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Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 entstanden aus Vorlage: OF 980/5 vom 10.11.2014 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II) Vorgang: ST 740/14 Der Magistrat wird gebeten, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 02.06.2014, ST 740, teilt der Magistrat mit, dass den sehr tiefen Fugen im Kopfsteinpflaster der Fußgängerbereiche im Altstadtviertel schwierig zu begegnen sei. Weiter wird ausgeführt, dass eine mögliche Lösung des Problems in einer Verfugung des Pflasters mit Epoxidharzmörtel besteht. Um die Praxistauglichkeit dieser Maßnahme zu beurteilen, wurden Fugen eines Teilstücks der Kleinen Rittergasse mit diesem Mörtel verfüllt. Aus Sicht des Ortsbeirates sollten weitere Fugen im Altstadtbereich des Apfelweinviertels zeitnah verfüllt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 740 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Antrag vom 25.09.2017, OF 597/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434

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