Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz
Begründung
Haardtwaldplatz Im Nachgang zur ST 1018/2014 hat eine Ortsbegehung stattgefunden, in der vom Straßenverkehrsamt folgende Änderungen vorgeschlagen wurden: - In der Haardtwaldstraße wird auf der östlichen Seite das Parken komplett auf der Fahrbahn angeordnet. Das Radfahren gegen die Einbahnstraße wird freigegeben. - In der Schwanheimer Straße wird die Einbahnstraße aufgehoben. - Im Niederräder Ufer werden zwischen Tankstelle und Kreuzung zwei bis drei Parkplätze markiert. - Die abknickende Vorfahrt Schwanheimer Straße/Triefelstraße wird aufgehoben und dort ein Mini-Kreisel markiert. - Auf der Triefelstraße wird Schräg- statt Längsparken auf dem Gehweg angeordnet. Die Markierung einer Richtungsfahrbahn ist im Bereich der Parkplätze aufzuheben Begründung: Das Schrägparken in der Haardtwaldstraße hat sich nicht bewährt, weil für die Fußgänger meist keine ausreichende Gehwegbreite übrig bleibt. Außerdem ist das Parken auf Schrägparkplätzen bei Gegenverkehr zu unübersichtlich und sollte vermieden werden. Auf dem Niederräder Ufer verführt die separate Abbiegespur zur zügigen Weiterfahrt bis zur Triefelstraße, wenn die Vorfahrtsregelung aufgehoben wird. Dem soll durch die Markierung von Parkplätzen entgegengewirkt werden. Das Schrägparken in der Triefelstraße gleicht den Parkplatzverlust in der Haardtwaldstraße aus.