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U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenWie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 41/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße benötigten Grundstücks-flächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 3. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 165 2021 Die Vorlage OF 41/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNeugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6966 entstanden aus Vorlage: OF 794/11 vom 16.11.2020 Betreff: Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße Der Magistrat wird in Absprache mit dem Ortsbeirat 16 gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil die Umgestaltung der Vilbeler Landstraße voranzutreiben. Die Neugestaltung soll sich an dem bestehenden Abschnitt zwischen Borsigallee und Taschnerstraße/Voltenseestraße orientieren und logisch daran anschließen. Begründung: Durch eine Neugestaltung des genannten Abschnitts bieten sich große gestalterische Möglichkeiten. Die Fahrspuren werden auf zwei reduziert. An den Fahrbahnrändern können die bestehenden Fahrradwege, die bereits im neu gestalteten Bereich existieren, fortgeführt werden. Als Fahrbahnteiler bieten sich Grünflächen für Insekten o. Ä. an. An geeigneter Stelle wird durch Einrichten von Abbiegemöglichkeiten das Abbiegen ermöglicht. Insbesondere für die Verkehrssicherheit bieten sich hier erhebliche Potenziale, da das Überholen mit erhöhter Geschwindigkeit unterbunden wird. Zusätzlich kann die Fahrradverbindung nach Seckbach und Bergen auf eigenen Fahrstreifen gestärkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1874 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Querungshilfe in der Victor-Slotoschstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2020, OF 342/16 Betreff: Querungshilfe in der Victor-Slotoschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Anbetracht des ständig steigenden Verkehrs in der Victor-Slotosch-Straße zwischen der Wohnbebauung "An der Alten Gießerei"/Victor-Slotosch-Straße Nr. 5 e-f und den Firmen Schluckspecht/dm Drogerie-markt/Denn's Bioladen eine Querungshilfe anzubringen, um für die Bewohner ein weniger gefahrloses Queren der viel befahrenen Victor- Slotosch-Straße zu ermöglichen. Es gibt ja auch die Möglichkeit eine solche Querungshilfe auf die vorhandene Sraße aufzukleben oder evtl. einen Zebrastreifen aufzumalen, um bis zur ungewissen Grundsanierung mehr Sicherheit für die Bevölkerung in dieser stark befahrenen Straße zu schaffen Begründung: Für die Bewohner des großen Wohngebietes zwischen der Borsigallee und der Victor-Slotoschstraße, die ihre Einkäufe fußläufig erledigen wollen- was ja durchaus erwünscht ist - gibt es zwei Zebrastreifen, einen direkt am Kreisel Vilbeler-Landstraße und einen zwischen REWE und ALDI, das heißt, die Fußgänger aus diesem Gebiet müssen mit z.B. Getränkekisten erst die halbe Straße zurück oder vor laufen, um die oben genannten Geschäfte zu erreichen, oder mit dem Auto fahren. Wer die hoch frequentierte Straße dazwischen queren will, lebt gefährlich. Karambolagen gab es schon des öfteren. Da die schon vor etlichen Jahren angekündigte Grundsanierung der Straße immer noch nicht mal geplant ist, würde eine Querungshilfe für die Wohnbevölkerung um die "Alte Gießerei" die Situation deutlich sicherer machen und helfen Unfälle zu verhindern und auch den Ver- kehr zu verlangsamen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 342/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen BFF und FDP (= Annahme), bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
Weiter lesenKreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6237 entstanden aus Vorlage: OF 735/11 vom 06.06.2020 Betreff: Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Straße Im Trieb/Ecke Hochstädter Straße einen Verkehrsspiegel zur Ausfahrt aus der Zeuläckerstraße in Richtung Gelastraße anzubringen (siehe Grafik Punkt 1); 2. das vor Im Trieb 4a beginnende Parkverbot in Höhe von Im Trieb 12 durch das Verkehrszeichen Nr. 283 mit Zusatzpfeil "Ende" zu beenden. Dieses Schild fehlt. Begründung: Die Ausfahrt aus der Zeuläckerstraße auf die Straße Im Trieb ist nicht gefahrlos möglich. In Fahrtrichtung Gelastraße versperren parkende Autos die Sicht, sodass ein blindes Einfahren in die Straße Im Trieb nötig ist. In Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße versperren ebenfalls parkende Autos die Sicht, sodass unter Inkaufnahme einer Verkehrsgefährdung in die Straße eingefahren werden muss. Quelle: google maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1785 Aktenzeichen: 66 0
Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5791 entstanden aus Vorlage: OF 706/11 vom 24.01.2020 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50 Meter -Längen geplant) realisiert werden; 2. die vierwöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Zumindest die Busse der Linie 43 sollten durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können; 3. falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach an der Wilhelmshöher Straße ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er-Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohnerinnen und Anwohner mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacherinnen und Seckbacher und darüber hinaus auch für die Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 311 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 667/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, stadtteilverbindende und teils nur in Teilstücken bestehende Radwege in einen leistungsgerechten und sicheren Zustand zu versetzen. Bestehende Radwegeteilstücke sind, wenn dies sinnvoll ist, zu verbinden. Ehemalige Radwege sind wieder zu reaktivieren und in das Radwegenetz einzubinden, wenn dies eine Strecke komplettiert und sinnvoll ist. Zusammenhängende Strecken sind mit der Angabe von Zwischenzielen und Zielen kenntlich zu machen und auszuweisen. So sind zum Beispiel teilbestehende Radwege wie die Verbindung Fechenheim → Fechenheim Nord (Orber Straße) → Ostpark → Ostend und die Verbindung Fechenheim Nord → Gwinner-/Friesstraße → ehemalige Trasse Linie 12 und weiter Richtung Bergen bzw. Seckbach/Bornheim in leistungsstarke, durchgehende Strecken mit sicheren Zustand zu entwickeln. Begründung: Will man dem Fahrrad im Zusammenklang der Verkehrsträger eine wichtige Rolle zuweisen, so sind erheblich mehr Mittel notwendig als die, die zurzeit für diesen Bereich eingesetzt werden. Wenn auch im zentralen städtischen Bereich mehr Mittel eingesetzt werden, so ist nun dieser Schritt auch für die Stadtteile am Rande Frankfurts, die in besonderem Maße durch die Pendlerströme betroffen sind, zu vollziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 65 2020 Die Vorlage OF 667/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "Linie 12" durch den Wortlaut "Linie 20" ersetzt und um folgenden Absatz ergänzt wird: "Bestehende Gemischtnutzungen durch Rad- und Fußgängerverkehr sind beizubehalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchilder/Hindernisse im Verkehrsraum von Fahrradwegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5315 entstanden aus Vorlage: OF 617/11 vom 13.10.2019 Betreff: Schilder/Hindernisse im Verkehrsraum von Fahrradwegen Der Magistrat wird aufgefordert, die ausgewiesenen Fahrradwege im Ortsbezirk 11 dahin gehend zu überprüfen, dass keine Schilder in den Verkehrs-/Fahrraum der Radwege ragen oder aufgestellt sind, die die Sicherheit von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern gefährden (z. B. Baustellenschilder in der Wächtersbacher Straße und Friesstraße, Verkehrsschilder Güterbahnverkehr in der Adam-Opel-Straße). Aufgestellte Schilder oder andere Hindernisse, die in den Verkehrsraum der Radwege ragen, sind zu entfernen oder so anzubringen bzw. aufzustellen, dass sie keine Gefahrenquelle darstellen. Begründung: Vielerorts sind Verkehrsschilder oder Baustellenschilder aufgestellt, die in gefährlicher Weise in den Fahrraum der Radwege ragen oder gar dort direkt verankert sind, obwohl dies nicht zwingend notwendig oder gar obsolet (z. B. Baustellenwarnhinweise für Autofahrer für Baustellen, die nicht mehr existieren) ist. Die Schilder sind gerade in stark befahrenen Straßen, in denen der Radweg unmittelbar neben der Straße verläuft, eine große Gefahrenquelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 455 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 2
Park-and-ride-Plätze A 66
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2019, OF 628/11 Betreff: Park-and-ride-Plätze A 66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen ob sich am Ende der A66, vor der Ausfahrt Bergen Enkheim eine oder mehrere der nördlichen Fahrspuren als P+R Plätze umwidmen lassen. Fuß- Wegebeziehungen zur U4/7 können schnell, auch provisorisch, geschaffen werden. Begründung: Es ist unumstritten, dass P+R-Plätze gebraucht werden. Am Ende der Autobahn ist genug Raum vorhanden, um mindestens eine Fahrspur zugunsten einer P+R Fläche umzuwidmen. Hier könnten ca. 900 Stellplätze entstehen. Diese Maßnahme ist relativ kurzfristig umsetzbar. Fuß-Wegebeziehungen zur U 4/7 können schnell, auch provisorisch, geschaffen werden. Der Magistrat plant erst nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels den Ausbau des P+R Parkhauses an der Borsigallee zu prüfen. Da aber bereits Maßnahmen begonnen sind, um den Verkehr aus dem Innenstadtbereich zu verdrängen, sind nun auch in der Peripherie schnelle, kurzfristig machbare Lösungen notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 628/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen 4 SPD (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsschild „Achtung Kinder“ Ecke Gelastraße/Flinschstraße aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5109 entstanden aus Vorlage: OF 609/11 vom 28.08.2019 Betreff: Verkehrsschild "Achtung Kinder" Ecke Gelastraße/Flinschstraße aufstellen Der Magistrat wird aufgefordert, an der Ecke Gelastraße/Flinschstraße eine Verkehrsschild "Achtung Kinder" (Verkehrszeichen Nr. 136) aufstellen zu lassen. Begründung: Um hier Unfällen, gerade zwischen Kindern und Fahrzeugen, vorzubeugen, ist es notwendig, dass dieses Verkehrsschild als Warnhinweis aufgestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2243 Aktenzeichen: 66 7
Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 601/11 Betreff: Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt legt in ausführlicher Weise in seinen Konzeptpapieren Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim Nord/Seckbach und Grün statt Grau - Gewerbegebiete im Wandel, den Sinn von Grundstücks- und Gebäudebegrünung dar. Beide Papiere weisen auf die besondere Notwendigkeiten der Begrünung auch in Gewerbegebieten gerade in Zeiten des Klimawandels hin. Wir fragen den Magistrat: Warum wird auf den Geländen der Container - Unterbringung Asylsuchender (Hanauer Landstraße, Borsigallee) offensichtlich so wenig Wert auf die Begrünung gelegt? Warum gibt es keine nennenswerte Begrünung auf den Geländen und den Gebäuden der neuen Rechenzentren im Seckbacher Gewerbegebiet (Friesstraße) Welche Begrünung wurde bei der Neubebauung oder Ergänzungsbebauung den Betrieben in den Gewerbegebieten Seckbach und Fechenheim Nord im Rahmen des Bebauungsplanes und anderer Absprachen im Sinne des Konzeptpapieres Nachhaltiges Gewerbegebiet Fecheheim Nord / Seckbach auferlegt?. Werden die Bebauungsplanfestlegungen oder sonstige Absprachen von den Bauherren umgesetzt bzw. kontrolliert die Stadt die Einhaltung dieser Vorgaben? Begründung: Es ist allen Beteiligten heutzutage klar und präsent wie sich Asphalt und Beton einerseits, Parks, Gärten, Hausbegrünung etc. andererseits auf das Kleinklima einer hochbelasteten Großstadt auswirken. Gegenmaßnahmen werden besprochen, Parks und Grünzonen gewertschätzt und erhalten, sogar ausgeweitet wenn möglich. Innerhalb der Gewerbegebiete wird dieses Konzept aber bei Weitem nicht in hinreichender Form umgesetzt. Jeder Mann / Frau kann am eigenen Leib erfahren, wenn Sie zu Fuß oder auf dem Fahrrad z.B. zwischen Gewerbegebiet und Grünzug in Seckbach wechseln. Es werden dabei Temperaturunterschiede von bis zu fünf Grad erzeugt bzw. festgestellt. Ein weiteres abschreckendes Beispiel ist hier die Hanauer Landstraße in deren Bereich die Temperatur häufig auch bis zu fünf Grad über begrünten Bereichen in der Nachbarschaft liegt. Eine Umkehr ist hier dringend notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1375 2019 Die Vorlage OF 601/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4643 entstanden aus Vorlage: OF 555/11 vom 19.04.2019 Betreff: Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee Vorgang: OM 2133/17 OBR 11; ST 2487/17 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Installation einer Pförtnerampel in Nähe der Ausfahrt Borsigallee, stadteinwärts, an geeigneter Stelle zu prüfen. Begründung: Bereits im August 2017 wurde diese Maßnahme durch den Ortsbeirat angeregt. Mit einer Pförtnerampel kann der Verkehr dosierter in den Riederwald und nach Fechenheim einfließen. Dies wird zu einer Reduzierung der Schadstoffbelastung beitragen. Die Dauerstaus, insbesondere auf dem Erlenbruch, sorgen für die gemessenen Schadstoffüberschreitungen. Fahrverbote werden ohne ein Bündel von Gegenmaßnahmen nicht vermeidbar sein. In der Stellungnahme vom 18.12.2017, ST 2487, wurde die Anregung aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Mittlerweile scheint sich die Sicht des Magistrats geändert zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2133 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2487 Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5322 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2010 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5701 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, FechenheimNord, CarlBenzStraße untereinander und mit Offenbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.05.2019, OA 397 entstanden aus Vorlage: OF 548/11 vom 28.04.2019 Betreff: Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für die schienengebundene Verbindung der Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Hierbei wird die Realisierung dieser Verbindung auch mit der Möglichkeit einer Verschwenkung der Linie U 4 ab der Borsigallee nach Südosten und der Nutzung des im Zuge der nordmainischen S- Bahn zu realisierenden Tunnels unter den Bahngleisen geprüft. Begründung: In Offenbach ist solch eine Verbindung mit Frankfurt seit mehreren Monaten Thema und signalisiert auch seitens Offenbachs das Interesse. Diese Verbindung würde wichtige Teile beider Städte näher bringen und endlich die großen Gewerbegebiete im Frankfurter Osten untereinander verbinden, und das mit schienengebundenem ÖPNV. Diese Maßnahme kann zu einem wichtigen Bestandteil einer signifikanten Reduktion des motorisierten Individualverkehrs im Frankfurter Osten und in der Verbindung nach Offenbach werden. Die Regierungsparteien des Römerbündnisses haben in ihrem Etatantrag vom 25.01.2019, E 18, auf die Wichtigkeit und die dringliche Umsetzung einer Regionaltangente Ost zur Verkehrsentlastung des Frankfurter Ostens hingewiesen. Allerdings ist auch innerhalb der Stadtgrenzen der dringliche Ausbau des ÖPNVs im Frankfurter Osten geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 68 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 397 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4130, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 Aktenzeichen: 32 1
Erstellung eines Bebauungsplans zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2019, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 531/11 vom 28.02.2019 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Vorgang: B 381/05; V 1039/18 OBR 11; ST 269/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Abschnitt der Gelastraße, zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung eines Gehwegs auf der südlichen Straßenseite sein. Begründung: Seit 2004 stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Straßenabschnitt einen Gehweg anzulegen bzw. den Status der Erwerbsverhandlungen darzulegen. Der größte Teil der benötigten Grundstücksflächen wurde mittlerweile durch die Stadt erworben. Allerdings gibt es noch einige wenige Flächen, die die Eigentümer bisher nicht verkaufen wollen. Ein Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen erhöhen. Mit der Belegung des Wohnhauses Gelastraße/Ecke Flinschstraße mit circa 170 Personen hat sich die Gefahrensituation in dem gehweglosen Straßenabschnitt nochmals verschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Antrag vom 24.05.2024, OF 629/11 Anregung vom 24.06.2024, OA 473 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.04.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 382 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 382 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4127, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 00
Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 514/11 Betreff: Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, ob in der Anlage auf der Liegenschaft Hanauer Landstraße 567 b, welche 2015 als eine temporäre Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen bis Januar 2018 genehmigt wurde: - noch Asylbewerber beherbergt werden und wenn ja, in welcher Anzahl? - falls sich dort noch Personen im Asylverfahren befinden, diese damit rechnen können, die Containeranlage zu verlassen und in einen für Integration und Teilhabe besser geeignetem Wohnumfeld unterzukommen? - Ferner beziehen sich die vorab genannten Fragen auch auf die Containeranlage in der Borsigallee Begründung: In der ST 16/2017 wurde die Containeranlage als temporäre Unterkunft für Asylsuchende bezeichnet. Aufgrund der befristeten Genehmigung wurden eine qualitative Begrünung der Anlage und ein entsprechender Schallschutz zur Hanauer Landstraße hin, als nicht realisierbar und nachhaltig vertretbar angesehen. Die Zahl der Asylsuchenden ist mittlerweile in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Hessenweit werden temporäre Flüchtlingsunterkünfte aufgelöst und die Bewohner in einem qualitativ hochwertigeren Wohnumfeld langfristig untergebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1168 2019 Die Vorlage OF 514/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 465/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt, um wichtige, stadtteilverbindende und teils nur in Teilstücken bestehende Radwege, in einen leistungsgerechten und sicheren Zustand zu versetzen. Bestehende Radwegeteilstücke sind, wenn dies sinnvoll ist, zu verbinden. Ehemalige Radwege sind wieder zu reaktivieren und in das Radwegenetz einzubinden, wenn dies eine Strecke komplettiert und sinnvoll ist. Zusammenhängende Strecken sind mit der Angabe von Zwischenzielen und Zielen kenntlich zu machen und auszuweisen. So sind zum Beispiel teilbestehende Radwege wie die Verbindung Fechenheim → Fechenheim Nord (Orber Straße) → Ostpark → Ostend und die Verbindung Fechenheim Nord → Gwinnerstraße/Friesstraße → ehemalige Trasse Linie 12 und weiter Richtung Bergen beziehungsweise Seckbach/Bornheim in leistungsstarke, durchgehende Strecken mit sicheren Zustand zu entwickeln. Begründung: Will man dem Fahrrad im Zusammenklang der Verkehrsträger eine wichtige Rolle zuweisen, so sind erheblich mehr Mittel notwendig als die, die zur Zeit für diesen Bereich in Frankfurt eingesetzt werden. Andere Städte im In- und Ausland machen es Frankfurt vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 278 2018 Die Vorlage OF 465/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (ab Flinschstraße (Seckbach)), benötigten Grundstücksflächen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2018, OF 425/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (ab Flinschstraße (Seckbach)), benötigten Grundstücksflächen? Vorgang: ST 1380/16; ST 297/16; B 381/05 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße (Seckbach) benötigten Grundstücksflächen, ist? 1. Wie viel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wie viel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wie viel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1039 2018 Die Vorlage OF 425/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in der Gelastraße und der Flinschstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3517 entstanden aus Vorlage: OF 396/11 vom 18.07.2018 Betreff: Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in der Gelastraße und der Flinschstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Gelastraße und der Flinschstraße, in Höhe des Eckhauses Flinschstraße 67, jeweils einen Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen einzurichten. Auf der nördlichen Straßenseite des beantragten Fußgängerüberwegs in der Gelastraße ist eine Aufstellfläche für Fußgänger anzulegen. Begründung: In der Flinschstraße 67 befindet sich seit Anfang 2017 eine Unterkunft für Wohnungslose und Flüchtlinge mit circa 140 Personen. Da in der Gelastraße und der Flinschstraße hohes Verkehrsaufkommen herrscht, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit die Einrichtung der beantragten Fußgängerüberwege dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2219 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 907 Antrag vom 25.07.2023, OF 490/11 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4346 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3519 entstanden aus Vorlage: OF 399/11 vom 29.07.2018 Betreff: Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, im oben genannten Bereich zeitnah die erlaubte Geschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 zu reduzieren sowie in der Anfahrt auf die neu errichtete Querungshilfe ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Nach Wegfall des Fußgängerüberweges Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße wurde nun eine Querungshilfe eingerichtet, damit die Schulkinder und Anwohner die Straße gefahrloser queren können. In der Anfahrt von der Borsigallee kommend wird der Fahrbahnrand durch Campingwagen/Anhänger und Lkw derart zugeparkt, dass Fußgänger, die die Querungshilfe nutzen, die Straße kaum bis wenig einsehen können. Ebenfalls können die Autofahrer die Fußgänger erst sehr spät sehen. Aufgrund des dürftigen Zustandes der Gwinnerstraße (Schienen, Pflaster, Asphaltflicken) ist bei Tempo 50 eine gefahrlose Notbremsung schwer möglich. Zur Sicherheit der Nutzer der Querungshilfe ist die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1996 Aktenzeichen: 32 1
