Bund und Land Hessen auffordern: Eine Dezimierung der vom Aussterben bedrohten Tiere und keine Verschlechterung des derzeitig ökologischen Systems im Fechenheimer Wald zuzulassen
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Eine Dezimierung der vom Aussterben bedrohten Tiere und keine Verschlechterung des derzeitig ökologischen Systems im Fechenheimer Wald zuzulassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zum Naturschutz im Fechenheimer Wald im aktuellen Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. a. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) Einwendungsfrist:
- März 2018
- Die Stadt Frankfurt fordert Nachbesserungen im Lärmschutz und Erschütterungsschutz sowie geeignete Maßnahmen, um Beeinträchtigungen der Tiere und der Natur, während der Bauphase, zu verhindern und fordert, dass die gesetzlich-naturschutzrechtlichen Auflagen vollständig erfüllt werden. Die Stadt Frankfurt fordert alle Eingriffe in die Natur derart zu beschränken, dass die subsidiär für den Erhalt der vom Aussterben bedrohten Tiere, gemäß der FFH-Liste, überlebensnotwendigen Tiere im Fechenheimer Wald nicht verjagt werden, sondern diese ebenfalls geschützt und im Bestand erhöht werden, um die ökologischen Nachteile mindestens auf ein Niveau auszugleichen, welches dem vor dem Bau der Autobahn entspricht. (z.B. scheuer Mittelspecht ist notwendig für Bruthöhlen der Bechsteinfledermaus, usw.) Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, das Gebiet als ökologischen Lebensraum aufzuwerten und ein neues Konzept zu entwickeln, um den vom Aussterben bedrohten sowie weiteren Tieren, ruhige Rückzugsräume, besonders für die Aufzucht von Nachwuchs, zu geben, um die Nachteile der Verlärmung und die erhebliche Reduzierung des Lebensraums auszugleichen. (z.B. Naturschutzgebiet, beschränkter Zugang, usw.) Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, ein Gutachten über die Unbedenklichkeit der über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr geplanten Rammarbeiten zu erstellen. Die Wochenstuben und Baumhöhlen der schützenswerten Fledermäusen und die Brutgebiete/Nester der schützenswerten Vögel/Tiere befinden sich in unmittelbarer Nähe der Baustelle. (10 Fledermausarten (FFH Liste), 6 Spechtarten (teilweise FFH Liste oder wichtig für das Biotop Fechenheimer Wald), u.a.)6. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, nach Baufertigstellung, in einem Zeitraum von mindestens 10 Jahren, ein Monitoring vorzunehmen, wie sich die Artenvielfalt in dem Gebiet entwickelt. Hessen Mobil wird in die Pflicht genommen Maßnahmen in die Wege zu leiten, wenn sich das Ökosystem und/oder die Artenvielfalt merklich verschlechtert. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, zusätzlich zur Fledermausschutzwand, einen Flüsterasphalt, im gesamten Bereich der von Fledermäusen passiert wird, aufzubringen, um die Lärmbelastung für die Tiere weiter zu senken. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, gutachterlich zu prüfen, wie sich die Lichtreflexion auf die Tierwelt der Fledermäuse und Eulenarten im Fechenheimer Wald auswirken. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, die im Gutachten empfohlene Wildbrücke einzurichten. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, Tierquerungen (Röhren) unter der Autobahn, für Kleintiere von Ost nach West und umgekehrt, zu ermöglichen. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, folgende Wirkfaktoren für den Fechenheimer Wald gutachterlich zu prüfen: langfristige, verkehrsbedingte Veränderungen der Vogelhabitate durch Immissionen von Nähr- und Schadstoffen (Werte von Stickoxid steigen an und wirken negativ auf die kleinräumige Natur) Flächeninanspruchnahmen (Lärm wirkt max 50 Meter vom Rand, aber Lärm geht weiter, durch das gesamte Gebiet) Veränderungen der Horizontkulisse durch Lärmschutzwände (Auswirkungen der Wand bei Vögeln, Horizont ist weg. .) qualitative Veränderungen von Vogelhabitaten (durch Lärmeinträge werden Singvögelrufe, Brutrufe usw. nicht mehr gehört werden) (z. B. durch Nähr- und Schadstoffeinträge, Veränderungen des Wasserstands) (Grundwasserlinienänderung, welche Auswirkung hat das auf Wasserstand und die Population der Insekten, Nahrungsvorräte usw.) Unterschreitung von Mindestreviergrößen als indirekte Folge von Flächenverlusten und "Verinselung" (z.B. Mittelspecht benötigt 30 Hektar als Reviergröße) Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf ein Forschungsprojekt an der Vogelschutzwarte zu unterstützen zum Thema Wirkfaktoren bei "Kollisionsverluste / Zerschneidung von Habitaten von Vögeln und Fledermäusen" Begründung: Der Fechenheimer Wald ist eine ökologische und besonders wertvolle Einzigartigkeit für die Stadt Frankfurt. Bereits 2006 hat das FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG festgestellt: Aus naturschutz-fachlicher Sicht sind die Bestände als wertvoll und schutzbedürftig einzustufen[1]. Ein