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Meine Nachbarschaft: Glockengasse

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlendes Verkehrsschild ergänzen

13.03.2020 · Aktualisiert: 15.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5911 entstanden aus Vorlage: OF 273/15 vom 19.01.2020 Betreff: Fehlendes Verkehrsschild ergänzen Der Magistrat wird gebeten, in der Görlitzer Straße vor der Einmündung in die Deuil-La-Barre-Straße ein Verkehrsschild "Vorfahrt achten" anzubringen. Begründung: Das Verkehrsschild fehlt. Damit gilt an dieser Stelle rechts vor links, was zu Unfällen führen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1038 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erinnerung Bebauungsplan Nr. 516 - Seniorengerechtes Wohnen

14.02.2020 · Aktualisiert: 22.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5759 entstanden aus Vorlage: OF 263/15 vom 30.01.2020 Betreff: Erinnerung Bebauungsplan Nr. 516 - Seniorengerechtes Wohnen Vorgang: OM 3450/18 OBR 10; OM 4518/19 OBR 15; ST 1552/19; ST 1776/19 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah, entsprechend seiner Stellungnahme vom 12.08.2019, ST 1552, die angekündigte öffentliche Vorstellung der konkreten Planungen für den Bebauungsplan Nr. 516 durchzuführen und den Bau des hierin geplanten Feuerwehrstandorts zügig voranzutreiben. Begründung: Das zurzeit von der Berufsfeuerwehr Frankfurt genutzte Areal an der Deuil-La-Barre-Straße soll zeitnah für seniorengerechtes Wohnen und den seit vielen Jahren in Aussicht gestellten Ortsmittelpunkt frei gemacht werden. Betreutes Wohnen für Senioren in Nieder-Eschbach wird von der Dezernentin Frau Prof. Dr. Birkenfeld ausdrücklich begrüßt. In der Stellungnahme ST 1776 heißt es hierzu: "...In der Ortsmitte von Nieder-Eschbach ist beispielsweise eine neue Nutzung abhängig von der Verlagerung des Feuerwehrstützpunktes, der in den kommenden fünf Jahren definitiv nicht zu erwarten ist." In Eigeninitiative, wie von der Stadt gewünscht und angeblich begrüßt, um betreutes Wohnen an dieser Stelle umzusetzen, trafen sich bereits im Sommer 2019 die Seniorenbeiratsvorsitzende, der Ortsvorsteher, die Sozialbezirksvorsteherin, der VDK-Vorsitzende, der Pflegedienst "Mensch zu Mensch" und die Pfarrerin zu Gesprächen mit der Diakonie Frankfurt. Diese Gespräche wurden positiv beendet. Ein Träger als Investor wäre gefunden und die Wünsche des Gremiums auf Nieder-Eschbach bezogen, wären durch enge Zusammenarbeit mit dem Träger gewährleistet. Der Ortsbeirat möchte die Seniorinnen und Senioren in der Mitte des Ortes wissen und nicht irgendwo am Rande und er möchte auch keine zehn Jahre mehr warten, bis dieses Projekt vielleicht irgendwann einmal umgesetzt wird. Die Nieder-Eschbacher Bürger möchten gerne in ihrem Heimatort alt werden und nicht nach Bad Homburg oder in einen anderen Stadtteil von Frankfurt ziehen. Bereits vor vier Jahren wurde im Ortsbeirat der erste Antrag zu dem Thema "Betreutes Wohnen" gestellt. Der Ortsbeirat weiß um die Bedürfnisse und Befindlichkeiten vor Ort, macht sich Gedanken, führt Gespräche, um die Interessen seiner Einwohner zu verwirklichen. Die Stadt sollte sich im Interesse der älteren Bürger endlich ihrer Verantwortung stellen und handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3450 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2019, OM 4518 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1776 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1062 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte

06.11.2019 · Aktualisiert: 26.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 245/15 Betreff: Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte In der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde das Thema "Glascontainer und illegale Sperrmüllablagerungen in Nieder-Eschbach" diskutiert. Besonders der Container an der Alte Hofgasse/Deuil-La-Barre-Straße scheint ein Ärgernis zu sein. Bevor ein neuer Standort bei einer Begehung festgelegt wird, sollte sich der Ortsbeirat Gedanken machen, wie der Ortsmittelpunkt generell gestaltet werden kann, bis die endgültige Umgestaltung erfolgt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass evtl. noch Jahrzehnte ins Land gehen werden, bis die Feuerwehr einen neuen Standort im Baugebiet "Am Eschbachtal" gefunden haben wird und mit der endgültigen Umgestaltung des Ortsmittelpunkts begonnen werden kann. Aus diesem Grund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen runden Tisch "Vorübergehende Umgestaltung des Ortsmittelpunkts Nieder-Eschbach" einzuberufen. Teilnehmer an diesem runden Tisch sollten auf alle Fälle Vertreter der im OBR vertretenen Parteien sein, aber auch Vertreter der Anwohner und der Geschäftsleute rund um den Ortsmittelpunkt (Deuil-La-Barre-Straße / Alt-Niedereschbach), der evangelischen Kirche, des Heimat- und Geschichtsvereins, der Feuerwehr und auch Vertreter des Straßenverkehrsamts. Ziel des runden Tisch soll es sein, Ideen für eine attraktivere Gestaltung des Ortsmittelpunkts zu entwickeln, die im Vorgriff auf die spätere "große Umgestaltung" schon jetzt umgesetzt werden können, um Aufenthaltqualität und Attraktivität zu erhöhen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 22.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch -

25.10.2019 · Aktualisiert: 06.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5309 entstanden aus Vorlage: OF 243/15 vom 04.10.2019 Betreff: Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - Vorgang: OA 243/18 OBR 15; B 364/19 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Anregungen des Ortsbeirates 15 zu den Verkehrsentlastungen in den Baugebieten Nieder-Eschbach Süd erneut zu prüfen und dem Ortsbeirat und somit auch den Anliegern eine nachvollziehbare Antwort zu geben; 2. dem Ortsbeirat das Verkehrsgutachten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. Aus diesem Grund weist der Ortsbeirat die Vorlage B 364 in der vorliegenden Form zurück. Begründung: Bürgern und auch dem Ortsbeirat 15 ist nicht zumutbar, dass der Magistrat auf die Anregung des Ortsbeirates 15 nur antwortet: "Ein Verkehrsgutachten hat ergeben, dass die zusätzlichen Verkehre, welche aus dem Planungsgebiet resultieren, an den Anschlussknoten an der Deuil-La-Barre-Straße sowie am Kreisverkehrsplatz Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße leistungsfähig abgewickelt werden können. Daher ist eine zusätzliche äußere Erschließung nicht notwendig." Das besagte Verkehrsgutachten wurde dem Ortsbeirat nicht vorgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.04.2018, OA 243 Bericht des Magistrats vom 30.09.2019, B 364 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 230 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abwassergräben endlich zweimal jährlich säubern

25.10.2019 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5304 entstanden aus Vorlage: OF 235/15 vom 26.09.2019 Betreff: Abwassergräben endlich zweimal jährlich säubern Vorgang: OM 15/16 OBR 15; ST 966/16 Der Magistrat wird gebeten, die Abwassergräben entlang der Deuil-La-Barre-Straße, ab Niedererlenbacher Straße in Richtung Ober-Erlenbach, wie in der Vorlage ST 966 zugesagt, auch zweimal jährlich zu reinigen. Begründung: Seit längerer Zeit wurden die Abwassergräben nicht gesäubert, obwohl dem Ortsbeirat in der Vorlage ST 966 dies so zugesagt wurde. Es liegt Blattwerk und Altholz in den Abwassergräben. Er besteht die Gefahr, dass es bei Starkregen, wie bereits in der Vergangenheit vorgekommen, erneut zu Überschwemmungen und Verschlammungen der Straßen in Richtung des Ortsteils Nieder-Eschbach kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 15 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 966 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 245 Antrag vom 18.05.2021, OF 21/15 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 287 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsermittlung

15.03.2019 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2019, OM 4354 entstanden aus Vorlage: OF 201/15 vom 28.02.2019 Betreff: Geschwindigkeitsermittlung Der Magistrat wird gebeten, in der Deuil-La-Barre-Straße in Nieder-Eschbach eine Geschwindigkeitsermittlung durchzuführen. Diese soll ortseinwärts von Ober-Erlenbach/Nieder-Erlenbach kommend direkt hinter dem Orts- und Tempo-30-Zonen-Schild bis zur Einmündung Aschebachstraße erfolgen. Das Ergebnis ist dem Ortsvorsteher mitzuteilen. Begründung: Wegen des dortigen Gefälles fahren dem Augenschein nach fast alle Fahrzeuge mit zu hoher Geschwindigkeit in Nieder-Eschbach ein, was zu einer Gefährdung der Anwohner und anderer Verkehrsteilnehmer führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1083 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsüberwachungen in der Tempo-30-Zone

