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Meine Nachbarschaft: Frankensteiner Platz

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße

18.02.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1715 entstanden aus Vorlage: OF 327/5 vom 25.01.2022 Betreff: Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße Vorgang: M 157/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichtigen, wie der Bürgersteig auf der östlichen Seite in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zur Nutzung durch Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gestaltet werden kann, ohne dass es zu Nutzungskonflikten kommt. Zu prüfen ist eine Verbreiterung des derzeitigen Bürgersteiges und die Markierung eines Radfahrstreifens. Begründung: Das Verkehrsaufkommen von Autos, Fahrrädern und Fußgängern rund um die Containeranlage Länderweg ist hoch. Es gilt daher, kurzfristig Lösungen zu suchen, um die Situation zu entspannen. Es sollten bereits vor der Umsetzung der Magistratsvorlage M 157 Maßnahmen ergriffen werden, um Gefahren abzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1440 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lücke im Linienbusnetz schließen: Süd-Ost-Verbindung schaffen!

21.01.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1517 entstanden aus Vorlage: OF 313/5 vom 05.01.2022 Betreff: Lücke im Linienbusnetz schließen: Süd-Ost-Verbindung schaffen! Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie M32 vom Ostbahnhof über die Osthafenbrücke zum Deutscherrnviertel und nach Oberrad (alternierende Fahrten) zu verlängern. Begründung: Bis heute fehlt eine direkte Verbindung des Frankfurter Südens in das Ostend. Besonders leiden darunter die Anwohner im Deutschherrnviertel direkt am Main, aber auch die Bewohner von Oberrad. Beide Viertel/Stadtteile sind trotz ihrer geografischen Nähe zum Frankfurter Osten unzureichend an die ÖPNV-Verbindungen dorthin angebunden. Diese erreichen sie nur auf komplizierten Umwegen. Die Lücke im Liniennetz beträgt nur 1.400 Meter, die es zu überbrücken gilt (https://www.fnp.de/frankfurt/stadt-beharrt-auf-luecke-im-linienbusnetz-91208372 .html). Vorläufige Abhilfe würde eine Verlängerung der Buslinie M32 bieten. Den Kosten dieser Maßnahme steht ein erheblicher Nutzen (gesteigerte Mobilität, Anreize für Umstieg auf den ÖPNV für betroffene Anwohner) gegenüber. Durch alternierende Fahrten der Buslinie M32 zum Deutschherrnufer und nach Oberrad könnten beide Lücken mit relativ einfachen Mitteln geschlossen werden. Quelle: FNP Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1138 Aktenzeichen: 92 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg

26.11.2021 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1179 entstanden aus Vorlage: OF 230/5 vom 09.11.2021 Betreff: Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg Der Magistrat wird gebeten zu sondieren, ob eine tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung für den Kfz-Verkehr zu Bring- und Abholzeiten an der Containerschule auf dem Länderweg und dem Strahlenberger Weg zwischen Seehofstraße und der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Ecke Im Bärengarten möglich ist. Begründung: Das Verkehrsaufkommen vor der Containerschulanlage muss reduziert werden. Besonders zu den Bring- und Abholzeiten kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen. Morgens soll der Verkehr über den südlichen Strahlenberger Weg geleitet werden. Ab der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Ecke Im Bärengarten können dann die Ziele im Länderweg und im Bärengarten erreicht werden. Zur Abholzeit am Mittag bzw. Nachmittag wiederum soll der Verkehr von der Seehofstraße Richtung Strahlenberger Weg und dann auswärts über den südlichen Strahlenberger Weg Richtung Offenbacher Landstraße geleitet werden. Der Verkehr aus dem Bärengarten muss dann ebenfalls den Weg über den südlichen Strahlenberger Weg zur Offenbacher Landstraße nehmen. Der Verkehr aus dem östlichen Länderweg fährt zu den entsprechenden Zeiten entweder über die Seehofstraße oder über den Strahlenberger Weg und die Offenbacher Landstraße. Der Fahrradverkehr ist von der Regelung auszunehmen. Diese Verkehrsführung entspricht dem Wunsch der Elternvertreter und der Schulleitung der Mühlbergschule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 747 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Runder Tisch für die Große Rittergasse und Alt-Sachsenhausen

29.10.2021 · Aktualisiert: 31.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 956 entstanden aus Vorlage: OF 209/5 vom 14.10.2021 Betreff: Runder Tisch für die Große Rittergasse und Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Schritte einzuleiten, damit ein Runder Tisch aus Anwohnerinnen und Anwohnern, Gaststättenbetreiberinnen und Gaststättenbetreibern sowie Vertreterinnen und Vertretern von Polizei, Ordnungs- und Sozialbehörden sowie des Ortsbeirats geeignete Maßnahmen diskutieren und entwickeln kann, um die Situation der Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich Große Rittergasse und Alt-Sachsenhausen insgesamt zu verbessern. Begründung: Die aktuelle Situation muss dringend verbessert werden. Exemplarisch sei hier ein Brief einer Anwohnerin zitiert, der den Ortsbeirat am 09.09.2021 erreicht hat: "Ich wohne in der Großen Rittergasse 45 in Alt-Sachsenhausen. Das Haus befindet sich in einem toten Winkel Alt-Sachenhausens. Dieser Ort ist von der Großen Rittergasse aus nicht einsehbar und dient als Rückzugsort vieler feiernden Menschen. Unsere Fensterbank wird gerne als Party-Theke benutzt. Seit einigen Monaten herrscht eine aggressive Stimmung in Alt-Sachsenhausen. Seitdem fühle ich mich nicht mehr sicher und traue mich Freitag- und Samstagnacht nicht mehr vor die Haustür. Als Frau alleine nachts nach Hause zu gehen, ohne Begleitung, geht auch nicht mehr. Die betrunkenen Jungs stehen und sitzen vor meiner Haustür und lassen einen nicht ohne Belästigungen durch. All die folgenden Punkte haben sich in den letzten Monaten vermehrt: - Nächtliche Schläge gegen die Haustür - Sturmklingeln - Fahrräder werden zertreten - Blumentöpfe zerschlagen - Backsteine und Flaschen werden geworfen - Mülltonnen umgeworfen - Urin und Erbrochenes vor der Haustür Wir brauchen dringend eine Lösung. Ich wohne jetzt seit 10 Jahren hier und hatte bislang keine Probleme. Mir geht es nicht um den Partylärm. Das kennen wir und leben damit. Mir geht es lediglich um die aggressive Stimmung, die mir Angst und schlaflose Nächte bereiten." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 346 Antrag vom 18.10.2022, OF 573/5 Auskunftsersuchen vom 04.11.2022, V 540 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3967 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringen von Fahrradbügeln an der Ecke Länderweg/Seehofstraße gegenüber der Containerschulanlage

