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Meine Nachbarschaft: Frankensteiner Platz

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad-Direktverbindung Offenbach - Oberrad - Sachsenhausen

19.01.2018 · Aktualisiert: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2628 entstanden aus Vorlage: OF 733/5 vom 04.01.2018 Betreff: Rad-Direktverbindung Offenbach - Oberrad - Sachsenhausen Die Stadt Offenbach beteiligt sich am Bundeswettbewerb "Klimaschutz durch Radverkehr". Im Zuge dieses Projekts will Offenbach Millionensummen investieren, um ausdrücklich auch Berufspendler aus und nach Offenbach zum Umstieg auf das Fahrrad zu bewegen. Dazu sollen überörtliche Radwegverbindungen ausgebaut werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, diese Initiative aufzugreifen, um in Zusammenarbeit mit der Stadt Offenbach eine Direktverbindung von Offenbach Zentrum über die Frankfurter Stadtteile Oberrad und Sachsenhausen zum Mainufer zu erstellen. Begründung: Die Zeiten für Partikularismus und die Pflege lokaler Animositäten sind vorbei. Offenbach hat in den letzten Jahren bemerkenswerte Fortschritte in der Fahrradförderung erreicht und konnte, z. B. im ADFC Fahrradklimatest, mit Frankfurt gleichziehen. Frankfurt sollte freudig jede Möglichkeit aufgreifen, um den überörtlichen Fahrradverkehr zu verbessern. Seit Langem ist das Mainufer die meistgenutzte Verbindung für Radfahrer zwischen Frankfurt und Offenbach, obwohl der Weg nicht optimal ist, weil er den Windungen des Mains folgt und nicht direkt in das Zentrum Offenbachs führt. Auch eine direktere Verbindung müsste in jedem Fall die Autobahn 661 kreuzen, wofür wohl nur die Brücke der Offenbacher Landstraße infrage kommt. Davon ausgehend kann auf Frankfurter Gemarkung eine Verbindung nach Offenbach zu minimalen Kosten erstellt werden: Von der Stadtgrenze bis hinter der Autobahn besteht bereits ein Radweg. Danach könnte er auf bestehenden Wirtschaftswegen entlang der Eisenbahnlinie, dann weiter über die Straße Im Bärengarten und den Strahlenberger Weg geführt werden. Lediglich die Seehofstraße müsste umgestaltet werden, deren Umbau aber ohnehin in Planung ist. Ab Einmündung Siemensstraße könnte der Weg wieder auf bestehenden Radwegen bis zum Mainufer geführt werden. Die Stadt Frankfurt sollte die Gelegenheit nicht verstreichen lassen, in Kooperation mit der Stadt Offenbach einen Meilenstein in der Zusammenarbeit der Kommunen zur Förderung des Radverkehrs zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 689 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II

19.01.2018 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 entstanden aus Vorlage: OF 660/5 vom 08.11.2017 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17 Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden als potenzielle Entwicklungsfläche für Wohnen in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufzunehmen. Begründung: Auf die Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208, wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Jedoch sah sich der Magistrat mangels Personalressource nicht in der Lage, ein solches Verfahren einzuleiten. Die bloße Aufnahme in das integrierte Stadtentwicklungskonzept dürfte jedoch nicht in vergleichbarem Maße Personal binden, erscheint jedoch sinnvoll, um Möglichkeiten aufzuzeigen, der Wohnraumknappheit zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 718 Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 502 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platz vor dem Kuhhirtenturm

24.11.2017 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2434 entstanden aus Vorlage: OF 657/5 vom 07.11.2017 Betreff: Platz vor dem Kuhhirtenturm Vorgang: F 64/2011; OIB 29/11 OBR 5; ST 1365/14 Der Magistrat wird gebeten, wie angekündigt den Platz vor dem Kuhhirtenturm vor dem Befahren zu sichern und Bänke aufzustellen. Begründung: Derzeit ist die Zufahrt zum Platz von beiden Seiten offen, sodass der Platz zugeparkt wird, obwohl dort Halteverbot besteht. Auch die Durchfahrt durch die Große Rittergasse wird genutzt, obwohl die Straße Fußgängerzone ist. In seiner Antwort auf die Frage vom 10.06.2017, F 64, hat der Magistrat angekündigt, die Zufahrt zum Platz vor dem Kuhhirtenturm aus Richtung Deutschherrnufer durch einen versenkbaren Poller und aus Richtung Große Rittergasse durch normale Poller zu sperren. In seiner Stellungnahme vom 20.10.2014, ST 1365, hat der Magistrat die Aufstellung von fünf Bänken in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat befürwortet diese Maßnahmen weiterhin und bittet um die zeitnahe Umsetzung. Falls der versenkbare Poller nicht kurzfristig installiert werden kann, ist der Platz durch eine provisorische Sperrung zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 10.06.2011, F 64 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.08.2011, OIB 29 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1365 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 643 Antrag vom 10.03.2023, OF 698/5 Auskunftsersuchen vom 05.05.2023, V 665 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gestaltung des Platzes vor dem Kuhhirtenturm

07.11.2017 · Aktualisiert: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2017, OF 656/5 Betreff: Gestaltung des Platzes vor dem Kuhhirtenturm Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Platz vor dem Kuhhirtenturm in Fußgängerbereich(e) und für PKW befahrbarem Bereiche bzw. PKW-Parkplätze durch Installation von Pollern einzuteilen. Zudem bitte der Ortsbeirat den Magistrat auf dem Platz vor dem Kuhhirtenturm im für PKW dann nicht mehr befahren Bereich Fahrradständer zu installieren. Kurzfristig sollte zudem ein fehlender Poller, der den weitern Teil der Große Rittergasse vom Platz am Kuhhirtenturm trennt, angebracht werden. Begründung: Der Platz vor dem Kuhhirtenturm könnte durch wenige Veränderungen sowohl für Anwohnerinnen und Anwohner als auch Besucherinnen und Besucher des Bürgeramtes als auch Passanten unter gleichzeitiger Nutzungsoptimierung attraktiver gestaltet werden. Eine vollständige Sperrung ist auf Grund einer an dem Platz gelegenen Garageneinfahrt nicht möglich. Auch ist zu bedenken, dass es bei Veranstaltung des Hindemith-Museums zu Be- und Entladeverkehr kommen kann. Dennoch sollte dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach einer innerstädtischen Ruhezone, die auch dem mittelalterlichen Charakter des Viertels Rechnung trägt, so weit wie möglich entsprochen werden. Dazu könnte der für PKW zugängliche Bereich klar von jenem für Passanten durch Setzen von Pollern abgegrenzt werden. Gleichzeitig könnten entlang der Wehrmauer Kurzzeitparkplätze für Besucherinnen und Besucher des Bürgeramtes geschaffen werden. Die zu schaffende Fußgängerzone kann zudem durch Bänke zum Verweilen einladen. Auch lassen die Poller im Notfall einen Zugang zu den an den Platz angrenzenden Häusern seitens Rettungswagen und Feuerwehr zu. Skizze zur möglichen Raumaufteilung: Quelle der Aufnahme: Googlemaps Fehlender Poller an der Zufahrt zur Großen Rittergasse bzw. Paradiesgasse: Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 656/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) III