15.03.2019 · Aktualisiert: 04.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2019, OM 4355 entstanden aus Vorlage: OF 202/15 vom 28.02.2019 Betreff: Geschwindigkeitsüberwachungen in der Tempo-30-Zone Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig in der Deuil-La-Barre-Straße in Nieder-Eschbach Geschwindigkeitsüberwachungen an folgenden Stellen vorzunehmen: 1. Zwischen U-Bahn-Haltestelle westwärts bis Kreuzung Albert-Schweitzer-Straße. 2. Von der U-Bahn-Haltestelle nach Osten bis Hausnummer 42. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie häufig Geschwindigkei tsüberwachungen auf der Deuil-La-Barre-Straße im vergangenen Jahr durchgeführt wurden und die Ergebnisse darzustellen. Begründung: Zu 1.: Wenn die Bahnschranke geöffnet wird, versuchen viele Fahrzeugführer, die "verloren gegangene Zeit" durch zu schnelles Fahren aufzuholen. Zu 2.: Das Gefälle lädt zum Schnellfahren ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1215 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach

03.01.2019 · Aktualisiert: 24.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2019, OF 189/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, an drei exponierten Stellen "Verbot der Einfahrt"-Schilder mit einer zeitlichen Begrenzung von 7 bis 9 Uhr aufzustellen. Diese Stellen sind: In der Straße Alt Niedereschbach von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Zufahrt zu den Supermärkten. In der Rudolf-Breitscheid-Straße von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Einfahrt zum Parkplatz. In der Straße An der Walkmühle direkt an der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße. Diese Beschilderung soll aufrechterhalten werden, bis der Magistrat ein gesamtes Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach vorgelegt und mit dem Ortsbeirat abgestimmt hat. Begründung: Nachdem die Verkehrsberuhigung der Deuil-La-Barre-Straße mit der Kennzeichnung von Parkplätzen recht erfolgreich verlief, ist nun zu beobachten, dass nicht ortsansässige Kraftfahrer diese Straße verlassen und über die o.g. Straße auszuweichen versuchen. Dies führt zu einer erhöhten Belastung der Anwohner und letztendlich zu einem überlasteten Urseler Weg. Mit Hilfe der gewünschten zeitlichen begrenzten Beschilderung kann dies vermieden werden. In dem Bereich hinter den Schilder kann die Straße in beiden Richtungen genutzt werden, Anwohner haben also keinerlei Nachteile. Zu 1 Zu 2 Kartenquelle: Openstreetmap.org Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkplatzmarkierungen auf dem Park-/Festplatz „An der Dorflinde“ an der DeuilLaBarreStraße

08.11.2018 · Aktualisiert: 26.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 178/15 Betreff: Parkplatzmarkierungen auf dem Park-/Festplatz "An der Dorflinde" an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird gebeten, die Markierungen der Parkbuchten auf dem Park-/Festplatz "An der Dorflinde" an der Deuil-La-Barre-Straße zu erneuern bzw. zu verbessern. Begründung: Als seinerzeit der Festplatz, der ansonsten als öffentlicher Parkplatz Verwendung findet, neu angelegt und gepflastert wurde, wurden die geplanten Stellplätze mit etwas dunkleren Steinen angedeutet. Diese Markierung hat noch nie ihren Namen verdient, ist durch Verwitterung und Schmutz aber noch unkenntlicher geworden. Die Folge ist, dass diese selten beachtet werden und dadurch wertvoller Parkraum verloren geht. Durch neue Markierungen, z.B. weiße Linien, wird der Parkraum eindeutiger dargestellt und die Anzahl der knappen Parkplätze ohne bauliche Veränderungen erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 178/15 wird bis zur Sitzung am 14.06.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 178/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 6 CDU, 2 SPD und 1 GRÜNE gegen 2 GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Änderung der Vorfahrtsregelung an der Gabelung DeuilLaBarreStraße/ NiedererlenbacherStraße

22.10.2018 · Aktualisiert: 03.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2018, OF 176/15 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung an der Gabelung Deuil-La-Barre-Straße/ Niedererlenbacher-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung wird gebeten zu prüfen, ob die Vorfahrtsregelung an besagter Einmündung dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen angepasst werden kann (abknickende Vorfahrt). Wenn ja, bitten wir um Umsetzung. Begründung: 1. Auf der innerörtlichen Verbindung (Nieder-Erlenbach--Nieder Eschbach) ist das Verkehrsaufkommen deutlich höher, als auf der Straße von und nach Bad Homburg bzw. Ober-Erlenbach. Außerdem fährt innerstädtisch ein Linienbus (29), der unnötig durch ein "Vorfahrt achten!"-Schild ausgebremst wird. 2.Dadurch, dass die jetzige Vorfahrtsstraße von Bad Homburg kommend fast gerade und in Gefälle verläuft, werden die Geschwindigkeitsobergrenzen nach dem Ortsschild (50 km/h) und nach dem Beginn der 30er Zone nach unseren Beobachtungen nur selten eingehalten. Bei nicht vorhandener Vorfahrt würden diese Fahrzeuge langsamer in die 30er Zone einfahren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 176/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen BFF und FDP (= Zustimmung); SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Brandschutzkonzept für Nieder-Eschbach: Mögliche Probleme bei Brandbekämpfungen und dazu denkbare Optimierungsansätze

10.08.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3467 entstanden aus Vorlage: OF 161/15 vom 24.07.2018 Betreff: Brandschutzkonzept für Nieder-Eschbach: Mögliche Probleme bei Brandbekämpfungen und dazu denkbare Optimierungsansätze Der Magistrat wird gebeten, in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 15 in 2018 Vertreter der Branddirektion Frankfurt am Main zu entsenden, um Auskunft über den Brandschutz (sowohl vorbeugender Brandschutz als auch Einsatzkonzepte) in Nieder-Eschbach zu erteilen und Fragen der Ortsbeiratsmitglieder und interessierter Bürger in der Bürgerfragestunde zu beantworten. Auch ein leitender Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Nieder-Eschbach ist zur entsprechenden Sitzung mit einzuladen. Hintergrund ist der Brand eines Wohnhauses in Nieder-Eschbach am 22. Juni 2018, bei dem neben der vollständigen Zerstörung des betroffenen Hauses auch angrenzende Nachbarhäuser zu Schaden gekommen sind. Im Nachgang dessen kam es innerhalb des Stadtteils (sowie im Internet) zu lebhaften Diskussionen, inwieweit die bauliche Situation innerhalb des Stadtteils die Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindert hätten. In Bezug auf den angesprochenen Wohnhausbrand am 22. Juni 2018 bittet der Ortsbeirat um Aufklärung der folgenden Fragestellungen: Gemäß Schilderung mehrerer Beobachter wollte ein Feuerwehrfahrzeug zur Anfahrt der Einsatzstelle den Durchgangsweg Alt-Niedereschbach Richtung Leo-Tolstoj-Straße verwenden, konnte aber aufgrund des kürzlich erst angebrachten, nicht umklappbaren Pfostens in der Mitte des Weges diesen nicht passieren. 1. Sieht die Branddirektion Bedarf, diesen Pfosten durch einen durch die Einsatzkräfte umlegbaren Pfosten zu ersetzen? 2. Haben die baulichen Maßnahmen an dieser Stelle die Einsatzkräfte maßgeblich behindert? Nach Schilderung mehrerer Beobachter konnte ein zweites Drehleiterfahrzeug erst spät zur Einsatzstelle hinzustoßen, da aufgrund der baulichen Gegebenheiten (zu kleine/enge Brücke über den Eschbach) bzw. durch die Parksituation (Auf dem Ried) ein Durchkommen zur Einsatzstelle nicht möglich war. 3. Wie beurteilt die Branddirektion vor diesem Hintergrund die Breite der Brücke über den Eschbach in Höhe der Budapester Straße? 4. Wie kann verkehrlich und ggf. baulich (Brücke) sichergestellt werden, dass die Straße Auf dem Ried auch von Drehleiterfahrzeugen passiert werden kann? Sieht die Branddirektion diesbezüglich Anpassungsbedarf bei der Durchsetzung der bestehenden Parkverbote? 5. Es wird berichtet, dass die Berufsfeuerwehr Frankfurt erst spät am Einsatzort eingetroffen ist. Wie steht es um die Einhaltung der Hilfeleistungsfristen im Stadtteil Nieder-Eschbach? Darüber hinaus ergeben sich folgende allgemeine Fragen zum Brandschutz in Nieder-Eschbach: 6. Wie stellt sich das Brandschutzkonzept der Stadt Frankfurt für Nieder-Eschbach im Allgemeinen dar? Was beinhaltet dies im Allgemeinen und speziell für Nieder-Eschbach? 7. Ist Nieder-Eschbach hinsichtlich der Löschwasserversorgung ausreichend aufgestellt? Gibt es Optimierungsbedarf und wenn ja, wo (Straße/Gebiet)? Neben der bereits beschriebenen Parksituation in der Straße Auf dem Ried gibt es noch weitere Straßen in Nieder-Eschbach, bei denen es bei normalen Verkehrsbedingungen unmöglich scheint, dass Drehleiterfahrzeuge der Feuerwehr diese erreichen. Hierzu zählen beispielsweise auch die Straßen Zum Eschbachsteg, Bathgartenweg, Wilhelm-Flögel-Ring sowie Günter-Vogt-Ring. 8. Unternimmt die Feuerwehr Frankfurt auch in Stadtteilen wie Nieder-Eschbach Begehungsfahrten mit den Drehleiterfahrzeugen, wie dies beispielsweise im Innenstadtbereich praktiziert wird? 9. Wenn ja, wie wird die Situation in den angesprochenen Bereichen durch die Branddirektion eingeschätzt? 10. Gibt es aus Sicht der Feuerwehr in Nieder-Eschbach (bauliche) Problemzonen oder Hindernisse, die beseitigt werden sollten? Wo sieht die Feuerwehr in Frankfurt und Nieder-Eschbach generell einen Optimierungsbedarf (Vorschläge, deren Lösung Zug um Zug umgesetzt werden könnten)? Begründung: Die Anregung stellt ausdrücklich keine Kritik seitens des Ortsbeirates am Einsatz der Rettungskräfte im Zuge des beschriebenen Brandereignisses in Nieder-Eschbach dar. Der Berufsfeuerwehr Frankfurt ist es gemeinsam mit den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren aus Nieder-Eschbach sowie diverserer weiterer Stadtteile gelungen, dass das Feuer nicht auf umliegende Objekte übergegriffen hat. Nichtsdestotrotz haben sich danach (teilweise heftige) Diskussionen und Behauptungen über den Brandschutz in Nieder-Eschbach ergeben, die nicht unkommentiert stehen bleiben sollten. Unabhängig davon dankt der Ortsbeirat den ehren- und hauptamtlichen Einsatzkräften der Feuerwehr und der Rettungsdienste vor Ort für ihren vorbildlichen und stetigen Einsatz für die Allgemeinheit und besonders für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils und in Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2169 Aktenzeichen: 37 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

