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Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3519 entstanden aus Vorlage: OF 399/11 vom 29.07.2018 Betreff: Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, im oben genannten Bereich zeitnah die erlaubte Geschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 zu reduzieren sowie in der Anfahrt auf die neu errichtete Querungshilfe ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Nach Wegfall des Fußgängerüberweges Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße wurde nun eine Querungshilfe eingerichtet, damit die Schulkinder und Anwohner die Straße gefahrloser queren können. In der Anfahrt von der Borsigallee kommend wird der Fahrbahnrand durch Campingwagen/Anhänger und Lkw derart zugeparkt, dass Fußgänger, die die Querungshilfe nutzen, die Straße kaum bis wenig einsehen können. Ebenfalls können die Autofahrer die Fußgänger erst sehr spät sehen. Aufgrund des dürftigen Zustandes der Gwinnerstraße (Schienen, Pflaster, Asphaltflicken) ist bei Tempo 50 eine gefahrlose Notbremsung schwer möglich. Zur Sicherheit der Nutzer der Querungshilfe ist die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1996 Aktenzeichen: 32 1