Fortschreibung des gesamtstädtisch und regional bedeutsamen Radverkehrsnetzes
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B
108 Betreff:
Fortschreibung des gesamtstädtisch und regional bedeutsamen
Radverkehrsnetzes Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2005, § 10477 Das als Anlage zu diesem Magistratsbericht vorgelegte
fortgeschriebene Netz basiert weiterhin auf der 1992 beschlossenen
Radverkehrskonzeption unter Berücksichtigung der seither getroffenen
Beschlüsse, eingetretenen Entwicklungen und daran angepassten Festlegungen.
Seinerzeit wurden innerhalb dieses Netzes einzelne Radrouten identifiziert, die
prioritär mit hohem Standard ausgebaut werden sollten. Zu diesen Standards
sollte u. a. eine Radwegweisung, jedoch ausschließlich im Routenverlauf,
gehören. Die starke Orientierung an den prioritären Routen steht angesichts der
erfreulichen Entwicklung des Radverkehrs in den letzten Jahren zunehmend im
starken Gegensatz zu den alltäglichen Mobilitätsbedürfnissen der meisten
Frankfurter Radfahrenden und hat zudem dazu geführt, dass sich der
"Radverkehrsnetz-Gedanke" noch nicht in die Alltagswahrnehmung durchsetzen
konnte. Gleichzeitig haben sich in der langen
Zeit der schrittweisen Umsetzung der Radverkehrskonzeption zahlreiche
Randbedingungen und Einschätzungen, die zur damaligen Definition eines
stadtweiten Netzes geführt haben, stark verändert. Beispielhaft seien hier
folgende Aspekte genannt: - Das planerische Repertoire der
Radverkehrsführungsmöglichkeiten hat sich deutlich erweitert. Neben baulichen
Radwegen haben sich Radfahrstreifen oder Schutzstreifen auch an stark
befahrenen Straßen als sinnvoller Lösungsansatz bewährt. Die Freigabe von
Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen für den Radverkehr in Gegenrichtung konnte
ebenfalls etabliert und flächenhaft umgesetzt werden. - Im Rahmen der Stadtentwicklung haben sich
vorhandene Siedlungsbereiche durch Konversion stark verändert, sind
durchlässiger für den Radverkehr geworden und heute selbst wichtige Quellen und
Ziele (z. B. Europaviertel auf den Gleisfeld des ehemaligen Hauptgüter-
und Rangierbahnhofs, Umwandlung ehemals militärisch genutzter Flächen in
Wohngebiete). - Im Zuge der Stadtentwicklung wurden
und werden auch neue Siedlungsbereiche, wie z. B. der Riedberg oder der
Frankfurter Bogen erschlossen und waren in das Radverkehrsnetz zu
integrieren. - In der Bauleitplanung hat der
Radverkehr einen höheren Stellenwert erhalten. So weist der Regionale
Flächennutzungsplan ein regional bedeutsames Radroutennetz aus, das sowohl
bestehende Streckenabschnitte als auch geplante Strecken umfasst und auf der
kommunalen Ebene Berücksichtigung finden muss. - Die oben beschriebenen Entwicklungen gelten in
vergleichbarer Form auch für die Kreise, Städte und Gemeinden im Umland. In
Verbindung mit der technischen Entwicklung bei elektrisch die Muskelkraft
unterstützenden Fahrrädern (Pedelec) gewinnen auch größere, Stadtgrenzen
überschreitende Distanzen eine immer größere Bedeutung für die Netzkonzeption,