50 Jahre Partnerschaft mit Deuil-la-Barre besser würdigen

10.08.2018 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3470 entstanden aus Vorlage: OF 164/15 vom 24.07.2018 Betreff: 50 Jahre Partnerschaft mit Deuil-la-Barre besser würdigen Der Magistrat wird gebeten, die vor dem Parkplatz, Deuil-La-Barre-Straße/Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße aufgestellte Partnerschaftstafel mit einem Hinweis auf 50 Jahre Partnerschaft zu ergänzen. Begründung: Die Partnerschaft mit der französischen Stadt Deuil-la-Barre besteht über 50 Jahre. Um auch kommende Generationen auf die Wichtigkeit der deutsch-französischen Freundschaft hinzuweisen, sollte folgende Ergänzung auf dieser Tafel angebracht werden: "50 Jahre Partnerschaft seit 1967 - Ein Zeichen der deutsch-französischen Freundschaft." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2102 Antrag vom 04.10.2019, OF 236/15 Aktenzeichen: 10 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a

15.06.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3382 entstanden aus Vorlage: OF 160/15 vom 14.06.2018 Betreff: Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a Vor einigen Wochen wurden auf der Deuil-La-Barre-Straße im Bereich zwischen U-Bahn und der Ladenzeile der Dorflinde mehrere Parkwinkel angebracht. Diese werden auch, wie erwünscht, gut (und richtig) genutzt. Zur Unterstützung der erwähnten Läden sowie deren Kundschaft wäre jedoch eine Begrenzung der Parkzeit innerhalb der vor diesen Läden angebrachten Winkel sinnvoll. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Parkwinkel vor den Häusern Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a mit einer Parkzeitbegrenzung von (maximal) zwei Stunden von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr belegt werden kann. Besonders ist zu berichten, wie sich dies auf die Beschränkung der Parkerlaubnis vor und hinter den Winkeln auswirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1897 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Fitnessanlage in NiederEschbach; Outdoor-Sportgeräte im Freien

15.06.2018 · Aktualisiert: 24.09.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3381 entstanden aus Vorlage: OF 158/15 vom 29.05.2018 Betreff: Einrichtung einer Fitnessanlage in Nieder-Eschbach; Outdoor-Sportgeräte im Freien Vorgang: OM 677/16 OBR 15; ST 54/18 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 54, angekündigte Vorstellung der Planung einer Fitnessanlage für Jedermann im Freien in der Nähe der Bezirkssportanlage/Freibad in Nieder-Eschbach in der Sitzung des Ortsbeirates am 14. September 2018 durchzuführen. Begründung: Finanzierung und Bau der öffentlichen Fitnessanlage an der Bezirkssportanlage sind für 2019 vorgesehen. Zwischenzeitliche Ergebnisse von Prüfungen zum Bau einer derartigen Anlage am Pfingstwäldchen/Straße Am Sprudel sowie im Bieberpark haben diese Standorte sich aus unterschiedlichsten Gründen nicht als geeignet erwiesen. Jetzt gilt es, dieses Projekt nahe der Bezirkssportanlage und des Nieder-Eschbacher Freibades zeitnah umzusetzen. Der Ortsbeirat begrüßt den Bau der Fitnessanlage im Freien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 677 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 54 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1917

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wiederkehrende Vermüllung im Umfeld einer Ruhebank am Rande des Festplatzes

20.02.2018 · Aktualisiert: 14.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2018, OF 148/15 Betreff: Wiederkehrende Vermüllung im Umfeld einer Ruhebank am Rande des Festplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Grünflächenamt aufzufordern, dass die Parkbank am Weg im Rande des Festplatzes angrenzend des Katholischen Kindergartens ersatzlos entfernt wird und diese auf der anderen Seite des Festplatzes vor den Kurzparkplätzen direkt angrenzend am Gehweg der Deuil-La-Barre-Straße versetzt wird. Der genaue neue Standort ist vorher mit dem Ortsvorsteher abzustimmen. Begründung: In den vergangenen Monaten wurden durch uneinsichtige Zeitgenossen an dieser Stelle verstärkt Abfälle wie Speisereste, Verpackungsmüll, leere Flaschen (teilweise in Scherben) hinterlassen. Diese Verunreinigungen erfolgen vielfach durch angetrunkene Personen, die sich dort über einen langen Zeitraum täglich treffen. Es handelt sich dabei in letzter Zeit vermehrt um osteuropäische Tagelöhner, die unzureichend der deutschen Sprache mächtig sind, und oft jegliches Unverständnis für deren verkehrtes Handeln offenbaren, wenn man diesen Personenkreis darauf hinweist. Obwohl sich unmittelbar in der Nähe der Ruhebank Abfallbehälter befinden werden diese nicht benutzt oder sind durch den hohen Konsum an Alkoholika sowie Fast-Food-Speisen bzw. deren Verpackungen leider schnell überfüllt. Wenn jetzt wieder die Temperaturen steigen, ist erneut ein steigender Besuch eingehend mit oft lautstarken Lärmen und Gegröle bis spät in die Nachtstunden durch diesen Personenkreis zu erwarten. Da im Umfeld der dortigen Parkbank auch schon Reste von Drogenartikel wie gebrauchte Spritzen, Drogentütchen hinterlassen wurden (und dies unmittelbar am Gelände des Katholischen Kindergartens), sollte u.a. deshalb diese Bank auf Grund ihrer hinteren, für diejenigen Nutzer ungestörten Lage, entfernt werden. Vor dem Hintergrund, dass die CDU und der Ortsbeirat im Rahmen eines seniorengerechten und dahingehend mobilen Umfeldes im Grundsatz für die Aufstellung von Bänken für ältere und gebrechliche Menschen sind, sollte daher die Bank statt dessen an eine gut einsehbare Stelle, die diesem älteren Benutzerkreis dann auch weiter zu Gute kommt, neu aufgestellt werden. Es bietet sich hier die andere Seite des Festplatzes zur Deuil-La-Barre-Straße hin an. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 148/15 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Schulwegsicherung in der Deuil-La-Barre-Straße Höhe U-Bahnschranke