10.09.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 780 entstanden aus Vorlage: OF 149/5 vom 25.07.2021 Betreff: Anbringen von Fahrradbügeln an der Ecke Länderweg/Seehofstraße gegenüber der Containerschulanlage Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Länderweg/ Seehofstraße gegenüber der Containerschulanlage Fahrradbügel zu installieren, um das dortige illegale Parken auf dem Gehweg zu unterbinden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass die Sichtbeziehung zwischen Fahrzeugen, die aus dem Länderweg in die Seehofstraße ausfahren wollen, durch auf dem Bürgersteig abgestellte Fahrzeuge regelmäßig versperrt ist. Auch wird der Geh- und Radweg durch diese Fahrzeuge beeinträchtigt. Das Falschparken und die dadurch hervorgerufene Verkehrsbehinderung wird durch den großen Abstand zwischen dem Geländer und dem sich dort befindlichen Pfosten/Masten ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 129 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Überflutung der Keller in Alt-Sachsenhausen durch Starkregen

13.08.2021 · Aktualisiert: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 136/5 Betreff: Überflutung der Keller in Alt-Sachsenhausen durch Starkregen Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Konzepte er zu ergreifen gedenkt, um die Überflutungen der Keller in Alt-Sachsenhausen bei Starkregen in Zukunft zu verhindern. Begründung: Am Donnerstag, den 03.06. und am Samstag, den 05.06.2021 war insbesondere Alt-Sachsenhausen von Starkregen besonders betroffen. Sämtliche Keller entlang der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse waren vollgelaufen. Dies hatte einen hohen Sachschaden zur Folge. Alt-Sachsenhausen war hier nicht zum ersten Mal bei Starkregenereignissen besonders betroffen. Die Anwohner und die Wirte der Lokalitäten in Alt-Sachsenhausen haben den Magistrat mehrfach angeschrieben und auf die Problematik hingewiesen. Eine Antwort haben sie leider nicht bekommen, obwohl dieses Thema in hohem Maße wichtig ist. Es besteht hier hoher Handlungsbedarf, da damit gerechnet werden muss, dass solche Starkregenereignisse zukünftig häufiger eintreten werden. Insoweit muss der Magistrat entsprechende Konzepte entwickeln, um eine Überflutung der Kellerräume zu vermeiden. Hierbei sind selbstverständlich entsprechende Experten einzubinden. Die Stadt Offenbach hat bspw. das Problem dadurch gelöst, dass sie einen Überlauf direkt zum Main geschaffen hat. Das Regenwasser ergießt sich vorliegend entlang der Paradiesgasse in Richtung Main. Der Straßendamm am Deutschherrnufer verhindert den Rückfluss in den Main. Der Rückstau in der Kanalisation und im Grundwasser drückt die Wassermengen in die Keller. Offensichtlich ist das Kanalsystem in der Paradiesgasse und in der Großen Rittergasse nicht in der Lage, derartige Wassermengen aufzunehmen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 160 2021 Die Vorlage OF 136/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße?

14.06.2021 · Aktualisiert: 07.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 118/5 Betreff: Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße? Vorgang: M 157/17 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die bereits mit dem Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 angekündigte und vorgestellte Umgestaltung der Seehofstraße erfolgt. Begründung: Bereits 2017 wurden dem Ortsbeirat die Pläne für die Umgestaltung der Seehofstraße vorgestellt. Inzwischen wurde das Brückenbauwerk über die Seehofstraße durch die Deutsche Bahn erneuert und die lichte Weite deutlich vergrößert, was dem Maß der vorhandenen Breite des öffentlichen Straßenraumes der Seehofstraße zwischen Offenbacher Landstraße entspricht. Die Umgestaltung der Seehofstraße durch das Verkehrsdezernat lässt aber immer noch auf sich warten. Der Bürgerinnen und Bürger und der Ortsbeirat wollen endlich wissen, wann mit der Umgestaltung begonnen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 93 2021 Die Vorlage OF 118/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg

11.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 294 entstanden aus Vorlage: OF 8/5 vom 19.04.2021 Betreff: Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, eine separate Linksabbiegerspur von der Seehohofstraße in den Strahlenberger Weg einzurichten. Begründung: Die Seehofstraße ist ab dem Betriebshof der FES heute schon breit genug, dass Autofahrerinnen und Autofahrer sich schon von selbst links halten, um von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg abzubiegen. Da dies dem Straßenverlauf eine bessere Kennung verleihen würde, sollte dies eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1697 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschleunigung der Baumaßnahmen an der Mühlbergschule. Festlegung eines Fertigstellungstermins. Regelmäßige und umfassende Information von Schulleitung und Elternschaft über Baufortschritte und Verzögerungen.

11.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 306 entstanden aus Vorlage: OF 37/5 vom 27.05.2021 Betreff: Beschleunigung der Baumaßnahmen an der Mühlbergschule. Festlegung eines Fertigstellungstermins. Regelmäßige und umfassende Information von Schulleitung und Elternschaft über Baufortschritte und Verzögerungen. Der Magistrat wird gebeten, mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, dass die Baumaßnahmen an der Mühlbergschule beschleunigt werden und weitere Verzögerungen ausgeschlossen werden. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zukünftig zu gewährleisten, dass Schulleitung und Elternschaft über die Terminplanung im Hinblick auf die Fertigstellung des Bauvorhabens und den Abschluss von Zwischenetappen bei den Baumaßnahmen sowie bezüglich unvorhersehbarer Verzögerungen fortlaufend und transparent informiert werden. Begründung: Seit dem Jahr 2017 wird die Mühlbergschule im Stadtteil Sachsenhausen umgebaut und erweitert. Die Fertigstellung war für Sommer 2019 geplant und wird seitdem immer wieder verschoben. Noch heute ist kein Termin für die Fertigstellung absehbar. Die Kinder der Mühlbergschule sind seit fast vier Jahren in der Containeranlage an der Seehofstraße untergebracht und müssen dort unter schwierigsten Bedingungen unterrichtet werden. Die Eltern (und die Lehrkräfte) warten nun schon seit Sommer 2019 auf den Rückzug in die Mühlbergschule. Die Eltern haben sich erneut an die Öffentlichkeit gewandt. Der Aufenthalt in der Containeranlage war als Übergang gedacht und nicht als Dauerlösung. Verzögerungen wie im Fall der Mühlbergschule sind weder für die Schülerinnen und Schüler, noch für die Lehrkräfte zumutbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1526 Aktenzeichen: 40 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Radfahrstreifen Seehofstraße

26.05.2021 · Aktualisiert: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 24/5 Betreff: Radfahrstreifen Seehofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Seehofstraße Richtung Osten zwischen Heisterstraße und Länderweg einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn zu markieren und den bestehenden Schutzstreifen zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zu einem Radfahrstreifen zu erweitern. Begründung: Die Seehofstraße ist in diesem Bereich breit genug für die Markierung eines Radfahrstreifens. Radfahrende beklagen sich häufig, dass sie von Kraftfahrzeugen zu schnell und zu dicht überholt werden. Ein Radfahrstreifen würde dem abhelfen und die Sicherheit des Radverkehrs erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 24/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ruhestörungen am oberen Fußgängerweg des Deutschherrnufers

