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Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Haardtwaldplatz Im Nachgang zur ST 1018/2014 hat eine Ortsbegehung stattgefunden, in der vom Straßenverkehrsamt folgende Änderungen vorgeschlagen wurden: - In der Haardtwaldstraße wird auf der östlichen Seite das Parken komplett auf der Fahrbahn angeordnet. Das Radfahren gegen die Einbahnstraße wird freigegeben. - In der Schwanheimer Straße wird die Einbahnstraße aufgehoben. - Im Niederräder Ufer werden zwischen Tankstelle und Kreuzung zwei bis drei Parkplätze markiert. - Die abknickende Vorfahrt Schwanheimer Straße/Triefelstraße wird aufgehoben und dort ein Mini-Kreisel markiert. - Auf der Triefelstraße wird Schräg- statt Längsparken auf dem Gehweg angeordnet. Die Markierung einer Richtungsfahrbahn ist im Bereich der Parkplätze aufzuheben Begründung: Das Schrägparken in der Haardtwaldstraße hat sich nicht bewährt, weil für die Fußgänger meist keine ausreichende Gehwegbreite übrig bleibt. Außerdem ist das Parken auf Schrägparkplätzen bei Gegenverkehr zu unübersichtlich und sollte vermieden werden. Auf dem Niederräder Ufer verführt die separate Abbiegespur zur zügigen Weiterfahrt bis zur Triefelstraße, wenn die Vorfahrtsregelung aufgehoben wird. Dem soll durch die Markierung von Parkplätzen entgegengewirkt werden. Das Schrägparken in der Triefelstraße gleicht den Parkplatzverlust in der Haardtwaldstraße aus.

Inhalt

Antrag vom 03.03.2017, OF 387/5

Betreff: Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz Im Nachgang zur ST 1018/2014 hat eine Ortsbegehung stattgefunden, in der vom Straßenverkehrsamt folgende Änderungen vorgeschlagen wurden: - In der Haardtwaldstraße wird auf der östlichen Seite das Parken komplett auf der Fahrbahn angeordnet. Das Radfahren gegen die Einbahnstraße wird freigegeben. - In der Schwanheimer Straße wird die Einbahnstraße aufgehoben. - Im Niederräder Ufer werden zwischen Tankstelle und Kreuzung zwei bis drei Parkplätze markiert. - Die abknickende Vorfahrt Schwanheimer Straße/Triefelstraße wird aufgehoben und dort ein Mini-Kreisel markiert. - Auf der Triefelstraße wird Schräg- statt Längsparken auf dem Gehweg angeordnet. Die Markierung einer Richtungsfahrbahn ist im Bereich der Parkplätze aufzuheben Begründung: Das Schrägparken in der Haardtwaldstraße hat sich nicht bewährt, weil für die Fußgänger meist keine ausreichende Gehwegbreite übrig bleibt. Außerdem ist das Parken auf Schrägparkplätzen bei Gegenverkehr zu unübersichtlich und sollte vermieden werden. Auf dem Niederräder Ufer verführt die separate Abbiegespur zur zügigen Weiterfahrt bis zur Triefelstraße, wenn die Vorfahrtsregelung aufgehoben wird. Dem soll durch die Markierung von Parkplätzen entgegengewirkt werden. Das Schrägparken in der Triefelstraße gleicht den Parkplatzverlust in der Haardtwaldstraße aus.Hauptvorlage: Antrag vom 05.01.2017, OF 296/5 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 10
OBR 5
TO I, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Vorlage OF 296/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 387/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 11
OBR 5
TO I, TOP 6
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1459 2017 1. Die Vorlage OF 296/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 387/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, diese Maßnahmen nunmehr umzusetzen."
Zustimmung:
CDU Grüne FDP BFF
Ablehnung:
SPD Linke