09.11.2017 · Aktualisiert: 14.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2017, OF 135/15 Betreff: Schulwegsicherung in der Deuil-La-Barre-Straße Höhe U-Bahnschranke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Lichtzeichenanlage der Bahnschranken dahin gehend erweitert werden kann, dass sie die beiden Fußgängerüberwege östlich und westlich der Bahn über die "Deuil-La-Barre-Straße" mit einbezieht und somit für alle Benutzer und besonders für Schulkinder der Grundschule sicherer gestalten kann. Begründung: Die beiden Überwege sind in unmittelbarer Nähe der Schranke als Zebrastreifen ausgeführt. Schüler der Straßen "Georg-Büchner-Str.", " An der Bornhohl" und "Am Hollerbusch" müssen auf ihrem Schulweg außer den U-Bahngleisen auch die "Deuil-La-Barr-Str." queren. Im Berufsverkehr ist diese Straße, nicht zuletzt wegen der Schließzeiten der Bahnschranke, derart überbelastet, dass nach Öffnung der Schranke die meisten Pkw-Fahrer "Alles daran setzen" schnell über die sich bald wieder schließende zu gelangen. Selbst Erwachsene, aber besonders Kinder, werden an den Zebrastreifen fahrlässig oder vorsätzlich "übersehen". Nach Realisierung des Neubaugebiets "Am Hollerbusch" werden auch diese Bewohner davon betroffen sein. Als Beispiel einer Lösung verweisen wir auf die vergleichbare Stadtbahn-Kreuzung mit der "Homburger-Landstr." in Bonames. Zudem könnte der östliche Überweg ca. 10m nach Westen zwischen Kiosk und Haus-Nr. 24, also dichter an die Schranke, verlegt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 24.11.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Prüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und NiederEschbach - Am Hollerbusch

26.10.2017 · Aktualisiert: 22.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2017, OF 128/15 Betreff: Prüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Durch die beiden Neubaugebiete in Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Echbach - Am Hollerbusch wird es zu einer Erhöhung des Verkehrsdrucks aus diesen Gebieten durch bestehende Wohnstraßen auf die Deuil-La-Barre-Straße kommen. Diese Wohnstraßen werden dann auf Grund ihrer Ausprägung (Enge) deutlich mehr belastet werden. Die Deuil-La-Barre-Straße ist bereits heute in weiten Stunden der Hauptverkehrszeiten -auch bedingt durch den zunehmenden Durchgangsverkehr - deutlich überlastet. Dies wird sich durch die beiden Neubaugebiete noch verstärken. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten, ob zur Entlastung beziehungsweise zur Vorbeugung der beschriebenen Verkehrssituation eine neue Straßenverbindung aus dem Baugebiet Nieder-Eschbach - Süd heraus über den südlichen Teil der Georg-Büchner-Straße und dann entlang der alten und neuen Ortsrandes zur Homburger Landstraße hin erstellt werden kann. Dabei ist ein plangleicher Übergang der U-Bahn-Linie zu berücksichtigen. Auch sind bauliche Maßnahmen zu berücksichtigen, die eine Verlagerung des bisherigen Verkehrs von der Deuil-La-Barre-Straße zur Homburger Landstraße hin verhindern. Die neue Straße soll die Ausdehnung einer "normalen" Wohnstraße nicht überschreiten, aber mit einem Fuß/Radweg versehen sein. Begründung: Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil des Verkehrs aus den beiden Neubaugebieten in Richtung des Autobahnanschlusses Nieder-Eschbach oder Bad Homburg führen wird. Dieser Verkehr wird durch die skizzierte Straße aus bestehenden Wohngebieten herausgehalten und kann für letzter auch eine neue Anbindung an die Homburger Landstraße bieten. Die Inanspruchnahme von Flächen des geplanten GrünGürtelParks Nieder-Eschbach ist durch die Führung entlang des Ortsrandes minimiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 202 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 202 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 128/15 wird bis zur Sitzung am 16.02.2018 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 128/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße

07.10.2017 · Aktualisiert: 14.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2017, OF 127/15 Betreff: Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße Anlässlich der letzten Begehung des Ortsbeirats mit einem Vertreter der Straßenverkehrsbehörde wurde besonders das Thema "Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße" intensiv erörtert. Die von einzelnen Mitgliedern des Ortsbeirats vorgebrachten Ideen wurden diskutiert und für zielführend, auch vom städtischen Vertreter, erachtet. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen für die Deuil-La-Barre-Straße vorzunehmen. 1. An der Deuil-La-Barre-Straße wird auf die gesamte Länge, vom Ortseingang bis zum Kreisel an der Homburger Landstraße beidseitig "Rechts vor links" eingeführt. Die bestehenden Vorfahrtsregelungen werden aufgehoben. 2. Zwischen den Straßen "An der Walkmühle" und "Prager Straße" wird das Halteverbot ortsauswärts aufgehoben. Diese Straßenseite wird genau wie die gegenüberliegende Seite zum Halten und Parken freigegeben. Begründung: Noch immer und seite ein paar Jahren zunehmend wird die Fahrt durch Nieder-Eschbach als Ausweichstrecke genutzt, besonders, wenn die Autobahn A5 durch Staus verstopft ist. Die relativ gerade Deuil-La-Barre-Straße wird zudem trotz bestehender 30-km-Begrenzung sehr häufig viel zu schnell befahren, teilweise als Rennstrecke benutzt. Um dieser Raserei und dem Ausweichverkehr Einhalt zu gebieten scheinen die o.a. Maßnahmen sinnvoll und wurden vom Straßenverkehrsamt begrüßt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 19.01.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 18.05.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 18.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 10. August 2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 10.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zwei Sitzbänke im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach

21.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1457 entstanden aus Vorlage: OF 93/15 vom 04.04.2017 Betreff: Zwei Sitzbänke im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an nachfolgenden Stellen je eine Sitzbank neu aufgestellt wird: 1. An der Grünfläche Urseler Weg/Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung der Straße An der Walkmühle; 2. an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe des Festplatzes. Beide Standorte sind vorweg mit dem Ortsvorsteher abzusprechen. Begründung: Während einer Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort am Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zugute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Bild: M. Paul 2017 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1241 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30

21.04.2017 · Aktualisiert: 06.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1458 entstanden aus Vorlage: OF 96/15 vom 21.04.2017 Betreff: Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 1. Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit dem Land Hessen (Hessen Mobil) die Entklassifizierung der Homburger Landstraße (zurzeit L 3003) im Ortsbereich Nieder-Eschbach schnellstmöglich vorzunehmen und in die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, bis zum 1. August 2017 a) den Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen der Einmündung Urseler Weg und der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) sowie b) den Bereich zwischen der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) und dem Standort des ausgelagerten evangelischen Kindergartens (Gelände der Firma Lesser), zeitlich befristet für den Betrieb der Auslagerung, - entweder in die vorhandene Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren - oder mit einem Tempo-30-Limit zu versehen. Begründung: Ab dem 1. August 2017 ist der Weg von und zum ausgelagerten Kindergarten besonders zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1396 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erwerb von Flächen zum Zwecke zukünftiger Bebauung im Frankfurter Norden

04.04.2017 · Aktualisiert: 27.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 92/15 Betreff: Erwerb von Flächen zum Zwecke zukünftiger Bebauung im Frankfurter Norden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten je eine Sitzbank neu aufstellen: - an der Grünflächen Urseler Weg Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung An der Walkmühle - an der Ecke des Festplatzes Deuil-La-Barre-Straße Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße beim Partnerschaftsschild. Begründung: Während eine Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zu Gute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 92/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo-30-Beschilderung auf Teilen der Homburger Landstraße

04.04.2017 · Aktualisiert: 27.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 94/15 Betreff: Tempo-30-Beschilderung auf Teilen der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird wiederum gebeten, den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg mit Tempo- 30-Schildern zu versehen. Begründung: Der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstraße ist als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008), kann also nicht einer Tempo-30-Zone zugeordnet werden. Der erwähnte Abschnitt hat allerdings den Charakter einer normalen Ortsstraße. Wir aus dem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 5.4.2017 hervorgeht, ist in Schwanheim für eine vergleichbare Situation eine Lösung gefunden worden. Dies wünscht der Ortsbeirat auch für Nieder-Eschbach. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 94/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Halteverbot zwischen den Einfahrten „Alt-Niedereschbach Nr: 7 und 9“ zu den Parkplätzen der Verbrauchermärkte

20.02.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2017, OF 80/15 Betreff: Halteverbot zwischen den Einfahrten "Alt-Niedereschbach Nr: 7 und 9" zu den Parkplätzen der Verbrauchermärkte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird gebeten das Straßenverkehrsamt zu bitten durch geeignete Maßnahmen (Beschilderung oder Schraffierung) ein Parken zwischen den Einfahrten zu verbieten. Begründung: Diese Ein-/Ausfahrten werden nicht nur von Kunden-Pkw, sondern auch vom Lieferverkehr benutzt. Es ist immer wieder zu beobachten, dass sich Lieferwagen dort festfahren, wenn dort ein Fahrzeug steht. Es würde nur 1 Stellplatz wegfallen ,aber größere Probleme auch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 80/15 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung der Straße An der Walkmühle in die DeuilLaBarreStraße anbringen

