Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM
1459 entstanden aus
Vorlage: OF 387/5 vom
03.03.2017 Betreff: Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz
Vorgang: OM 3037/14 OBR
5; ST 1018/14
Im Nachgang zur Stellungnahme des Magistrats vom
11.08.2014, ST 1018, hat eine Ortsbegehung stattgefunden, in der vom
Straßenverkehrsamt folgende Änderungen vorgeschlagen wurden: 1. In der Haardtwaldstraße wird auf der östlichen
Seite das Parken komplett auf der Fahrbahn angeordnet. Das Radfahren gegen die
Einbahnstraße wird freigegeben; 2. in der Schwanheimer Straße wird die
Einbahnstraßenregelung aufgehoben; 3. am Niederräder Ufer werden zwischen Tankstelle und
Kreuzung zwei bis drei Parkplätze markiert; 4. die abknickende Vorfahrt
Schwanheimer Straße/Trifelsstraße wird aufgehoben und dort ein Mini-Kreisel
markiert; 5. auf der
Trifelsstraße wird Schräg- statt Längsparken auf dem Gehweg angeordnet. Die
Markierung einer Richtungsfahrbahn ist im Bereich der Parkplätze
aufzuheben. Der Magistrat wird gebeten, diese
Maßnahmen nunmehr umzusetzen. Begründung: Das Schrägparken in der Haardtwaldstraße hat sich
nicht bewährt, weil für die Fußgänger meist keine ausreichende Gehwegbreite
übrig bleibt. Außerdem ist das Parken auf Schrägparkplätzen bei Gegenverkehr zu
unübersichtlich und sollte vermieden werden. Auf dem Niederräder Ufer verführt die separate
Abbiegespur zur zügigen Weiterfahrt bis zur Trifelsstraße, wenn die
Vorfahrtsregelung aufgehoben wird. Dem soll durch die Markierung von
Parkplätzen entgegengewirkt werden. Das Schrägparken in der Trifelsstraße gleicht den
Parkplatzverlust in der Haardtwaldstraße aus. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.03.2014, OM 3037
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.09.2017, ST 1770
Antrag vom
30.01.2018, OF
742/5
Anregung vom 16.02.2018, OA 224
Antrag vom
03.11.2019, OF
1452/5
Anregung vom 22.11.2019, OA 501
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5
am 18.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1