03.11.2017 · Aktualisiert: 14.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 entstanden aus Vorlage: OF 597/5 vom 25.09.2017 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) III Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15 Der Magistrat wird erneut gebeten, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere in der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessiv folgen. Leider ist die Verfugung ins Stocken gekommen. Die Große Rittergasse und die Paradiesgasse sind noch immer nicht verfugt. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut, die Verfugung möglichst zeitnah zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dreieichstraße: Entfernung der Graffiti

03.11.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2339 entstanden aus Vorlage: OF 614/5 vom 20.10.2017 Betreff: Dreieichstraße: Entfernung der Graffiti Der Magistrat wird gebeten, den Eigentümer aufzufordern, die Graffiti-Schmierereien um die Dreieichstraße 34 herum zügig, das heißt möglichst umgehend, zu entfernen. Begründung: Das Areal um das Gebäude Dreieichstraße 34 herum sowie die in der direkten Umgebung befindlichen - zum Teil offenbar technischen - Anlagen (siehe Fotos) sind über und über mit Graffiti-Schmierereien versehen. Hierzu gehört auch das auf der gegenüberliegenden Straßenseite gelegene kleine - anscheinend ebenfalls technische - Gebäude. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 594 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 65 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dreieichstraße: Beseitigung wilder Müllablagerungen

03.11.2017 · Aktualisiert: 18.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2338 entstanden aus Vorlage: OF 613/5 vom 20.10.2017 Betreff: Dreieichstraße: Beseitigung wilder Müllablagerungen Der Magistrat wird gebeten, die wilden Müllablagerungen am Areal Dreieichstraße 34 umgehend zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass die Straßengestaltung dieses zukünftig nicht mehr zulässt. Desgleichen sind regelmäßige Kontrollen und sofortige Beseitigungen anzuordnen. Weiterhin ist nach Auffassung des Ortsbeirates die Stabsstelle Sauberes Frankfurt einzubeziehen. Begründung: Das Areal um das Gebäude Dreieichstraße 34 herum ist permanent ein illegaler Ablageort für Müll jeglicher Art (siehe Fotos). Nicht nur für die Anwohner, sondern auch für die Besucher von Sachsenhausen und der Dreieichstraße ist das ein zu beklagender Schandfleck, über den sich Bürger zu Recht beklagen. Dass hier Ratten angezogen werden, liegt auf der Hand, zumal sich der Innenhof des Hauses Dreieichstraße 34 in völlig inakzeptablem, katastrophalem Zustand befindet und sowohl Ratten als auch Ungeziefer jeglicher Art einlädt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 285 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Dreieichstraße 34: Wildes Plakatieren

20.10.2017 · Aktualisiert: 13.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2017, OF 615/5 Betreff: Dreieichstraße 34: Wildes Plakatieren Der Magistrat wird gebeten festzustellen, wer rund um das Gebäude Dreieichstraße 34 die wilde Plakatierung verursacht. Der Magistrat wird aufgefordert, die Verursacher dem gebührlichen Strafmaß zuzuführen und zu veranlassen, dass die Plakatierung in aller Gänze einwandfrei entfernt wird. Stellvertretend sollte gegebenenfalls die Stadt dies zunächst tun, um die Bürger endlich von diesem asozial anmutenden Schandfleck zu befreien. Hier ist dringende Hilfe erforderlich. Begründung: Das Gebäude in der Dreichstraße 34 ist seit Jahren zum Ärger der Bewohner im Wand-an-Wand befindlichen Gebäude Willemerstraße 4 in sehr problematischem Zustand. Nachdem das Gebäude Dreieichstraße 34 in der Vergangenheit mehrfach den Besitzer gewechselt hat, ist es immer mehr heruntergekommen und verursacht permanenten Unmut und Unruhe. Immer wieder muss die Polizei eingeschaltet werden, um Unbefugte vom Gelände, auf dem sich einst auch ein Kiosk befand, zu entfernen. Die derzeitige Hausverwaltung ist diesem Problem nicht immer gewachsen. Durch unzureichende Kontrollen verschaffen sich nicht nur Unbefugte Einlass auf das Grundstück, auch die Plakatierung rund um das Gebäude erfolgt von allen möglichen Unbekannten ohne jeglichen Vertrag, also wild. Dass keinerlei Verträge hinsichtlich der Plakatierung bestehen, hat die derzeitige Hausverwaltung nochmals bestätigt. Die Plakatierung (siehe anliegende Fotos) schützt bedauerlicherweise aber gleichzeitig Unbefugte, die sich widerrechtlich Zugang zum Grundstück verschaffen. Unter anderem deshalb ist es nunmehr dringend erforderlich, diesem Treiben schnellstens ein Ende zu setzen. Für die Dreieichstraße insgesamt ist dieses Areal ein Schandfleck, der - so wie er ist - immer weiter zu Gesetzlosigkeiten einlädt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 53 Beschluss: Auskunftsersuchen V 629 2017 Die Vorlage OF 615/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Dreieichstraße 34: Wildes Plakatieren Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob die Plakatierung rund um das Gebäude Dreieichstraße 34 einer Genehmigung bedarf, und wenn ja, ob diese vorliegt. Begründung: Das Gebäude in der Dreichstraße 34 ist seit Jahren, zum Ärger der Bewohner des im Wand an Wand befindlichen Gebäudes Neuer Wall 4, in sehr problematischem Zustand." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Seehofstraße

15.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2146 entstanden aus Vorlage: OF 557/5 vom 29.08.2017 Betreff: Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, bis Jahresende in der Seehofstraße zwischen Deutschherrnufer und Siemensstraße an zwei Terminen außerhalb der Schulferien Radarkontrollen zu veranlassen. Begründung: Anwohner beklagen die Gefährdung von Fußgängern durch eine überhöhte Geschwindigkeit von Pkws und bitten dringend um Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2462 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung)