10.02.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1205 entstanden aus Vorlage: OF 72/15 vom 23.01.2017 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung der Straße An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich der Einmündung der Straße An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße ein Verkehrsspiegel so installiert wird, dass Fahrzeugführer vor der Einfahrt in die Deuil-La-Barre-Straße die auf der rechten Seite durch ein Sichthindernis (Grundstückseinfriedung) verdeckten Fußgänger auf dem Bürgersteig der Deuil-La-Barre- Straße frühzeitiger und besser erkennen können. Begründung: Der Vorschlag dient der Sicherheit. Es kam in der Vergangenheit öfter zu brenzligen Situationen, in denen Fußgängerinnen und Fußgänger gefährdet wurden. Die Ecke mit dem Bürgersteig ist schlecht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 904 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sperrflächenschraffierung gegenüber der Ein- und Ausfahrt der Total-Tankstelle auf der Straße An der Bornhohl im Bereich der Einmündung zur Deuil-La-Barre-Straße aufbringen

23.01.2017 · Aktualisiert: 15.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2017, OF 73/15 Betreff: Sperrflächenschraffierung gegenüber der Ein- und Ausfahrt der Total-Tankstelle auf der Straße An der Bornhohl im Bereich der Einmündung zur Deuil-La-Barre-Straße aufbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, bei der nächsten Begehung mit dem Straßenverkehrsamt die Aufbringung einer gestreiften Sperrfläche gegenüber der Ein- und Ausfahrt der dort ansässigen Total-Tankstelle mit dem Ziel, dass dort nicht geparkt wird anzuregen. Begründung: Da in diesem Bereich, oft auch innerhalb des bereits nach der STVO verbotenen 5 m Abstandes hin zur Einmündung, geparkt wird, haben größere LKW, wie z.B. auch Tankfahrzeuge, die die dort ansässige Tankstelle beliefern, große Schwierigkeiten das Tankstellengrundstück aufgrund des dann zu geringen Schleppwinkels zu verlassen. Vor diesem Hintergrund sollten Schraffierungen auf der Fahrbahn unterstützend hinweisen, dass dort nicht geparkt werden sollte. Es fallen dann 1-2 Halteplätze für PKW weg. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 10.02.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 73/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FREIE WÄHLER

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße und Kreisel DeuilLaBarreStraße (Gemarkung NiederEschbach)!

25.11.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 932 entstanden aus Vorlage: OF 62/15 vom 10.11.2016 Betreff: Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße und Kreisel Deuil-La-Barre-Straße (Gemarkung Nieder-Eschbach)! Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf diesem Abschnitt eine Abmarkierung der Fahrbahn für Radfahrer in nördliche Richtung möglich ist. Begründung: Auf diesem Abschnitt besteht zurzeit auf der Westseite ein kombinierter Fuß-/Radweg für beide Richtungen. Für die Richtung Süden ist das für Radfahrer in Ordnung, für die nördliche Fahrtrichtung müssen sie aber am Anfang und am Ende des Abschnitts die Fahrbahn queren. Da dies umständlich und gefährlich ist, fahren die meisten Radfahrer einfach auf der Straße weiter. Da auf diesem Streckenabschnitt der Kraftverkehr, verleitet durch die breiten Fahrspuren, meist zu schnell unterwegs ist, würde eine Reduzierung der Fahrbahnbreite in Verbindung mit der Schaffung einer Radspur nach Erachtens des Ortsbeirates einen doppelten Gewinn für die Verkehrssicherheit darstellen. Bei einer späteren Installation eines Verkehrskreisels an der oben beschriebenen Kreuzung wäre die neue Fahrbahnaufteilung ohne Aufwand adaptierbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 417 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1141 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze mit Parkscheiben

04.11.2016 · Aktualisiert: 19.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 851 entstanden aus Vorlage: OF 56/15 vom 19.10.2016 Betreff: Parkplätze mit Parkscheiben Der Magistrat wird gebeten, die auf Wunsch des Ortsbeirates eingerichteten Parkflächen mit Parkscheiben-Nutzung auf dem Parkplatz Deuil-La-Barre-Straße/Darmstädter Hof verstärkt zu überwachen und regelmäßig zu bestreifen. Begründung: Auf dem Parkplatz wurden zeitlich begrenzte Parkmöglichkeiten für die Erledigung von Einkäufen und Behördengängen im Bürgeramt eingerichtet. Diese Parkmöglichkeiten können allerdings nicht wie geplant genutzt werden, da auswärtige Pendler dort ihre Fahrzeuge ohne Beachtung der Parkscheiben-Regelung über die vorgesehene Zeitbegrenzung hinaus abstellen und zur Weiterfahrt in die Innenstadt die U-Bahn nutzen. Die vorgesehenen Parkplätze müssen wieder für die vorgesehene Nutzung frei gehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 152 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Outdoor-Sportgeräte im Freien Einrichtung eines Fitnessparcours in Nieder-Eschbach

07.10.2016 · Aktualisiert: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 677 entstanden aus Vorlage: OF 45/15 vom 20.09.2016 Betreff: Outdoor-Sportgeräte im Freien Einrichtung eines Fitnessparcours in Nieder-Eschbach Es besteht in den letzten Jahren ein gesteigerter Bedarf in der Bevölkerung, gerade auch bei den älteren Senioren, einfache sportliche Aktivitäten in Natur und Freizeit zu betreiben. Neben acht weiteren schon vorhandenen Standorten in Frankfurt am Main wurde im Nachbarstadtteil Harheim zuletzt Anfang 2014 eine öffentliche Anlage mit Senioren-Fitnesssportgeräten mit großem Erfolg und hohem Zuspruch eröffnet. Auf Betreiben der CDU hat der Ortsbeirat 15 in seiner Sitzung am 11.11.2014 erste Überlegungen zum Bau einer solchen Anlage auch in Nieder-Eschbach angeregt. Anfang 2015 haben daraufhin Vertreter des Grünflächenamtes erste Konzepte für einen derartigen Fitnessparcours vorgestellt und die dazugehörigen Rahmenbedingungen hinsichtlich Erreichbarkeit, Lage, Umfeld, Ausstattung und Kosten dargelegt. Der Bau einer Anlage in Nieder-Eschbach entsprechend der vorgestellten Planentwürfe wurde hierbei vom Amt und von allen Vertretern aus dem Ortsbeirat 15 begrüßt, eine Realisierung jedoch erst nach Festlegung eines geeigneten Standorts sowie der dann anschließenden Finanzierung mit Bereitstellung der Mittel von rund 120.000 Euro aus dem laufenden Haushalt in Aussicht gestellt. Als geeigneter Standort für einen Rundweg mit mehreren Sportgeräten hat sich zwischenzeitlich die Grünfläche in Höhe des Endes der Straße Am Sprudel vor dem Pfingstwäldchen herauskristallisiert, welche gut mit Fahrzeugen erreichbar ist, genügend Abstand zur Wohnbebauung hat, in naturnaher Lage (Erholungsraum) liegt und den baurechtlichen sowie planerischen Vorgaben für eine derartige Anlage entspricht. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, für den genannten Standort, Grünfläche am Ende der Straße Am Sprudel vor dem Pfingstwäldchen, eine konkrete vertiefende Ausführungsplanung zum Bau einen Fitnessparcours für Senioren bzw. zur generationsübergreifenden Nutzung vorzunehmen und die erforderlichen Maßnahmen, wie Mittelbereitstellung, u. U. Grunderwerb, Bauausschreibung etc., mit dem Ziel der Verwirklichung des Projektes in 2017 einzuleiten. Für die Erstellung der Anlage sind vorhandene Mittel aus dem Produkthaushalt, Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen, "Senioren-Freiräume", zu verwenden bzw. überplanmäßig bereitzustellen. Die Ausbauplanung und die Konzeption sind mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 170 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1341 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 54 Antrag vom 29.05.2018, OF 158/15 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3381 Antrag vom 20.12.2019, OF 257/15 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5591 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach

09.09.2016 · Aktualisiert: 22.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 567 entstanden aus Vorlage: OF 38/15 vom 09.08.2016 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1560 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse

09.09.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 564 entstanden aus Vorlage: OF 35/15 vom 24.08.2016 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass ein Zebrastreifen auf der Deuil-La-Barre-Straße in der Höhe der Glockengasse (Sparkasse) als weiterer sicherer Übergang, insbesondere für die Schulkinder, die aus der Glockengasse kommen, eingerichtet wird. Ein Zebrastreifen an dieser Stelle wird neben dem Ortsbeirat auch von der örtlichen Grundschule sowie dem Schulelternbeirat begrüßt. Dieser soll dann im neuen Schulwegeplan aufgenommen werden. Im Falle einer noch vorher durchzuführenden Verkehrszählung zur Frequentierung dieses Bereichs gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zur Einrichtung von Straßenquerungen ist die Zählung dann vordringlich in den Zeiten morgens von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Zählung ist dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Bei der letzten Ortsbegehung mit der Straßenverkehrsbehörde wurde der Vorschlag zur Einrichtung eines Zebrastreifens ohne eine Wertung aufgenommen. Die Begründung zum Vorschlag sei den Vertretern der Behörde nachvollziehbar, sodass empfohlen wurde, im Rahmen eines Antrags seitens des Ortsbeirats diesen Vorschlag näher prüfen zu lassen, da ein Bedarf durchaus zu erkennen war. Vor dem Hintergrund einer generellen Bedarfsprüfung zur Einrichtung von Zebrastreifen, Ampelanlagen etc. zur Querung von Straßen ist gegebenenfalls noch eine Verkehrszählung hinsichtlich der Belastung und Frequentierung der Straße notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1559 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II: Verkehrslenkung durch geänderte intelligente Ampelphasen

