Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM
2463 entstanden aus
Vorlage: OF 149/16 vom
13.11.2017 Betreff: Grundstückstausch für die Liegenschaft
Bessemerstraße 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt bestehen, um in
Zusammenarbeit mit dem Islamischen Informations- und Serviceleistungen e. V.
(IIS) einen Grundstückstausch für die von diesem erst
kürzlich erworbene Liegenschaft Bessemerstraße 7 herbeizuführen. In eine solche Untersuchung
soll auch das kürzlich von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung
beschlossene interkommunale Gewerbegebiet am Roten Graben zwischen
Frankfurt-Fechenheim und Maintal im Hinblick darauf einbezogen werden,
inwieweit dort dem Moscheeverein ein geeignetes Tauschgrundstück angeboten
werden kann, das sowohl über die gewünschte bebaubare Fläche sowie
Parkmöglichkeiten für etwa 200 Kraftfahrzeuge verfügt. Soweit der Magistrat über andere entsprechend große
Grundstücke mit ausreichend darstellbaren Parkplätzen verfügt, sollen auch
diese einer Prüfung unterzogen werden. Begründung: Nachdem der IIS e. V. laut eigenen Aussagen mit
jeweils durchschnittlich 450 Besuchern zu den regelmäßigen Freitagsgebeten und
während des Fastenmonats Ramadan sowie den weiteren islamischen Feiertagen
rechnet, wird die schmale Bessemerstraße mitsamt der umliegenden Wohnbebauung
voraussichtlich an mindestens 80 Tagen im Jahr mit Großveranstaltungen
erheblich belastet. Hinzu kommt noch die regelmäßige, tägliche
Besucherfrequenz aufgrund von Seminaren, sonstigen Veranstaltungen sowie den
üblichen kulturellen Aktivitäten einer Moscheegemeinde. Weder ist das vom IIS e. V. erworbene Grundstück mit
seiner Größe von etwa 2.000 Quadratmetern für den vom Moscheeverein
angestrebten Nutzungsumfang geeignet noch kann die beengte Bessemerstraße den
Verkehrsfluss der Besucherinnen und Besucher aufnehmen (An- und Abfahrt mit dem
Pkw). Auch stehen keine ausreichenden Parkmöglichkeiten im ohnehin bereits
stark frequentierten Viertel zwischen Hessen-Center, Borsigallee und dem
Autobahnende A 66 sowie dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße zur
Verfügung. Und dies trotz des bewirtschafteten Parkraums der umliegenden
Lebensmittel- und Discountermärkte sowie des Hessen-Centers. Unabhängig von der Verkehrsproblematik ist die
Beeinträchtigung der direkt angrenzenden, hoch verdichteten Wohnbebauung
(Bücher-Areal) durch die aus dem Moscheebetrieb resultierende Lärmbelastung
(alleine im Fastenmonat Ramadan 30 Tage am Stück nach Sonnenuntergang, im Juni
ab ca. 21:30 Uhr) nicht verhältnismäßig und kann den umliegenden Anwohnern
daher unmöglich zugemutet werden. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 16.03.2018, ST 637