15.09.2017 · Aktualisiert: 16.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2148 entstanden aus Vorlage: OF 559/5 vom 29.08.2017 Betreff: Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung) Vorgang: OA 462/14 OBR 5; ST 727/14; OA 540/14 OBR 5; ST 284/15 Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage am südlichen Brückenkopf der Flößerbrücke wie auf der Nordseite so einzustellen, dass der Radverkehr in angemessener Zeit die Siemensstraße queren kann. Das kann durch regelmäßige Umlaufzeiten geschehen oder durch Kontaktschleifen, bei denen beim Befahren nach kurzer Zeit die Ampel auf Grün schaltet. Begründung: Mit seiner Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 18.07.2014, OA 540, hat der Ortsbeirat vorgeschlagen, entweder - wie allgemein an Ampelanlagen üblich - eine regelmäßige Umlaufschaltung oder eine Kontaktschleife zu installieren. In seiner Stellungnahme vom 26.05.2014, ST 727, argumentierte der Magistrat gegen regelmäßige Umlaufzeiten, weil dort nicht bei jedem Umlauf Radverkehr oder Fußverkehr stattfindet. Das überzeugt nicht, weil am nördlichen Brückenkopf ebenfalls feste Umlaufzeiten bestehen und der Autoverkehr dort ohnehin angehalten wird, auch wenn dort keine Fußgänger queren. Offenbar ist der Magistrat inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass die Millionen Euro teure Radwegverbindung auf dem Hochkai nicht an einer läppischen Drückampel enden kann und hat in seiner Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 284, eine "bedarfsgerechte Steuerung" angekündigt. Darauf wartet der Ortsbeirat aber bisher vergebens. Die Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284, lautet: "Der Anregung wird dahin gehend entsprochen, dass die Signalanlage bedarfsgerecht gesteuert wird. Die Lichtsignalanlage wird zeitgleich mit dem Zweirichtungsradweg am Deutschherrnufer in Betrieb genommen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 462 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Anregung vom 18.07.2014, OA 540 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2472 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Umgestaltung der Seehofstraße hier: Ausreichende Breite von Rad- und Fußwegen unter der Brücke berücksichtigen Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157

15.09.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.09.2017, OA 186 entstanden aus Vorlage: OF 575/5 vom 29.08.2017 Betreff: Umgestaltung der Seehofstraße hier: Ausreichende Breite von Rad- und Fußwegen unter der Brücke berücksichtigen Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorplanung dahin gehend zu modifizieren, dass unterhalb der Eisenbahnbrücke mindestens zwei Meter breite Radwege und mindestens 1,5 Meter breite Fußwege vorgesehen werden. Begründung: Nach den Unterlagen der Vorplanung soll unterhalb der Eisenbahnbrücke der Fußweg ein Meter und der Radweg 1,85 Meter schmal werden. Das geht nicht. Die Stadt musste 6,5 Millionen Euro hinblättern, um die Eisenbahnbrücke aufweiten zu lassen. Da kann jetzt nicht ein handtuchbreiter Fußweg übrig bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2237 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.09.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.09.2017, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 186 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 186) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2017, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts und OA 186) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 186) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 157 = Ablehnung, OA 186 = Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts und OA 186), BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 186) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1833, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim

15.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 entstanden aus Vorlage: OF 577/5 vom 09.09.2017 Betreff: Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, den am Frankfurter Mainufer auf dem südlichen Tiefkai verlaufenden Fernradweg R3 durch folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße ist auf dem Hochkai eine Alternativroute für den Fernradweg R3 auszuweisen. Westlich der Schaubstraße ist der Radweg auf den Tiefkai zu verweisen. Die Ampeln sind so zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist; 2. auf dem Deutschherrnufer zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg anzulegen; 3. d er Weg ist, insbesondere im Bereich des Niederräder Ufers, auf mindestens vier Meter zu verbreitern und dergestalt um- bzw. auszubauen, dass er möglichst nicht auf einem gemeinsamen Weg mit den Fußgängern verläuft, soweit es ohne Eingriff in den Baumbestand möglich ist. Quelle: Google Maps Begründung: Es ist sowohl verkehrspolitisch als auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und erwünscht, dass Frankfurts Bürgerinnen und Bürger als auch Pendlerinnen und Pendler vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad umsteigen. Um den Umstieg zu erleichtern, Konflikten mit Passanten und Pkws vorzubeugen und das Fahrradfahren, insbesondere zur Arbeitsstätte, auch aus zeitlichen Aspekten attraktiv zu machen, ist es notwendig, Fahrradwege innerhalb Frankfurts zu schaffen, die ein schnelles und konfliktfreies Radeln von A nach B sicherstellen. Eine wichtige Fahrradverkehrsachse verläuft entlang des südlichen Frankfurter Mainufers. Hier verläuft der hessische Fernradweg R3 auf dem Tiefkai. Der Weg wird nicht nur von Freizeitradlern, sondern auch von Berufspendlern intensiv genutzt. Bei schönem Wetter, an Wochenenden und abends wird das Mainufer, insbesondere in Innenstadtnähe, von Fußgängern so stark frequentiert, dass Fahrradverkehr in dieser Zeit praktisch nicht möglich ist. Außerhalb des Innenstadtbereichs ist der Weg an vielen Stellen nur einen Meter breit und muss mit Fußgängern geteilt werden. Um ein konfliktfreies und zügiges Radfahren entlang des Mains zu ermöglichen, ist daher eine Alternativroute des Radweges, beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße, auf dem Hochkai auf dem dort überwiegend bereits vorhandenen asphaltierten Radweg auszuweisen und die Ampeln derart zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist. Auf dem Abschnitt zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg auf dem Hochkai anzulegen. Hochkai des Deutschherrnufers Entlang sowohl des Oberräder Ufers als auch des Niederräder Ufers ist der Fernradweg R3 als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen. Diese gemeinsame Nutzung geht mit einem erheblich gesteigerten Gefahrenpotenzial einher und verärgert zudem Fahrradfahrer und Passanten gleichermaßen. Es sollte daher, soweit möglich, eine Trennung herbeigeführt werden. Um auch bei getrennt verlaufenden Rad- und Gehwegen auf derselben Fläche Konflikten vorzubeugen, sollte nach Möglichkeit eine haptische Trennung geschaffen werden, z. B. durch verschiedene Wegbeläge oder Abgrenzung mittels Gummikanten. Auch weist der Ortsbeirat darauf hin, dass für die Maßnahmen Landesmittel angefragt werden könnten, da es sich um einen hessischen Fernradweg handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Antrag vom 09.02.2018, OF 783/5 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2923 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ehemaliger Kiosk Dreieichstraße/Ecke Willemerstraße

18.08.2017 · Aktualisiert: 18.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1952 entstanden aus Vorlage: OF 518/5 vom 30.07.2017 Betreff: Ehemaliger Kiosk Dreieichstraße/Ecke Willemerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um das Gebäude des ehemaligen Kiosks Dreieichstraße/Ecke Willemerstraße in Sachsenhausen zu renovieren bzw. abzutragen. Im Falle eines Abrisses ist d afür Sorge zu tragen, dass das frei werdende Grundstück baldmöglichst einer zweckdienlichen und dem Charakter des Stadtteils entsprechenden Nutzung zugeführt wird. Begründung: Das Gebäude, ein ehemaliger Kiosk, steht seit vielen Jahren leer und verfällt zusehends, ohne dass die etwaigen Besitzer oder die Stadt Frankfurt Anstalten machen, diesen Zustand zu beenden. Der sich bietende Anblick ist nicht nur aus ästhetischen Gründen inakzeptabel. Vielmehr besteht bei einer derartigen Verwahrlosung von Gebäuden auch stets die Gefahr eines Ungezieferbefalls, z. B. durch Ratten. Dies ist hinsichtlich der gegenüberliegenden Willemerschule keinesfalls hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2206 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskontrollen Sachsenhausen

