Absolutes Halteverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße.
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.04.2018, OM
2947 entstanden aus
Vorlage: OF 349/11 vom
23.03.2018 Betreff: Absolutes Halteverbot auf der zweiten Fahrspur in
der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der
2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße. Der Magistrat wird aufgefordert, die zweite Fahrspur
der Carl-Benz-Straße, in Höhe der Hausnummern 13 bis 5 (Richtung
Dieselstraße), durch eindeutige Anbringung des Verkehrszeichen StVO 283
dauerhaft von parkenden Kraftfahrzeugen frei zuhalten.
Begründung: Insbesondere im Berufsverkehr kommt es an der o.g.
Stelle zu einer starken Staubildung. Einbiegende Fahrzeuge, aus der
Adam-Opel-Straße kommend, sowie der Verkehrsstrom aus Offenbach treffen in der
Carl-Benz-Straße, ab Höhe Hausnummer 13 auf ein "Nadelöhr". Parkende Fahrzeuge
blockieren dauerhaft die zweite Fahrspur, die für einen reibungslosen
Verkehrsfluss Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße jedoch unerlässlich ist.
Die dort ansässigen Firmen verfügen über ausreichende Parkmöglichkeiten im Hof.
Die Einhaltung des absoluten Parkverbotes ist durch das Ordnungsamt dauerhaft
sicherzustellen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1371
Beratung im Ortsbeirat: 11