die angesichts der ungebrochen großen Pendlerströme in das Frankfurter
Stadtgebiet positiv befördert werden sollte. Der Magistrat hat sich daher mit dem Vortrag an die
Stadtverordnetenversammlung, M 32 vom 18.02.2005, beauftragen lassen, die
Radverkehrskonzeption zu aktualisieren. Das ist seitdem überwiegend
anlassbezogen und punktuell erfolgt und soll auch zukünftig kontinuierlich
immer dann erfolgen, wenn hierzu ein Bedarf gesehen wird. Das Netz der gesamtstädtisch und regional bedeutsamen
Radverkehrsverbindungen dient der Verknüpfung der Stadtteile im Stadtgebiet
Frankfurt am Main untereinander und mit den Städten, Gemeinden und Ortsteilen
des Umlandes. Im Fokus steht dabei der zielgerichtete Alltagsradverkehr, es
enthält aber auch die Streckenabschnitte und Routen, auf denen der
Freizeitradverkehr relativ gebündelt verläuft. Unter Berücksichtigung der
bestehenden Netzstruktur und der gegebenen Topografie setzt es sich aus eher
radial auf die Innenstadt zulaufenden Routen und eher tangential hierzu
ausgerichteten Routen zusammen. Auch wenn im Alltag oft kürzere Distanzen
zwischen zwei und fünf Kilometern überwiegen, wurde darauf geachtet, dass die
Routen auch über weitere Strecken einen durchgehenden Verlauf von
Wegebeziehungen ermöglichen. Dies auch, weil aufgrund der Erfahrungen in
anderen Städten und Ballungsräumen zu Recht davon ausgegangen werden kann, dass
mit einem flächenhaft beschilderten Radverkehrsnetz die mit dem Rad
zurückgelegten Wegelängen tendenziell steigen, weil eine Orientierung auch
jenseits tagesüblicher Wege möglich ist und dies einen zusätzlichen Anreiz für
die Wahl des Verkehrsmittels Fahrrad darstellt. Das vorliegende fortgeschriebene Radverkehrsnetz ist
bezüglich des zugrunde liegenden Straßen- und Wegenetzes überwiegend
bestandsorientiert: Grundsätzlich wurden solche Netzbestandteile, die schon
heute befahren werden können und befahren werden, aufgenommen. Hierbei flossen
die Erkenntnisse aus der regionalen Meldeplattform Radverkehr mit ihren bisher
über 3000 das Stadtgebiet von Frankfurt am Main betreffenden Meldungen ein.
Ferner wird bewusst auf Unterscheidungen im Sinne einer Netzhierarchie (Haupt-
und Nebenrouten, Netzverdichtungen mit Erschließungsfunktion, Netzbestandteile
mit überwiegender Freizeitfunktion) verzichtet. Damit folgt die Netzdefinition
der Alltagsempirie der Radfahrenden, für die das Kriterium der Netzhierarchie
bei der Wahl ihrer Radwegeverbindungen durch die Stadt nicht das entscheidende
Kriterium ist, sondern vielmehr die durchgängige und sichere Befahrbarkeit.
Diese soll mit konkret ins Auge gefassten Netzergänzungen und Lückenschlüssen
erreicht und die Orientierung mit einer flächenhaften Radwegweisung verbessert
werden. In diesem Zusammenhang ist eines der wichtigsten Qualitätsmerkmale die
Gewährleistung der Zielkontinuität, d. h. ein einmal angezeigtes Ziel muss
im weiteren Wegweisungsverlauf immer wieder auftauchen. Das Wegweisungskonzept
soll daher in enger Abstimmung mit den Lückenschlüssen umgesetzt werden.