Defekte Fahrbahnen bei allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/PhillipPuthStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3414 entstanden aus Vorlage: OF 194/16 vom 30.06.2018 Betreff: Defekte Fahrbahnen bei allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/Phillip-Puth-Straße Der Magistrat wird gebeten, die defekten Fahrbahnen an allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/ Phillip-Puth-Straße zu erneuern. Begründung: Bei den o. g. Fußgängerübergängen ist die Fahrbahn schon mehrfach aufgebrochen und dann nur notdürftig wieder verschlossen worden. Durch den täglich hohen Durchgangsverkehr haben sich an den ausgebesserten Stellen gefährliche Risse und zum Teil schon große Löcher gebildet (siehe Bilder). Für Fußgänger, Behinderte und Frauen mit Kinderwagen stellen diese Löcher eine große Gefahr dar. Diese Fußgängerüberwege sollten schnellstens grunderneuert (nicht ausgebessert) werden. Links Überweg an der Phillip-Puth-Straße Überweg an der Phillip-Puth-Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2177
Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2018, OA 270 entstanden aus Vorlage: OF 184/16 vom 16.05.2018 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64, heißt es unter anderem: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Antrag vom 24.10.2017, OA 191, sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel- und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des Ortsbeirates 16 klar aufgezeigt, dass a) ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist und b) dort ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget implantiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 64 = Zurückweisung, OA 270 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Beschlussausfertigung(en): § 2866, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 66 0
Fließwasserverbindung zum Ostparkweiher und FFH-Gebiet Seckbacher Ried, Im Weimerhaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3285 entstanden aus Vorlage: OF 179/16 vom 18.04.2018 Betreff: Fließwasserverbindung zum Ostparkweiher und FFH-Gebiet Seckbacher Ried, Im Weimerhaus Der Magistrat wird gebeten, die zum Teil unterirdisch geplante Fließwasserverbindung von den Quellen des Berger Rückens oder aus dem Enkheimer Riedsee noch einmal gründlich zu durchdenken und zu überarbeiten, nachdem das Seckbacher Ried und der Ostparkweiher nach einem eigentlich sehr trockenen Winter die plötzlich vorhandenen Wassermassen kaum fassen konnten, wie dem beigefügten Artikel aus der Frankfurter Rundschau vom 18.04.2018 zu entnehmen ist. Das Abpumpen von Wasser aus dem Riedsee und das Sammeln von meist nur sporadisch vorhandenen Schichtwasserquellen zur Auffüllung des Ostparkweihers wird die baulichen Veränderungen im Frankfurter Osten zwischen Bergen-Enkheim, dem Industriegebiet zwischen Borsigallee und Seckbach und dem ehemaligen Auwald des heutigen, zwischen 1910 und 1928 erbauten und heute dicht besiedelten Stadtteils Riederwald nicht aufwiegen können, sondern nur neue Probleme schaffen. Inzwischen sind die Stadtteile Bergen-Enkheim, Fechenheim, Riederwald und Seckbach praktisch zusammengewachsen. Auch wenn die noch spärlich vorhandenen Auwaldrelikte des ehemaligen sumpfigen Riedes von den Naturschutzbehörden als FFH-Gebiet nach Brüssel gemeldet wurden, kann hier wegen der dichten, angrenzenden Bebauung zwischen dem Bornheimer Hang, dem VGF-Ausbesserungswerk, dem Festplatz am Ratsweg, den beiden Großsportplätzen von Eintracht Frankfurt und FSV, der A 66/A 661 und der Vilbeler Landstraße in Bergen-Enkheim kein FFH-Auwald mehr renaturiert werden. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, dem Ortsbeirat 16 endlich ein Konzept vorzulegen, das die Bausünden der Vergangenheit zwar nicht heilen, aber doch zumindest die seit vielen Jahrzehnten vorhandenen wohnungsnahen Gärten und Erholungsräume im Bereich Am Weimerhaus erhalten kann und mit dem unnötige Planungen und Kosten, die zur Flutung des Seckbacher Riedes führen können, am besten ganz unterbleiben. Da auch Enkheim durch seine Lage im trockengelegten Ried eines alten Mainarmes bei zunehmenden Unwettern mit Starkregen immer wieder mit Überflutungen rechnen muss, sind auch die Abwasserkanäle durch die massive Verdichtung im alten Baubestand an ihre Grenzen gekommen. Da muss etwas getan werden. Anlage 1 (ca. 57 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1899 Aktenzeichen: 90 31
Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2018, OA 260 entstanden aus Vorlage: OF 355/11 vom 27.04.2018 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel zu machen (Neubau der Bundesautobahn 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee); 2. Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen zu fordern, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, damit die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können; 3. Fahrverbote für die Frankfurter Bürger durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese lagen im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zugrunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX-Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird, für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung", welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3, bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im Jahr 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11 Prozent überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald im Jahr 2030 von einer 50-prozentigen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl diese die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxide zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 Kilometer Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar noch mit allgemeinem Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen, aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen, ist davon auszugehen, das dieses Thema dem Ortsbeirat weiterhin noch lange beschäftigen wird, und es sei auf Folgendes hingewiesen: - Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. - Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen PM10 und PM2.5: Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zurzeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50 Prozent im Jahre 2030 sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen des Problems der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zulasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. Durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle Lkws und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1942 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2786, 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 07.06.2018 Aktenzeichen: 79 1
Aufheben der Einbahnstraße Leonhardsgasse, zwischen Gwinnerstraße und Hochstädter Straße für Pkw
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 380/11 Betreff: Aufheben der Einbahnstraße Leonhardsgasse, zwischen Gwinnerstraße und Hochstädter Straße für Pkw Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einbahnstraße in der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gwinnerstraße für PKW aufzuheben. Begründung: Mehrere Zufahrten nach Seckbach senken den Verkehrsdruck auf den Hauptzufahrtsstraßen, der ohnehin schon unerträglich hoch ist. Weiterhin könnte durch eine Aufhebung der Einbahnstraße der Verkehrdruck aus der Gelastraße genommen werden und somit dort auch eine Beruhigung im dortigen Anwohnergebiet erreicht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 380/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenPark-and-ride-Plätze in Fechenheim Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.04.2018, OA 240 entstanden aus Vorlage: OF 351/11 vom 08.04.2018 Betreff: Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge bei der Prüfung der Park-and-ride-Flächen für Fechenheim, außer der Nordmainischen S-Bahn, ebenfalls die Auswirkungen durch den Bau der Autobahn durch den Frankfurter Osten (Riederwaldtunnel) in die Betrachtungen mit einbeziehen Begründung: Nach den jetzigen Planungen sollen die Nordmainische S-Bahn und der Riederwaldtunnel mit der Autobahn durch den Frankfurter Osten zeitgleich fertiggestellt werden. Dadurch ergeben sich erhebliche Entlastungen für die Hanauer Landstraße und freier Verkehr in die Innenstadt. Der Fahrzeugverkehr auf der Hanauer Landstraße soll sich nach den Verkehrsuntersuchungen von Hessen Mobil durch den Autobahnbau dort halbieren (-20.000 Kfz). Der nach der Fertigstellung der Anbindung der Autobahn A 66 massiv zunehmende Stau morgens und abends auf der A 661, wird im Jahr 2030 grundsätzlich ein Park-and-ride-Angebot weiterhin attraktiv erscheinen lassen. Bei Fertigstellung der Autoanbindung A 66 an die A 661 werden die Fahrzeuge Park-and-ride-Angebote an den Autobahnabfahrten bevorzugen, da für die Angebote auf der Hanauer Landstraße die Autobahn bereits in Maintal mit einem Umweg verlassen werden muss. Einige Menschen werden durch die bessere Anbindung allerdings die Park-and-ride-Angebote Borsigallee nicht mehr in Anspruch nehmen und lieber die Autobahnabfahrten von der A 661 nutzen. Bei entsprechenden Flächen dort sollten hier ebenfalls Lösungen gesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1408 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 77 = Kenntnis, OA 240 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 77 = Zurückweisung, OA 240 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2747, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 3
