Weg zwischen RiederwaldRiederbruch und Orber Straße entlang der Bahnlinie kurzfristig durch eine neue Fahrbahndecke als sichere Fahrradstrecke von und nach Frankfurt etablieren
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM
3163 entstanden aus
Vorlage: OF 366/11 vom
17.04.2018 Betreff: Weg zwischen Riederwald-Riederbruch und
Orber Straße entlang der Bahnlinie kurzfristig durch eine neue Fahrbahndecke
als sichere Fahrradstrecke von und nach Frankfurt etablieren Vorgang:
OM 1806/17 OBR 11; ST
1866/17 Der Magistrat wird aufgefordert, den bestehenden Weg
zwischen südlichem Ende des Riederbruchs und der Orber Straße, der Gegenstand
der Stellungnahme ST 1866 vom 18.09.2017 ist, durch eine neue Asphaltdecke
kurzfristig zu ertüchtigen als alternative Radstrecke aus dem Osten Frankfurts und des Umlands in die Frankfurter
Innenstadt zu etablieren. In der Fortsetzung nach Osten ist die Einrichtung von
Fahrradstreifen in der Orber Straße zeitnah zu realisieren. Begründung: Nach wie vor stellt die Hanauer Landstraße zwischen
östlicher Frankfurter Stadtgrenze und Riederhöfe/Ostpark die einzige ernst zu
nehmende Radverbindung zwischen dem Frankfurter Osten/östlichen Frankfurter
Umland und der Frankfurter Innenstadt dar. Der bestehende Radweg entlang der
Hanauer Landstraße ist aufgrund der Bedeutung der Hanauer Landstraße für den
motorisierten Verkehr für Radfahrerinnen und Radfahrer aus lufthygienischer und
sicherheitstechnischer Sicht ein nur schwer zumutbarer Weg. Auch die Strecke
entlang der Wächtersbacher Straße und dem Erlenbruch ist auf Jahre hinaus
aufgrund der Bausituation durch den Riederwaldtunnel keine wirkliche
Alternative. So scheint es zwingend notwendig, will man mit einer Förderung des
Radverkehrs ernst machen, andere Alternativen schnell einzurichten und
anzubieten. Das bestehende tägliche Verkehrschaos im Frankfurter Osten und die
lufthygienische Situation zwingen dazu. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.06.2017, OM 1806
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.09.2017, ST 1866
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.09.2018, ST 1738
Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 5