23.06.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1893 entstanden aus Vorlage: OF 494/5 vom 06.06.2017 Betreff: Verkehrskontrollen Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, bis zum Jahresende an folgenden Stellen jeweils an zwei Terminen außerhalb der Schulferien Geschwindigkeitskontrollen zu veranlassen: 1. Auf der Mainuferstraße im Bereich zwischen der Ignaz-Bubis-Brücke und der Untermainbrücke; 2. in der Burnitzstraße zwischen dem Kreisel und der Holbeinstraße; 3. auf der Dreieichstraße und 4. in der Diesterwegstraße Richtung Schweizer Platz. Begründung: In allen genannten Bereichen beklagen Anwohner die Gefährdung von Fußgängern durch überhöhte Geschwindigkeit von Pkws und bitten den Ortsbeirat dringend um Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1850 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch)

19.05.2017 · Aktualisiert: 13.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1646 entstanden aus Vorlage: OF 445/5 vom 03.05.2017 Betreff: Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch) Vorgang: M 210/07 Der Magistrat wird gebeten, eine gerade und übersichtliche Fußgängerquerung über die Dreieichstraße in Höhe Willemerstraße auf der Südseite zu erstellen. Der Radverkehr Richtung Osten soll bis zum Wasserweg auf der Fahrbahn geführt werden. Begründung: In seinem Vortrag vom 24.09.2007 hat der Magistrat den Umbau der Willemerstraße in Aussicht gestellt und darin auch die o. a. Änderungen angekündigt. Nach nunmehr zehn Jahren liegt noch immer keine baureife Planung vor. Daher müssen nun endlich mit kleinem Aufwand zumindest die schlimmsten Engpässe beseitigt werden. Seit jeher haben Radler in der Willemerstraße ab Dreieichstraße Richtung Osten verbotswidrig den Richtung Westen linksseitig geführten Radweg mangels Alternativen mit benutzt. Diese Praxis wurde inzwischen legalisiert, indem der Radweg sozusagen umgedreht wurde: Der Radweg Richtung Westen wurde aufgehoben und stattdessen als Radweg gegen die Einbahnstraße Richtung Osten ausgewiesen. Da sich Fußgänger und Radfahrer den Bordstein weiterhin teilen müssen, bleibt die Situation konfliktreich. Außerdem können Radfahrer nicht auf direktem Weg auf den Radweg auffahren, sondern müssen sich in engen Kurven im Schritttempo über Fußgängerampel und Fußweg der Dreieichstraße in den Radweg hineintasten. Es ist daher sinnvoller, den Radverkehr auf der Straße zu führen. Da die Willemerstraße Tempo-30-Zone ist, kann hier das Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.09.2007, M 210 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1949 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg

19.05.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647 entstanden aus Vorlage: OF 446/5 vom 03.05.2017 Betreff: Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, im Straßenverlauf Länderweg - Strahlenberger Weg von der Seehofstraße bis zur Straße Im Bärengarten/Speckweg Tempo 30 anzuordnen. Begründung: Die Verbindung ist keine Durchgangsstraße, sondern lediglich eine Zufahrt zu den dortigen Liegenschaften. Kunden und Beschäftigte befahren die Wege häufig mit überhöhter Geschwindigkeit. Im westlichen Bereich befindet sich die Containerschule. Daher gibt es dort viel Fußgängerverkehr mit Kindern. Im östlichen Bereich ist der Gehweg sehr schmal, auf dem zwei Personen nicht nebeneinander gehen können. Fußgänger benutzen daher vielfach die Fahrbahn. Die Geschwindigkeitsreduzierung ist zur Erhöhung der Sicherheit angebracht. Die Kinderbeauftragten des Ortsbezirkes befürworten diese Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Antrag vom 08.10.2019, OF 1435/5 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5296 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen

03.05.2017 · Aktualisiert: 26.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 466/5 Betreff: Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig geschlossen werden kann. Begründung: Dieser Wirtschaftsweg ist für den Autoverkehr gesperrt, mit Ausnahme für ausschließlich landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straßenverkehrsregelung wird täglich hundertfach missachtet. Im Bärengarten ansässige Unternehmen nutzen diese illegale Route teilweise als regulären Zu- und Abgang zur ihren Unternehmen. Ein Abrissunternehmen mitunter auch mit schwerem Gerät. Des Weiteren nutzen viele Pendler diese Route täglich. Teilweise wird mit unangemessen hoher Geschwindigkeit gefahren und Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater und andere legale Nutzer mit nicht hinreichendem Abstand passiert oder sie müssen gar abseits der Straße warten bis das Auto oder der LKW sie passiert hat. Es wurden von mir bis heute keine Polizeikontrollen registriert. Dieser Weg ist mit gutem Grunde für den Autoverkehr gesperrt, leider ist dies jedoch wirkungslos, wenn nicht überwacht wird, oder bestenfalls mittels einer Absperrung die Zufahrt verhindert wird. In einer Stadt, die vom Autoverkehr dominiert wird, wo alternative mobilitätsformen ständig dem Autoverkehr unterworfen sind, braucht es Rückzugsräume für Fußgänger und Radfahrer. Straßen, wo es ihnen garantiert ist, dass sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Des Weiteren ist die Koexistenz auf diesem Wirtschaftsweg mit einem hohen Unfallrisiko verbunden, insbesondere in den Kurven am Oberräder Bahnhof und bei der Einmündung in den Bärengarten. Da dieser Wirtschaftsweg beleuchtet ist wäre er auch ideal für Kinder, um in der dunklen Jahreszeit Inlineskater oder Skateboard zu fahren. Leider ist dies wegen des hohen Verkehrsaufkommens kaum Möglich oder wird ständig durch durchfahrende Autos unterbrochen. Dieses Jahr wird die Offenbacher Landstraße in Oberrad saniert. Es ist davon auszugehen, dass der illegale Verkehr über den Bärengarten dramatisch zunehmen wird, so lange keine Gegenmaßnahmen vorgenommen werden. Es steht zu befürchten, dass täglich tausende Autofahrer diese Route nehmen werden. Der Verkehr setzt sich fort bis zur Seehofstraße, wobei auch der Bärengarten illegal durchfahren wird, da diese Straße nur für Anwohner frei ist. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass aufgrund der verschlechterten Verkehrsanbindung Oberrads der Anteil an Fahrradfahrer zunehmen wird, unter anderem von Schülern der weiterführendenden Schulen in Sachsenhausen. Der Wirtschaftsweg vom Oberräder Bahnhof über den Bärengarten ist die meistgenutzte Radstrecke zwischen Oberrad und Sachsenhausen. Durch Arbeiten auf der Offenbacher Landstraße entsteht hier ein Konflikt, der nur durch die vollständige Sperrung des Wirtschaftsweges für den Autoverkehr gelöst werden kann. Die Alternativroute für den Autoverkehr muss über die Gerbermühlstraße erfolgen und es muss ein Fokus darauf gerichtet werden, wie der Autoverkehr im Ganzen, nicht nur während der Sperrung der Offenbacher Landstraße reduziert werden kann. Derzeit ist bereits zu beobachten, wie Autofahrer wegen der teilweisen Sperrung der Gräfendeichstraße, den östlichen Teil über die Felder anfahren anstatt über die Offenbacher Landstraße. Die Zugänglichkeit für die Gärtner zu Ihren Feldern kann über ein Schrankensystem gewährleistet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2017, OF 543/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 589 2017 1. Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 543/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und BFF (= Ablehnung) 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße - 2. Versuch