Bund und Land Hessen auffordern: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30 km/h auf der A 661 bei Anbindung der A 66 durch den Riederwaldtunnel, sondern mindestens 60 km/h Funktionsfähige Autobahnanschlussstelle an der Borsigallee
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.04.2018, OA 237 entstanden aus Vorlage: OF 343/11 vom 12.03.2018 Betreff: Bund und Land Hessen auffordern: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30 km/h auf der A 661 bei Anbindung der A 66 durch den Riederwaldtunnel, sondern mindestens 60 km/h Funktionsfähige Autobahnanschlussstelle an der Borsigallee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Einwendungen zu den aktuellen Planungen im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel (Verkehrsuntersuchung - Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee) geltend zu machen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, eine Neuplanung sowie Maßnahmen einzufordern, um auf der A 661 mindestens eine Fahrgeschwindigkeit wie heute zu erreichen. Planungen mit einer Geschwindigkeit von Schrittgeschwindigkeit und unter 30km/h sind für eine Autobahn in der heutigen Zeit inakzeptabel. Die Stadtverordnetenversammlung weist die jetzigen Planungen für die Anschlussstelle Borsigallee zurück und fordert eine Planung, die leistungsfähig und gleichberechtigt ist und den Verkehr bewältigen kann. Begründung: Siehe Anlage! Anlage - (nicht vervielfältigt) Anlage 1 (ca. 745 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1689 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 18.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 237 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2702, 21. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.05.2018 Aktenzeichen: 66 0
Stärkerer Ausbau von Tempo-30 Zonen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Lärm und Abgasen durch Fördermittel des Landes
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2018, OF 340/11 Betreff: Stärkerer Ausbau von Tempo-30 Zonen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Lärm und Abgasen durch Fördermittel des Landes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Seit 2016 hat das Land Hessen ein Förderprogramm aufgelegt, um Tempo-30 Zonen stärker auszubauen. Tempo-30-Zonen verminderten Lärm und Abgase, während sie die Sicherheit erhöhen. Das alleinige Aufstellen von Tempo-30-Schildern reicht oft nicht aus, um die Geschwindigkeit innerhalb der Zonen tatsächlich zu senken. Das Programm sieht daher unter anderem Maßnahmen, wie eine Verengung der Fahrbahn, Verbreiterung der Gehwege oder den Bau von Verkehrsinseln vor. Die Investitionen werden vom Land mit bis zu 85 Prozent der Kosten bezuschusst. Wie aus der Presse Ende letzten Jahres jedoch zu entnehmen war, hat die Stadt Frankfurt bisher keine Fördermittel beantragt. 1. Ist dem Frankfurter Magistrat das Förderprogramm bekannt? 2. Wenn ja, wieso wurden in 2016 und 2017 keine Fördergelder beantragt? 3. Ist der Magistrat in 2018 bestrebt, Fördergelder zu beantragen, um die Verkehrssicherheit insbesondere in den von Verkehr stark belasteten Einfallsgebieten des Pendlerstroms zu erhöhen? 4. Wie ist der aktuelle Sachstand diesbezüglich für den Ortsbezirk11? Begründung: Der Frankfurter Osten ist eine der Hauptverkehrsadern der täglichen Pendlerströme. Regelmäßig kommt es bei Staubildungen wie bspw. auf der Hanauer Landstraße, Borsigallee oder der Wächtersbacherstraße zu Ausweichrouten der Pendler über Wohngebiete. Ungeachtet der dort eingerichteten Tempo-30 Zonen kommt es regelmäßig zu Geschwindigkeitsverstößen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 799 2018 Die Vorlage OF 340/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBund und Land Hessen auffordern: Eine Dezimierung der vom Aussterben bedrohten Tiere und keine Verschlechterung des derzeitig ökologischen Systems im Fechenheimer Wald zuzulassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2018, OF 344/11 Betreff: Bund und Land Hessen auffordern: Eine Dezimierung der vom Aussterben bedrohten Tiere und keine Verschlechterung des derzeitig ökologischen Systems im Fechenheimer Wald zuzulassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zum Naturschutz im Fechenheimer Wald im aktuellen Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. a. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) Einwendungsfrist: 20.März 2018 2. Die Stadt Frankfurt fordert Nachbesserungen im Lärmschutz und Erschütterungsschutz sowie geeignete Maßnahmen, um Beeinträchtigungen der Tiere und der Natur, während der Bauphase, zu verhindern und fordert, dass die gesetzlich-naturschutzrechtlichen Auflagen vollständig erfüllt werden. Die Stadt Frankfurt fordert alle Eingriffe in die Natur derart zu beschränken, dass die subsidiär für den Erhalt der vom Aussterben bedrohten Tiere, gemäß der FFH-Liste, überlebensnotwendigen Tiere im Fechenheimer Wald nicht verjagt werden, sondern diese ebenfalls geschützt und im Bestand erhöht werden, um die ökologischen Nachteile mindestens auf ein Niveau auszugleichen, welches dem vor dem Bau der Autobahn entspricht. (z.B. scheuer Mittelspecht ist notwendig für Bruthöhlen der Bechsteinfledermaus, usw.) Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, das Gebiet als ökologischen Lebensraum aufzuwerten und ein neues Konzept zu entwickeln, um den vom Aussterben bedrohten sowie weiteren Tieren, ruhige Rückzugsräume, besonders für die Aufzucht von Nachwuchs, zu geben, um die Nachteile der Verlärmung und die erhebliche Reduzierung des Lebensraums auszugleichen. (z.B. Naturschutzgebiet, beschränkter Zugang, usw.) Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, ein Gutachten über die Unbedenklichkeit der über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr geplanten Rammarbeiten zu erstellen. Die Wochenstuben und Baumhöhlen der schützenswerten Fledermäusen und die Brutgebiete/Nester der schützenswerten Vögel/Tiere befinden sich in unmittelbarer Nähe der Baustelle. (10 Fledermausarten (FFH Liste), 6 Spechtarten (teilweise FFH Liste oder wichtig für das Biotop Fechenheimer Wald), u.a.)6. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, nach Baufertigstellung, in einem Zeitraum von mindestens 10 Jahren, ein Monitoring vorzunehmen, wie sich die Artenvielfalt in dem Gebiet entwickelt. Hessen Mobil wird in die Pflicht genommen Maßnahmen in die Wege zu leiten, wenn sich das Ökosystem und/oder die Artenvielfalt merklich verschlechtert. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, zusätzlich zur Fledermausschutzwand, einen Flüsterasphalt, im gesamten Bereich der von Fledermäusen passiert wird, aufzubringen, um die Lärmbelastung für die Tiere weiter zu senken. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, gutachterlich zu prüfen, wie sich die Lichtreflexion auf die Tierwelt der Fledermäuse und Eulenarten im Fechenheimer Wald auswirken. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, die im Gutachten empfohlene Wildbrücke einzurichten. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, Tierquerungen (Röhren) unter der Autobahn, für Kleintiere von Ost nach West und umgekehrt, zu ermöglichen. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, folgende Wirkfaktoren für den Fechenheimer Wald gutachterlich zu prüfen: langfristige, verkehrsbedingte Veränderungen der Vogelhabitate durch Immissionen von Nähr- und Schadstoffen (Werte von Stickoxid steigen an und wirken negativ auf die kleinräumige Natur) Flächeninanspruchnahmen (Lärm wirkt max 50 Meter vom Rand, aber Lärm geht weiter, durch das gesamte Gebiet) Veränderungen der Horizontkulisse durch Lärmschutzwände (Auswirkungen der Wand bei Vögeln, Horizont ist weg. .) qualitative Veränderungen von Vogelhabitaten (durch Lärmeinträge werden Singvögelrufe, Brutrufe usw. nicht mehr gehört werden) (z. B. durch Nähr- und Schadstoffeinträge, Veränderungen des Wasserstands) (Grundwasserlinienänderung, welche Auswirkung hat das auf Wasserstand und die Population der Insekten, Nahrungsvorräte usw.) Unterschreitung von Mindestreviergrößen als indirekte Folge von Flächenverlusten und "Verinselung" (z.B. Mittelspecht benötigt 30 Hektar als Reviergröße) Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf ein Forschungsprojekt an der Vogelschutzwarte zu unterstützen zum Thema Wirkfaktoren bei "Kollisionsverluste / Zerschneidung von Habitaten von Vögeln und Fledermäusen" Begründung: Der Fechenheimer Wald ist eine ökologische und besonders wertvolle Einzigartigkeit für die Stadt Frankfurt. Bereits 2006 hat das FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG festgestellt: Aus naturschutz-fachlicher Sicht sind die Bestände als wertvoll und schutzbedürftig einzustufen[1]. Ein bundesweit bekanntes und anerkanntes tierökologiches Institut stellte fest: Aus fledermauskundlicher Sicht ist der Fechenheimer Wald als bemerkenswert artenreich zu bewerten[2]. Im dem relativen kleinen Waldgebiet, welches durch die kleine Größe sehr anfällig für Störungen ist, gibt es zehn verschiedene Fledermausarten. Von diesen Fledermausarten sind viele entweder bedroht oder stehen sogar auf der roten Liste Hessen, Deutschland oder der FFH Liste, für vom Aussterben bedrohte Tiere. Insgesamt handelt es sich bei diesem Wald um ein, an verschiedenartigen Vogelarten, sowie weiteren Kleintieren, reiches Gebiet. Von den dort befindlichen Vögeln sind einige ebenfalls auf den eben genannten Listen. Besonders hervorzuheben sind dabei Eulenarten, die sechs verschiedenen Spechtarten und ein Schwarzmilan der dort seinen Horst gebaut hat. Es gibt dort ebenfalls Rehe, die man heute allerdings eher seltener sieht. Der Fechenheimer Wald ist ein Waldstück, welches in der Stadt Frankfurt einzigartig ist und durch seinen Baumbestand und die Lage einen ganz besonderen Stellenwert hat und dadurch als hoch schützenswert eingestuft werden muss. Die Tiere leben hier, weil das Gebiet sich auszeichnet durch den sehr hohen Eichenanteil, mit einem geringen Buchenanteil dazwischen. Dazu kommt ein dauerhaft feuchter nährstoffreicher Boden, da der Wald auf einem Altarm des Mains steht. Reste dieses Altarms sind der "Steinbruch" im Fechenheimer Wald, der "Teufelsbruch" und der "Erlenbruch". Dies