtung
der körperlichen Konstitution) nicht möglich. Ähnliches trifft auf die
Mitbürgerinnen und Mitbürger zu, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Auch
für diese Personen ist der persönliche Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern Grundvoraussetzung für die Abwicklung ihrer Bankgeschäfte. Die
Schließung von Filialen in den Stadtteilen führt dazu, dass dieser
Personenkreis von der alltäglichen Erledigung seiner Bankgeschäfte
ausgeschlossen wird. Ein SB-Automat hilft in diesen Fällen nicht. Die Frankfurter Sparkasse nimmt als Anstalt des
öffentlichen Rechts wichtige Gemeinnützigkeitsaufgaben wahr. Nach § 2 VI 2
Hessisches Sparkassengesetz ist die Erzielung von Gewinnen nicht der Hauptzweck
des Geschäftsbetriebs der hessischen Sparkassen. Insofern soll sich die
Frankfurter Sparkasse auf ihren Auftrag zurückbesinnen. Zwar ist es
verständlich, dass gerade in den sozial schwächeren Stadtteilen ein
gewinnorientiertes Betreiben von Filialen mangels investitionskräftigem
Kundenstamm schwierig ist. Dies ist allerdings durch gewinnbringende Filialen
im Sinne der Daseinsvorsorge auszugleichen. Eine Schließung von Filialen in den
sozial schwächeren Stadtteilen trifft gerade diejenigen, die für die aktuelle
betriebswirtschaftliche Lage der Sparkasse am wenigsten die Verantwortung zu
tragen haben. In der Stellungnahme des Magistrats
vom 09.03.2018, ST 572, hat der Magistrat eine Stellungnahme der Sparkasse
bezüglich der erfolgten Schließung in Kalbach veröffentlicht. Vorsorglich
möchte der Ortsbeirat der dortigen Argumentation entgegentreten, falls dies
auch für den Riederwald angeführt wird. Die Sparkasse verweist dort darauf,
dass die Filiale nicht den heutigen Diskretionsanforderungen entsprechen würde
und daher eine unrentable Sanierung notwendig sei. Die Bürgerinnen und Bürger
werden liebend gerne auf eine Sanierung verzichten, wenn dafür die Filiale im
Stadtteil erhalten bleibt. Kunden der Sparkasse Riederwald wurde von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Filiale in Alt-Fechenheim als Ersatz
angeboten. Diese Filiale ist vom Riederwald aus extrem schlecht zu erreichen.
Eine direkte ÖPNV-Verbindung besteht nicht. Gerade Seniorinnen und Senioren ist
es nicht zuzumuten, dass sie weite Gehstrecken über die Lahmeyerbrücke auf die
Hanauer Landstraße bis zur Straßenbahnlinie 11 bewältigen oder bis zur
Lahmeyerstraße gehen, um mit der Buslinie 44 nach Fechenheim zu fahren. Daher
ist die Filiale in Fechenheim kein Ersatz. Von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Riederwälder Filiale wurde als Schließungsgrund auch die
"häufigen Überfälle der letzten Jahre" genannt. Der Ortsbeirat weist diesen
Schließungsgrund ausdrücklich zurück. Das Überfallrisiko und der im letzten
Jahr erfolgte Überfall rechtfertigt keine Filialschließung. Wäre dies ein
tragfähiger Grund, so müssten nach dieser Argumentation alle Filialen
schließen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2017, OM 2487
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.03.2018, ST 572
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.09.2018, ST 1914
Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 31