Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM
3519 entstanden aus Vorlage:
OF 399/11 vom
29.07.2018 Betreff: Tempo 30 und Halteverbot im Bereich
Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten
Der Magistrat wird
aufgefordert, im oben genannten Bereich zeitnah die erlaubte Geschwindigkeit
von Tempo 50 auf Tempo 30 zu reduzieren sowie in der Anfahrt auf die neu
errichtete Querungshilfe ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Nach Wegfall des Fußgängerüberweges
Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße wurde nun eine Querungshilfe eingerichtet, damit
die Schulkinder und Anwohner die Straße gefahrloser queren können. In der
Anfahrt von der Borsigallee kommend wird der Fahrbahnrand durch
Campingwagen/Anhänger und Lkw derart zugeparkt, dass Fußgänger, die die
Querungshilfe nutzen, die Straße kaum bis wenig einsehen können. Ebenfalls
können die Autofahrer die Fußgänger erst sehr spät sehen. Aufgrund des
dürftigen Zustandes der Gwinnerstraße (Schienen, Pflaster, Asphaltflicken) ist
bei Tempo 50 eine gefahrlose Notbremsung schwer möglich. Zur Sicherheit der
Nutzer der Querungshilfe ist die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten
anzupassen und entsprechend zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.10.2018, ST 1996
Aktenzeichen: 32 1