Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 09.04.2018, OA 240 entstanden aus Vorlage:
OF 351/11 vom
08.04.2018 Betreff: Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Bericht
des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat möge bei der Prüfung
der Park-and-ride-Flächen für Fechenheim, außer der Nordmainischen S-Bahn,
ebenfalls die Auswirkungen durch den Bau der Autobahn durch den Frankfurter
Osten (Riederwaldtunnel) in die Betrachtungen mit einbeziehen Begründung: Nach den jetzigen Planungen sollen die Nordmainische
S-Bahn und der Riederwaldtunnel mit der Autobahn durch den Frankfurter Osten
zeitgleich fertiggestellt werden. Dadurch ergeben sich erhebliche Entlastungen für die
Hanauer Landstraße und freier Verkehr in die Innenstadt. Der Fahrzeugverkehr
auf der Hanauer Landstraße soll sich nach den Verkehrsuntersuchungen von Hessen
Mobil durch den Autobahnbau dort halbieren (-20.000 Kfz). Der nach der Fertigstellung der Anbindung der
Autobahn A 66 massiv zunehmende Stau morgens und abends auf der
A 661, wird im Jahr 2030 grundsätzlich ein Park-and-ride-Angebot weiterhin
attraktiv erscheinen lassen. Bei Fertigstellung der Autoanbindung A 66 an
die A 661 werden die Fahrzeuge Park-and-ride-Angebote an den
Autobahnabfahrten bevorzugen, da für die Angebote auf der Hanauer Landstraße
die Autobahn bereits in Maintal mit einem Umweg verlassen werden muss. Einige Menschen werden durch die bessere Anbindung
allerdings die Park-and-ride-Angebote
Borsigallee nicht mehr in Anspruch nehmen und lieber die Autobahnabfahrten von
der A 661 nutzen. Bei entsprechenden Flächen dort sollten hier ebenfalls
Lösungen gesucht werden. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 09.03.2018, B 77
dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1408
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: BFF (B 77 = Kenntnis, OA 240 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 77 =
Zurückweisung, OA 240 = Annahme) 24. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 22 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (=
Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE
und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2747, 24. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 3