bundesweit bekanntes und anerkanntes tierökologiches Institut stellte fest: Aus fledermauskundlicher Sicht ist der Fechenheimer Wald als bemerkenswert artenreich zu bewerten[2]. Im dem relativen kleinen Waldgebiet, welches durch die kleine Größe sehr anfällig für Störungen ist, gibt es zehn verschiedene Fledermausarten. Von diesen Fledermausarten sind viele entweder bedroht oder stehen sogar auf der roten Liste Hessen, Deutschland oder der FFH Liste, für vom Aussterben bedrohte Tiere. Insgesamt handelt es sich bei diesem Wald um ein, an verschiedenartigen Vogelarten, sowie weiteren Kleintieren, reiches Gebiet. Von den dort befindlichen Vögeln sind einige ebenfalls auf den eben genannten Listen. Besonders hervorzuheben sind dabei Eulenarten, die sechs verschiedenen Spechtarten und ein Schwarzmilan der dort seinen Horst gebaut hat. Es gibt dort ebenfalls Rehe, die man heute allerdings eher seltener sieht. Der Fechenheimer Wald ist ein Waldstück, welches in der Stadt Frankfurt einzigartig ist und durch seinen Baumbestand und die Lage einen ganz besonderen Stellenwert hat und dadurch als hoch schützenswert eingestuft werden muss. Die Tiere leben hier, weil das Gebiet sich auszeichnet durch den sehr hohen Eichenanteil, mit einem geringen Buchenanteil dazwischen. Dazu kommt ein dauerhaft feuchter nährstoffreicher Boden, da der Wald auf einem Altarm des Mains steht. Reste dieses Altarms sind der "Steinbruch" im Fechenheimer Wald, der "Teufelsbruch" und der "Erlenbruch". Dies ist der ideale Lebensraum für Fledermäuse und Spechte. Die Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland ist am Fechenheimer Wald nicht ohne Grund beheimatet. Diese arbeitet und forscht dort im und am Wald. Für eine urbane Stadt ist es besonders wichtig diese kleinen verbleibenden "Inseln der Natur" zu schützen und darauf zu achten, dass diese Natur nicht gestört oder sogar zerstört wird. Dieser Wald wird soll zukünftig durch die Autobahn durchschnitten werden. Ein Teil des Waldes wird für die Tiere in der Zukunft die Nutzfunktion des Fechenheimer Waldes verlieren, bedingt durch die Abtrennung des einen Waldteils. Insgesamt gehen 5 ha Wald durch Abholzung und Verinselung für den Autobahnbau verloren. Ein weiterer großer Teil wird durch die Verlärmung des Waldes für die Tiere nicht mehr nutzbar sein oder nur bedingt nutzbar. Dies durch die prognostiziert extrem erhöhte Anzahl an PKWs und LKWs auf der Autobahn. In der Folge werden viele Tiere flüchten oder ihre Nachkommen verlieren. Für andere Tiere werden die geflüchteten oder bereits getöteten Tiere für das eigene Auskommen ihrer Art und Brut fehlen und sind dadurch in zweiter Reihe ebenfalls im Bestand betroffen. Im Fechenheimer Wald ist die Lage besonders problematisch, weil der räumliche Bereich zur Flucht bereits beengt ist, und die Fläche schon jetzt für die Population zu klein ist und somit als Fluchtraum ungeeignet. Grund ist der bereits bestehende Teil der Autobahn. Dieser führt an dem gesamten Waldgebiet entlang und der Fechenheimer Wald liegt an dieser Autobahn wie ein paralleler Streifen. Die Ausdehnung dieses Streifens hat eine maximale Tiefe von 500 m. Das bedeutet für viele der Tiere steht keine ausreichende ruhige Waldzone für die Flucht oder den Rückzug zur Verfügung. Ein weiteres Problem wir der Lärm bei und nach dem Bau der Autobahn sein, da sehr viele der ansässigen Tierarten auf die Kommunikation mit Rufzeichen angewiesen sind, sei dies durch die Rufe für die Jungvögel oder für die Jagd. Fast der gesamte Bereich an der Autobahn wird Lärmwerte über 58 Dezibel haben. 58 Dezibel ist die Höchstgrenze für die am wenigsten empfindlichsten Tiere um durch den Lärm nicht beeinträchtigt zu sein. Der Nachtwert für Vögel, der zu einer Beeinträchtigung führt liegt bei 47 Dezibel. Der Verkehrslärm wird die allgemeinen Laute der Tiere übertönen und es wird für die Tiere sehr schwierig sein Jungtiere aufzuziehen oder Brutpartner zu finden. Von der Jagd nach Insekten, die Fledermäuse z.B. auf den Blättern das Krabbeln hören können, mal ganz zu schweigen. Die Lebensbedingungen werden verschlechtert, wenn die Tiere nicht mehr ausreichend oder weniger Nahrung finden und Jungtiere nicht mehr von den Eltern gehört werden. Einzelne Vogelarten und Fledermäuse reagieren unterschiedlich empfindlich auf verkehrsbedingte Störungen. Bei Störungen muss mit einem Rückgang des kartierten Vogelbestands gerechnet werden. Zur Berechnung hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entsprechende Handlungsanweisungen erstellt. Diese Handlungsanweisungen gruppieren die Vogelarten in Abhängigkeit ihrer Empfindlichkeit in sechs Gruppen ein. Für diese Beeinträchtigungen werden z. B. Raumanalysen gemacht. Die zu erwartende Reduzierung des bestehenden Bestandes an Vögeln in einem Gebiet wird in Prozentwerten angegeben. Die Zone im angrenzenden Bereich zur Autobahn wird von diesen Vögeln gemieden wird und steht somit