Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 05.06.2018, OA 270 entstanden aus Vorlage:
OF 184/16 vom
16.05.2018 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler
Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom
05.03.2018, B 64 Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich
Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr
einzurichten. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64,
heißt es unter anderem: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig,
wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der
Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese
Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Antrag vom
24.10.2017, OA 191, sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet
Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit
erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und
Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die
Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße
oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel- und Quellenverkehr für das
Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws
aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf.
Die in Bergen-Enkheim ansässige
Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des
Ortsbeirates 16 klar aufgezeigt, dass a) ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl
möglich sowie sinnvoll ist und b) dort ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget
implantiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 05.03.2018, B 64
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
24.10.2017, OA 191
Stellungnahme
des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949
Antrag vom
03.04.2024, OF
247/16
Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen
LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (=
Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF
(= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (B 64 = Zurückweisung, OA 270 = Annahme)
25. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 31
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen
LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (=
Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17)
Beschlussausfertigung(en): § 2866, 25. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 66 0