01.07.2016 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 311 entstanden aus Vorlage: OF 22/15 vom 13.06.2016 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II: Verkehrslenkung durch geänderte intelligente Ampelphasen Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Verkehrsträger Hessen Mobil und der traffiQ die Ampelphasen an den Kreuzungen der L 3008 (Niedererlenbacher Straße in Richtung Nieder-Erlenbach) sowie der L 3008/L 3205/ K 871 bei Ober-Erlenbach zu Berufsverkehrszeiten überprüft und so angepasst werden, dass Pendlerfahrzeuge aus der Wetterau weit mehr und schneller die großräumigen Umfahrungsstraßen (L 3008/L 3205) in Richtung Bad Vilbel zur B 3 oder Bad Homburg v. d. H. (zum Ostring) nutzen statt die Durchfahrt in Nieder-Eschbach über die Deuil-La-Barre-Straße als Schleichweg bis hin zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach im Berufsverkehr zu suchen. Durch längere Wartezeiten sollten zu diesen Zeiten morgens die Einfahrten in die Zufahrtsstraßen Richtung Nieder-Eschbach für die Stadteinpendler unattraktiver und somit eine mögliche Verlagerung des Verkehrs erzielt werden. Begründung: Der Ortsbeirat sieht mit der Einrichtung von wechselseitig intelligenten Ampelphasen mit einer längeren Wartedauer im Berufsverkehr beim Einfahren in die Nieder-Eschbacher Zufahrtsstraßen einen weiteren Baustein für eine Verkehrsberuhigung für die Deuil-La-Barre-Straße. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 29 von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach) zu berücksichtigen sind, ist auch die traffiQ zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1356 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 636 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1142 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße hier: Konzept zur Anlegung von wechselseitigen Parkflächen auf der Fahrbahn

03.06.2016 · Aktualisiert: 05.10.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 122 entstanden aus Vorlage: OF 13/15 vom 08.05.2016 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße hier: Konzept zur Anlegung von wechselseitigen Parkflächen auf der Fahrbahn Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der traffiQ (für die Buslinien 27 und 29) mit dem Ziel einer Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße im Bereich zwischen U-Bahn-Übergang und Ortsausfahrt nach Nieder-Erlenbach (Niedererlenbacher Straße) auf der Fahrbahn eine wechselseitige Parkmöglichkeit mit eventuell zusätzlichen verkehrsbaulichen Schutzhindernissen zu prüfen. Vor Einrichtung der Parkflächen und erforderlicher baulicher Maßnahmen ist die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat sieht in der Einrichtung von (gegebenenfalls wechselseitig) dem abschnittsweisen verengenden Straßenquerschnitt durch die vorgegebenen Parkflächen auf der Fahrbahn einen kostengünstigen Baustein zur nachhaltigen Geschwindigkeitsdrosselung und als zusätzliche Maßnahme für eine Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße. Außerhalb des Berufsverkehrs wird in der Straße oft die Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 nicht eingehalten. Hierzu ist über die gesamte Länge der Straße bis zum Ortsausgang ein Planungsvorschlag zu erarbeiten. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 27 und 29) zu berücksichtigen sind, ist auch die traffiQ zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1353 Beratung im Ortsbeirat: 15

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssituation im Bereich Alt-Niedereschbach, Urseler Weg, Tannenweg

08.04.2016 · Aktualisiert: 11.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2016, OF 6/15 Betreff: Verkehrssituation im Bereich Alt-Niedereschbach, Urseler Weg, Tannenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wir gebeten, bereits in der vergangenen Wahlperiode wurde das Verkehrsproblem im o.a Bereich im Ortsbeirat diskutiert. Der Ortsvorsteher wird gebeten, gemeinsam mit allen Fraktionen, den Anwohnern und dem Straßenverkehrsamt, nach einer verkehrsgerechten ungefährlichen Lösung zu suchen. Begründung: An der gefährlichen Verkehrssituation in diesem Bereich hat sich bisher nichts geändert. (siehe auch früheren Vortrag von Frau Cornelia Spielmann).Es kommt weiterhin zu sehr gefährlichen Situationen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 6/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Rahmen einer der nächsten Verkehrsbegehungen mit dem Straßenverkehrsamt im o. g. Bereich nach einer verkehrsgerechten, ungefährlichen Lösung zu suchen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweisung Radweg rund um den Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße

27.11.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4756 entstanden aus Vorlage: OF 300/15 vom 12.11.2015 Betreff: Ausweisung Radweg rund um den Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße Am Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße ist lediglich die Westseite entlang der Homburger Landstraße als Fuß- und Radweg ausgewiesen. Neben den drei Fußgängerüberwegen und auf den Bürgersteigen neben der Ein- und Ausfahrt der Deuil-La-Barre-Straße sind jeweils Bereiche derart gestaltet, dass sie als Radweg angesehen oder genutzt werden können. Eine entsprechende Beschilderung fehlt. Das führt dazu, dass Radfahrer aus der Deuil-La-Barre-Straße entweder bei Nutzung der Überwege absteigen und das Rad über den Überweg schieben müssen oder die Fahrbahn des Kreisels nutzen, was aber wegen der Nutzungspflicht des Fuß- und Radweges im Westteil des Kreisel nicht erlaubt ist. Bei Konflikten zwischen Rad- und Autofahrern im Kreisel ist die Rechtslage zumindest ungeklärt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, am Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße die für den Radverkehr vorgesehenen Streifen neben den Fußgängerüberwegen sowie deren Verbindung beiderseits der Ein- und Ausfahrt zur Deuil-La-Barre-Straße per Beschilderung und Boden-Piktogrammen als Radweg auszuweisen und somit eine klare Rechtslage für den Radverkehr zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 320 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aktuelle Prüfung der Möglichkeit einer Hinterliegerbebauung im Bereich Am Sprudel/AlbertEinstein-Straße im (ehemaligen) Wasserschutzgebiet Zone II

06.11.2015 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2015, OM 4711 entstanden aus Vorlage: OF 297/15 vom 20.10.2015 Betreff: Aktuelle Prüfung der Möglichkeit einer Hinterliegerbebauung im Bereich Am Sprudel/Albert-Einstein-Straße im (ehemaligen) Wasserschutzgebiet Zone II Der Ortsbeirat 15 hat bereits im Jahre 2001 die Bebauungsmöglichkeit des Hinterliegerbereiches der Grundstücke im Bereich Am Sprudel/Albert-Einstein-Straße angeregt. Dies galt seinerzeit um so mehr, da im Hinterliegerbereich mit Zustimmung der Wasserschutzbehörde bereits das Hinterliegerhaus Albert-Einstein-Straße 48 in der engeren Schutzzone II erstellt wurde. Eine weitere Bebauung in diesem Gebiet wurde jedoch insbesondere wegen der Nähe zum Brunnenfassungsbereich von den Behörden nicht genehmigt und die Planung somit nicht mehr weiter verfolgt. Zwischenzeitlich wurde jedoch von Hessenwasser GmbH & Co. KG die Wasserentnahme im dortigen Wasserspeicher bzw. Brunnen eingestellt, auch würden einige Grundlagen zur Festsetzung der Wasserschutzzone II zwischenzeitlich nicht mehr den aktuellen Erfordernissen entsprechen und könnten in diesem Bereich aufgehoben werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob jetzt - nach entsprechender Bodenordnung und Erstellung einer rückwärtigen Erschließung - in diesem Gebiet eine Hinterliegerbebauung zulässig ist und ermöglicht werden kann. Sollte dies bejaht werden, ist ein städtebaulicher Entwurf zu erarbeiten und die seinerzeitige Planung fortzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 224 Antrag vom 21.09.2016, OF 52/15 (nicht öffentlich) Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 681 (nicht öffentlich) Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Deuil-La-Barre-Straße: Poller für Fahrradständer ersetzen