ist der ideale Lebensraum für Fledermäuse und Spechte. Die Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland ist am Fechenheimer Wald nicht ohne Grund beheimatet. Diese arbeitet und forscht dort im und am Wald. Für eine urbane Stadt ist es besonders wichtig diese kleinen verbleibenden "Inseln der Natur" zu schützen und darauf zu achten, dass diese Natur nicht gestört oder sogar zerstört wird. Dieser Wald wird soll zukünftig durch die Autobahn durchschnitten werden. Ein Teil des Waldes wird für die Tiere in der Zukunft die Nutzfunktion des Fechenheimer Waldes verlieren, bedingt durch die Abtrennung des einen Waldteils. Insgesamt gehen 5 ha Wald durch Abholzung und Verinselung für den Autobahnbau verloren. Ein weiterer großer Teil wird durch die Verlärmung des Waldes für die Tiere nicht mehr nutzbar sein oder nur bedingt nutzbar. Dies durch die prognostiziert extrem erhöhte Anzahl an PKWs und LKWs auf der Autobahn. In der Folge werden viele Tiere flüchten oder ihre Nachkommen verlieren. Für andere Tiere werden die geflüchteten oder bereits getöteten Tiere für das eigene Auskommen ihrer Art und Brut fehlen und sind dadurch in zweiter Reihe ebenfalls im Bestand betroffen. Im Fechenheimer Wald ist die Lage besonders problematisch, weil der räumliche Bereich zur Flucht bereits beengt ist, und die Fläche schon jetzt für die Population zu klein ist und somit als Fluchtraum ungeeignet. Grund ist der bereits bestehende Teil der Autobahn. Dieser führt an dem gesamten Waldgebiet entlang und der Fechenheimer Wald liegt an dieser Autobahn wie ein paralleler Streifen. Die Ausdehnung dieses Streifens hat eine maximale Tiefe von 500 m. Das bedeutet für viele der Tiere steht keine ausreichende ruhige Waldzone für die Flucht oder den Rückzug zur Verfügung. Ein weiteres Problem wir der Lärm bei und nach dem Bau der Autobahn sein, da sehr viele der ansässigen Tierarten auf die Kommunikation mit Rufzeichen angewiesen sind, sei dies durch die Rufe für die Jungvögel oder für die Jagd. Fast der gesamte Bereich an der Autobahn wird Lärmwerte über 58 Dezibel haben. 58 Dezibel ist die Höchstgrenze für die am wenigsten empfindlichsten Tiere um durch den Lärm nicht beeinträchtigt zu sein. Der Nachtwert für Vögel, der zu einer Beeinträchtigung führt liegt bei 47 Dezibel. Der Verkehrslärm wird die allgemeinen Laute der Tiere übertönen und es wird für die Tiere sehr schwierig sein Jungtiere aufzuziehen oder Brutpartner zu finden. Von der Jagd nach Insekten, die Fledermäuse z.B. auf den Blättern das Krabbeln hören können, mal ganz zu schweigen. Die Lebensbedingungen werden verschlechtert, wenn die Tiere nicht mehr ausreichend oder weniger Nahrung finden und Jungtiere nicht mehr von den Eltern gehört werden. Einzelne Vogelarten und Fledermäuse reagieren unterschiedlich empfindlich auf verkehrsbedingte Störungen. Bei Störungen muss mit einem Rückgang des kartierten Vogelbestands gerechnet werden. Zur Berechnung hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entsprechende Handlungsanweisungen erstellt. Diese Handlungsanweisungen gruppieren die Vogelarten in Abhängigkeit ihrer Empfindlichkeit in sechs Gruppen ein. Für diese Beeinträchtigungen werden z. B. Raumanalysen gemacht. Die zu erwartende Reduzierung des bestehenden Bestandes an Vögeln in einem Gebiet wird in Prozentwerten angegeben. Die Zone im angrenzenden Bereich zur Autobahn wird von diesen Vögeln gemieden wird und steht somit nicht mehr als nutzbare Fläche für die Vögel zur Verfügung. Sie ist dadurch unbrauchbar als Lebensraum für die Tiere. Durch die geringe Breite des Fechenheimer Waldes von 100 m bis 500 m kommt dieser Betrachtung erhebliche Bedeutung zu. Eine Raumanalyse, entsprechend der Unterlagen des Bundesministeriums zur Bewertung solcher Projekte, ist in der Entwicklung des Planfeststellungsbeschlusses nicht erfolgt. Die verwendete Methode zur Berechnung der Beeinträchtigung der Bechsteinfledermaus resultiert nur aus einem älteren Entwurf zu einer Forschungsarbeit. Die Beeinträchtigungen für die Vögel sollten nach der Empfehlung des Ministeriums abgearbeitet werden, schon alleine wegen der Abhängigkeit der Fledermäuse von den Spechten. Aufgrund der Kleinteiligkeit des Gebietes, der besonderen Bedeutung für die Stadt, des einzigartigen Ökosystems mit u.a. 10 verschiedenen Fledermausarten und über 50 verschiedenen Vogelarten müssen die erkennbaren zukünftige Defizite in Populationsbeständen und, dem laut dem Bundesministerium für viele Vogel und Fledermausarten zu erwartenden Funktionsverlust als Habitat, Einwendungen gemacht werden. Es ist eine vertiefte Raumanalyse durchzuführen, da Abhängigkeiten zwischen dem Vogel und Fledermausarten bestehen, der besonderen Raumsituation, der vielen Störfaktoren, der Labilität des Ökosystems. Bereits jetzt sind die Habitatsbedingungen eingeschränkt und mittlere geeignete Flächen müssen von den besonders geschützten Fledermäusen genutzt werden. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die kritischen Schallpegel für die Vogel und Fledermausarten im Fechenheimer Wald zu prüfen sind, damit diese ihre Brut und Jagdgebiete weiterhin im Fechenheimer Wald nutzen können. Es sind die Effektdistanzen, die Fluchtdistanzen und die Störradien für die Vogel und Fledermausarten bei der zu erwartenden Verkehrsbelastung zu bestimmen. "Beispiel: Brutvögel mit mittlerer Lärmempfindlichkeit, kritischer Schallpegel, Effektdistanz Gruppe 2 Um eine Unterschätzung der Verlärmung in Gebieten, in denen sich eine Art in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet, zu vermeiden, wurde grundsätzlich von der Situation eines isolierten Einzelvogels ausgegangen. Dieser muss die maximale Reichweite seiner Rufe und Gesänge ausschöpfen können, um eine reelle Chance zu haben, eine potenzielle Partnerin auf sich aufmerksam zu machen. Folgende Beurteilungspegel nach RLS-90 werden als Prognose-Instrumente verwendet: - 47 dB(A) nachts - 52 dB(A) tags - 55 dB(A) tags - 58 dB(A) tags Als Effektdistanz wird die maximale Reichweite des erkennbar negativen Einflusses von Straßen auf die räumliche Verteilung einer Vogelart bezeichnet. Für einige Arten der Gruppe 2 (u. a. Spechte) konnte in einem Forschungsprojekt im Auftrag des BMVIT und der ASFINAG (Österreich) ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Lärm und Siedlungsdichte belegt werden (Bieringer et al. 2010). Aufgrund der übereinstimmenden Größenordnung der in Österreich und Deutschland ermittelten Ergebnisse wird zur Bewertung der Betroffenheit der Arten der Gruppe 2 durch Straßenverkehrslärm der kritische Schallpegel 58 dB(A) tags (nach RLS-90) herangezogen. Von 100 m vom Fahrbahnrand bis zur Effektdistanz ist der Lärm für etwa die Hälfte des Besiedlungsdefizits verantwortlich. Dieses überschlägige Verhältnis wurde durch den Vergleich der Effektintensität bei unterschiedlichen Verkehrsmengen ermittelt. Mittelspecht 400 m Pirol 400 m Waldkauz 500 m Grauspecht 400 m - Effektdistanzen" [3] Daraus folgt für Vögel der Gruppe 2 im Bereich der ersten 100m ein Anstieg auf 100%. Das bedeutet "völlig ungeeignet" und man wird dort keine Vögel dieser Gruppe vorfinden. Dies bedeutet der Bereich von 100 m ab der Autobahn ist nicht mehr geeignet für diese Tiere. Vorher war dieser Lebensraum noch nutzbar und fällt nun dadurch komplett weg. Bei einem Waldstreifenbreite von 500 m maximal ist dies ein erheblicher Einschnitt. Allerdings ist der Habitatsverlust nur im Bereich von 60% angestiegen, da er bereits vorher um 40% reduziert war. Eine geforderte Verlegung des nicht bewirtschafteten Waldgebietes in die Nähe der Autobahn wäre nicht zielführend. Ein neuer Fußgänger und Radweg mit Brücke durch das Waldgebiet mit Brücke steht nicht im Einklang mit dem Schutz der Tiere. Besonders die heutzutage starken oft blendenden Fahrradlampen an Fahrrädern die oft blinken sind kontraproduktiv für eine Schutzzone für Fledermäuse und Vögel. Der Wert von 58 Dezibel, der ab der Effektdistanz erst wichtig ist, liegt z.T. schon außerhalb des Waldgebietes. Das bedeutet für diese Gebiete eine zusätzliche Reduktion um 20% an Lebensraum. Für viele Vogelarten müssen 10 m Höhe als Immissionsort angesetzt werden. Die Fledermausschutzwand ist daher nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Eine Möglichkeit der Nutzung von Flüsterasphalt anstelle der normalen Asphalte wurde nicht in Erwägung gezogen. Dies hätte eine wirksame zusätzliche Maßnahme mit der Fledermausschutzwand zusammen sein können. Es ist alles für den Lebensraum möglich zu machen, damit diese Tiere so wenig wie möglich in Ihrer Art eingeschränkt werden. Dies ergibt sich schon aus dem § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Wie Ernst dieses Thema genommen wird, erkannt man an den Maßnahmen die geplant sind. Eine Brücke für Fuß- und Radfahrer durch das beeinträchtigte Vogel- und Fledermausgebiet. Andere Wege werden gesperrt für Fußgänger, dafür dürfen Autofahrer durch das Landschaftsschutzgebiet fahren und am Waldrand parken und Privatpersonen bekommen Parkgenehmigungen und Schlüssel für alle Schranken, die in den Wald führen. Eine der Prüfungsfragen zur Bewertung der Verträglichkeit der Maßnahme war: " . .kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen gewährleistet werden ?" Ergebnis: 60 Fledermauskästen für 52 verlorene kartierte Bäume mit Baumhöhlen und Verlust von 4 sehr wichtigen genutzten Wochenquartieren. Erst waren in der Planung: 50 Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, nun sind es sogar 60 Kästen Fledermauskästen kosten im Einzelhandel zwischen 20 €/Stk. und 60 €/Stk. Die jetzt vorgeschlagene Version Typ Schwegler Fledermaushöhle 2F kostet gerade einmal 20,00 €. Zusätzlich sollen im Fechenheimer Wald 8 Löcher in Bäume gebohrt warden, um als Baumhöhlenersatz zu dienen. Wir hoffen die kleinen, schlecht sehenden Fledermäuse, finden diese neuen Löcher irgendwo im Wald, wenn ihre Bäume mit all den jahrelang genutzten Höhlen auf einmal alle weg sind. Wie ernst es "Hessen Mobil" um den Naturschutz ist, erkennt man gut an der "fachmännischen Umsetzung" der Konzepte. Es wird von einer Anbringung von Fledermauskästen durch einen erfahrenen Fledermausspezialisten im Wald in ruhigen Zonen zum Schutz der Tiere geschrieben. Die Realität: Anbringung fast aller Kästen an den Waldspazierwegen, und nicht an den Bäumen, ruhig und entfernt im Wald. Am Wegrand wurden bereits Fledermauskästen zerstört, was zu großer Aufregung bei Hessen Mobil führte. Das Projekt Riederwaldtunnel, hängt von dem Umzug der Fledermäuse aus ihren Baumhöhlen in die neuen Betonboxen an den Waldwegen ab und muss unbedingt erfolgreich