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Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des Haardtwaldplatzes

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018 Betreff: Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des Haardtwaldplatzes Der Magistrat regt an, die Einbahnstraßenregelung in der Schwanheimer Straße, zwischen Haardtwaldstraße und Trifelsstraße aufzuheben. Hierdurch wäre dem Ansinnen zur Freigabe des Radverkehrs entsprochen und würde zu einer Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus beitragen. Dieser Effekt könnte durch die Markierung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Schwanheimer Straße / Trifelsstraße noch verstärkt werden. Hinsichtlich einer Ausdehnung der Tempo-30-Zone bittet der Magistrat zu bedenken, dass durch die Änderung der Vorfahrtsregelung der Fahrverkehr über die separate Rechtsabbiegespur vom Niederräder Ufer in die Schwanheimer Straße Vorfahrt hätte und sehr zügig bis zur Trifelsstraße fahren könnte. Dies wird als möglicher Gefahrenpunkt angesehen. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Erläuterungen, bittet der Magistrat zu seinen Erwägungen um ein entsprechendes Votum des Ortsbeirats. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3037 Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459