nicht mehr als nutzbare Fläche für die Vögel zur Verfügung. Sie ist dadurch unbrauchbar als Lebensraum für die Tiere. Durch die geringe Breite des Fechenheimer Waldes von 100 m bis 500 m kommt dieser Betrachtung erhebliche Bedeutung zu. Eine Raumanalyse, entsprechend der Unterlagen des Bundesministeriums zur Bewertung solcher Projekte, ist in der Entwicklung des Planfeststellungsbeschlusses nicht erfolgt. Die verwendete Methode zur Berechnung der Beeinträchtigung der Bechsteinfledermaus resultiert nur aus einem älteren Entwurf zu einer Forschungsarbeit. Die Beeinträchtigungen für die Vögel sollten nach der Empfehlung des Ministeriums abgearbeitet werden, schon alleine wegen der Abhängigkeit der Fledermäuse von den Spechten. Aufgrund der Kleinteiligkeit des Gebietes, der besonderen Bedeutung für die Stadt, des einzigartigen Ökosystems mit u.a. 10 verschiedenen Fledermausarten und über 50 verschiedenen Vogelarten müssen die erkennbaren zukünftige Defizite in Populationsbeständen und, dem laut dem Bundesministerium für viele Vogel und Fledermausarten zu erwartenden Funktionsverlust als Habitat, Einwendungen gemacht werden. Es ist eine vertiefte Raumanalyse durchzuführen, da Abhängigkeiten zwischen dem Vogel und Fledermausarten bestehen, der besonderen Raumsituation, der vielen Störfaktoren, der Labilität des Ökosystems. Bereits jetzt sind die Habitatsbedingungen eingeschränkt und mittlere geeignete Flächen müssen von den besonders geschützten Fledermäusen genutzt werden. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die kritischen Schallpegel für die Vogel und Fledermausarten im Fechenheimer Wald zu prüfen sind, damit diese ihre Brut und Jagdgebiete weiterhin im Fechenheimer Wald nutzen können. Es sind die Effektdistanzen, die Fluchtdistanzen und die Störradien für die Vogel und Fledermausarten bei der zu erwartenden Verkehrsbelastung zu bestimmen. "Beispiel: Brutvögel mit mittlerer Lärmempfindlichkeit, kritischer Schallpegel, Effektdistanz Gruppe 2 Um eine Unterschätzung der Verlärmung in Gebieten, in denen sich eine Art in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet, zu vermeiden, wurde grundsätzlich von der Situation eines isolierten Einzelvogels ausgegangen. Dieser muss die maximale Reichweite seiner Rufe und Gesänge ausschöpfen können, um eine reelle Chance zu haben, eine potenzielle Partnerin auf sich aufmerksam zu machen. Folgende Beurteilungspegel nach RLS-90 werden als Prognose-Instrumente verwendet: - 47 dB(A) nachts - 52 dB(A) tags - 55 dB(A) tags - 58 dB(A) tags Als Effektdistanz wird die maximale Reichweite des erkennbar negativen Einflusses von Straßen auf die räumliche Verteilung einer Vogelart bezeichnet. Für einige Arten der Gruppe 2 (u. a. Spechte) konnte in einem Forschungsprojekt im Auftrag des BMVIT und der ASFINAG (Österreich) ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Lärm und Siedlungsdichte belegt werden (Bieringer et al. 2010). Aufgrund der übereinstimmenden Größenordnung der in Österreich und Deutschland ermittelten Ergebnisse wird zur Bewertung der Betroffenheit der Arten der Gruppe 2 durch Straßenverkehrslärm der kritische Schallpegel 58 dB(A) tags (nach RLS-90) herangezogen. Von 100 m vom Fahrbahnrand bis zur Effektdistanz ist der Lärm für etwa die Hälfte des Besiedlungsdefizits verantwortlich. Dieses überschlägige Verhältnis wurde durch den Vergleich der Effektintensität bei unterschiedlichen Verkehrsmengen ermittelt. Mittelspecht 400 m Pirol 400 m Waldkauz 500 m Grauspecht 400 m - Effektdistanzen" [3] Daraus folgt für Vögel der Gruppe 2 im Bereich der ersten 100m ein Anstieg auf 100%. Das bedeutet "völlig ungeeignet" und man wird dort keine Vögel dieser Gruppe vorfinden. Dies bedeutet der Bereich von 100 m ab der Autobahn ist nicht mehr geeignet für diese Tiere. Vorher war dieser Lebensraum noch nutzbar und fällt nun dadurch komplett weg. Bei einem Waldstreifenbreite von 500 m maximal ist dies ein erheblicher Einschnitt. Allerdings ist der Habitatsverlust nur im Bereich von 60% angestiegen, da er bereits vorher um 40% reduziert war. Eine geforderte Verlegung des nicht bewirtschafteten Waldgebietes in die Nähe der Autobahn wäre nicht zielführend. Ein neuer Fußgänger und Radweg mit Brücke durch das Waldgebiet mit Brücke steht nicht im Einklang mit dem Schutz der Tiere. Besonders die heutzutage starken oft blendenden Fahrradlampen an Fahrrädern die oft blinken sind kontraproduktiv für eine Schutzzone für Fledermäuse und Vögel. Der Wert von 58 Dezibel, der ab der Effektdistanz erst wichtig ist, liegt z.T. schon außerhalb des Waldgebietes. Das bedeutet für diese Gebiete eine zusätzliche Reduktion um 20% an Lebensraum. Für viele Vogelarten müssen 10 m Höhe als Immissionsort angesetzt werden. Die Fledermausschutzwand ist daher nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Eine Möglichkeit der Nutzung von Flüsterasphalt anstelle der normalen Asphalte wurde nicht in Erwägung