Schadstoffmessstation für den Erlenbruch
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 29.10.2018, OA 324 entstanden aus Vorlage:
OF 429/11 vom
04.10.2018 Betreff: Schadstoffmessstation für den Erlenbruch
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den besonders
belasteten Erlenbruch eine Luftmessstation aufstellen zu lassen, um die
Belastungen von NOx und Feinstaub dauerhaft vor, während
und nach den Bauarbeiten zum Tunnel zu dokumentieren. Der Standort ist
gemeinsam mit dem Ortsbeirat festzulegen. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt
Frankfurt mittels Passivsammlern die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen.
Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den maximalen
gesetzlich zulässigen Grenzwerten. Der Ortsbeirat weiß, dass dies geglättete
Durchschnittswerte sind und die Belastung in der Realität deutlich höhere
Spitzen aufweist.
Die Messung mittels Passivsammlern
war die erste Maßnahme dieser Art. Zuvor wurden die Werte der Messstation in
der Hanauer Landstraße zugrunde gelegt. Dies macht aber allein aufgrund der
Lage keinen Sinn und kann nicht als Grundlage für den Erlenbruch dienen. Die
Messergebnisse der Passivsammler bestätigen dies. Der Erlenbruch liegt außerhalb der Umweltzone und ist
somit vom bevorstehenden Dieselfahrverbot ausgenommen. Mit der Fertigstellung
des Riederwaldtunnels ist nach aktuellem Stand nicht vor 2027 zu rechnen. Die
Prognosen rechnen auch nach Fertigstellung nur mit einer Verkehrsentlastung von
30 Prozent für den Erlenbruch. Zusätzlich wird auch der Autobahnverkehr
nach Austritt aus dem Tunnel für Lärm- und Schadstoffbelastungen sorgen,
besonders in den Hauptverkehrszeiten, wo auf der Autobahn eine Geschwindigkeit
von 30 km/h prognostiziert wird. Dies bedeutet am Autobahnkreuz Erlenbruch
Stop-and-go-Verkehr und hohe Belastungen. Eine Messstation muss genau dort installiert werden,
wo nachweislich der meiste Dreck entsteht, und das ist am Erlenbruch. Nur mit
validen Zahlen lassen sich Maßnahmen begründen und planen, sind negative oder
auch positive Effekte messbar. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 04.03.2019, B 72 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Umwelt und Sport
Verkehrsausschuss Versandpaket:
07.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.11.2018, TO I, TOP 33
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 324 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme) sowie
FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 26. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 44
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 324 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und
FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3405, 26. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 29.11.2018 Aktenzeichen: 79 3