Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM
908 entstanden aus Vorlage:
OF 84/11 vom
18.10.2016 Betreff: Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der
Schäfflestraße vor dem Torbogen Der Magistrat wird gebeten,
regelmäßig das dauerhafte Parken im Bereich des eingeschränkten Halteverbotes
in der Schäfflestraße vor dem Torbogen zu kontrollieren und bei Falsch- bzw.
Dauerparkerinnen und Dauerparkern entsprechende Bußgelder aussprechen. Begründung: Im Bereich der Schäfflestraße vor dem Torbogen (also
im Bereich der Geschäftszeile) ist das Halten nur eingeschränkt
(i. S. d. Zeichens 286 Anlage 2 StVO) zulässig. Dies soll es den
Anwohnerinnen und Anwohnern sowie weiteren Personen ermöglichen, kurz für
Besorgungen in den umliegenden Geschäften halten zu können. Allerdings wird
diese Fläche fast ausschließlich von Pendlerinnen und Pendlern zum dauerhaften
Parken verwendet. Die Fläche kann daher nicht zum Halten verwendet werden.
Zudem werden dort des Öfteren Kleintransporter geparkt, sodass aus dem
Stadtteil kommend die Rechtsabbiegerinnen und Rechtsabbieger in Richtung
Enkheim ihre eigene Abbiegespur nicht verwenden können. Hierdurch entstehen
längere Wartezeiten an der Ampelkreuzung. Mit dem Park-and-ride-Parkhaus in der
Borsigallee existiert für Pendlerinnen und Pendler bereits eine
Parkmöglichkeit, um mit der U-Bahn in die Innenstadt zu fahren. Die genannte
Fläche darf nicht als kostengünstige Alternative zulasten der Anwohnerinnen und
Anwohner sowie anderer eingeschränkt haltewilliger Personen dauerhaft blockiert
werden. Bisher sind keine Kontrollen seitens des Ordnungsamtes erfolgt. Zur
Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Nutzungsmöglichkeit der Fläche soll das
Ordnungsamt dauerhaft Kontrollen durchführen und die Parksünderinnen und
Parksünder bestrafen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2017, ST 144
Aktenzeichen: 32 1