gezogen. Dies hätte eine wirksame zusätzliche Maßnahme mit der Fledermausschutzwand zusammen sein können. Es ist alles für den Lebensraum möglich zu machen, damit diese Tiere so wenig wie möglich in Ihrer Art eingeschränkt werden. Dies ergibt sich schon aus dem § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Wie Ernst dieses Thema genommen wird, erkannt man an den Maßnahmen die geplant sind. Eine Brücke für Fuß- und Radfahrer durch das beeinträchtigte Vogel- und Fledermausgebiet. Andere Wege werden gesperrt für Fußgänger, dafür dürfen Autofahrer durch das Landschaftsschutzgebiet fahren und am Waldrand parken und Privatpersonen bekommen Parkgenehmigungen und Schlüssel für alle Schranken, die in den Wald führen. Eine der Prüfungsfragen zur Bewertung der Verträglichkeit der Maßnahme war: " . .kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen gewährleistet werden ?" Ergebnis: 60 Fledermauskästen für 52 verlorene kartierte Bäume mit Baumhöhlen und Verlust von 4 sehr wichtigen genutzten Wochenquartieren. Erst waren in der Planung: 50 Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, nun sind es sogar 60 Kästen Fledermauskästen kosten im Einzelhandel zwischen 20 €/Stk. und 60 €/Stk. Die jetzt vorgeschlagene Version Typ Schwegler Fledermaushöhle 2F kostet gerade einmal 20,00 €. Zusätzlich sollen im Fechenheimer Wald 8 Löcher in Bäume gebohrt warden, um als Baumhöhlenersatz zu dienen. Wir hoffen die kleinen, schlecht sehenden Fledermäuse, finden diese neuen Löcher irgendwo im Wald, wenn ihre Bäume mit all den jahrelang genutzten Höhlen auf einmal alle weg sind. Wie ernst es "Hessen Mobil" um den Naturschutz ist, erkennt man gut an der "fachmännischen Umsetzung" der Konzepte. Es wird von einer Anbringung von Fledermauskästen durch einen erfahrenen Fledermausspezialisten im Wald in ruhigen Zonen zum Schutz der Tiere geschrieben. Die Realität: Anbringung fast aller Kästen an den Waldspazierwegen, und nicht an den Bäumen, ruhig und entfernt im Wald. Am Wegrand wurden bereits Fledermauskästen zerstört, was zu großer Aufregung bei Hessen Mobil führte. Das Projekt Riederwaldtunnel, hängt von dem Umzug der Fledermäuse aus ihren Baumhöhlen in die neuen Betonboxen an den Waldwegen ab und muss unbedingt erfolgreich sein. Bei Erfolglosigkeit wird es keine Autobahn durch die Stadt geben. Ausgleichsmaßnahmen Nicht geprüft wurde durch Hessen Mobil ob für die Abholzung nicht Ausgleichsflächen im/am Fechenheimer Wald hätten gefunden werden können. Man hätte zum Beispiel auf der Wiese, die sich hinter der KITA 75 befindet, eine Reihe Eichenanpflanzung durchführen können. Ebenso hätte man Flächen der sich im Wald befindlichen Schrebergartensiedlungen nutzen können, um Neuaufforstungen durchzuführen. Verzicht auf eine forstliche Nutzung im Fechenheimer Wald Nach Planungen von Hessen Mobil, soll ein Gebiet von forstlicher Nutzung freigestellt werden. Eine forstliche Nutzung findet dort überhaupt nicht mehr statt, sondern nur eine forstliche Sicherung für die Menschen. Geplant ist bestehende Fußwege in einem Bereich des Landschaftsschutzgebietes zu sperren und dort den Wald sich selber zu überlassen. Dieser Bereich befindet sich im angrenzenden Gebiet, welches nun durch die sieben Jahre dauernden Bauarbeiten verlärmt wird. Hier werden die Schutzwerte für Vögel entsprechend der bereits erwähnten Handlungsvorlagen des Bundesministeriums bereits überschritten. Wie eine Ansiedlung hier erfolgsversprechend sein wird, kann berechtigter Weise angezweifelt werden. Die Schließung der Wege in dem Gebiet würde, so Hessen Mobil, dafür Sorgen, das 56 Bäume mit, von Spechten gemachten, Höhlen gesichert werden. Eine Fällung dieser Bäume war allerdings sowieso nicht geplant. Laut Hessen Mobil sollen die Spechte in dem Gebiet weitere Höhlen für die Fledermäuse bauen. Wenn die Spechte jedoch durch den Lärm verscheucht worden sind, dann findet ein Bau von Höhlen durch diese nicht mehr statt. Hessen Mobil dazu im Artenschutzbeitrag des Planfeststellungsbeschlusses: "darüber hinaus wird die Entstehung neuer Baumhöhlen durch die Anlage von Nisthöhlen durch Spechte . . gefördert."4 Fazit: Ohne die Forderungen gemäß den Ziffern 1 bis 13 wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder gar einer Zerstörung des Lebensraums der schützenswerten Tiere/Natur im Fechenheimer Wald kommen und die Auflagen des § 44 NatSchG können nicht erfüllt werden. Es handelt sich um ein labiles Ökosystem, in dem die Tiere voneinander abhängig sind. Es gibt viele Wirkfaktoren, die zur Störung führen. Die Summe dieser Störung sind bei Tieren, die vom Aussterben bedroht sind, vollkommen zu vermeiden. Ausnahmen dürfen nur unter sehr strengen Auflagen stattfinden. Wer diese Grenzen überschreitet, macht sich nach dem Naturschutzgesetz strafbar.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2018, OF 344/11
Betreff: Bund und Land Hessen auffordern:
Eine Dezimierung der vom Aussterben bedrohten Tiere und keine