19.10.2015 · Aktualisiert: 16.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2015, OF 296/15 Betreff: Deuil-La-Barre-Straße: Poller für Fahrradständer ersetzen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Poller auf dem Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße vor den Hausnummern 38 sowie 61 bis 63 durch Bügel, an denen Fahrräder sicher angeschlossen werden können, zu ersetzen. Begründung: Im Rahmen der Förderung des Radverkehrs werden seit einiger Zeit im gesamten Stadtgebiet keine Poller mehr aufgestellt sondern Bügel, an denen Fahrräder sicher angeschlossen werden können. Da auch der Radverkehr in Nieder-Eschbach zunimmt, ist es angebracht, an den genannten Stellen, an der viele Geschäfte liegen, entspechende Bügel zu installieren Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 15 am 06.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 296/15 wird so lange zurückgestellt, bis in dieser Angelegenheit ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stromanschluss für neuen Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße in grabenloser Bauweise

18.09.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2015, OM 4514 entstanden aus Vorlage: OF 287/15 vom 31.08.2015 Betreff: Stromanschluss für neuen Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße in grabenloser Bauweise Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Mainova mit dem Installieren eines Stromanschlusses für den Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße zu beginnen . Der Anschluss an das städtische Stromnetz soll durch eine grabenlose Rohrverlegung erfolgen. Begründung: Der Stromanschluss wird unter anderem für die laufende Unterhaltung des Kreisels, Ausleuchtung von evtl. Skulpturen, Weihnachtsbaumbeleuchtung etc. benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 48 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1010 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünflächen in Nieder-Eschbach

03.07.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.07.2015, OM 4374 entstanden aus Vorlage: OF 281/15 vom 16.06.2015 Betreff: Grünflächen in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, für die Pflege der städtischen Grünflächen in Nieder-Eschbach, über den jetzigen Rhythmus hinaus, zwei Mal mehr im Jahr als bisher zu sorgen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die VGF auf eine regelmäßige Pflege der Grünflächen im Bereich der U-Bahn-Haltestelle "Nieder-Eschbach" hinzuweisen. Begründung: Die Grünflächen in den Ortsbezirken werden nicht so oft gepflegt. Die Grünflächen, z. B. im Bereich des Parkplatzes an der Deuil-La-Barre-Straße, wirken meistens ungepflegt. Dies trifft auch für den Bereich um die U-Bahn-Haltestelle zu, für auswärtige Besucher ein nicht gerade positiver erster Eindruck von Nieder-Eschbach. Beispielhaft für eine gelungene Gestaltung der Grünanlagen im Haltestellenbereich sollte die Haltestelle "Bommersheim" in Oberursel als Vergleich herangezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1440 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zehn Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe (max. eine Stunde Parkzeit) auf dem Festplatz angrenzend zur Deuil-La-Barre-Straße einrichten

29.05.2015 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4225 entstanden aus Vorlage: OF 274/15 vom 06.05.2015 Betreff: Zehn Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe (max. eine Stunde Parkzeit) auf dem Festplatz angrenzend zur Deuil-La-Barre-Straße einrichten In unmittelbarer Nähe ist Anfang des Jahres eine Postfiliale eingezogen. Auch weitere Nahversorgungsgeschäfte (z. B. eine Bäckerei mit Café) sowie ein Kreditinstitut befinden sich im Areal des Wohnkomplexes Dorflinde. Gerade im Hinblick auf den stetigen Warenverkehr durch Kunden und Postversorger der Postfiliale fehlt es vor Ort an Kurzzeitparkplätzen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass auf dem Festplatz auf der rechten Seite (zur Deuil-La-Barre-Straße hin) zehn Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe (Parkdauer max. eine Stunde) für den Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingerichtet werden (Hinweis: Die Kurzzeitparkplätze entfallen selbstverständlich zu Zeiten der Kerb und hinsichtlich einer Teilfläche für den dort zeitweise ansässigen Spargel- und Erdbeerverkaufsstand) . Weiterhin wird der Magistrat gebeten, sich mit der Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft Deuil-La-Barre-Straße 65 bis 67 b in Verbindung zu setzen, damit die Regelung der Kurzzeitparkplätze ebenfalls auf diesen Parkplätzen erfolgen kann. Begründung: Mit der Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen werden die Gewerbetreibenden unterstützt. Dies ist ferner auch sinnvoll, da diese Parkplätze ansonsten als Parkraum für die Pendler aus der Wetterau genutzt werden. Der Festplatz ist kein Park-and-ride-Parkplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1411 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Spielmobileinsatz im Ortsbezirk 15

07.04.2015 · Aktualisiert: 04.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2015, OF 272/15 Betreff: Spielmobileinsatz im Ortsbezirk 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwei Spielmobileinsätze in den Sommermonaten im Stadtteil Nieder-Eschbach in Auftrag zu geben und durch das Kinderbüro organisieren zu lassen. Das Spielmobil soll mit seinem Angebot entweder in der Grünanlage Bieberpark (Am Lehenweg) oder im Pausenhof der Michael-Grzimek-Schule sowie im Ben-Gurion-Ring (Park) eingesetzt werden. Die Einsatztermine sind mit der Kinder- und Jugendbeauftragten, der Schulleitung sowie der Bürgerinitiative Am Bügel abzustimmen. Die Finanzierung der Spielmobileinsätze erfolgt mit einem Höchstbetrag von brutto 1.500,00 über das Ortsbeiratsbudget. Begründung: Das Spielmobil hat ein attraktives und abwechslungsreiches Spieleangebot und stellt daher ein Event für die Kinder in Nieder-Eschbach dar. Insbesondere in den Sommermonaten und in der Ferienzeit wäre dies auch für die Daheimgebliebenen eine willkommene Abwechslung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 24.04.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 328 2015 Die Vorlage OF 272/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Sommermonaten" die Worte "oder alternativ in den Herbstferien" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Outdoor-Sportgeräte im Freien; Überlegungen zur Einrichtung eines Fitness-Parcours in und um Nieder-Eschbach

11.11.2014 · Aktualisiert: 04.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2014, OF 248/15 Betreff: Outdoor-Sportgeräte im Freien; Überlegungen zur Einrichtung eines Fitness-Parcours in und um Nieder-Eschbach Es besteht in den letzten Jahren ein gesteigerter Bedarf in der Bevölkerung, gerade auch bei den älteren Senioren, einfache sportliche Aktivitäten in Natur und Freizeit zu betreiben. Im Nachbarstadtteil Harheim wurde vor einigen Wochen, neben sieben weiteren schon vorhandenen Standorten in Frankfurt am Main, eine öffentliche Anlage mit Senioren-Sportgeräten mit Erfolg eröffnet. Auch in anderen europäischen Städten wurden in öffentlichen Parks und Grünanlagen sowie im sonstigen öffentlichen Raum durch die Aufstellung von Outdoor-Sportgeräten eine Angebot zur sportlichen Betätigung -ohne Vereinszugehörigkeit- geschaffen. So haben Mitglieder der Antragstellerin im dänischen Arrhus in einer Grünanlage eine Reihe von Sportgeräten ausprobieren können und sich über die Attraktivität dieses Angebots für Jung und Alt überzeugen können. Neben etwas Kraftanstrengung sind die Geräte auch optimal geeignet, die Bewegung, das Gleichgewicht u.v.m. im Freien zu trainieren. Es bestehen daher Überlegungen und Vorschläge auch seitens der ansässigen Vereine und innerhalb der Nieder-Eschbacher Bevölkerung der Wunsch, dass auch im Frankfurter Stadtteil Nieder-Eschbach mittels Aufstellung von Outdoor-Sportgeräten an verschiedenen Stellen in Grünanlagen ein Fitness-Parcours für Jedermann geschaffen wird. Geeignete Standorte für einen entsprechenden Rundweg mit einem oder mehreren Sportgeräten könnten zunächst die Grünanlagen "Bieberpark" Am Lehenweg, das "ÜWG-Eck" Tannenweg/Urseler Weg, An den Kaskaden "Eschbach-Wasserfall", Grünstreifen im Bereich Am Sprudel entlang dem Eschbach sein, die als -mit Geräten- ausgewiesene Standorte für einen Fitnessrundlaufweg ausgewiesen werden könnten. Für diese Standorte wäre ein gemeinsames Konzept zu erstellen, in dem zum Einen die erforderlichen Haushaltsmittel ermittelt werden und zum Anderen geeignete Vandalismus-sichere Sportgeräte für die vorgenannten Standorte vorgeschlagen werden, damit möglichst eine Umsetzung zeitnah im Sommer 2015 erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates 15 im Januar 2015 zunächst den für entsprechende Freizeitanlagen zuständigen Vertreter des Magistrats bzw. aus dem Grünflächenamt einzuladen, um über Erfahrungen und Realisierungsmöglichkeiten für einen entsprechenden Outdoor-Sportgeräte-Parcours zu berichten. Begründung: Siehe Antragstext. Ein Mitarbeiter des Grünflächenamtes hatte im Vorfeld bereits den OBR 14 über das Projekt "Fitnessstudio im Freien" informiert. Da eine ähnliche Anlage im Rahmen eines Parcours an verschiedenen Standorten auch für Nieder-Eschbach, wie im Antragstext beschrieben, interessant ist, bedarf es vor einer eventuellen Realisierung noch ergänzender Informationen seitens der Projektverantwortlichen der Stadt zur Machbarkeit der Anregungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 248/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der 7. Satz gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der Straße Alt-Niedereschbach