07.05.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 109 entstanden aus Vorlage: OF 5/5 vom 21.04.2021 Betreff: Ruhestörungen am oberen Fußgängerweg des Deutschherrnufers Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es zu Ruhestörungen am oberen Fußgängerweg des Deutschherrnufers auf Höhe der Hausnummern 41 bis 50 durch Menschenansammlungen kommt und wenn ja, welche Maßnahmen dagegen seitens der Stadt unternommen worden sind, z. B. regelmäßige Kontrollen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass es am oberen Fußgängerweg des Deutschherrnufers auf Höhe der Hausnummern 41 bis 50 zu Ruhestörungen durch Jugendliche kommt. Diese stören mit lauter Musik und Gegröle vornehmlich bei schönem Wetter vom frühen Abend bis in die späten Nachtstunden werktags sowie am Wochenende die dortigen Anwohnerinnen und Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1470 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fuß- und Radwegsicherung am Deutschherrnufer

22.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7176 entstanden aus Vorlage: OF 1841/5 vom 11.11.2020 Betreff: Fuß- und Radwegsicherung am Deutschherrnufer Der Magistrat wird gebeten , die Fuß- und Radwege am Deutschherrnufer parallel zum Laurenburger Hof besser abzusichern. Hierfür ist der Einsatz von Umlaufgittern zu prüfen. Begründung: Im dem hier genannten Bereich gibt es große und breite Flächen für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer. Neben dem Rad- und Fußweg am Tiefkai gibt es entlang des Deutschherrnufers weitere Wege, die Fußgängerinnen und Fußgängern und Radfahrerinnen und Radfahrern vorbehalten sind. In der Mitte des Bereichs befindet sich ein breiter gemeinsamer Fuß- und Radweg. Zur linken und rechte Seite befinden sich zwei Wege, die ausschließlich Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten sind. Häufig kommt es hier zu Konfliktsituationen, da diese beiden Wege ebenfalls von Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt werden. Durch das Anbringen von Umlaufgittern könnte die Situation entschärft werden und Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer könnten dazu angehalten werden, nur die für sie vorgesehenen Verkehrsflächen zu nutzen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1180 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1180) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad

27.11.2020 · Aktualisiert: 18.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6948 entstanden aus Vorlage: OF 1835/5 vom 11.11.2020 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, 1. f ür den Straßenzug Wehrstraße eine Tempo-30-Regelung einzuführen; 2. an geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zurzeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen. Begründung: Zu 1: Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrnufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertiggestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2: Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 797 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113

18.09.2020 · Aktualisiert: 15.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2020, OA 613 entstanden aus Vorlage: OF 1778/5 vom 16.09.2020 Betreff: Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.12.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. detaillierte Untersuchungen anzustellen, ob die Straßenbahnstrecke der Linie 15 in das Lyoner Quartier in den jeweiligen Alternativen realisierbar ist, und welche wirtschaftlichen Auswirkungen dies zum Beispiel in Bezug auf die Förderfähigkeit der Streckenverlängerung hat; 2. zu klären, in welchem Rahmen die Führung des Radverkehrs auf 1,5 Meter schmalen Schutzstreifen überhaupt Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sein kann. In jedem Fall wird der Magistrat gebeten, die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen detailliert und nachvollziehbar darzustellen, die vorschriftsmäßig dimensionierte Radverkehrsanlagen ausschließen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob für die Stadt kostensparend zunächst das neu zu erstellende östliche Brückenbauwerk gemäß Alternative drei ausreichend dimensioniert werden kann und das westliche Bauwerk erst, wenn die Erneuerung durch die Deutsche Bahn veranlasst wird. Begründung: Für den Ortsbeirat ist nicht ersichtlich, dass die weitreichenden Konsequenzen eines unterdimensionierten Brückenbauwerks in der erforderlichen Tiefe geprüft worden sind. Die naheliegende Verlängerung der Straßenbahnstrecke in das Lyoner Quartier oder auch weiter bis Goldstein wurde gar nicht in Erwägung gezogen. Wenn erst auf den neuen Gesamtverkehrsplan gewartet wird, ist es dafür zu spät. Die Ausweisung von 1,5 Meter schmalen Radschutzstreifen entspricht nicht den Vorgaben für Radverkehrsanlagen. Radfahrende dürfen dort von Kraftfahrzeugen nicht überholt werden, es sei denn sie wechseln dazu auf die Gegenfahrbahn. Es ist Alltagserfahrung, dass Radfahrende mit Tempo 50 und mehr dennoch verbotswidrig überholt werden und dadurch extrem belästigt und gefährdet werden. Der Magistrat weiß, dass es keine ordnungspolitische Möglichkeiten gibt, diese Gefährdung zu unterbinden. Solche Schutzstreifen können daher nur eine Notlösung sein, die höchstens so lange hingenommen wird, bis im Zuge von Neubaumaßnahmen für eine ausreichende Dimensionierung gesorgt wird. Der Ortsbeirat akzeptiert nicht, dass die Unwirtschaftlichkeit lapidar behauptet wird. Es ist Praxis, dass Überführungen auch auf künftigen Bedarf hin aufgeweitet werden. Die Stadt hat zum Beispiel vor vielen Jahren in die Eisenbahnüberführung Seehofstraße Millionensummen investiert, obwohl für die Umgestaltung der Seehofstraße noch immer nicht viel mehr als Skizzen existieren. Für den Ortsbeirat erscheint es daher nicht abwegig, wenn zunächst kostensparend das östliche Bauwerk aufgeweitet wird, und dann im Zuge der irgendwann fälligen Sanierung der westlichen Bauwerke diese ebenfalls aufgeweitet werden. Auch hier ist die lapidare Behauptung, dass das nicht möglich sein soll, für den Ortsbeirat nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.02.2021, B 44 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.09.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 113 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 613 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 113 = Ablehnung, OA 613 = Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 44) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6445, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 61 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Was passiert mit den Häusern in der Kleinen Rittergasse 19 - 21 in Alt-Sachsenhausen?

04.09.2020 · Aktualisiert: 29.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2020, OF 1748/5 Betreff: Was passiert mit den Häusern in der Kleinen Rittergasse 19 - 21 in Alt-Sachsenhausen? Der Magistrat wird um Antwort gebeten, was mit den 2 Häusern und dem hauslosen Grundstück in der Kleinen Rittergasse geschieht. Welche Pläne liegen vor? Begründung: Seit ca. 10 Jahren verrotten die beiden Häuser in der Kleinen Rittergasse. Der Besitzer aus Baden-Württemberg zeigt keine Initiative für eine Sanierung. Es muß befürchtet werden, dass er einen Abriß plant. Das wäre aber für Alt-Sachsenhausen eine Katastrophe. Jedes alte Haus ist wichtig und muß erhalten bleiben, weil es die Geschichte des Orts beschreibt. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1763 2020 Die Vorlage OF 1748/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgende Sätze ergänzt wird: "Liegt Denkmalschutz für die Häuser vor? Liegen dem Magistrat Pläne zum Umbau vor?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Schließung der Baumlücke Große Rittergasse 98 - 112 in Alt-Sachsenhausen

04.09.2020 · Aktualisiert: 03.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2020, OF 1749/5 Betreff: Schließung der Baumlücke Große Rittergasse 98 - 112 in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten die Baumlücke in oben beschriebener Örtlichkeit zu schließen, damit der Eindruck einer durchgehenden Baumreihe wiederentsteht. Begründung: Im Verlauf der Großen Rittergasse von West nach Ost stehen Bäume in einer Linie bis in Richtung Dreieichstraße. Nur vor oben benannten Hausnummern ist eine Lücke, die Linie wird unterbrochen. Um den Gesamteindruck einer durchgehenden Baumreihe wiederentstehen zu lassen soll die Baumlücke geschlossen werden. Diese Maßnahme trägt zur Verschönerung von Alt-Sachsenhausen bei. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1749/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1749/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1749/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1749/5 wurde zurückgezogen.