Verschlechterung des derzeitig ökologischen Systems im Fechenheimer Wald
zuzulassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt macht
Einwendungen zum Naturschutz im Fechenheimer Wald im aktuellen
Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. a. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main
- Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS
Borsigallee ) Einwendungsfrist: 20.März 2018 2. Die Stadt Frankfurt fordert Nachbesserungen im
Lärmschutz und Erschütterungsschutz sowie geeignete Maßnahmen, um
Beeinträchtigungen der Tiere und der Natur, während der Bauphase, zu verhindern
und fordert, dass die gesetzlich-naturschutzrechtlichen Auflagen vollständig
erfüllt werden. Die Stadt
Frankfurt fordert alle Eingriffe in die Natur derart zu beschränken, dass die
subsidiär für den Erhalt der vom Aussterben bedrohten Tiere, gemäß der
FFH-Liste, überlebensnotwendigen Tiere im Fechenheimer Wald nicht verjagt
werden, sondern diese ebenfalls geschützt und im Bestand erhöht werden, um die
ökologischen Nachteile mindestens auf ein Niveau auszugleichen, welches dem vor
dem Bau der Autobahn entspricht. (z.B. scheuer Mittelspecht ist notwendig für
Bruthöhlen der Bechsteinfledermaus, usw.) Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, das
Gebiet als ökologischen Lebensraum aufzuwerten und ein neues Konzept zu
entwickeln, um den vom Aussterben bedrohten sowie weiteren Tieren, ruhige
Rückzugsräume, besonders für die Aufzucht von Nachwuchs, zu geben, um die
Nachteile der Verlärmung und die erhebliche Reduzierung des Lebensraums
auszugleichen. (z.B. Naturschutzgebiet, beschränkter Zugang, usw.) Die Stadt Frankfurt fordert Hessen
Mobil auf, ein Gutachten über die Unbedenklichkeit der über einen Zeitraum von
mindestens einem Jahr geplanten Rammarbeiten zu erstellen. Die Wochenstuben und
Baumhöhlen der schützenswerten Fledermäusen und die Brutgebiete/Nester der
schützenswerten Vögel/Tiere befinden sich in unmittelbarer Nähe der Baustelle.
(10 Fledermausarten (FFH Liste), 6 Spechtarten (teilweise FFH Liste oder
wichtig für das Biotop Fechenheimer Wald), u.a.)6. Die Stadt Frankfurt fordert
Hessen Mobil auf, nach Baufertigstellung, in einem Zeitraum von mindestens 10
Jahren, ein Monitoring vorzunehmen, wie sich die Artenvielfalt in dem Gebiet
entwickelt. Hessen Mobil wird in die Pflicht genommen Maßnahmen in die Wege zu
leiten, wenn sich das Ökosystem und/oder die Artenvielfalt merklich
verschlechtert. Die Stadt
Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, zusätzlich zur Fledermausschutzwand, einen
Flüsterasphalt, im gesamten Bereich der von Fledermäusen passiert wird,
aufzubringen, um die Lärmbelastung für die Tiere weiter zu senken. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen
Mobil auf, gutachterlich zu prüfen, wie sich die Lichtreflexion auf die
Tierwelt der Fledermäuse und Eulenarten im Fechenheimer Wald auswirken. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, die im
Gutachten empfohlene Wildbrücke einzurichten. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf,
Tierquerungen (Röhren) unter der Autobahn, für Kleintiere von Ost nach West und
umgekehrt, zu ermöglichen. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf,
folgende Wirkfaktoren für den Fechenheimer Wald gutachterlich zu prüfen:
langfristige, verkehrsbedingte Veränderungen der
Vogelhabitate durch Immissionen von Nähr- und Schadstoffen (Werte von Stickoxid
steigen an und wirken negativ auf die kleinräumige Natur) Flächeninanspruchnahmen (Lärm wirkt max 50 Meter vom
Rand, aber Lärm geht weiter, durch das gesamte Gebiet) Veränderungen der Horizontkulisse durch
Lärmschutzwände (Auswirkungen der Wand bei Vögeln, Horizont ist weg. .) qualitative Veränderungen von
Vogelhabitaten (durch Lärmeinträge werden Singvögelrufe, Brutrufe usw. nicht
mehr gehört werden) (z. B.
durch Nähr- und Schadstoffeinträge, Veränderungen des Wasserstands)
(Grundwasserlinienänderung, welche Auswirkung hat das auf Wasserstand und die
Population der Insekten, Nahrungsvorräte usw.) Unterschreitung von Mindestreviergrößen als
indirekte Folge von Flächenverlusten und "Verinselung" (z.B. Mittelspecht
benötigt 30 Hektar als Reviergröße) Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf ein
Forschungsprojekt an der Vogelschutzwarte zu unterstützen zum Thema
Wirkfaktoren bei "Kollisionsverluste / Zerschneidung von Habitaten von Vögeln
und Fledermäusen" Begründung: Der Fechenheimer Wald ist eine ökologische und
besonders wertvolle Einzigartigkeit für die Stadt Frankfurt. Bereits 2006 hat
das FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG festgestellt: Aus naturschutz-fachlicher
Sicht sind die Bestände als wertvoll und schutzbedürftig einzustufen[1]. Ein bundesweit
bekanntes und anerkanntes tierökologiches Institut stellte fest: Aus
fledermauskundlicher Sicht ist der Fechenheimer Wald als bemerkenswert
artenreich zu bewerten[2].
