Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des Haardtwaldplatzes
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST
1018
Betreff: Verkehrsregelung
Schwanheimer Straße in Höhe des Haardtwaldplatzes Der Magistrat regt an, die
Einbahnstraßenregelung in der Schwanheimer Straße, zwischen Haardtwaldstraße
und Trifelsstraße aufzuheben. Hierdurch wäre dem Ansinnen zur Freigabe des
Radverkehrs entsprochen und würde zu einer Reduzierung des
Geschwindigkeitsniveaus beitragen. Dieser Effekt könnte durch die Markierung
eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Schwanheimer Straße / Trifelsstraße
noch verstärkt werden. Hinsichtlich einer Ausdehnung der Tempo-30-Zone
bittet der Magistrat zu bedenken, dass durch die Änderung der Vorfahrtsregelung
der Fahrverkehr über die separate Rechtsabbiegespur vom Niederräder Ufer in die
Schwanheimer Straße Vorfahrt hätte und sehr zügig bis zur Trifelsstraße fahren
könnte. Dies wird als möglicher Gefahrenpunkt angesehen. Vor dem Hintergrund der vorstehenden
Erläuterungen, bittet der Magistrat zu seinen Erwägungen um ein entsprechendes
Votum des Ortsbeirats. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.03.2014, OM 3037
Anregung an den
Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459