21.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1473 entstanden aus Vorlage: OF 409/5 vom 05.04.2017 Betreff: Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße - 2. Versuch Der Magistrat wird gebeten, in der Dreieichstraße in Sachsenhausen zwischen der Straße Neuer Wall und dem Deutschherrnufer schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung mittels ViaCount zu veranlassen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Zwischen der Straße Neuer Wall und der Darmstädter Landstraße an der Einmündung zur Willemerstraße in Höhe der angrenzenden Schulgebäude wird der Magistrat gebeten, ein sogenanntes Dialogdisplay anzubringen. Begründung: Anwohner berichten von teilweise massiven Geschwindigkeitsübertretungen auf der gesamten Länge der Dreieichstraße vom Mainufer bis zum Lokalbahnhof. Eine solche Geschwindigkeitsmessung dient einerseits der Feststellung solcher Verstöße, hat aber auch gleichzeitig eine normierende Wirkung auf die betreffenden Fahrer, da ihnen ihre möglicherweise zu hohe Geschwindigkeit zeitnah angezeigt wird. In der Dreieichstraße ist zu beachten, dass diese auch von Kindern und Jugendlichen als Fußgänger stark frequentiert wird, da sich in unmittelbarer Nähe Betreuungseinrichtungen und Schulen befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1278 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der Kita Krachmacherstraße

10.02.2017 · Aktualisiert: 12.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1215 entstanden aus Vorlage: OF 323/5 vom 25.01.2017 Betreff: Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der Kita Krachmacherstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Straße Zum Laurenburger Hof in der Nähe des Kindergartens Krachmacherstraße am Deutschherrnufer in beide Fahrtrichtunge n digitale Geschwindigkeitsanzeigen anzubringen. Weitere Hinweise auf die geltende Geschwindigkeit sollen geprüft und soweit sinnvoll ergänzt werden. Begründung: Der Kinderbeauftragte in Sachsenhausen sieht hier Handlungsbedarf, da in der Straße Zum Laurenburger Hof die geltende Begrenzung auf 30 km/h gemäß Information aus dem Kindergarten oftmals nicht eingehalten wird. Dies führt für Kinder, die beim Kindergarten sowie beim nahe gelegenen Spielplatz die Straße überqueren, oftmals zu Gefährdungssituationen. Die digitalen Geschwindigkeitsanzeigen sollen die Autofahrer an das dort geltende Tempolimit erinnern, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 730 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße

10.02.2017 · Aktualisiert: 03.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 entstanden aus Vorlage: OF 290/5 vom 03.01.2017 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten und dieses der Stadtverordnetenversammlung zwecks Planaufstellungsbeschlusses zuzuleiten. Wünschenswert ist eine Blockrandbebauung bei sieben Vollgeschossen. Als Gebietstyp empfiehlt der Ortsbeirat ein Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) bzw. - wenn zu dem Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses bereits erlassen - "Urbanes Gebiet" (MU) gem. § 6a BauNVO-Referentenentwurf vom 16.06.2016. Ferner empfiehlt der Ortsbeirat eine Festsetzung einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße sowie Maßnahmen zum passiven Schallschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB. Begründung: Im Frankfurter Süden, wie auch in der ganzen Stadt, fehlt Wohnraum. Insbesondere mehr Angebotsplanung - statt Planung auf Zuruf - ist geeignet, die Situation zu verbessern. Das o. g. Gebiet ist bisher vorwiegend gewerblich genutzt und durch eine niedrige bauliche Ausnutzung charakterisiert. In Anbetracht des Wohnraummangels ist jedoch eine Entwicklung hin zu einem Wohnstandort angeraten. So ist insbesondere die Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum in Blockrandbebauung hoch. Wünschenswert ist daher die Fortführung der Bebauung des gegenüberliegenden Deutschherrnviertels. Um kostspieligen Nachbarstreitigkeiten aufgrund des Abstandsflächenrechts den Boden zu entziehen, empfiehlt sich eine verbindliche Festsetzung von sieben Vollgeschossen im Bebauungsplan. Um eine architektonisch ansprechende Bebauung zu gewährleisten, empfiehlt sich die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise bzw. einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße. Im Ergebnis kann so die Schaffung von Wohnraum auch zur Stadtreparatur genutzt werden. Durch die nunmehr beidseitig mögliche Bebauung entlang der Gerbermühlstraße kann ein passendes Entree für Sachsenhausen geschaffen werden. Die Bestandsbebauung erfüllt diese Funktion nicht. Für eine Entwicklung dieses Areals zu einem Wohngebiet spricht auch, dass es verkehrstechnisch gut erschlossen ist durch die Straßenbahnlinien 15 und 16 sowie durch die S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg". Ferner ist es auch eine der wenigen wohnraumgeeigneten Flächen im Frankfurter Süden, die nicht der Wohnraumbeschränkung unterliegen. Gleichwohl sollte die bestehende gewerbliche Nutzung auch in immissionsschutzrechtlicher Sicht Bestandsschutz genießen. Es empfiehlt sich daher die Festsetzung eines Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO bzw. "Urbanes Gebiet" gemäß § 6a BauNVO in der Form des Referentenentwurfs vom 16.06.2016. Auch hinsichtlich des Immissionsschutzes wäre der Bebauungsplan vollzugsfähig. Durch die Errichtung eines neuen Gebäuderiegels entsteht zwar die Gefahr der Beeinträchtigung durch einen Echoeffekt verstärkten Verkehrslärm der Gerbermühlstraße; dem kann durch Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB entgegengewirkt werden. Die erforderlichen Maßnahmen am Gebäude, z. B. Schallschutzfenster, sind nach DIN 4109 oder VDI 2719 zu ermitteln und nachzuweisen. Dies gilt ebenso für die angrenzenden Eisenbahnlinien. Das Baugebiet an der Nell-Breuning-Straße zeigt nachdrücklich, dass dies durch geschickte bauliche Maßnahmen möglich ist. Quelle: Openstreetmap - Mitwirkende - veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Antrag vom 08.11.2017, OF 660/5 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 502 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzgelegenheit an der Haltestelle „Frankensteiner Platz“