25.09.2014 · Aktualisiert: 15.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2014, OF 238/15 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der Straße Alt-Niedereschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Investitionsprogramm wird ein neuer Haushaltsposten "Umgestaltung der Straße Alt-Niedereschbach" geschaffen und mit angemessenen Mitteln ausgestattet. Für das Jahr 2015 sind Planungskosten einzustellen, für das Jahr 2016 die entsprechenden Baukosten. Die Planung ist mit dem OBR 15 abzustimmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 10.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 238/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER, FDP und NPD gegen GRÜNE und fraktionslos (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung illegaler Graffiti vom Städtepartnerschaftsschild Deuil-La-Barre und Nieder-Eschbach sowie Wiederaufhängen der blauen Hinweisschilder an den Ortseingängen zur Partnerstadt von Nieder-Eschbach

11.07.2014 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2014, OM 3298 entstanden aus Vorlage: OF 227/15 vom 24.06.2014 Betreff: Entfernung illegaler Graffiti vom Städtepartnerschaftsschild Deuil-La-Barre und Nieder-Eschbach sowie Wiederaufhängen der blauen Hinweisschilder an den Ortseingängen zur Partnerstadt von Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten (Ortseingänge) die hier ursprünglich vorhandenen blauen Hinweisschilder auf die Partnerstadt Deuil-La-Barre wieder anbringen zu lassen: - Homburger Landstraße (von Bonames kommend unter dem Stadtteilschild Nieder-Eschbach) - Homburger Landstraße (Ortseingang von Ober-Eschbach kommend) - Brücke Am Martinszehnten (unter dem Stadtteilschild Nieder-Eschbach) - Deuil-La-Barre-Straße (von Nieder-Erlenbach kommend) Ferner wird der Magistrat gebeten, die illegalen Graffiti auf dem Städtepartnerschaftsschild (Standort vor dem Festplatz in der Rudolf-Breitscheid-Straße) entfernen zu veranlassen. Begründung: Die blauen Europa-Hinweisschilder mit Hinweis auf die Nieder-Eschbacher und Frankfurter Partnerstadt Deuil-La-Barre fehlen. Diese sollten an den Ortseingängen wieder angebracht werden. Das Schild am Festplatz wurde mit Tags verschandelt und beschmiert. Es muss von den illegalen Graffiti befreit werden. Das gebietet sich allein schon im Hinblick auf die Außendarstellung der bestehenden Städtepartnerschaft mit Deuil-La-Barre, auf die die Nieder-Eschbacher zu Recht stolz sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST 1391 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Testprojekt: Temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße beginnend von der Deuil-La-Barre-Straße in Richtung Freibad Nieder-Eschbach einrichten

13.06.2014 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3208 entstanden aus Vorlage: OF 224/15 vom 26.05.2014 Betreff: Testprojekt: Temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße beginnend von der Deuil-La-Barre-Straße in Richtung Freibad Nieder-Eschbach einrichten Bei schönem Sommerwetter, insbesondere an Wochenenden und auch bei gleichzeitigen Sportveranstaltungen auf der Bezirkssportanlage, wird das Nieder-Eschbacher Freibad sehr gut besucht. Viele Besucher des Freibades sowie der angrenzenden Bezirkssportanlage kommen mit dem Pkw. Aufgrund der geringen Anzahl von Stellplätzen auf dem vorhandenen Parkplatz weichen die Autofahrer zum Parken in die Heinrich-Becker-Straße und in die Straßen des nahen Umfeldes aus. Die Heinrich-Becker-Straße ist des Öfteren dann teilweise so dicht zugeparkt, dass maximal eine enge Fahrspur verbleibt, die Gegenverkehr nur noch sehr bedingt zulässt. Es kam dann auch gelegentlich zu einem Verkehrskollaps, weil sich der An- und Abfahrtsverkehr im Nadelöhr gegenseitig behinderte und sich auf beiden Seiten ein Stau entwickelte, der eine Weiterfahrt der Fahrzeuge nur unter äußerst schwierigen fahrtechnischen Bedingungen ermöglichte. Mitunter war damit auch eine Gefährdung der Fußgänger im Bürgersteigbereich verbunden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, im Rahmen eines Testprojektes im Juli und August 2014 an drei ausgewählten Wochenenden, die auch aufgrund voraussichtlich schönen Wetters einen hohen Besuch des Freibades Nieder-Eschbach und der Bezirkssportanlage erwarten lassen, temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße beginnend von der Deuil-La-Barre Straße bis in Richtung der neuen Brücke einzurichten. Die Abfahrt soll über die Brücke Richtung Budapester Straße erfolgen. Begründung: Mit der temporär angelegten Einbahnregelung wäre ein verbesserter und sicherer Verkehrsabfluss der Freizeitanlagen gegeben. Diese Einbahnregelung soll nur an ausgewählten Sommerwochenenden erfolgen, an denen ein hoher Besuch des Freibades zu erwarten ist. Eine generelle Einbahnregelung nach erfolgreicher Testphase ist ausdrücklich nicht das Ziel des Projektes. Unter der Woche und an besucherarmen Sommerwochenenden bleibt es wie bisher bei einem Befahren der Heinrich-Becker-Straße in beide Richtungen. Die Einschränkungen durch die temporäre Einbahnregelung sollen für die Bewohner der Heinrich-Becker-Straße so gering wie möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1065 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 429 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von dezentralen Entsorgungsinseln für Elektroschrott-Tonnen in NiederEschbach

21.03.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3015 entstanden aus Vorlage: OF 214/15 vom 04.03.2014 Betreff: Einrichtung von dezentralen Entsorgungsinseln für Elektroschrott-Tonnen in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, zum Sammeln von wiederverwertbaren Kleinelektrogeräten in Nieder-Eschbach dezentrale Entsorgungsinseln zu schaffen und diese mit Sammeltonnen für Elektroschrott auszustatten. Als geeignete Standorte für die Sammeltonnen werden die gut zu erreichenden Bereiche bei den vorhandenen Verbrauchermärkten in folgenden Straßen vorgeschlagen: - Alt-Niedereschbach - Ben-Gurion-Ring - Berner Straße Begründung: Neben der Möglichkeit der Abgabe von Elektrogeräten im Wertstoffhof Nord der FES bedarf es weitere Angebote für den Bürger im Frankfurter Norden, Kleinelektrogeräte, wie beispielsweise alte Handys, Mixer, Elektrorasierer etc., für die Wiederverwertung zu entsorgen. Diese Geräte sind begehrtes Recyclinggut und gehören nicht in die häusliche Restmülltonne. Auf sogenannten dezentralen Entsorgungsinseln sollen daher spezielle Sammelbehälter aufgestellt werden, in denen diese Kleingeräte entsorgt werden können. Als geeignete Örtlichkeiten für derartige Sammelbehälter werden in Nieder-Eschbach die Standorte der Discounter und Verbrauchermärkte vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 860 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Folgen von Bauarbeiten in Nieder-Eschbach

14.02.2014 · Aktualisiert: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2014, OM 2872 entstanden aus Vorlage: OF 211/15 vom 29.01.2014 Betreff: Folgen von Bauarbeiten in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Folgen die in der letzten Zeit in Nieder-Eschbach abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Bauarbeiten hatten und haben. Insbesondere betrifft dies den Neubau der Kindertagesstätte in der Gladiolenstraße, des Kreisels Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße sowie die Bauarbeiten in der Prager Straße. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, die bereits vorhandenen Schäden in der Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße zu beheben. Begründung: Lkw fahren über nicht ausgelegte Gehwege, Busse werden umgeleitet etc. Dies kann Gehwege oder auch Straßen beschädigen. Es sollte gewährleistet werden, dass die Verursacher rechtzeitig erfasst werden und für die Schäden aufkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2014, ST 642 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gestaltung des Kreisels Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße

14.11.2013 · Aktualisiert: 24.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2013, OF 206/15 Betreff: Gestaltung des Kreisels Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, über den Sachstand der Gestaltung des Innenraumes des Kreisels Deuil-La-Barre-Straße - Homburger-Landstraße zu berichten. Der Kreisel sollte, einem Vorschlag des Ortsbeirates folgend, der aus einem Wettbewerb resultierte, mit einem regionalen Bezug gestaltet werden. Weiterhin bittet der Ortsbeirat um die Information, welche Kosten für die Gestaltung des Innenraums des Kreisels maximal angesetzt werden können Begründung: Der Ortsbeirat wünscht zeitnah über den Vorgang informiert zu werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 206/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 15 am 19.09.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 206/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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