Testprojekt: Temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße beginnend von der Deuil-La-Barre-Straße in Richtung Freibad Nieder-Eschbach einrichten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM
3208 entstanden aus Vorlage:
OF 224/15 vom
26.05.2014 Betreff: Testprojekt: Temporär eine Einbahnregelung
in der Heinrich-Becker-Straße beginnend von der Deuil-La-Barre-Straße in
Richtung Freibad Nieder-Eschbach einrichten Bei schönem Sommerwetter,
insbesondere an Wochenenden und auch bei gleichzeitigen Sportveranstaltungen
auf der Bezirkssportanlage, wird das Nieder-Eschbacher Freibad sehr gut
besucht. Viele Besucher des Freibades sowie der angrenzenden Bezirkssportanlage
kommen mit dem Pkw. Aufgrund der geringen Anzahl von Stellplätzen auf dem
vorhandenen Parkplatz weichen die Autofahrer zum Parken in die
Heinrich-Becker-Straße und in die Straßen des nahen Umfeldes aus. Die
Heinrich-Becker-Straße ist des Öfteren dann teilweise so dicht zugeparkt, dass
maximal eine enge Fahrspur verbleibt, die Gegenverkehr nur noch sehr bedingt
zulässt. Es kam dann auch gelegentlich zu einem Verkehrskollaps, weil sich der
An- und Abfahrtsverkehr im Nadelöhr gegenseitig behinderte und sich auf beiden
Seiten ein Stau entwickelte, der eine Weiterfahrt der Fahrzeuge nur unter
äußerst schwierigen fahrtechnischen Bedingungen ermöglichte. Mitunter war damit
auch eine Gefährdung der Fußgänger im Bürgersteigbereich verbunden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, im
Rahmen eines Testprojektes im Juli und August 2014 an drei ausgewählten
Wochenenden, die auch aufgrund voraussichtlich schönen Wetters einen hohen
Besuch des Freibades Nieder-Eschbach und der Bezirkssportanlage erwarten
lassen, temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße beginnend von der Deuil-La-Barre Straße bis in Richtung der
neuen Brücke einzurichten. Die Abfahrt soll über die Brücke Richtung Budapester
Straße erfolgen. Begründung: Mit der temporär angelegten Einbahnregelung wäre ein
verbesserter und sicherer Verkehrsabfluss der Freizeitanlagen gegeben. Diese
Einbahnregelung soll nur an ausgewählten Sommerwochenenden erfolgen, an denen
ein hoher Besuch des Freibades zu erwarten ist. Eine generelle Einbahnregelung
nach erfolgreicher Testphase ist ausdrücklich nicht das Ziel des Projektes.
Unter der Woche und an besucherarmen Sommerwochenenden bleibt es wie bisher bei
einem Befahren der Heinrich-Becker-Straße in beide Richtungen. Die
Einschränkungen durch die temporäre Einbahnregelung sollen für die Bewohner der
Heinrich-Becker-Straße so gering wie möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2014, ST 1065
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.03.2015, ST 429
Aktenzeichen: 32 1