Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung vom
13.08.2018, OA 292 entstanden aus Vorlage:
OF 388/11 vom
16.07.2018 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße
Vorgang: V 291/16 OBR
11; ST 601/17 Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine
Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen.
Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie
Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B
521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger
Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung -
noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des
Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte
der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher
Straße im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde
sowie im Bereich des Fußgängerüberwegs Höhe Hausnummer 69 installieren zu
lassen. 3. die für den fließenden Verkehr
zuständige Landespolizei aufzufordern, das
Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach
kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen
durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der Stellungnahme vom 17.03.2017,
ST 601, ausgeführt). Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens
12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher
Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen
fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen
geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der
Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der
vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die
verbotswidrig durch Seckbach fahrenden Lastkraftwagen in der engen
Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen ein Problem. Eine
konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 05.12.2016, V 291
Stellungnahme
des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601
Antrag vom
13.11.2018, OF
453/11
Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268
Bericht des
Magistrats vom 13.05.2019, B 165
Anregung vom
07.02.2022, OA 140
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket:
22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 38
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes
Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
28. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung
gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3111, 24. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018 § 3720, 28. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019 Aktenzeichen: 32 1