sein. Bei Erfolglosigkeit wird es keine Autobahn durch die Stadt geben. Ausgleichsmaßnahmen Nicht geprüft wurde durch Hessen Mobil ob für die Abholzung nicht Ausgleichsflächen im/am Fechenheimer Wald hätten gefunden werden können. Man hätte zum Beispiel auf der Wiese, die sich hinter der KITA 75 befindet, eine Reihe Eichenanpflanzung durchführen können. Ebenso hätte man Flächen der sich im Wald befindlichen Schrebergartensiedlungen nutzen können, um Neuaufforstungen durchzuführen. Verzicht auf eine forstliche Nutzung im Fechenheimer Wald Nach Planungen von Hessen Mobil, soll ein Gebiet von forstlicher Nutzung freigestellt werden. Eine forstliche Nutzung findet dort überhaupt nicht mehr statt, sondern nur eine forstliche Sicherung für die Menschen. Geplant ist bestehende Fußwege in einem Bereich des Landschaftsschutzgebietes zu sperren und dort den Wald sich selber zu überlassen. Dieser Bereich befindet sich im angrenzenden Gebiet, welches nun durch die sieben Jahre dauernden Bauarbeiten verlärmt wird. Hier werden die Schutzwerte für Vögel entsprechend der bereits erwähnten Handlungsvorlagen des Bundesministeriums bereits überschritten. Wie eine Ansiedlung hier erfolgsversprechend sein wird, kann berechtigter Weise angezweifelt werden. Die Schließung der Wege in dem Gebiet würde, so Hessen Mobil, dafür Sorgen, das 56 Bäume mit, von Spechten gemachten, Höhlen gesichert werden. Eine Fällung dieser Bäume war allerdings sowieso nicht geplant. Laut Hessen Mobil sollen die Spechte in dem Gebiet weitere Höhlen für die Fledermäuse bauen. Wenn die Spechte jedoch durch den Lärm verscheucht worden sind, dann findet ein Bau von Höhlen durch diese nicht mehr statt. Hessen Mobil dazu im Artenschutzbeitrag des Planfeststellungsbeschlusses: "darüber hinaus wird die Entstehung neuer Baumhöhlen durch die Anlage von Nisthöhlen durch Spechte . . gefördert."4 Fazit: Ohne die Forderungen gemäß den Ziffern 1 bis 13 wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder gar einer Zerstörung des Lebensraums der schützenswerten Tiere/Natur im Fechenheimer Wald kommen und die Auflagen des § 44 NatSchG können nicht erfüllt werden. Es handelt sich um ein labiles Ökosystem, in dem die Tiere voneinander abhängig sind. Es gibt viele Wirkfaktoren, die zur Störung führen. Die Summe dieser Störung sind bei Tieren, die vom Aussterben bedroht sind, vollkommen zu vermeiden. Ausnahmen dürfen nur unter sehr strengen Auflagen stattfinden. Wer diese Grenzen überschreitet, macht sich nach dem Naturschutzgesetz strafbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 344/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2018, OF 345/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) Einwendungsfrist: 20.März 2018 - Fordert Nachbesserungen Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können und nicht wie geplant weiter ansteigen. - Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung am Erlenbruch sollen ab 2030 zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren so dass die Schadstoffe in diesem Bereich weiter ansteigen werden, so Hessen Mobil im Planfeststellungsbeschluss. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee; Planänderung Tunnel einschließlich AD Erlenbruch, Obere Ebene und Lärmschutz Unterlage 15.4.2a Lufthygienische Untersuchung - Erläuterungsbericht - ) Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen und immer wieder erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser Grenzwerte. Die generelle Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) durchgeführt. Unter anderem wurde für das Gutachten zum Riederwaldtunnel diese eine bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße ist durch eine vor langen Jahren geschickt gewählten Position daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern wären. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin grundsätzlich lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. Aber, es ist davon auszugehen, dass es ein Fahrverbot für die Bürger der Stadt Frankfurt (auch Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Bergen-Enkheim, Seckbach ua.)und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Es ist davon auszugehen, dass es keine andere Möglichkeit geben wird, die Abgaswerte in den Griff zu bekommen. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, die bereits jetzt starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung mehr nach Fertigstellung der Autobahn durch den Riederwald. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch werden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und keine Umweltzone gelten. Alle Nichtbürger der Stadt Frankfurt und dem Umland, so auch alle LKW's, Dieselfahrzeuge aller Klassen, können die Autobahn nutzen und die Luft verpesten. Die Bürger der Stadt Frankfurt und dem nahen Umland dürfen nicht fahren, weil die Fahrt außerhalb der Autobahn beginnt, und außerhalb der Autobahn ein Fahrverbot gilt. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden, dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern ebenfalls für die Arbeiterstadtteile Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Riederwald sowie Seckbach und Bergen-Enkheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 345/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenKauf des Parkplatzes westlich neben dem HessenCenter und Bau eines ParkandrideParkhauses
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2789 entstanden aus Vorlage: OF 166/16 vom 27.01.2018 Betreff: Kauf des Parkplatzes westlich neben dem Hessen-Center und Bau eines Park-and-ride-Parkhauses Der Magistrat wird gebeten, im Falle des Verkaufs des westlichen Parkplatzes neben dem Hessen-Center von dem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, um an dieser Stelle ein zusätzliches Park-and-ride-Parkhaus für Pendler zu errichten. Begründung: Wie aus der Presse zu entnehmen ist, wird nach dem Neubau der Parkdecks im Hessen-Center (es werden mehr Stellflächen entstehen) der Parkplatz neben der Auf- und Abfahrt zur A 66 nicht mehr benötigt. ECE beabsichtigt, das Gelände zu verkaufen. Ein weiteres Park-and-ride-Parkhaus, neben dem bestehenden in der Borsigallee, ist dringend erforderlich, um das Pendlerparken in den Wohngebieten rund um die Endstation der U 4 und U 7 in Enkheim einzuschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1026 Aktenzeichen: 61 1
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe; 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 285/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe; 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, stadtteilverbindende und teils nur in Teilstücken bestehende Radwege in einen leistungsgerechten und sicheren Zustand zu versetzen. Bestehende Radwegeteilstücke sind, wenn dies sinnvoll ist, zu verbinden. Ehemalige Radwege sind wieder zu reaktivieren und in das Radwegenetz einzubinden, wenn dies eine Strecke komplettiert und sinnvoll ist. Zusammenhängende Strecken sind mit der Angabe von Zwischenzielen und Zielen kenntlich zu machen und auszuweisen. So sind zum Beispiel teilbestehende Radwege wie die Verbindung Fechenheim → Fechenheim Nord (Orber Straße) → Ostpark → Ostend und die Verbindung Fechenheim Nord → Gwinner-/Friesstraße → ehemalige Trasse Linie 12 und weiter Richtung Bergen bzw. Seckbach/Bornheim in leistungsstarke, durchgehende Strecken mit sicheren Zustand zu entwickeln. Begründung: Will man dem Fahrrad im Zusammenklang der Verkehrsträger eine wichtige Rolle zuweisen, so sind erheblich mehr Mittel notwendig als die, die zur Zeit für diesen Bereich in Frankfurt eingesetzt werden. Andere Städte im In- und Ausland machen es Frankfurt vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 54 2018 Die Vorlage OF 285/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2018 Fahrradparkhaus an der U-Bahn-Endstation Enkheim/Borsigallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2017, OF 161/16 Betreff: Haushalt 2018 Fahrradparkhaus an der U-Bahn-Endstation Enkheim/Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in den Haushalt 2018 Mittel einzustellen für das Erstellen eines Fahrradparkhauses auf dem Wasserrückhaltebecken neben dem Volkshaus Enkheim. Begründung: Da der vorhandene Fahrradabstellplatz an der U-Bahn Endstation schon lange an seine Grenzen gekommen ist, und immer mehr Bürger_innen mit dem Fahrrad zur U-Bahn fahren, wäre es an der Zeit hier für mehr Platz zu sorgen. Da auch immer mehr Fahrräder während der Standzeit beschädigt werden, sollte für einen sicheren Abstellplatz gesorgt werden. Dies wäre auch ein Anreiz das noch mehr Bürger_innen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Ein geeigneter Platz wäre die Fläche über dem Wasserrückhaltebecken neben dem Volkshaus Enkheim. Es sollte ein Parkhaus sein, wo man die Fahrräder einzeln einstellen und verschließen kann. Hier könnten auch Lastenfahrräder stehen, die man ausleihen kann (hierzu hat die SPD-Fraktion im OBR 16 einen Antrag gestellt). Das Ganze sollte durch eine Aufsicht abgerundet werden, die evtl. auch kleinere Reparaturen ausführen könnte. Hier könnten Arbeitsloseninitiativen mit ins Boot geholt werden. Finanziert werden sollte das Fahrradparkhaus durch die Stellplatzabgabe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Etatanregung EA 97 2018 Die Vorlage OF 161/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am HessenCenter
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2017, OA 205 entstanden aus Vorlage: OF 147/16 vom 11.11.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessen-Center Vorgang: OA 14/16 OBR 16; ST 1396/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten bezüglich der U-Bahn-Endhaltestelle in Bergen-Enkheim insoweit erweitern zu lassen, dass der zu erwartende Moscheebetrieb in der Bessemerstraße 7 und der damit zu erwartende Besucherstrom in diesem Bereich und auch nördlich der Borsigallee von durchschnittlich 400 Gläubigen an Gebetstagen mit aufgenommen wird. Begründung: Die deutschsprachige Gemeinde erwartet nach eigenen Angaben freitags zwischen 12:00 Uhr und 15:00 Uhr circa 400 Gläubige, die aus der gesamten Rhein-Main-Region kommen und größtenteils nicht mit dem ÖPNV zur Bessemerstraße anreisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 31.05.2016, OA 14 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1396 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 753 Antrag vom 16.05.2018, OF 181/16 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2169, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 Aktenzeichen: 61 00
Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2463 entstanden aus Vorlage: OF 149/16 vom 13.11.2017 Betreff: Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt bestehen, um in Zusammenarbeit mit dem Islamischen Informations- und Serviceleistungen e. V. (IIS) einen Grundstückstausch für die von diesem erst kürzlich erworbene Liegenschaft Bessemerstraße 7 herbeizuführen. In eine solche Untersuchung soll auch das kürzlich von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossene interkommunale Gewerbegebiet am Roten Graben zwischen Frankfurt-Fechenheim und Maintal im Hinblick darauf einbezogen werden, inwieweit dort dem Moscheeverein ein geeignetes Tauschgrundstück angeboten werden kann, das sowohl über die gewünschte bebaubare Fläche sowie Parkmöglichkeiten für etwa 200 Kraftfahrzeuge verfügt. Soweit der Magistrat über andere entsprechend große Grundstücke mit ausreichend darstellbaren Parkplätzen verfügt, sollen auch diese einer Prüfung unterzogen werden. Begründung: Nachdem der IIS e. V. laut eigenen Aussagen mit jeweils durchschnittlich 450 Besuchern zu den regelmäßigen Freitagsgebeten und während des Fastenmonats Ramadan sowie den weiteren islamischen Feiertagen rechnet, wird die schmale Bessemerstraße mitsamt der umliegenden Wohnbebauung voraussichtlich an mindestens 80 Tagen im Jahr mit Großveranstaltungen erheblich belastet. Hinzu kommt noch die regelmäßige, tägliche Besucherfrequenz aufgrund von Seminaren, sonstigen Veranstaltungen sowie den üblichen kulturellen Aktivitäten einer Moscheegemeinde. Weder ist das vom IIS e. V. erworbene Grundstück mit seiner Größe von etwa 2.000 Quadratmetern für den vom Moscheeverein angestrebten Nutzungsumfang geeignet noch kann die beengte Bessemerstraße den Verkehrsfluss der Besucherinnen und Besucher aufnehmen (An- und Abfahrt mit dem Pkw). Auch stehen keine ausreichenden Parkmöglichkeiten im ohnehin bereits stark frequentierten Viertel zwischen Hessen-Center, Borsigallee und dem Autobahnende A 66 sowie dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße zur Verfügung. Und dies trotz des bewirtschafteten Parkraums der umliegenden Lebensmittel- und Discountermärkte sowie des Hessen-Centers. Unabhängig von der Verkehrsproblematik ist die Beeinträchtigung der direkt angrenzenden, hoch verdichteten Wohnbebauung (Bücher-Areal) durch die aus dem Moscheebetrieb resultierende Lärmbelastung (alleine im Fastenmonat Ramadan 30 Tage am Stück nach Sonnenuntergang, im Juni ab ca. 21:30 Uhr) nicht verhältnismäßig und kann den umliegenden Anwohnern daher unmöglich zugemutet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 637
Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.10.2017, OA 191 entstanden aus Vorlage: OF 138/16 vom 20.09.2017 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten; 2. den Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstraße bzw. Marktstraße/Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 191 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2042, 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 Aktenzeichen: 66 0
Einrichtung von Stationen für Elektrolastenräder
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2109 entstanden aus Vorlage: OF 135/16 vom 26.08.2017 Betreff: Einrichtung von Stationen für Elektrolastenräder Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Bergen-Enkheim Stationen für den Verleih von Elektrolastenräder eingerichtet werden können. Folgende Standorte kämen dafür infrage: 1. Schelmenburgplatz 2. Volkshaus Enkheim 3. Bei den Einkaufsmärkten in der Victor-Slotosch-Straße Begründung: Durch die gute Anbindung im ÖPNV ist es mittlerweile nicht mehr nötig, sich ein Auto anzuschaffen. Dennoch kommt es vor, dass schwere und unhandliche Dinge wie zum Beispiel Gartenzubehör, Pakete, Getränkekisten und so weiter transportiert werden müssen. Um dies für die Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürger einfacher zu machen, wird um die Einrichtung von Stationen zum Verleih von Elektrolastenräder gebeten. Das Ausleihverfahren sollte ähnlich dem "Call a bike"-System funktionieren. Eventuell sollte hierzu der große Fahrradmarkt in der Borsigallee mit ins Boot geholt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 218 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 241/11 Betreff: Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg Der Magistrat weist im Rahmen seiner selbst verfassten Studie "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" auf die Bedeutung sogenannter Frischluftenstehungsgebiete hin. Hierzu zählt auch das interkommunale Gewerbegebiet Wilhelmsbader Weg an der Grenze zu Maintal. Bei Ostwetterlagen hat dieser Bereich große Bedeutung für das Klima im Frankfurter Osten. Auf diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Hält der Magistrat eine Verschlechterung der Luftqualität durch die weitere Versiegelung großer Flächen im Zuluftkorridor des östlichen Frankfurts für die Bevölkerung im Frankfurter Osten, die bereits heute durch Abgase und Lärm aus Gewerbe und Verkehr hoch belastet ist, für zumutbar und im Sinne des Klimawandels und den damit zu erwartenden negativen Veränderungen des Stadtklimas für opportun? Ausgehend von der Tatsache einer Klimaerwärmung und einer zunehmenden Überhitzung der urbanen Gebiete in den Sommermonaten, die die weitere Versieglung ehemaliger Grün- und Brachflächen im neuen Interkommunalen Gewerbegebiet ... negativ unterstützen wird, fragen wir den Magistrat, wie er im Frankfurter Osten dieser Entwicklung entgegenwirken wird? Welche Gewerbe- und Industriebetriebe sind als Nutzer dieses neuen Gewerbegebietes im Fokus des Magistrats? Hält der Magistrat eine in 1,5 Kilometer Entfernung gelegene S-Bahnstation und einfachen Fahrtkosten von 4,80 Euro pro Strecke von Frankfurt in das Gewerbegebiet für eine gute verkehrliche Anbindung durch den ÖPNV? Ist der Magistrat der Überzeugung, dass die heutige Infrastruktur des Straßenraums mit seinen schon heute an der Kapazitätsgrenze operierenden Verkehrsabwicklung im Bereich Mainkur, Hanauer Landstraße, Vilbeler Landstraße, Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Wilhelmsbader Weg ausreichend ist ein neues Gewerbegebiet andienen zu können? Mit den Gewerbegebieten Seckbach Süd, Fechenheim Nord, Borsigallee gibt es im Frankfurter Osten Gewerbegebiete mit Leerstand und alter Infrastruktur. Diese Gewerbegebiete stehen erst noch vor ihrer Erneuerung und Optimierung. Ist es nicht sinnvoll diesen Prozess zuerst abzuschließen und dann erneut zu überprüfen, ob weiterer Gewerberaum benötigt wird - das vor allem auf dem Hintergrund der oben beschriebenen ungünstigen Entwicklungen des Stadtklimas? Hält es der Magistrat für sinnvoll weiteren Gewerberaum bzw. neue Gewerbegebiete zu etablieren, obwohl Frankfurt schon heute nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen kann und die bestehende verkehrstechnische Infrastruktur kaum noch neue Pendler verkraften kann? Begründung: Aus der Veröffentlichung des Umweltamtes: Von großer Bedeutung für das Frankfurter Stadtklima sind neben den städtebaulichen Rahmenbedingungen die Kalt- und Frischluftproduktionsflächen im Stadtgebiet und auch im Umland sowie die Ventilationsbahnen entlang des Mains, der Nidda und der verschiedenen Taunusbäche. Es zeichnet sich ab, dass es in Frankfurt am Main zukünftig mildere und feuchtere Winter, zahlreichere und heftigere Unwetter sowie stärkere und länger andauernde Hitzeperioden im Sommer geben wird. Dies belegen auch erste Ergebnisse einer Studie, die das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) erarbeitet hat. Es ist mit einer deutlichen Zunahme der sommerlichen Tages- und Nachtemperaturen, speziell in den bebauten Bereichen der Stadt, zu rechnen. Ziel muss es daher sein, die Überwärmungstendenzen auf ein erträgliches Maß zu begrenzen und die Durchlüftung des Stadtkörpers zu erhalten, bzw. womöglich auch zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 587 2017 Die Vorlage OF 241/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAnfrage zur methodischen und inhaltlichen Fortschreibung der Verkehrsdatenbasis Rhein/Main (VDRM) als Beurteilungsgrundlage für Park-and-ride-Konzepte
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2017, OF 237/11 Betreff: Anfrage zur methodischen und inhaltlichen Fortschreibung der Verkehrsdatenbasis Rhein/Main (VDRM) als Beurteilungsgrundlage für Park-and-ride-Konzepte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, welche Erkenntnisse aus den aktuellen Daten der (VDRM) in Bezug auf neue P+R Konzepte gewonnen wurden um den Frankfurter Osten vom Verkehr zu entlasten. Weitere P+R Flächen, neben dem ausgelasteten Park und Ride Parkhaus in der Borsigallee sind dringend erforderlich. Es sollten auch Flächen in Nähe der Hanauer und Maintaler Bahnstationen betrachtet werden, gibt es zu diesem Thema eine Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden? Begründung: Es ist davon auszugehen dass mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels frühestens 2027 oder später zu rechnen ist. Mit dem Bau der nordmainischen S-Bahn wird erst Ende 2021 begonnen. Wir brauchen daher ein Sofortkonzept um den, durch Pendlerverkehr stark belasteten Frankfurter Osten von Verkehr und Immissionen zu entlasten. Es muss für die Pendler Möglichkeiten geben möglichst vor der Stadtgrenze in öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Antragsteller: SPD LINKE. GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 585 2017 Die Vorlage OF 237/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, LINKE., GRÜNE
Weiter lesenErneuerung der Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1927 entstanden aus Vorlage: OF 119/16 vom 25.07.2017 Betreff: Erneuerung der Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee Der Magistrat wird beauftragt, die Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee so herrichten zu lassen, dass jeglicher Fußgängerverkehr ohne Stolperfallen und Hindernisse im Pflasterbereich, auch für Personen mit Rollatoren, Rollstühlen sowie Trolleys, möglich ist. Begründung: Die Fußgängerüberwege in diesem Bereich führen von und zur U-Bahn-Endhaltestelle der U 7/U 4 und zu den Bushaltestellen. Sie werden häufig von Reisenden mit Koffer, aber auch von Behinderten mit Rollstuhl und Rollator frequentiert. Ein Überqueren der Fahrbahn ist durch die Pflasterung der Insel in Mitte der Fahrbahn für diese Personen kaum möglich, sodass die Insel häufig umgangen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2151 Aktenzeichen: 66 2
„Grüne Welle“ für Fußgänger