Im dem relativen kleinen Waldgebiet, welches durch
die kleine Größe sehr anfällig für Störungen ist, gibt es zehn verschiedene
Fledermausarten. Von diesen Fledermausarten sind viele entweder bedroht oder
stehen sogar auf der roten Liste Hessen, Deutschland oder der FFH Liste, für
vom Aussterben bedrohte Tiere. Insgesamt handelt es sich bei diesem Wald um ein, an
verschiedenartigen Vogelarten, sowie weiteren Kleintieren, reiches Gebiet. Von
den dort befindlichen Vögeln sind einige ebenfalls auf den eben genannten
Listen. Besonders hervorzuheben sind dabei Eulenarten, die sechs verschiedenen
Spechtarten und ein Schwarzmilan der dort seinen Horst gebaut hat. Es gibt dort ebenfalls Rehe, die man heute
allerdings eher seltener sieht. Der Fechenheimer Wald ist ein Waldstück,
welches in der Stadt Frankfurt einzigartig ist und durch seinen Baumbestand und
die Lage einen ganz besonderen Stellenwert hat und dadurch als hoch
schützenswert eingestuft werden muss. Die Tiere leben hier, weil das Gebiet sich
auszeichnet durch den sehr hohen Eichenanteil, mit einem geringen Buchenanteil
dazwischen. Dazu kommt ein dauerhaft feuchter nährstoffreicher Boden, da der
Wald auf einem Altarm des Mains steht. Reste dieses Altarms sind der
"Steinbruch" im Fechenheimer Wald, der "Teufelsbruch" und der
"Erlenbruch". Dies ist der ideale Lebensraum für Fledermäuse und
Spechte. Die Vogelschutzwarte für Hessen,
Rheinland-Pfalz und das Saarland ist am Fechenheimer Wald nicht ohne Grund
beheimatet. Diese arbeitet und forscht dort im und am Wald. Für eine urbane
Stadt ist es besonders wichtig diese kleinen verbleibenden "Inseln der
Natur" zu schützen und darauf zu achten, dass diese Natur nicht gestört
oder sogar zerstört wird. Dieser Wald wird soll zukünftig durch die Autobahn
durchschnitten werden. Ein Teil des Waldes wird für die Tiere in der Zukunft
die Nutzfunktion des Fechenheimer Waldes verlieren, bedingt durch die
Abtrennung des einen Waldteils. Insgesamt gehen 5 ha Wald durch Abholzung und
Verinselung für den Autobahnbau verloren. Ein weiterer großer Teil wird durch die Verlärmung
des Waldes für die Tiere nicht mehr nutzbar sein oder nur bedingt nutzbar. Dies
durch die prognostiziert extrem erhöhte Anzahl an PKWs und LKWs auf der
Autobahn. In der Folge
werden viele Tiere flüchten oder ihre Nachkommen verlieren. Für andere Tiere
werden die geflüchteten oder bereits getöteten Tiere für das eigene Auskommen
ihrer Art und Brut fehlen und sind dadurch in zweiter Reihe ebenfalls im
Bestand betroffen. Im
Fechenheimer Wald ist die Lage besonders problematisch, weil der räumliche
Bereich zur Flucht bereits beengt ist, und die Fläche schon jetzt für die
Population zu klein ist und somit als Fluchtraum ungeeignet. Grund ist der
bereits bestehende Teil der Autobahn. Dieser führt an dem gesamten Waldgebiet
entlang und der Fechenheimer Wald liegt an dieser Autobahn wie ein paralleler
Streifen. Die Ausdehnung dieses Streifens hat eine maximale Tiefe von 500 m.
Das bedeutet für viele der Tiere steht keine ausreichende ruhige Waldzone für
die Flucht oder den Rückzug zur Verfügung. Ein weiteres Problem wir der Lärm bei und nach dem
Bau der Autobahn sein, da sehr viele der ansässigen Tierarten auf die
Kommunikation mit Rufzeichen angewiesen sind, sei dies durch die Rufe für die
Jungvögel oder für die Jagd. Fast der gesamte Bereich an der Autobahn wird
Lärmwerte über 58 Dezibel haben. 58 Dezibel ist die Höchstgrenze für die am
wenigsten empfindlichsten Tiere um durch den Lärm nicht beeinträchtigt zu
sein. Der Nachtwert für Vögel, der zu
einer Beeinträchtigung führt liegt bei 47 Dezibel. Der Verkehrslärm wird die allgemeinen Laute der
Tiere übertönen und es wird für die Tiere sehr schwierig sein Jungtiere
aufzuziehen oder Brutpartner zu finden. Von der Jagd nach Insekten, die
Fledermäuse z.B. auf den Blättern das Krabbeln hören können, mal ganz zu
schweigen. Die Lebensbedingungen werden verschlechtert, wenn die Tiere nicht
mehr ausreichend oder weniger Nahrung finden und Jungtiere nicht mehr von den
Eltern gehört werden. Einzelne Vogelarten und Fledermäuse reagieren
unterschiedlich empfindlich auf verkehrsbedingte Störungen. Bei Störungen muss
mit einem Rückgang des kartierten Vogelbestands gerechnet werden. Zur
Berechnung hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
entsprechende Handlungsanweisungen erstellt. Diese Handlungsanweisungen
gruppieren die Vogelarten in Abhängigkeit ihrer Empfindlichkeit in sechs
Gruppen ein. Für diese Beeinträchtigungen werden z. B. Raumanalysen gemacht.