Partei: fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pflege der öffentlichen Toiletten am Lokalbahnhof/Dreieichstraße

21.08.2020 · Aktualisiert: 01.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6382 entstanden aus Vorlage: OF 1697/5 vom 29.07.2020 Betreff: Pflege der öffentlichen Toiletten am Lokalbahnhof/Dreieichstraße Der Magistrat wird gebeten, die regelmäßige Reinigung der öffentlichen Toiletten am Lokalbahnhof/Dreieichstraße zu veranlassen und Maßnahmen gegen Vandalismus zu ergreifen. Begründung: Die genannte Toilettenanlage befindet sich in einem verdreckten Zustand und ist immer wieder - wohl Vandalismus bedingt - geschlossen. Dies ist nicht zu tolerieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.11.2020, ST 1979 Aktenzeichen: 91 22

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegbenutzungspflicht in der Willemerstraße aufheben

21.08.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6384 entstanden aus Vorlage: OF 1701/5 vom 26.07.2020 Betreff: Radwegbenutzungspflicht in der Willemerstraße aufheben Der Magistrat wird gebeten, den benutzungspflichtigen Radweg auf der Willemerstraße im folgenden Abschnitt aufzuheben und dort das Radfahren gegen die Einbahnstraße zuzulassen: Willemerstraße zwischen Siemensstraße und Dreieichstraße. Hier befinden sich zwei Linksabbiegerspuren, von denen aufgrund des Verkehrsaufkommens nur eine benötigt wird. Die Zweite kann als Radfahrstreifen aufgewiesen werden. Begründung: Der Gehweg ist in diesen Bereichen zu schmal, um Rad- und Fußverkehr aufzunehmen. Im Bereich der Willemerschule gefährdet der Radweg auf dem zu schmalen Fußweg zudem die Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2131 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen

19.05.2020 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2020, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1251/1 vom 20.04.2020 Betreff: Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Straßen einen ausreichend breiten, durchgehenden, sicheren, farbig markierten und baulich abgetrennten Radweg auf einer (wo räumlich möglich) der heutigen Fahrspuren des MIV (motorisierter Individualverkehr) anlegen zu lassen: 1. Untermainbrücke, Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Bleichstraße, Seilerstraße, Lange Straße und Ignatz-Bubis-Brücke sowie 2. Flößerbrücke, Obermainanlage, Friedberger Anlage , Eschenheimer Anlage, Bockenheimer Anlage, Taunusanlage, Gallusanlage und Untermainanlage. Bezüglich der Ignatz-Bubis-Brücke, der Flößerbrücke und der Untermainbrücke wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem zuständigem Ortsbeirat ins Benehmen zu setzen. Sollte dieser dem Vorhaben nicht zustimmen, ist das Anliegen des Ortsbeirates 1 auf den übrigen Straßen umsetzen zu lassen mit der Option auf eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt. Der Radweg im Abschnitt Flößerbrücke Richtung Untermainanlage ist auf der in Fahrtrichtung linken Straßenseite zu realisieren. Begründung: Die beschriebenen Routen gehören zu den am schnellsten befahrenen Strecken der Frankfurter Innenstadt. Durch eine angemessene Aufteilung der Verkehrsflächen kann dem gestiegenen Anteil des Radverkehrs Rechnung getragen werden. Durchweg stehen dem MIV auf der beschriebenen Strecke mindestens zwei Fahrspuren zur Verfügung, meistens sind es jedoch drei, in der Hochstraße beispielsweise sogar bis zu fünf. Die Straßen sind (auch) bewohnt und Radwege (zumal sichere) kaum vorhanden. Das gefahrene Tempo, der Gestank und der Lärm auf dem City- und Anlagenring sind immens, und Geschwindigkeitskontrollen finden kaum statt, nicht mal im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhäuser). Sichere, breite und benutzbare Radwege tragen dazu bei, dass die raren Grünanlagen der Innenstadt nicht stärker vom Radverkehr genutzt werden. Gerade ältere Menschen beklagen sich über schnelle Radlerinnen und Radler in Grünanlagen. Attraktiv ausgebaute Radwege bieten die Chance, einen guten Teil des Radverkehrs von den Grünflächen des Anlagenrings auf den Straßenbereich zu locken und damit die Aufenthaltsqualität in diesem wichtigen und einzigartigen Naherholungsbereich zu verbessern. Um von der Grünfläche aus einen größeren Abstand zum Autoverkehr zu gewinnen, soll der Radweg auf der Strecke Flößerbrücke bis Untermainanlage auf der linken Straßenseite geführt werden. Die Einrichtung von sicheren und gut benutzbaren Radwegen ist eine einfache, schnelle und preiswerte Methode, um Unfälle, Lärm und Abgase in der Stadt zu reduzieren. Ein breiter Radweg mit baulicher Abgrenzung zur Fahrbahn des MIV begrenzt die gefahrene Geschwindigkeit. Sie bietet viele Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch für die Menschen, die sich tagsüber zum Arbeiten oder Einkaufen in der Stadt aufhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5974 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.06.2020, OIB 426 Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 465 Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 94 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 348 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 98 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 335 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 118 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 5 Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen SPD und LINKE. (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6053, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzen

19.05.2020 · Aktualisiert: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6023 entstanden aus Vorlage: OF 1293/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721, vormals VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr") an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: - Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt - Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen - Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße - Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße - Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße - Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/Kurt-Schumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen - Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die Ignatz-Bubis-Brücke - Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht - Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai - Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße - Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße - Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europa-Allee - Europa-Allee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissabonner Straße - Europa-Allee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße - Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der StVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.04.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Radfahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 11 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Radfahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halten musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in neun Städten getestet und ist mit der StVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: StVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 5

