Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) III
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM
2330 entstanden aus
Vorlage: OF 597/5 vom
25.09.2017 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im
Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) III Vorgang:
OM 3657/14 OBR 5; ST
209/15 Der Magistrat wird erneut gebeten, weitere Bereiche
des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels
(Alt-Sachsenhausen), insbesondere in der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen.
Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt
der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen nach
erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten
zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen
Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und
weitere Teilbereiche sukzessiv folgen. Leider ist die Verfugung ins Stocken
gekommen. Die Große Rittergasse und die Paradiesgasse sind noch immer nicht
verfugt. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut, die Verfugung
möglichst zeitnah zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen
Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben
usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.02.2015, ST 209
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.02.2018, ST 377
Anregung an den
Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709
Anregung an den Magistrat vom
15.09.2023, OM 4434
Aktenzeichen: 66 5