Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM
1646 entstanden aus
Vorlage: OF 445/5 vom
03.05.2017 Betreff: Radwegführung Willemerstraße und
Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch)
Vorgang: M 210/07 Der Magistrat wird gebeten,
eine gerade und übersichtliche Fußgängerquerung über die Dreieichstraße in Höhe
Willemerstraße auf der Südseite zu erstellen. Der Radverkehr Richtung Osten
soll bis zum Wasserweg auf der Fahrbahn geführt werden. Begründung: In seinem Vortrag vom 24.09.2007 hat der Magistrat
den Umbau der Willemerstraße in Aussicht gestellt und darin auch die o. a.
Änderungen angekündigt. Nach nunmehr zehn Jahren liegt noch immer keine
baureife Planung vor. Daher müssen nun endlich mit kleinem Aufwand zumindest
die schlimmsten Engpässe beseitigt werden. Seit jeher haben Radler in der Willemerstraße ab
Dreieichstraße Richtung Osten verbotswidrig den Richtung Westen linksseitig
geführten Radweg mangels Alternativen mit benutzt. Diese Praxis wurde
inzwischen legalisiert, indem der Radweg sozusagen umgedreht wurde: Der Radweg
Richtung Westen wurde aufgehoben und stattdessen als Radweg gegen die
Einbahnstraße Richtung Osten ausgewiesen. Da sich Fußgänger und Radfahrer den
Bordstein weiterhin teilen müssen, bleibt die Situation konfliktreich. Außerdem
können Radfahrer nicht auf direktem Weg auf den Radweg auffahren, sondern
müssen sich in engen Kurven im Schritttempo über Fußgängerampel und Fußweg der
Dreieichstraße in den Radweg hineintasten. Es ist daher sinnvoller, den
Radverkehr auf der Straße zu führen. Da die Willemerstraße Tempo-30-Zone ist,
kann hier das Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 24.09.2007, M 210
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.09.2017, ST 1949
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5
am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 32 1