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Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459 entstanden aus Vorlage: OF 387/5 vom 03.03.2017 Betreff: Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz Vorgang: OM 3037/14 OBR 5; ST 1018/14 Im Nachgang zur Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018, hat eine Ortsbegehung stattgefunden, in der vom Straßenverkehrsamt folgende Änderungen vorgeschlagen wurden: 1. In der Haardtwaldstraße wird auf der östlichen Seite das Parken komplett auf der Fahrbahn angeordnet. Das Radfahren gegen die Einbahnstraße wird freigegeben; 2. in der Schwanheimer Straße wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben; 3. am Niederräder Ufer werden zwischen Tankstelle und Kreuzung zwei bis drei Parkplätze markiert; 4. die abknickende Vorfahrt Schwanheimer Straße/Trifelsstraße wird aufgehoben und dort ein Mini-Kreisel markiert; 5. auf der Trifelsstraße wird Schräg- statt Längsparken auf dem Gehweg angeordnet. Die Markierung einer Richtungsfahrbahn ist im Bereich der Parkplätze aufzuheben. Der Magistrat wird gebeten, diese Maßnahmen nunmehr umzusetzen. Begründung: Das Schrägparken in der Haardtwaldstraße hat sich nicht bewährt, weil für die Fußgänger meist keine ausreichende Gehwegbreite übrig bleibt. Außerdem ist das Parken auf Schrägparkplätzen bei Gegenverkehr zu unübersichtlich und sollte vermieden werden. Auf dem Niederräder Ufer verführt die separate Abbiegespur zur zügigen Weiterfahrt bis zur Trifelsstraße, wenn die Vorfahrtsregelung aufgehoben wird. Dem soll durch die Markierung von Parkplätzen entgegengewirkt werden. Das Schrägparken in der Trifelsstraße gleicht den Parkplatzverlust in der Haardtwaldstraße aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3037 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1770 Antrag vom 30.01.2018, OF 742/5 Anregung vom 16.02.2018, OA 224 Antrag vom 03.11.2019, OF 1452/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 501 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1