04.11.2016 · Aktualisiert: 02.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 867 entstanden aus Vorlage: OF 204/5 vom 17.10.2016 Betreff: Sitzgelegenheit an der Haltestelle "Frankensteiner Platz" Der Magistrat wird gebeten, an der Haltestelle "Frankensteiner Platz" in Richtung Konstablerwache eine Sitzgelegenheit zu errichten. Als Standort erster Wahl wird vorgeschlagen, eine Bank direkt an der Haltestelle auf Höhe der Dreieichstraße 3 aufzustellen. Alternativ besteht auf dem Frankensteiner Platz die Möglichkeit, eine Bank aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle der Haltestelle befindet sich keine Sitzmöglichkeit. Das Fehlen einer Sitzgelegenheit ist für gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger und Seniorinnen und Senioren, die auf die Bahn warten, unzumutbar. Der Frankensteiner Platz an der Dreieichstraße/Ecke Seehofstraße bietet hierfür genügend Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 348 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße

04.11.2016 · Aktualisiert: 14.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 873 entstanden aus Vorlage: OF 214/5 vom 20.10.2016 Betreff: Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen der Fahrradabstellanlage Mühlberg am Länderweg und dem Knotenpunkt Siemensstraße/ Gerbermühlstraße mit Fahrradsymbolen zu markieren. Begründung: Der benutzungspflichtige und beschilderte Fuß- und Radweg ist eine wichtige und viel genutzte Radroute von der Offenbacher Landstraße nach Sachsenhausen und zum Mainufer. Es ist nicht für alle Fußgänger erkennbar, dass hier Radfahrer gegen die Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge fahren dürfen, da sie nicht unbedingt an den Verkehrsschildern vorbeikommen müssen. Zusätzliche Markierungen durch Fahrradsymbole würden helfen, Gefahrensituationen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 349

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dreieichstraße, Endstation der Straßenbahnlinie 18: Schaffung einer Sitzgelegenheit auf dem Spielplatz

07.10.2016 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 705 entstanden aus Vorlage: OF 180/5 vom 21.09.2016 Betreff: Dreieichstraße, Endstation der Straßenbahnlinie 18: Schaffung einer Sitzgelegenheit auf dem Spielplatz Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz an der Endstation der Straßenbahnlinie 18 (hinter der Eisdiele) für Sitzplätze zu sorgen. Begründung: Eltern, Kinderbetreuer, Schwangere, aber auch Kinder selbst haben derzeit keine Möglichkeit, sich irgendwo hinzusetzen und auszuruhen. Es ist deshalb erforderlich, dort mindestens eine Bank aufzustellen. Es muss gewährleistet sein, dass sich Erwachsene hinsetzen können, während sie ihre Kinder betreuen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 55 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müll in Alt-Sachsenhausen bekämpfen

09.09.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 577 entstanden aus Vorlage: OF 133/5 vom 17.07.2016 Betreff: Müll in Alt-Sachsenhausen bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, 1. verstärkt gegen die Verursacher von Müllablagerungen in Alt-Sachsenhausen (Paradiesgasse, Große Rittergasse, Kleine Rittergasse, Klappergasse, Neuer Wall, Abtsgäßchen, Kleine Brückenstraße, Wallstraße und Affentorplatz) vorzugehen; 2. die FES im Rahmen der Pflichtenübertragung anzuweisen, auch weiterhin "wilde Müllablagerungen" in Alt-Sachenhausen (Paradiesgasse, Große Rittergasse, Kleine Rittergasse, Klappergasse, Neuer Wall, Abtsgäßchen, Kleine Brückenstraße, Wallstraße und Affentorplatz) zu beseitigen. Begründung: Leider ist es in der Vergangenheit zur Gewohnheit geworden, dass Müll und Abfall in Alt-Sachsenhausen abgelegt wird. Dieses rechtswidrige Verhalten ist zu sanktionieren. Hier sind verstärkt Aufklärungsmaßnahmen durchzuführen. Auch ist es notwendig, in den Fällen, in denen ein Verursacher nicht festgestellt werden kann, die Müllablagerungen durch die FES, die von der Stadt Frankfurt mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragt wurde, entfernen zu lassen. Das Ordnungsamt hatte hier einem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass in Zukunft das Abholen der "wilden Abfälle" nicht mehr gewährleistet werden kann, da dies erhebliche Kosten verursachen würde. Ein derartiges Verhalten der Verwaltung ist nicht hinnehmbar. Die Anwohner werden durch die Müllablagerungen in hohem Maße belästigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1800 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße

09.09.2016 · Aktualisiert: 07.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 584 entstanden aus Vorlage: OF 144/5 vom 29.08.2016 Betreff: Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Dreieichstraße in Sachsenhausen schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung mittels ViaCount-Geräten zu veranlassen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohner berichten von teilweise massiven Geschwindigkeitsübertretungen auf der gesamten Länge der Dreieichstraße vom Mainufer bis zum Lokalbahnhof. Eine solche Geschwindigkeitsmessung dient einerseits der Feststellung solcher Verstöße, hat aber auch gleichzeitig eine normierende Wirkung auf die betreffenden Fahrer, da ihnen ihre möglicherweise zu hohe Geschwindigkeit zeitnah angezeigt wird. In der Dreieichstraße ist zu beachten, dass diese auch von Kindern und Jugendlichen als Fußgänger stark frequentiert wird, da sich in unmittelbarer Nähe Betreuungseinrichtungen und Schulen befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 292 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Warnhinweis für die Willemerstraße

09.09.2016 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 587 entstanden aus Vorlage: OF 151/5 vom 23.08.2016 Betreff: Warnhinweis für die Willemerstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Dreieichstraße/Willemerstraße als Warnhinweis für in die Willemerstraße abbiegenden Autos ein Blinklicht anzubringen. Begründung: Der Kinderbeauftragte für Sachsenhausen sieht hier Handlungsbedarf. Rechtsabbieger, die in die Willemerstraße einfahren, und Fußgänger, die über die Willemerstraße gehen, haben zeitgleich Grün. Dadurch wurden von Anwohnern mehrfach gefährliche Situationen beobachtet. Der Fußgängerüberweg wird insbesondere von Schulkindern der Willemerschule und Deutschherrnschule sowie zum Erreichen der Kita Neuer Wall genutzt. Das Blinklicht soll die Autofahrer auf diese besondere Gefährdung hinweisen und dadurch die Aufmerksamkeit erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1547 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Willemerstraße/Ecke Dreieichstraße

