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Testprojekt: Temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße beginnend von der Deuil-La-Barre-Straße in Richtung Freibad Nieder-Eschbach einrichten

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3208 entstanden aus Vorlage: OF 224/15 vom 26.05.2014 Betreff: Testprojekt: Temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße beginnend von der Deuil-La-Barre-Straße in Richtung Freibad Nieder-Eschbach einrichten Bei schönem Sommerwetter, insbesondere an Wochenenden und auch bei gleichzeitigen Sportveranstaltungen auf der Bezirkssportanlage, wird das Nieder-Eschbacher Freibad sehr gut besucht. Viele Besucher des Freibades sowie der angrenzenden Bezirkssportanlage kommen mit dem Pkw. Aufgrund der geringen Anzahl von Stellplätzen auf dem vorhandenen Parkplatz weichen die Autofahrer zum Parken in die Heinrich-Becker-Straße und in die Straßen des nahen Umfeldes aus. Die Heinrich-Becker-Straße ist des Öfteren dann teilweise so dicht zugeparkt, dass maximal eine enge Fahrspur verbleibt, die Gegenverkehr nur noch sehr bedingt zulässt. Es kam dann auch gelegentlich zu einem Verkehrskollaps, weil sich der An- und Abfahrtsverkehr im Nadelöhr gegenseitig behinderte und sich auf beiden Seiten ein Stau entwickelte, der eine Weiterfahrt der Fahrzeuge nur unter äußerst schwierigen fahrtechnischen Bedingungen ermöglichte. Mitunter war damit auch eine Gefährdung der Fußgänger im Bürgersteigbereich verbunden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, im Rahmen eines Testprojektes im Juli und August 2014 an drei ausgewählten Wochenenden, die auch aufgrund voraussichtlich schönen Wetters einen hohen Besuch des Freibades Nieder-Eschbach und der Bezirkssportanlage erwarten lassen, temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße beginnend von der Deuil-La-Barre Straße bis in Richtung der neuen Brücke einzurichten. Die Abfahrt soll über die Brücke Richtung Budapester Straße erfolgen. Begründung: Mit der temporär angelegten Einbahnregelung wäre ein verbesserter und sicherer Verkehrsabfluss der Freizeitanlagen gegeben. Diese Einbahnregelung soll nur an ausgewählten Sommerwochenenden erfolgen, an denen ein hoher Besuch des Freibades zu erwarten ist. Eine generelle Einbahnregelung nach erfolgreicher Testphase ist ausdrücklich nicht das Ziel des Projektes. Unter der Woche und an besucherarmen Sommerwochenenden bleibt es wie bisher bei einem Befahren der Heinrich-Becker-Straße in beide Richtungen. Die Einschränkungen durch die temporäre Einbahnregelung sollen für die Bewohner der Heinrich-Becker-Straße so gering wie möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1065 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 429 Aktenzeichen: 32 1