Die zu erwartende Reduzierung des bestehenden Bestandes an Vögeln in einem
Gebiet wird in Prozentwerten angegeben. Die Zone im angrenzenden Bereich zur
Autobahn wird von diesen Vögeln gemieden wird und steht somit nicht mehr als
nutzbare Fläche für die Vögel zur Verfügung. Sie ist dadurch unbrauchbar als
Lebensraum für die Tiere. Durch die geringe Breite des Fechenheimer Waldes von
100 m bis 500 m kommt dieser Betrachtung erhebliche Bedeutung zu. Eine
Raumanalyse, entsprechend der Unterlagen des Bundesministeriums zur Bewertung
solcher Projekte, ist in der Entwicklung des Planfeststellungsbeschlusses nicht
erfolgt. Die verwendete Methode zur
Berechnung der Beeinträchtigung der Bechsteinfledermaus resultiert nur aus
einem älteren Entwurf zu einer Forschungsarbeit. Die Beeinträchtigungen für die Vögel sollten nach
der Empfehlung des Ministeriums abgearbeitet werden, schon alleine wegen der
Abhängigkeit der Fledermäuse von den Spechten. Aufgrund der Kleinteiligkeit des Gebietes, der
besonderen Bedeutung für die Stadt, des einzigartigen Ökosystems mit u.a. 10
verschiedenen Fledermausarten und über 50 verschiedenen Vogelarten müssen die
erkennbaren zukünftige Defizite in Populationsbeständen und, dem laut dem
Bundesministerium für viele Vogel und Fledermausarten zu erwartenden
Funktionsverlust als Habitat, Einwendungen gemacht werden. Es ist eine
vertiefte Raumanalyse durchzuführen, da Abhängigkeiten zwischen dem Vogel und
Fledermausarten bestehen, der besonderen Raumsituation, der vielen
Störfaktoren, der Labilität des Ökosystems. Bereits jetzt sind die Habitatsbedingungen
eingeschränkt und mittlere geeignete Flächen müssen von den besonders
geschützten Fledermäusen genutzt werden. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die kritischen
Schallpegel für die Vogel und Fledermausarten im Fechenheimer Wald zu prüfen
sind, damit diese ihre Brut und Jagdgebiete weiterhin im Fechenheimer Wald
nutzen können.
Es sind die Effektdistanzen, die
Fluchtdistanzen und die Störradien für die Vogel und Fledermausarten bei der zu
erwartenden Verkehrsbelastung zu bestimmen. "Beispiel: Brutvögel mit mittlerer Lärmempfindlichkeit,
kritischer Schallpegel, Effektdistanz Gruppe 2 Um eine Unterschätzung der Verlärmung in Gebieten,
in denen sich eine Art in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet, zu
vermeiden, wurde grundsätzlich von der Situation eines isolierten Einzelvogels
ausgegangen. Dieser muss die maximale Reichweite seiner Rufe und Gesänge
ausschöpfen können, um eine reelle Chance zu haben, eine potenzielle Partnerin
auf sich aufmerksam zu machen. Folgende Beurteilungspegel nach RLS-90 werden als
Prognose-Instrumente verwendet: - 47 dB(A) nachts - 52 dB(A) tags - 55 dB(A)
tags - 58 dB(A) tags Als Effektdistanz wird die maximale Reichweite des
erkennbar negativen Einflusses von Straßen auf die räumliche Verteilung einer
Vogelart bezeichnet. Für einige Arten der Gruppe 2 (u. a. Spechte) konnte in einem
Forschungsprojekt im Auftrag des BMVIT und der ASFINAG (Österreich) ein
statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Lärm und Siedlungsdichte belegt
werden (Bieringer et al. 2010). Aufgrund der übereinstimmenden Größenordnung
der in Österreich und Deutschland ermittelten Ergebnisse wird zur Bewertung der
Betroffenheit der Arten der Gruppe 2 durch Straßenverkehrslärm der kritische
Schallpegel 58 dB(A) tags (nach RLS-90) herangezogen. Von 100 m vom
Fahrbahnrand bis zur Effektdistanz ist der Lärm für etwa die Hälfte des
Besiedlungsdefizits verantwortlich. Dieses überschlägige Verhältnis wurde durch
den Vergleich der Effektintensität bei unterschiedlichen Verkehrsmengen
ermittelt. Mittelspecht 400 m Pirol 400 m Waldkauz 500 m Grauspecht 400 m -
Effektdistanzen" [3]
Daraus folgt für Vögel der Gruppe
2 im Bereich der ersten 100m ein Anstieg auf 100%. Das bedeutet "völlig
ungeeignet" und man wird dort keine Vögel dieser Gruppe vorfinden. Dies bedeutet der Bereich von 100 m ab der Autobahn
ist nicht mehr geeignet für diese Tiere. Vorher war dieser Lebensraum noch
nutzbar und fällt nun dadurch komplett weg. Bei einem Waldstreifenbreite von
500 m maximal ist dies ein erheblicher Einschnitt. Allerdings ist der
Habitatsverlust nur im Bereich von 60% angestiegen, da er bereits vorher um 40%
reduziert war. Eine
geforderte Verlegung des nicht bewirtschafteten Waldgebietes in die Nähe der
Autobahn wäre nicht zielführend. Ein neuer Fußgänger und Radweg mit Brücke durch das
Waldgebiet mit Brücke steht nicht im Einklang mit dem Schutz der Tiere.
Besonders die heutzutage starken oft blendenden Fahrradlampen an Fahrrädern die
oft blinken sind kontraproduktiv für eine Schutzzone für Fledermäuse und
Vögel. Der Wert von 58 Dezibel, der ab der
Effektdistanz erst wichtig ist, liegt z.T. schon außerhalb des Waldgebietes.