25.08.2016 · Aktualisiert: 16.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2016, OF 154/5 Betreff: Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Willemerstraße/Ecke Dreieichstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat eine Ortsbegehung durchführen zu lassen, um Maßnahmen zu prüfen, die die Verkehrssicherheit in diesem Bereich - für Fußgänger, insbesondere für Kinder - erhöhen. Begründung: Der Fußgängerüberweg Willemerstraße / Ecke Dreieichstraße wird größtenteils von Schulkindern der angrenzenden Willemerschule und Deutschherrenschule genutzt darüber hinaus aber auch von Besuchern der KITA Neuer Wall. An diesem Überweg kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen durch zu schnell abbiegende Fahrzeuge aus der Dreieichstraße in die rechts abbiegende Willemerstraße. Fußgänger, insbesondere aber Kinder, sind hier hoch gefährdet, denn Fußgänger und der Verkehr Richtung Darmstädter Landstraße haben zu gleicher Zeit "Grünphase". Es ist unter anderem zu prüfen, ob eine Änderung der "Grünphase" für Fußgänger oder ggf. die Installation eines Blinklichtes am Ampelmast (zwecks Erhöhung der Aufmerksamkeit) geeignet wären, die erforderliche erhöhte Sicherheit der Verkehrsteilnehmer - vornehmlich der Kinder - herbeizuführen. Eine Fotoansicht ist als Anlage beigefügt. . Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2016, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 154/5 wurde unter Hinweis auf die Vorlage OF 151/5 zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Graffiti entfernen

01.07.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 294 entstanden aus Vorlage: OF 90/5 vom 15.06.2016 Betreff: Graffiti entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Graffiti entlang des Mainufers und unter den Brücken zu entfernen, und zwar an der Mainpromenade Höhe Deutschherrnufer 41 sowie unter der Flößerbrücke, der Ignatz-Bubis-Brücke, der Untermainbrücke und der Alten Brücke. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch die Graffitibesprühungen gestört. Außerdem hinterlassen sie bei den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern des Mainufers ein ungepflegtes und unschönes Bild von Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1221 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Beleuchtung des Gebietes zwischen der S-Bahn-Station „Mühlberg“ und der Liegenschaft Seehofstraße Nr. 41

12.02.2016 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4994 entstanden aus Vorlage: OF 1215/5 vom 24.01.2016 Betreff: Zusätzliche Beleuchtung des Gebietes zwischen der S-Bahn-Station "Mühlberg" und der Liegenschaft Seehofstraße Nr. 41 Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet zwischen der S-Bahn-Station "Mühlberg" und der Liegenschaft Seehofstraße Nr. 41 mit zusätzlicher Beleuchtung auszustatten. Begründung: Im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 5 am Freitag, dem 22.01.2016, haben Bürgerinnen und Bürger gebeten, dass man im o. g. Bereich zusätzliche Beleuchtung installieren möge, da der Bereich - besonders unter der Eisenbahnunterführung über die Seehofstraße - nur mäßig beleuchtet ist. Der Ortsbeirat bittet daher, diesen Bereich mit zusätzlichen Leuchtmitteln auszustatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 868 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1735 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91 52

OA (Anregung Ortsbeirat)

Keine Streichung des Radweges Willemerstraße in Richtung Osten Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87

26.06.2015 · Aktualisiert: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.06.2015, OA 638 entstanden aus Vorlage: OF 1121/5 vom 24.06.2015 Betreff: Keine Streichung des Radweges Willemerstraße in Richtung Osten Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Maßnahme "Führung des Radverkehrs in der Willemerstraße vom Affentorplatz/Darmstädter Landstraße über die Kreuzung Dreieichstraße in Richtung Osten" nicht gestrichen, sondern, wie seit nunmehr neun Jahren vom Ortsbeirat gefordert, endlich in Angriff genommen wird. Begründung: Der Radverkehr in dem angesprochenen Abschnitt wird vom Affentorplatz kommend auf dem Bordstein gegen die Fahrtrichtung des Kfz-Verkehrs geführt, was im Bereich der Schulen immer wieder zu Konflikten mit Fußgängern und sich auf dem Gehweg aufhaltenden Schülern führt. Die Radwegführung über die Dreieichstraße ist zudem recht kompliziert und bewirkt vor allem auf der Ostseite der Dreieichstraße, dass Fußgänger den Radfahrern in die Quere kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2015, ST 1568 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.07.2015, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 637 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 638 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP und RÖMER (M 87 = Annahme) 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 637 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 638 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE. und RÖMER (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE. und RÖMER (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 637 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 638 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 87 = Ablehnung, OA 637 und OA 638 = Annahme) REP (M 87, OA 637 und OA 638 = Annahme) Stv. Krebs (M 87 = Ablehnung, OA 637 und OA 638 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 637 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 638 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, RÖMER und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (M 87 = Ablehnung, OA 637 und OA 638 = Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6158, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (Ecke an der Flößerbrücke)

09.06.2015 · Aktualisiert: 18.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2015, OF 1100/5 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (Ecke an der Flößerbrücke) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und berichten, ob im Zuge der Neugestaltung der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg (insbesondere vor dem Eingang der Kindertagesstätte) die Möglichkeit besteht, diese derart zu gestalten, dass es keinem Kind möglich ist, einfach in die Kreuzung zu laufen. Begründung: Die AWO Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt auf der Sachsenhäuser Seite. Der Haupteingang der Kindertagesstätte liegt direkt an der Straßenecke Deutschherrnufer und Wasserweg und gegenüber die Flößerbrücke. Seit einigen Monaten finden Arbeiten zum Ausbau des Deutschherrnufers mit Bau eines Zweirichtungsradwegs zwischen Alter Brücke und Flößerbrücke statt. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von 10 Monaten bis 3 Jahren betreut. Besonders die kleineren Kinder unter 3 Jahren haben keine Kenntnisse über Verkehrsregeln und sind bis dahin auf den Schutz durch die Bezugspersonen und die sichere Gestaltung des Raumes angewiesen. Der Bürgersteig war/ist an dieser Kreuzungsstelle zwischen zwei Fußgängerüber-wegen sehr eng. Die Gefahr, dass die sehr kleinen aber flotten Kinder auf die Straße entwischen, ist gegeben. . Eingang Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Fahrradständer in Alt-Sachsenhausen

24.04.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4084 entstanden aus Vorlage: OF 1060/5 vom 02.04.2015 Betreff: Zusätzliche Fahrradständer in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, in Alt-Sachsenhausen zusätzliche Fahrradständer zu installieren. Folgendes sollte für den Standort erfüllt sein: 1. Eine angemessene Beleuchtung; 2. Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht; 3. e ine Beschilderung, wenn möglich mehrsprachig, die darauf hinweist. Begründung: Besucher in Alt-Sachsenhausen haben große Probleme, ihre Fahrräder angemessen anzuschließen. Die bereits installierten Fahrradständer am Ende der Frankensteiner Straße sind nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1077 Aktenzeichen: 662

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baustellensituation Frankensteiner Platz/Frankensteiner Straße

