Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße
Begründung
in der Schwanheimer Straße Vorgang: OM 3037/14 OBR 5; B 108/14; OM 1459/17 OBR 5; ST 1770/17; OM 4715/19 OBR 5; ST 1717/19 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, die etwa 60 Meter lange Strecke der Schwanheimer Straße zwischen Trifelstraße und Haardtwaldstraße für den Radverkehr freizugeben, wie dies im Bericht B 108/2014 - Fortschreibung Radverkehrsnetz vorgesehen ist. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen OM 3037/2014, 1459/2017 und 4715/2019 den Magistrat gebeten, die Schwanheimer Straße für den Radverkehr an der oben genannten Stelle durchlässig zu machen. Der Vorschlag des Ortsbeirates hat den Charme, dass er ohne bauliche Maßnahmen und ohne anderen Verkehrsteilnehmern etwas wegzunehmen, umzusetzen wäre: Auf dem kurzen Teilstück der Schwanheimer Straße, wo ohnehin nicht schneller als 30 km/h gefahren wird, wird Tempo 30 angeordnet und die Einbahnstraße wird für den Radverkehr freigegeben. Der Vorschlag des Ortsbeirates wird von der Verwaltung nicht goutiert, wie den Stellungnahmen ST 1770/2017 und ST 1717/2019 zu entnehmen ist. Erkennbar ist die Verwaltung nicht an einer Lösung interessiert. Vielmehr trägt sie detailreich vor, was alles nicht geht. Hier wiehert der Amtsschimmel. Der Magistrat wird verstehen, dass der Ortsbeirat nicht hinnimmt, dass die Umsetzung dieses kurzen, aber wichtigen Lückenschlusses im Verwaltungskleinklein vertrödelt wird. Der Ortsbeirat besteht nicht auf seinem Lösungsvorschlag, aber die Verwaltung muss jetzt zügig den Lückenschluss umsetzen. Schwanheimer Straße - 60 Meter Lücke im Radwegnetz Quelle: Antragstellerin