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 120/16 Betreff: "Grüne Welle" für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Fußgänger im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Borsigallee eine "grüne Welle" geschaltet werden kann, so dass es möglich ist, die U-Bahn-Station von der Triebstraße aus "in einem Zug" zu erreichen. Begründung: Bei der Überquerung der verschiedenen Teilstrecken von der Triebstraße bis zur U-Bahn-Station kommt es immer wieder zu erheblichen gefährlichen Situationen, weil Fußgänger die Rot-Schaltung übersehen oder missachten, nach dem sie bei grün für die Fußgänger begonnen haben, die Vilbeler Landstraße zu überqueren. Der wegen der U-Bahn-Station stark von Fußgängern frequentierte Kreuzungsbereich sollte deshalb signaltechnisch mit Vorrang für die Fußgänger eingerichtet werden, zumindest, bis in einigen Jahren möglicherweise die derzeitige Verkehrsführung durch einen Kreisverkehr ersetzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 12.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrschaos in Fechenheim und auf den Zufahrten nach Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1679 entstanden aus Vorlage: OF 200/11 vom 07.05.2017 Betreff: Verkehrschaos in Fechenheim und auf den Zufahrten nach Frankfurt Der Magistrat wird aufgefordert, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssituation im Frankfurter Osten in den Griff zu bekommen. Bauarbeiten müssen zügig durchgeführt werden und der Verkehr darf nicht über Gebühr behindert werden. Die Baustellen auf den Hauptverkehrsadern müssen 24 Stunden am Tag sowie an Sonn- und Feiertagen in Betrieb sein. Begründung: Der Frankfurter Osten ist zum Erliegen gekommen. Stadtteile lassen sich zum Teil mit dem Kraftfahrzeug nicht mehr verlassen, ohne sich in ewigen Staus anzustellen. In Fechenheim und dem Riederwald stehen Fahrerinnen und Fahrer mit ihren Kraftfahrzeugen zu den Hauptverkehrszeiten in den Wohnvierteln Schlange, verpesten die Luft und kommen nicht "vom Fleck". Seckbach ist ebenfalls davon betroffen. Besonders betroffen sind die Hanauer Landstraße, die Dieburger Straße, Alt-Fechenheim zur Hanauer Landstraße, die Wächtersbacher Straße, der Erlenbruch und die Borsigallee. Ortsansässigen Betrieben in den Industriegebieten entsteht immenser Schaden, sei es durch Kundinnen und Kunden, die nicht zu den Betrieben kommen, oder die eigenen Angestellten, die wertvolle Arbeitsstunden im Stau stehen. Fahrzeiten aus Fechenheim in die Stadt oder auf die Autobahn sind in einen nicht mehr akzeptablen Zeitrahmen gerutscht. Betriebe werden ihren Standort in Frankfurt überdenken müssen, wenn die Situation sich nicht bald verbessert, und erhebliche Steuereinnahmen könnten dadurch der Stadt verloren gehen. Diese betriebswirtschaftlichen Schäden für sämtliche Unternehmen und die verlorenen Zeiten, die Menschen von außerhalb Frankfurts und die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger im stehenden Verkehr verbringen, sind nicht mehr akzeptabel. Von den Umweltaspekten einmal ganz zu schweigen. Die Situation wird sich zum Winter hin noch dramatischer verschärfen, wenn nicht gehandelt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1779 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit mittels eines Dialog-Displays in der Gelastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1356 entstanden aus Vorlage: OF 126/11 vom 23.02.2017 Betreff: Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit mittels eines Dialog-Displays in der Gelastraße Der Magistrat wird gebeten, mittels eines sogenannten Dialog-Displays den Autofahrerinnen und Autofahrern in der Gelastraße ihre gefahrene Geschwindigkeit anzuzeigen sowie ein Tempo-30- Schild vor der Bushaltestelle "Gwinnerstraße" aufzustellen. Begründung: Aufgrund von Ortsbeiratsanträgen zur Problematik in der Gelastraße (verkehrsberuhigte Maßnahmen/Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße) fand am 16.02.2017 mit Mitgliedern des Ortsbeirats 11, des Straßenverkehrsamtes, des Ordnungsamtes und Anwohnern ein Ortstermin statt. Hierbei wurde festgestellt, dass bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Gelastraße sehr schwierig umsetzbar sind. Die Teilnehmer des Ortstermins erhoffen sich mit einer Geschwindigkeitsmessung/-anzeige eine Entschärfung der Problematik. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1072
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2017, OF 114/11 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gelastraße verkehrsberuhigende Maßnahmen wie z. B. wechselseitige Fahrbahnverengungen durch Verbreiterung des Gehweges, so dass die Fahrbahnbreite in diesen Bereichen ein Maß von 3,05 m aufweist. Oder mit aufgebrachten Sperrflächen auf der Fahrbahn mit demontierbaren Pollern, zur Ermöglichung der Zufahrten durch Feuerwehr- und FES-Fahrzeuge. Begründung: Die Gelastraße wird von vielen Fahrzeugen zwecks Umfahrung der Staus auf den Straßen Borsigallee und Am Erlenbruch genutzt, oder dient als Schleichweg in Richtung Seckbach-Mitte. Obwohl es sich hier um eine Tempo 30 Zone handelt und der Lastverkehr auf 3,5 Tonnen beschränkt ist, wird seitens vieler LKW- und Busfahrer keine Rücksicht darauf genommen. Laut Anwohnern wird, wenn der Straßenverkehr es zulässt, gerast. Des Weiteren befahren sogar Sattelschlepper die Gelastraße. Es kommt, so die Anwohner, immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger und dem Kfz-Verkehr. Da die angebrachte Beschilderung nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet wird, eine Kontrolle nur vereinzelt stattfinden kann, ist der beschriebenen Problematik nur mit baulichen Maßnahmen entgegen zu wirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenEntschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2017, OF 122/11 Betreff: Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: die Einfahrt der Gelastraße in Richtung Flinschsstraße mit Sicherheits-Bügeln zu "entschärfen" und zusätzlich ein LKW- Verbotsschild aufzustellen. Begründung: Die Gwinnerstraße ist von der Borsigallee aus kommenden eine Hauptzufahrtsstraße für PKW und LKW. Da der Schwerlastverkehr am Ende der Gwinnerstraße nicht wenden kann, wird die Gelastraße als Durchfahrtsstraße in Richtung Flinschstraße genutzt. Dies ist für die Bürger in der Gelastraße nicht nur gefährlich sondern auch unzumutbar. Die Einfahrt in Richtung Gelastraße ist sehr eng und als Verbreiterung wird hierzu der Bürgersteig genutzt. Deshalb sind in Höhe der Hausnummer 85 bis etwa Hausnummer 81 Bügel auf dem Bürgersteig (ausgenommen Hofzufahrten) anzubringen. Somit kann der Bürgersteig nicht mehr befahren werden und ein zusätzlicher Schutz für die Fußgänger ist somit gewährleistet. Außerdem sollte die Einfahrt der Gelastraße noch zusätzlich ein Verbotsschild für LKW ( ausgenommen FES) bekommen. Ferner sollte die Situation durch regelmäßige Kontrollen durch die Stadtpolizei in Augenschein genommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 122/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 122/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenWegweiser zur Klassikstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1042 entstanden aus Vorlage: OF 92/11 vom 18.11.2016 Betreff: Wegweiser zur Klassikstadt Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, Wegweiser zur Klasssikstadt aufzustellen. Die Schilder sollten von der Gestaltung wie Schilder zu öffentlichen Einrichtungen sein (z. B. Hinweisschilder zu Friedhöfen, Sportstätten et cetera; weißes Pfeilschild mit schwarzer Beschriftung). So dies möglich ist, sollte eine Beschilderung von der Wächtersbacher Straße den Verkehr aus Richtung Borsigallee kommend über die Schlitzer Straße in die Orber Straße leiten. Sowie von der Hanauer Landstraße aus kommend über die Cassellastraße. Begründung: Die Anwohnerinnen und Anwohner in Fechenheim-Nord fühlen sich bei Veranstaltungen der Klasssikstadt GmbH von dem stark zunehmenden Verkehr gestört. Um den Verkehr sinnvoll über die Orber Straße leiten zu können, ist eine Beschilderung nötig. Da es Firmen in Frankfurt lediglich erlaubt ist, zwei Hinweisschilder zu installieren, das öffentliche Interesse jedoch in diesem Fall so groß ist, ist diese Maßnahme notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 522 Aktenzeichen: 66 7
Südliche Auffahrt von der Borsigallee in die A66 besser absichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2016, OF 82/16 Betreff: Südliche Auffahrt von der Borsigallee in die A66 besser absichern Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, nachdem es an dieser Auffahrt immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, die Auffahrt von der dreispurigen Borsigallee in die Autobahn besser zu sichern. Das könnten z.B. große Warnblinkanlagen auf der Trenninsel zwischen der Geradespur Richtung Enkheim und vor der Querung des Radweges kurz vor der Einfahrt in die Autobahn sein. Andere Vorschläge der Ämter nimmt der OBR 16 gerne entgegen, aber entschärft werden muss diese gefährliche Stelle. Begründung: An der Auffahrt auf die Autobahn hat sich vor kurzem wieder ein schwerer Autounfall ereignet, weil ein Fahrer das vor ihm fahrende Fahrzeug von hinten gerammt und über die gesamte zweispurige Autobahnauffahrt gegen die gegenüberliegende Bande geschleudert hat. Die Fahrerin erlitt ein schweres Schleudertrauma, ihr Auto ist ein Totalschaden. Vor dieser viel befahrenen Auffahrt aus der dreispurigen Borsigallee, dazu noch mit einem kreuzenden Radweg ein paar Meter vor Beginn der Autobahn, bilden sich in der Rush Our täglich lange Fahrzeugschlangen. Ganz Schlaue fahren dann auf die mittlere Spur, um sich im letzten Moment verkehrswidrig in die rechte Spur zu drängeln. Oder wenn weniger Verkehr ist, wird zu schnell in die Auffahrt eingebogen und es kommt zu gefährlichen Situationen mit dem Verkehr aus der nördlichen Spur des mit Ampeln geregelten Verkehrs aus der Borsigallee. Deshalb sollten hier große Blinkanlagen die "Rennfahrer und die Uneinsichtigen" auf die Gefährdungslage noch einmal hinweisen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 82/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt, um einen Ortstermin zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 82/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 07.03.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 82/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 18.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 82/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 16.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 82/16 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
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