Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 entstanden aus Vorlage:
OF 980/5 vom
10.11.2014 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im
Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II) Vorgang: ST 740/14 Der Magistrat wird gebeten,
weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des
Apfelweinviertels dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 02.06.2014, ST 740, teilt
der Magistrat mit, dass den sehr tiefen Fugen im Kopfsteinpflaster der
Fußgängerbereiche im Altstadtviertel schwierig zu begegnen sei. Weiter wird
ausgeführt, dass eine mögliche Lösung des Problems in einer Verfugung des
Pflasters mit Epoxidharzmörtel besteht. Um die Praxistauglichkeit dieser Maßnahme zu
beurteilen, wurden Fugen eines Teilstücks der Kleinen Rittergasse mit diesem
Mörtel verfüllt.
Aus Sicht des Ortsbeirates sollten
weitere Fugen im Altstadtbereich des Apfelweinviertels zeitnah verfüllt
werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.06.2014, ST 740
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.02.2015, ST 209
Antrag vom
25.09.2017, OF
597/5
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330
Anregung an den
Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709
Anregung an den
Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434