25.02.2020 · Aktualisiert: 17.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1629/5 Betreff: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob die folgenden AWO-Kitas überprüft wurden, was die Überprüfung ggfls. ergab oder wann eine Prüfung vorgesehen ist: 1. AWO Kita Holbeinviertel, Nell-Breuning-Str. 2. AWO Kita Niederrad, Bruchfeldstr. 3. AWO Kita Oberrad, Scheerengasse 4. AWO Kita Alt-Sachsenhausen, Elisabethenstr. 5. AWO Kita Fabrika, Mörfelder Landstr. 6. AWO Kita Sachsenhausen, Deutschherrnufer Begründung: Der AWO-Kreisverband Frankfurt steht unter Verdacht, die Stadt Frankfurt am Main in mehreren Bereichen der Kooperation getäuscht zu haben. In der Summe wurden offenbar hohe unrechtmäßige Zahlungen erlangt. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.1. d.J. berichtete die Dezernentin für Soziales, Senioren, Jugend und Recht darüber, im Dezember 2019 das Dezernat für Integration und Bildung sowie den Oberbürgermeister über den Verdacht einer substanziellen Schädigung der Stadt Frankfurt durch den AWO-Kreisverband Frankfurt informiert zu haben. Eltern machen sich jetzt Gedanken, ob die Betreuung ihrer Kinder durch AWO-Einrichtungen aufrecht erhalten wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1602 2020 Die Vorlage OF 1629/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unnötige Wartezeit der Straßenbahn im Bereich Lange Straße, Schöne Aussicht, Ignatz-Bubis-Brücke

26.11.2019 · Aktualisiert: 24.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5454 entstanden aus Vorlage: OF 1115/1 vom 10.11.2019 Betreff: Unnötige Wartezeit der Straßenbahn im Bereich Lange Straße, Schöne Aussicht, Ignatz-Bubis-Brücke Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Straßenbahn in dem im Betreff genannten Bereich in beide Richtungen eine automatische Bevorrechtigung der Lichtsignalanlage erhält und nicht mehr länger auf das Fahrtsignal warten muss. Begründung: Die Maßnahme dient in erster Linie dazu, die Leistungsfähigkeit, Schnelligkeit und Attraktivität der Linien 14 und 18 zu steigern. Darüber hinaus dient sie auch den übrigen Verkehrsteilnehmern, da diese nicht auf Grün warten müssen, solange keine Straßenbahn fährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 636 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1826 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III

22.11.2019 · Aktualisiert: 28.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2019, OA 502 entstanden aus Vorlage: OF 1477/5 vom 06.11.2019 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17; OM 2604/18 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden wird der Magistrat unter der Maßgabe der in der Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße I), genannten Zielführungen mit der Erstellung eines Planaufstellungsbeschlusses mandatiert. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882, wurde eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Nunmehr wurde das Gebiet, wie vom Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II), gewünscht, auch in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2020, ST 1093 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 502 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5090, 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2020 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unzumutbare Zustände am Lokalbahnhof beseitigen

13.09.2019 · Aktualisiert: 06.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5187 entstanden aus Vorlage: OF 1389/5 vom 01.08.2019 Betreff: Unzumutbare Zustände am Lokalbahnhof beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Vorplatz an der Haltestelle "Lokalbahnhof" (Willemer Straße/Ecke Dreieichstraße) die Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt zu gewährleisten. Begründung: Seit geraumer Zeit wird den Vorgaben der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt im obigen Bereich nicht mehr entsprochen. Auf dem Vorplatz kommt es zum Zusammentreffen einer größeren Anzahl von Personen, die sich dort längere Zeit aufhalten und dem Alkoholkonsum nachgehen sowie die Notdurft auf dem öffentlichen Platz verrichten. Auch kommt es zu Belästigungen von Passanten. Zuständig für die Einhaltung der Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung ist das dem Ordnungsdezernenten unterstehende Ordnungsamt. Der Magistrat hat durch den Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes die Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung umzusetzen. Sollte der Magistrat dazu nicht in der Lage oder nicht willens sein, wird über anderweitige Maßnahmen nachgedacht werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2387 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufwertung der Brachfläche zwischen Dreieichstraße und der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof“

13.09.2019 · Aktualisiert: 28.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5182 entstanden aus Vorlage: OF 1381/5 vom 25.08.2019 Betreff: Aufwertung der Brachfläche zwischen Dreieichstraße und der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof" Der Magistrat wird aufgefordert, die Brachfläche zwischen Dreieichstraße und der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof" z. B. durch die Installation einer Schachfläche und die Pflanzung von Stauden aufzuwerten. Begründung: Die Fläche zwischen der Dreieichstraße und der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof" liegt derzeit brach. Bürgerinnen und Bürger wünschen sich eine Aufwertung des Platzes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2309 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) IV

07.06.2019 · Aktualisiert: 14.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 entstanden aus Vorlage: OF 1290/5 vom 19.05.2019 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) IV Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15; OM 2330/17 OBR 5; ST 377/18 Der Magistrat wird erneut gebeten, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere die G roße Rittergasse und die Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilte der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 19.02.2018, ST 377, mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Alt-Sachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden. Es fehlen noch Teile der Großen Rittergasse, die Paradiesgasse sowie der Paradiesplatz. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut darum, die Verfugung - möglichst zeitnah - zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1835 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung von Fahrradbügeln

07.06.2019 · Aktualisiert: 18.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4705 entstanden aus Vorlage: OF 1286/5 vom 21.05.2019 Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: 1. Vor dem Haus "Neuer Wall 27" auf der Sperrfläche; 2. am Eingang zum Brückenspielplatz, Seite Gutzkowstraße; 3. Darmstädter Landstraße vor dem Haus Dreieichstraße 59. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Räder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln können Fahrräder ordnungsgemäß abgestellt und mögliche Störungen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1831 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwege im Ortsbezirk 5

07.06.2019 · Aktualisiert: 18.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4700 entstanden aus Vorlage: OF 1280/5 vom 19.05.2019 Betreff: Radwege im Ortsbezirk 5 Vorgang: NR 829/19; NR 830/19; NR 831/19; NR 844/19; NR 845/19; NR 846/19; NR 847/19; NR 848/19; NR 849/19; NR 850/19 FRAKTION Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit I. die kurzfristige Anlage eines Radweges mittels Abmarkierungen und II. die kurzfristige Anlage eines baulich getrennten Radweges und III. die mittel- oder langfristige Anlage eines baulich getrennten Radweges an folgenden Stellen möglich ist: 1. Alte Brücke; 2. Brückenstraße; 3. Darmstädter Landstraße; 4. Deutschordenstraße; 5. Dreieichstraße; 6. Elisabethenstraße; 7. Ignatz-Bubis-Brücke; 8. Mörfelder Landstraße; 9. Schweizer Straße; 10. Siemensstraße. Begründung: Die Initiative "Radentscheid Frankfurt" hat einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Radwegenetzes in der Stadt Frankfurt am Main erarbeitet. Einige der darin genannten Maßnahmen können kurzfristig umgesetzt werden, andere werden erst mittel- und langfristig umgesetzt werden können. Um sich ein Bild über die verschiedenen Möglichkeiten zu machen, die zur Verbesserung des Radwegenetzes in der Stadt Frankfurt am Main beitragen können, bittet der Ortsbeirat um die genannten Daten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.04.2019, NR 829 Antrag vom 19.04.2019, NR 830 Antrag vom 19.04.2019, NR 831 Antrag vom 19.04.2019, NR 844 Antrag vom 19.04.2019, NR 845 Antrag vom 19.04.2019, NR 846 Antrag vom 19.04.2019, NR 847 Antrag vom 19.04.2019, NR 848 Antrag vom 19.04.2019, NR 849 Antrag vom 19.04.2019, NR 850 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1829 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen

22.03.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4431 entstanden aus Vorlage: OF 1191/5 vom 03.03.2019 Betreff: Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird aufgefordert, an einem geeigneten Fußgängerübergang in oder in unmittelbarer Nähe zu Alt-Sachsenhausen eine Fußgängerampel mit einem Frau-Rauscher-Motiv aufzustellen. Hierfür infrage kommen vor allem die Dreieichstraße, der Affentorplatz, die Paradiesgasse, die Elisabethenstraße, die Wallstraße, die Schulstraße sowie die Walter-Kolb-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich ggf. nachdrücklich bei den zuständigen höheren Stellen auf Bezirks-, Landes- oder Bundesebene um eine Ausnahmegenehmigung zu bemühen, falls die Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel nach Ansicht des Magistrats nicht unmittelbar mit den üblichen Richtlinien für Lichtsignalanlagen in Überreinstimmung gesehen wird. Begründung: Eine Verkehrsampel mit einem Motiv der Frau Rauscher passt sehr gut zum Stadtteil Sachsenhausen und insbesondere zu Alt-Sachsenhausen und dürfte darüber hinaus einen nicht unerheblichen Werbeeffekt für den Stadtteil haben. Fußgängerampeln mit einem eigenen thematischen, historischen oder regionalen Bezug sind in den letzten Jahren häufiger aufgestellt worden, so z. B. letztes Jahr an der Konstablerwache in Frankfurt anlässlich des Christopher Street Days. In Gladbeck, Duisburg und Freiberg (Sachsen) existieren Fußgängerampeln mit Bergmännern, in Bremen (zeitweilig) mit den Bremer Stadtmusikanten, in Mainz mit den "Mainzelmännchen", in Friedberg mit Elvis Presley. Am Weseler Bahnhof gibt es (im Zuge einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Bezirksregierung) eine Fußgängerampel mit einem Esel. Bei dieser Anregung handelt es sich nicht um einen (verspäteten) Karnevalsscherz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2009 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg

22.03.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4438 entstanden aus Vorlage: OF 1203/5 vom 04.03.2019 Betreff: Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg Der Magistrat wird gebeten , sichere Abbiegemöglichkeiten zwischen Mainuferradweg und folgenden Querstraßen zu schaffen: Große Rittergasse, Schifferstraße, Dürerstraße und Rembrandtstraße. Der Bordstein ist dort abzusenken. Altenativ ist durch Piktogramme auf der Fahrbahn kenntlich zu machen, dass auf- und abfahrende Radfahrer die Fahrbahn nutzen. Begründung: Derzeit wird Radfahrenden aus Sachsenhausen nur an wenigen Stellen die Möglichkeit eingeräumt, auf den Mainuferradweg aufzufahren. An den anderen Punkten ist es nur möglich, wenn zumindest von oder bis zur nächsten Ampel auf der Fahrbahn gefahren wird. Radfahrende dürfen den Radweg frühzeitig verlassen, um sich zum Abbiegen einzuordnen, oder sie fahren bis zur nächsten Absenkung auf der Fahrbahn. Vielen Autofahrern ist diese Regelung nicht bekannt und sie rechnen daher nicht mit Radverkehr auf der Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1237 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzgelegenheiten an der Ignatz-Bubis-Brücke

19.03.2019 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4401 entstanden aus Vorlage: OF 889/1 vom 03.03.2019 Betreff: Sitzgelegenheiten an der Ignatz-Bubis-Brücke Der Magistrat wird gebeten, den unbenannten, kleinen dreieckigen Platz auf Höhe der Straße Schöne Aussicht westlich neben der Ignatz-Bubis-Brücke gegenüber dem Literaturhaus Frankfurt besser als Aufenthaltsort nutzbar zu machen. Dabei sind die veralteten Bänke zu erneuern, mit zusätzlichen Tischen zu versehen und Mülleimer aufzustellen. Zudem ist wenigstens eine weitere Sitzgelegenheit, beispielsweise in der Nähe der Baumgruppe, zu platzieren. Begründung: Der Platz bietet trotz des häufig störenden Verkehrslärms großes Potenzial als Aufenthaltsort und lädt mit Blick über den Main zum Verweilen ein. Leider sind die bestehenden Bänke in die Jahre gekommen und sollten, ergänzt um Tische, erneuert werden. Dem kargen Eindruck des Platzes sollte durch zusätzliche Bänke entgegengetreten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1246 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Liegenschaft Dreieichstraße 34 - Schadenabwehr für das Gebäude Neuer Wall 4

15.02.2019 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4249 entstanden aus Vorlage: OF 1164/5 vom 31.01.2019 Betreff: Liegenschaft Dreieichstraße 34 - Schadenabwehr für das Gebäude Neuer Wall 4 Der Magistrat wird gebeten, eventuelle Schäden, die durch Regen und Feuchtigkeit aus dem Gebäude Dreieichstraße 34 an der gemeinsamen Hauswand mit dem Gebäude Neuer Wall 4 entstanden sein sollten, feststellen zu lassen. Zum anderen wird der Magistrat gebeten, dafür zu sorgen, dass Schäden durch Nässe und Ungeziefer aus der Dreieichstraße 34 an dem Gebäude Neuer Wall 4 verhindert werden (Ungeziefer wurde in der Vergangenheit belegt). Begründung: Die Liegenschaft Dreieichstraße 34 und das Gebäude der Eigentümer Neuer Wall 4 haben eine gemeinsame Innenwand. Da die Dachfenster - wie bekannt ist - seit Jahren ständig offenstehen, fürchten die Eigentümer des Gebäudes Neuer Wall 4 Nässe- und Schimmelschäden an der gemeinsamen Wand. Darüber hinaus sind die Eigentümer wegen Ungeziefers (dies ist belegt) aus der Dreieichstraße 34 besorgt und beunruhigt. Es nisten dort u. a. seit Jahren Tauben, die das Gebäude verkoten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.04.2019, OF 1270/5 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 718 Auskunftsersuchen vom 10.05.2019, V 1266 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Ignatz-Bubis-Brücke erhöhen - bevor es Tote gibt