Das bedeutet für diese Gebiete eine zusätzliche Reduktion um 20% an
Lebensraum. Für
viele Vogelarten müssen 10 m Höhe als Immissionsort angesetzt werden. Die
Fledermausschutzwand ist daher nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Eine
Möglichkeit der Nutzung von Flüsterasphalt anstelle der normalen Asphalte wurde
nicht in Erwägung gezogen. Dies hätte eine wirksame zusätzliche Maßnahme mit
der Fledermausschutzwand zusammen sein können. Es ist alles für den Lebensraum
möglich zu machen, damit diese Tiere so wenig wie möglich in Ihrer Art
eingeschränkt werden. Dies ergibt sich schon aus dem § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
Wie Ernst dieses Thema genommen wird, erkannt man an den Maßnahmen die geplant
sind. Eine Brücke für Fuß- und Radfahrer durch das beeinträchtigte Vogel- und
Fledermausgebiet. Andere Wege werden gesperrt für Fußgänger, dafür dürfen
Autofahrer durch das Landschaftsschutzgebiet fahren und am Waldrand parken und
Privatpersonen bekommen Parkgenehmigungen und Schlüssel für alle Schranken, die
in den Wald führen. Eine der Prüfungsfragen zur Bewertung der Verträglichkeit
der Maßnahme war: " . .kann die ökologische Funktion durch vorgezogene
Ausgleichs-Maßnahmen gewährleistet werden ?" Ergebnis: 60 Fledermauskästen für 52 verlorene kartierte Bäume
mit Baumhöhlen und Verlust von 4 sehr wichtigen genutzten Wochenquartieren.
Erst waren in der Planung: 50
Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, nun sind es sogar 60 Kästen
Fledermauskästen kosten im Einzelhandel zwischen 20 €/Stk. und 60
€/Stk. Die jetzt vorgeschlagene Version Typ Schwegler Fledermaushöhle 2F
kostet gerade einmal 20,00 €. Zusätzlich sollen im Fechenheimer Wald 8 Löcher in
Bäume gebohrt warden, um als Baumhöhlenersatz zu dienen. Wir hoffen die
kleinen, schlecht sehenden Fledermäuse, finden diese neuen Löcher irgendwo im
Wald, wenn ihre Bäume mit all den jahrelang genutzten Höhlen auf einmal alle
weg sind. Wie ernst es
"Hessen Mobil" um den Naturschutz ist, erkennt man gut an der
"fachmännischen Umsetzung" der Konzepte. Es wird von einer Anbringung
von Fledermauskästen durch einen erfahrenen Fledermausspezialisten im Wald in
ruhigen Zonen zum Schutz der Tiere geschrieben. Die Realität: Anbringung fast aller Kästen an den
Waldspazierwegen, und nicht an den Bäumen, ruhig und entfernt im Wald. Am
Wegrand wurden bereits Fledermauskästen zerstört, was zu großer Aufregung bei
Hessen Mobil führte. Das Projekt Riederwaldtunnel, hängt von dem Umzug der
Fledermäuse aus ihren Baumhöhlen in die neuen Betonboxen an den Waldwegen ab
und muss unbedingt erfolgreich sein. Bei Erfolglosigkeit wird es keine Autobahn
durch die Stadt geben. Ausgleichsmaßnahmen Nicht geprüft wurde durch Hessen Mobil ob für die
Abholzung nicht Ausgleichsflächen im/am Fechenheimer Wald hätten gefunden
werden können. Man hätte zum Beispiel auf der Wiese, die sich hinter der KITA
75 befindet, eine Reihe Eichenanpflanzung durchführen können. Ebenso hätte man
Flächen der sich im Wald befindlichen Schrebergartensiedlungen nutzen können,
um Neuaufforstungen durchzuführen. Verzicht auf eine forstliche Nutzung im Fechenheimer
Wald Nach Planungen von
Hessen Mobil, soll ein Gebiet von forstlicher Nutzung freigestellt werden. Eine
forstliche Nutzung findet dort überhaupt nicht mehr statt, sondern nur eine
forstliche Sicherung für die Menschen. Geplant ist bestehende Fußwege in einem
Bereich des Landschaftsschutzgebietes zu sperren und dort den Wald sich selber
zu überlassen. Dieser Bereich befindet sich im angrenzenden Gebiet, welches nun
durch die sieben Jahre dauernden Bauarbeiten verlärmt wird. Hier werden die Schutzwerte für Vögel
entsprechend der bereits erwähnten Handlungsvorlagen des Bundesministeriums
bereits überschritten. Wie eine Ansiedlung hier erfolgsversprechend sein wird,
kann berechtigter Weise angezweifelt werden. Die Schließung der Wege in dem Gebiet würde, so
Hessen Mobil, dafür Sorgen, das 56 Bäume mit, von Spechten gemachten, Höhlen
gesichert werden. Eine Fällung dieser Bäume war allerdings sowieso nicht
geplant. Laut Hessen Mobil sollen die Spechte in dem Gebiet weitere Höhlen für
die Fledermäuse bauen. Wenn
die Spechte jedoch durch den Lärm verscheucht worden sind, dann findet ein Bau
von Höhlen durch diese nicht mehr statt. Hessen Mobil dazu im Artenschutzbeitrag des
Planfeststellungsbeschlusses: "darüber hinaus wird die Entstehung neuer
Baumhöhlen durch die Anlage von Nisthöhlen durch Spechte . .
gefördert."4
Fazit: Ohne die Forderungen gemäß den Ziffern 1 bis 13 wird
es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer erheblichen
Beeinträchtigung oder gar einer Zerstörung des Lebensraums der schützenswerten
Tiere/Natur im Fechenheimer Wald kommen und die Auflagen des § 44 NatSchG
können nicht erfüllt werden. Es handelt sich um ein labiles Ökosystem, in dem die
Tiere voneinander abhängig sind. Es gibt viele Wirkfaktoren, die zur Störung
führen. Die Summe dieser Störung sind bei Tieren, die vom Aussterben bedroht
sind, vollkommen zu vermeiden. Ausnahmen dürfen nur unter sehr strengen
Auflagen stattfinden. Wer
diese Grenzen überschreitet, macht sich nach dem Naturschutzgesetz
strafbar. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR
11 am 09.04.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF
344/11 wurde zurückgezogen.