Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM
4643 entstanden aus
Vorlage: OF 555/11 vom
19.04.2019 Betreff: Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 -
Ausfahrt Borsigallee Vorgang: OM 2133/17 OBR 11; ST 2487/17 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Installation
einer Pförtnerampel in Nähe der Ausfahrt Borsigallee,
stadteinwärts, an geeigneter Stelle zu prüfen. Begründung: Bereits im August 2017 wurde diese Maßnahme durch den
Ortsbeirat angeregt. Mit einer Pförtnerampel kann der Verkehr dosierter in den
Riederwald und nach Fechenheim einfließen. Dies wird zu einer Reduzierung der
Schadstoffbelastung beitragen. Die Dauerstaus, insbesondere auf dem Erlenbruch,
sorgen für die gemessenen Schadstoffüberschreitungen. Fahrverbote werden ohne
ein Bündel von Gegenmaßnahmen nicht vermeidbar sein. In der Stellungnahme vom
18.12.2017, ST 2487, wurde die Anregung aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
Mittlerweile scheint sich die Sicht des Magistrats geändert zu haben. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2017, OM 2133
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.12.2017, ST 2487
Anregung an den
Magistrat vom 28.10.2019, OM 5322
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.10.2019, ST 2010
Anregung an den
Magistrat vom 20.01.2020, OM 5701
Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR
11 am 16.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
11 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1