22.01.2019 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4174 entstanden aus Vorlage: OF 819/1 vom 07.01.2019 Betreff: Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Ignatz-Bubis-Brücke erhöhen - bevor es Tote gibt Der Magistrat wird aufgefordert, das Ende des Schutzstreifens, der in Richtung Süden auf die Ignatz-Bubis-Brücke führt, so umzugestalten, dass Radfahrerinnen und Radfahrer gefahrlos die Brücke befahren können. Möglich sind z. B. entweder eine Fortführung des Schutzstreifens über die gesamte Brückenlänge oder eine Verkehrsführung wie die an der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße (bauliche Trennung). Begründung: Der Schutzstreifen, der aus der Lange Straße auf die Ignatz-Bubis-Brücke führt, endet kurz nach der Brückenauffahrt abrupt in einer Rechtskurve und mündet in eine Autospur. Radfahrerinnen und Radfahrer haben hier die Wahl, entweder auf der Straße weiterzufahren und sich von den Pkw in der Kurve schneiden zu lassen oder auf den Gehweg auszuweichen. Die Situation ist derjenigen an der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße sehr ähnlich, die erst nach dem tragischen Tod eines Radfahrers 2018 verbessert wurde. Falls nicht entsprechende Maßnahmen getroffen werden, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auf der Ignatz-Bubis-Brücke ebenfalls ein schwerer Unfall passiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1067 Antrag vom 16.01.2020, OF 1196/1 Auskunftsersuchen vom 11.02.2020, V 1557 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Spielhalle an der Bergiusschule

07.11.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2018, OF 1080/5 Betreff: Spielhalle an der Bergiusschule Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Auf welcher Grundlage wurde die Spielhalle in der Dreieichstraße, direkt an der Haltestelle Frankensteiner Platz und in unmittelbarer Nähe zur Bergiusschule, genehmigt? 2. Betreibt der Magistrat die Schließung der Spielhalle nach dem Hessischen Spielhallengesetz, wonach ein Mindestabstand zu Schulen von 300 Metern einzuhalten ist? Begründung: In der Nähe der Spielhalle ist die Bergiusschule. Der Mindestabstand nach dem Hessischen Spielhallengesetz wird nicht eingehalten. Die Übergangsfrist ist abgelaufen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1060 2018 Die Vorlage OF 1080/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spritzehaus als das Wohnen störende Nutzung

02.11.2018 · Aktualisiert: 06.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3915 entstanden aus Vorlage: OF 1012/5 vom 16.10.2018 Betreff: Spritzehaus als das Wohnen störende Nutzung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Musiklokal Spritzehaus, Große Rittergasse 41, 60594 Frankfurt am Main, eine das Wohnen störende Nutzung im Sinne von Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen der Stadt Frankfurt am Main ist und damit vonseiten der Stadt ein Anreiz geschaffen wurde, das Spritzehaus zu verdrängen. Begründung: Die entsprechende Information dient dem Ortsbeirat, die Zweckmäßigkeit der Förderrichtlinie besser beurteilen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 678 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2146 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstreifen Seehofstraße verlängern

21.09.2018 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3772 entstanden aus Vorlage: OF 986/5 vom 04.09.2018 Betreff: Fahrradstreifen Seehofstraße verlängern Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradstreifen, der vom Frankensteiner Platz kommend in die Seehofstraße führt und dort im Nirwana endet, als Schutzstreifen in der Seehofstraße bis zur Kreuzung Wasserweg zu verlängern. Danach soll eine Anbindung an den im südlichen Teil der Seehofstraße geplanten Fahrradweg eingerichtet werden. Begründung: Das jetzige abrupte Ende des Fahrradstreifens nach ca. 30 Metern in der Seehofstraße gefährdet Fahrradfahrer. Am Ende des Fahrradstreifens parken regelmäßig Autos, was Radfahrer zu gefährlichen Ausweichmanövern nach links in den schnell fließenden Autoverkehr zwingt. Der Streifen kann daher nicht wie eigentlich notwendig und vorgesehen von Radfahrern genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 122 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1376 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradroute Gutzkowstraße

21.09.2018 · Aktualisiert: 22.01.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3770 entstanden aus Vorlage: OF 984/5 vom 04.09.2018 Betreff: Fahrradroute Gutzkowstraße Vorgang: M 76/18 Der Magistrat wird gebeten, von der Gutzkowstraße über die Willemerstraße eine durchgehende Fahrradroute bis zum Anschluss Seehofstraße einzurichten. Dafür sind die Mittel einzusetzen, die aufgrund der zurückgestellten Vorlage M 76 - Fahrradroute Textorstraße - nicht mehr benötigt werden. Begründung: Die Gutzkowstraße lässt sich wesentlich einfacher als Radroute ausbauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2018, M 76 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 136 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße

10.08.2018 · Aktualisiert: 27.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3482 entstanden aus Vorlage: OF 923/5 vom 18.07.2018 Betreff: Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße Der Magistrat wird aufgefordert, durch Anbringen von Fahrradpiktogrammen zu kennzeichnen, dass der Bürgersteig auf der östlichen Seite der Seehofstraße i m Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße auch von Fahrrädern genutzt werden kann. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die sich auf dem östlichen Bürgersteig ca. auf Höhe der Heisterstraße befindenden Unebenheiten zu beseitigen. Begründung: Auf dem Bürgersteig entlang der östlichen Seite der Seehofstraße ist von der Offenbacher Landstraße aus kommend bis zum Strahlenberger Weg ein Fahrradweg durch auf dem Boden befindliche Piktogramme gekennzeichnet. Nach dem Strahlenberger Weg endet die Kennzeichnung. Ein Schild weist auf eine gemeinsame Nutzung des Bürgersteiges von Radfahrern und Fußgänger hin. östlicher Bürgersteig der Seehofstraße auf östlicher Bürgersteig der Seehofstraße Höhe des Strahlenberger Weges auf Höhe Heisterstraße Gerade auf dem Bürgersteig in Höhe der Straßenbahnhaltestelle "Heister-/Seehofstraße" vor dem Schulamt wird der Weg jedoch oftmals von Fußgängern blockiert, sodass ein Durchkommen für Radfahrer nur schwer möglich ist und somit mit Unfallgefahren einhergeht. Um dem entgegenzuwirken bittet der Ortsbeirat um Kennzeichnung der Nutzung des Bürgersteiges auch durch Fahrradfahrer durch Bodenpiktogramme. Weiterhin befinden sich auf dem östlichen Bürgersteig ca. auf Höhe der Heisterstraße, wohl durch Wurzeln bedingte, Bodenunebenheiten, die ein Unfallrisiko darstellen und daher zu beseitigen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2210 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blitzer auf dem Mainufer

08.06.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3308 entstanden aus Vorlage: OF 886/5 vom 20.05.2018 Betreff: Blitzer auf dem Mainufer Der Magistrat wird gebeten, den für Fußgänger und Fahrradfahrer lebensgefährlichen Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen von Kraftfahrzeugen auf dem Mainufer entgegenzutreten und die folgenden Ampeln regelmäßig mit Blitzern zu überwachen: - Untermainbrücke; - Eiserner Steg; - Alte Brücke; - Ignatz-Bubis-Brücke; - Flößerbrücke. Die Überwachungen sollen zwischen Juli und Dezember an jeder Brücke zweimal stattfinden. Der Ortsbeirat soll über das Ergebnis informiert werden. Stationäre Überwachungen sind dann abhängig von der Häufung der Verstöße in Erwägung zu ziehen. Begründung: Sachsenhäuser Bürger fühlen sich durch die regelmäßigen Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße von Kraftfahrzeugen auf dem Mainufer gefährdet. Diese werden sowohl tagsüber - vorwiegend im Berufsverkehr - beobachtet als auch abends. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1729 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II)