23.03.2015 · Aktualisiert: 30.04.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2015, OF 1061/5 Betreff: Baustellensituation Frankensteiner Platz/Frankensteiner Straße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat mitzuteilen, wann die Baustellentätigkeiten am Frankensteiner Platz/Frankensteiner Straße zum Abschluss kommen werden. Begründung: Die obige Baustelle besteht seit Ende 2014 und stellt sich für die Anwohner in der Seehofstraße zunehmend als Zumutung heraus. Die Baustelle ist oftmals tagelang verwaist. Ein Fortschritt ist nicht sichtbar. Die aufgestellten Behelfsampeln weisen nur eine sehr kurze Grünphase auf und werden aufgrund der Stausituation von Autofahrern oftmals missachtet, was zu entsprechenden Gefährdungssituationen führt. Zudem sind viele Parkplätze weggefallen. Der Magistrat mag bitte Auskunft geben, ob und in welcher Weise mit einem Fortschreiten der Tätigkeiten zu rechnen ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 24.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1330 2015 Die Vorlage OF 1061/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Nistmöglichkeiten für Tauben unter der Eisenbahnbrücke über die Seehofstraße

23.01.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3824 entstanden aus Vorlage: OF 1001/5 vom 06.01.2015 Betreff: Keine Nistmöglichkeiten für Tauben unter der Eisenbahnbrücke über die Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG, zu veranlassen, dass es keine Nistmöglichkeiten für Tauben unter der neu errichteten Eisenbahnbrücke, welche über die Seehofstraße führt, gibt. Begründung: Zu Zeiten der alten Eisenbahnbrücke führten die Verunreinigungen durch Taubenmist zu erheblichem Unmut. Mit Errichtung der neuen Eisenbahnbrücke sollte dieses Problem von Anfang an berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 588 Aktenzeichen: 66 6

OF (Antrag Ortsbeirat)

Errichtung einer Brüstung an der Ecke Deutschherrnufer/Wasserweg

03.01.2015 · Aktualisiert: 27.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2015, OF 1048/5 Betreff: Errichtung einer Brüstung an der Ecke Deutschherrnufer/Wasserweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an diesem Kreuzungsbereich zur Sicherheit der Kleinkinder der Krabbelstube Deutschherrenufer Nr. 34 eine Brüstung oder Umwehrung zu errichten. Begründung: Die in der Krabbelstube betreuten Kleinkinder könnten in einem unbeobachteten Augenblick aus dem Gebäude und auf die viel befahrene ungesicherte Straßenkreuzung laufen. Den Kleinkindern dieses Alters sind die Gefahren des Autoverkehrs noch nicht bewusst. Deshalb bitten wir kurzfristig, bauliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 20.03.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1048/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG, FDP und fraktionslos (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)

28.11.2014 · Aktualisiert: 14.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 entstanden aus Vorlage: OF 980/5 vom 10.11.2014 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II) Vorgang: ST 740/14 Der Magistrat wird gebeten, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 02.06.2014, ST 740, teilt der Magistrat mit, dass den sehr tiefen Fugen im Kopfsteinpflaster der Fußgängerbereiche im Altstadtviertel schwierig zu begegnen sei. Weiter wird ausgeführt, dass eine mögliche Lösung des Problems in einer Verfugung des Pflasters mit Epoxidharzmörtel besteht. Um die Praxistauglichkeit dieser Maßnahme zu beurteilen, wurden Fugen eines Teilstücks der Kleinen Rittergasse mit diesem Mörtel verfüllt. Aus Sicht des Ortsbeirates sollten weitere Fugen im Altstadtbereich des Apfelweinviertels zeitnah verfüllt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 740 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Antrag vom 25.09.2017, OF 597/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer Willemerstraße/Ecke Dreieichstraße

07.11.2014 · Aktualisiert: 12.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3635 entstanden aus Vorlage: OF 966/5 vom 20.10.2014 Betreff: Fahrradständer Willemerstraße/Ecke Dreieichstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. circa acht bis zehn Fahrradständer auf der kleinen Freifläche in der Willemerstraße/Ecke Dreieichstraße im Verlauf des Zaunes der Willemerschule aufzustellen. 2. die Sitzbank, welche sich momentan auf dieser Freifläche befindet, zu entfernen (siehe anliegendes Foto). Begründung: In Alt-Sachsenhausen ist der Bedarf an Fahrradständern hoch. Insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Willemerschule existiert ein Fahrradabstell-Engpass. Die Fahrradständer auf dem Schulgelände sind nicht ausreichend, sodass sehr viele Fahrräder an den Drängelgittern vor der Schule angeschlossen werden. Dies wiederum führt zur Einengung des Gehweges. Die im Antrag beschriebene Fläche eignet sich nach Ansicht des Ortsbeirates hervorragend für eine große Anzahl von Fahrradständern - es könnte also Abhilfe geleistet werden. Momentan steht auf dieser Fläche eine einzelne Ruhebank, auf der circa vier Personen Platz finden. In der Vergangenheit lud diese Bank zum Verweilen neben einem Brunnen ein. Dieser Brunnen wurde abgebaut. Nunmehr steht nicht einmal ein Mülleimer neben der Bank, was wiederum auch zu erheblichen Müllproblemen an dieser Stelle führt. Nach Abwägung der Interessen sollten an dieser Stelle neue Fahrradständer Platz finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 168 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1038 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Fahrradbügeln in der Großen Rittergasse hier: Neben der Liegenschaft Große Rittergasse Nr. 71

12.09.2014 · Aktualisiert: 23.12.2014

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3460 entstanden aus Vorlage: OF 898/5 vom 25.08.2014 Betreff: Anbringung von Fahrradbügeln in der Großen Rittergasse hier: Neben der Liegenschaft Große Rittergasse Nr. 71 Der Magistrat wird gebeten, links neben der Liegenschaft Große Rittergasse Nr. 71, d. h. vor den zurückgesetzten Liegenschaften Große Rittergasse Nr. 69 bis 71, Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Im Bereich von Alt-Sachsenhausen gibt es neben der Gastronomie auch Wohnungen und Geschäfte. Die drei in diesem Bereich bereitgestellten Fahrradbügel reichen bedauerlicherweise nicht aus, sodass der Ortsbeirat eine Ergänzung wünscht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1620

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stand der Planung Umbau Willemerstraße zwischen Darmstädter Landstraße und Siemensstraße

12.09.2014 · Aktualisiert: 16.12.2014

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3463 entstanden aus Vorlage: OF 901/5 vom 27.08.2014 Betreff: Stand der Planung Umbau Willemerstraße zwischen Darmstädter Landstraße und Siemensstraße Vorgang: ST 1239/11; ST 456/13 Der Magistrat wird aufgefordert, die seit November 2012 in Bearbeitung befindliche Baureifplanung betreffend Umgestaltung der Willemerstraße nunmehr zeitnah zum Abschluss zu bringen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Insbesondere die Fuß- und Radwegquerung der Dreieichstraße ist in diesem Bereich zu verbessern. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 456, wird berichtet, dass die Baureifplanung nach langer Verzögerung endlich im November 2012 begonnen wurde. Nachdem bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1239, die Vorstellung der Planung im Ortsbeirat angekündigt wurde, erachtet es der Ortsbeirat für geboten, nun die Planung zum Abschluss zu bringen und die Bauausführung zeitnah in Angriff zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1239 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 456 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1538

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