Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 14.05.2018, OA 260 entstanden aus Vorlage:
OF 355/11 vom
27.04.2018 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung
innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert,
1. Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich
Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel zu
machen (Neubau der Bundesautobahn 66 Frankfurt am Main - Hanau,
Teilabschnitt Tunnel Riederwald, Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS
Borsigallee); 2. Nachbesserungen zur
Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen zu fordern, um weitere
Verschlechterungen zu verhindern, damit die gesetzliche Grenzwerte im
Stadtgebiet eingehalten werden können; 3. Fahrverbote für die Frankfurter Bürger durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern.
Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt
Frankfurt die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese lagen im
Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den gesetzlich maximal zulässigen
Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der
"dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante
Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich
120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter
ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum
Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zugrunde gelegt sind bereits der
steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche
Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX-Werten. Das Gutachten kommt
dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für
Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung
bewertet wird, für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9
Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen
Auswirkung der Planänderung", welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde
und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch
von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für
sich von zusätzlichen 15 μg/m3, bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3
erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das
Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende
gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3
Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie
erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und
der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die
Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und
trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen
Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind
tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich
vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem
Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die
120.000 Fahrzeuge der Autobahn im Jahr 2030 weiterhin die Grenzwerte um
weit mehr als 11 Prozent überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem
Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald
im Jahr 2030 von einer 50-prozentigen Erhöhung des Feinstaubs durch den
Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren.
An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten
werden seit langer Zeit Messungen vom Hessischen Landesamt
für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Für das
Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende
Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil)
aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt.
Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die
aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl diese
die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen
wären. Mit den Werten der Messstation auf
der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den
gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort
verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am
Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung
gemessen worden sind. Stickoxide zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße
sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der
Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt.
Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend
eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt.
Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 Kilometer Luftlinie, zudem in
erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder
gerichtlich belastbar noch mit allgemeinem Menschenverstand vertretbar.
Fazit ist, dass die neuen, aktuell gemessenen Werte
der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw.
Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen, ist davon auszugehen,
das dieses Thema dem Ortsbeirat weiterhin noch lange beschäftigen wird, und es
sei auf Folgendes hingewiesen: - Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. - Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur
für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den
Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen PM10 und PM2.5: Es ist davon
auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten
werden können. Zurzeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor.
Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke
Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die
modernen Benzinmotoren um 50 Prozent im Jahre 2030 sowie die nicht
berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe lassen
dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten.
Der Bund ist in keiner Verpflichtung
zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur
die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die
wegen des Problems der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zulasten der
Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt
bestraft: 1. Durch die schlechte und
gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt
Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den
Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone
gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen
ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und
die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle Lkws und Dieselfahrzeuge
aller Klassen.
Es sind Maßnahmen zu ergreifen,
die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten
werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die
Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.10.2018, ST 1942
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.06.2018, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRAKTION
(= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (= Annahme)
22. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 25
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung
und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 2786, 22. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 07.06.2018 Aktenzeichen: 79 1