08.06.2018 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3306 entstanden aus Vorlage: OF 883/5 vom 22.05.2018 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II) Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Deutschherrnufer/Wasserweg eine Absperrung zur Fahrbahn hin anzubringen, die es verhindert, dass Kinder, die die Kindertagesstätte Sachsenhausen verlassen, auf die Straße laufen. Begründung: Die AWO-Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt direkt am Sachsenhäuser Mainufer. Der Haupteingang dieser Einrichtung befindet sich an der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg, direkt gegenüber der Flößerbrücke. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von zehn Monaten bis drei Jahren betreut, denen es durchaus noch an Kenntnissen der Verkehrsregeln mangelt. Sie sind auf den Schutz der Betreuungspersonen und auf die sichere Gestaltung des unmittelbaren Verkehrsraumes angewiesen. Die Gefahr, dass die kleinen Kinder auf die Straße laufen, ist gegeben, da der Bürgersteig nur von Pollern begrenzt wird (siehe Bild). Bereits am 26.06.2015 sowie am 11.09.2015 hat der Ortsbeirat 5 die gleichlautende Vorlage OF 1100/5 diskutiert, diese aber schließlich nicht weiterverfolgt, um das Ergebnis der damals sich im Gange befindlichen Bauarbeiten im o. g. Straßenabschnitt abzuwarten. Nach Einschätzung von Eltern sowie Erzieherinnen und Erziehern der Kindertagesstätte hat sich an der ursprünglichen Gefahreneinschätzung jedoch nichts geändert, sodass eine Absperrung hier Abhilfe schaffen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2023 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6111 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufwertung Lokalbahnhof

08.06.2018 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3303 entstanden aus Vorlage: OF 878/5 vom 19.05.2018 Betreff: Aufwertung Lokalbahnhof Der Magistrat wird gebeten, den kleinen zwischen der Dreieichstraße und den Straßenbahnschienen vor dem REWE-Markt befindlichen Platz durch Begrünung und Bepflanzung optisch aufzuwerten. Begründung: Der kleine zwischen der Dreieichstraße und den Straßenbahnschienen vor dem REWE-Markt befindliche Platz hat eine zentrale Lage am Lokalbahnhof. Diese Stelle passieren viele Bürgerinnen und Bürger, um zu den dort gelegenen Geschäften zu kommen. Durch die aufgestellten Bänke lädt dieser Platz auch zum Verweilen ein. Derzeit hat der Platz jedoch nur einen Kiesboden, sodass er in optischer Hinsicht nicht ansehnlich ist. Durch eine Begrünung wird der Platz optisch aufgewertet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2050 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufwertung der Dreieichstraße

13.04.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3010 entstanden aus Vorlage: OF 811/5 vom 26.03.2018 Betreff: Aufwertung der Dreieichstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und in welchem Umfang die Dreieichstraße neu gestaltet werden kann. Zu berücksichtigen sind folgende Punkte: 1. Optische Aufwertung der Straße, beispielsweise durch Bepflanzung des Streifens zwischen Straße und Straßenbahngleisen; 2. Führung eines Radweges, insbesondere in die Richtung von Lokalbahnhof zum Main; 3. Schaffung von Ersatzmöglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern; auf dem Mittelstreifen zwischen Straße und Straßenbahngleisen werden zahlreiche Fahrräder abgestellt. Begründung: Die Dreieichstraße ist eine viel befahrene Straße, die sich in optischer Hinsicht nicht in einem guten Zustand befindet. Probleme gibt es auch für Radfahrerinnen und Radfahrer, die vom Lokalbahnhof zum Main fahren wollen, da es sich um eine Einbahnstraße in entgegengesetzter Fahrtrichtung handelt. Daher müssen sie auf die Bürgersteige ausweichen, die aber nicht breit genug sind und zeitweise sehr hoch von Fußgängerinnen und Fußgängern frequentiert werden. Ein Radweg erscheint hier daher sehr sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1584 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 345 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer

16.03.2018 · Aktualisiert: 03.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2923 entstanden aus Vorlage: OF 783/5 vom 09.02.2018 Betreff: Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer Vorgang: OM 2137/17 OBR 5; ST 2532/17 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Hochkai des Deutschherrnufers zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke einen asphaltierten Fahrradweg anzulegen. Soweit der Bebauungsplan Nr. 691 vom 07.03.1995 einem solchen Vorhaben entgegensteht, ist zu prüfen, ob eine Befreiung nach § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt werden kann. Begründung: Der Magistrat hat den Vorschlag des Ortsbeirates 5 in der Vorlage vom 15.09.2017, OM 2137, einen durchgängigen, asphaltierten Fahrradweg (Breite circa zwei Meter) am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim zu schaffen, in seiner Stellungnahme vom 22.12.2017, ST 2532, abgelehnt. Zur Begründung der Ablehnung der Asphaltierung bezüglich des Teilstückes am Deutschherrnufer hat der Magistrat angeführt, dass nach dem für den Bereich geltenden Bebauungsplan Nr. 691 vom 07.03.1995 Wege und Plätze außerhalb der Erschließungsstraßen mit wasserdurchlässigen Belägen auszustatten sind (Schotterrasen, Pflaster mit Rasenfugen, wassergebundene Decke). Zunächst ist festzuhalten, dass ein Teil der zu asphaltierenden Fläche derzeit bereits durch Kopfsteinpflaster versiegelt ist (siehe Foto), insofern steht der genannte Bebauungsplan einer Asphaltierung nicht entgegen. Hochkai des Deutschherrnufers Im Übrigen bietet es sich an zu prüfen, ob eine Befreiung von den genannten Festsetzungen bezüglich des Fahrradweges gemacht werden kann. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen eines Bebauungsplans insbesondere dann befreit werden, wenn ein Gemeininteresse, das bei der Festsetzung des Bebauungsplanes noch nicht oder nicht in seiner konkreten Stärke abschätzbar ist, eine Art Randkorrektur der planerischen Festsetzung erforderlich macht. Dies ist hier der Fall. Der zunehmende Fahrradverkehr war Anfang der 1990er-Jahre in seiner heutigen Gestalt noch nicht absehbar. Dies zeigt auch, dass Fahrradverkehr in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 691 nicht genannt wird (http://www.planas-frankfurt.de/planAS_Daten/Staedtebauliche_Satzungen/Bebauungs plan/Dokumente/B691/Bgr-B691.pdf). Zudem handelt es sich bei der Asphaltierung des Fahrradweges um eine verhältnismäßig kleine Fläche, sodass von einer Art Randkorrektur vorliegend ausgegangen werden kann. Bezüglich der Notwendigkeit des Ausbaues des Fahrradweges entlang des Mainufers wird auf die Anregung des Ortsbeirates 5 an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137, verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1653 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

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