Die o. g. Netzlücken sind zum Teil
Streckenabschnitte, die zwar heute schon legal mit dem Rad befahren werden
können, auf denen die Radverkehrsführung jedoch teilweise Defizite aufweist
(Ausbaustand, Verkehrssicherheit, Komfort). An anderer Stelle fehlen zumeist
kurze Wegeverbindungen, um die bereits vorhandenen Netzelemente miteinander zu
verknüpfen. Bei der Identifikation der Lücken ist die regionale Meldeplattform
Radverkehr eine große Hilfe, aus deren Meldungen Defizite im Radverkehrsnetz
abgeleitet werden können, aber auch erkennbar ist, wo überall Rad gefahren
wird. Oftmals sind die Lücken aber auch dadurch gekennzeichnet, dass an
Knotenpunkten die für den Radverkehr erforderlichen
Abbiegebeziehungen nicht oder nur sehr umständlich befahren werden können,
sodass in der derzeitigen Situation verstärkt mit verkehrswidrigem Verhalten
gerechnet werden muss. Diese Lücken werden identifiziert, für die Abarbeitung
priorisiert und sollen in den folgenden Jahren geschlossen werden. Die hierfür
erforderlichen Maßnahmen können weitgehend aus vorhandenen Haushaltsansätzen
finanziert werden. Für einen im Einzelfall darüber hinausgehenden Mittelbedarf
werden zu gegebener Zeit verwaltungsüblich gesonderte Beschlussvorlagen
vorgelegt. Die Fortschreibung des
Radverkehrsnetzes wurde im Vorfeld intensiv mit dem Allgemeinen Deutschen
Fahrrad-Club (ADFC) beraten und unter enger Einbeziehung der dort vorhandenen
ehrenamtlichen und ortskundigen Expertise zahlreicher Mitglieder erarbeitet,
wofür der Magistrat an dieser Stelle seinen Dank und seine Anerkennung
ausspricht. Anlage 1 (ca.
1,3 MB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
05.05.2014, OF
156/14
Antrag vom 13.05.2014, OF 386/4
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.05.2014, OM 3151
Antrag vom
22.09.2014, OF
1132/6
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3525
Auskunftsersuchen
vom 20.04.2015, V
1308
Antrag vom 18.11.2015, OF 1006/9
Anregung an den
Magistrat vom 03.12.2015, OM 4796
Anregung an den
Magistrat vom 18.08.2017, OM 1979
Antrag vom
03.11.2019, OF
1452/5
Anregung vom 22.11.2019, OA 501
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 09.04.2014 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung
der KAV am 05.05.2014, TO II, TOP 21
Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis.
33. Sitzung des OBR 2
am 05.05.2014, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR
14 am 05.05.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1001 2014
1. Die Beratung
der Vorlage B 108 wird so lange zurückgestellt, bis die Stellungnahme des
Magistrats zu der Vorlage V 1001 vom 05.05.2014 vorliegt.
2. Die Vorlage
OF 156/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6
am 06.05.2014, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
10 am 06.05.2014, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1
am 06.05.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR
16 am 06.05.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
30. Sitzung des OBR
13 am 06.05.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8
am 08.05.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9
am 08.05.2014, TO I, TOP 33 Die LINKE. stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Bericht
B 108 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen.
Beschluss: a) Der Geschäftsordnungsantrag wird angenommen.
b) Die Vorlage B 108 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. c) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage ebenfalls zurückzustellen. d) Der Ortsvorsteher wird gebeten,
Vertreter des Magistrats einzuladen, die die Planungen vorstellen sollen.
Abstimmung:
CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE
und fraktionslos (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 3
am 08.05.2014, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 30. Sitzung des OBR
12 am 09.05.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. 2.
Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu einer der nächsten Sitzungen des
Ortsbeirates Vertreter des Magistrats einzuladen, die über die Konzeption
bezüglich Kalbach/Riedberg berichten können. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
15 am 09.05.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR
11 am 12.05.2014, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 4
am 13.05.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3151 2014
1. Die Vorlage
B 108 dient unter Hinweis auf OM 3151 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 386/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7
am 13.05.2014, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5
am 16.05.2014, TO I, TOP 41 Es besteht Einvernehmen, dass der Ortsvorsteher
Vertreterinnen und Vertreter des Magistrats einlädt, um die den Ortsbezirk 5
betreffenden Planungen im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen.
Beschluss: a) Die Vorlage B 108 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9
am 05.06.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Die Vorlage B 108 wird bis zur turnusmäßigen
Sitzung am 11.09.2014 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= keine
Zurückstellung) bei Enthaltung LINKE. und fraktionslos
31. Sitzung des OBR 5
am 13.06.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: a) Die Vorlage B 108 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
14 am 16.06.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 108 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 17.06.2014, TO I, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)
32. Sitzung des OBR 9
am 10.07.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Die Vorlage B 108 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
14 am 14.07.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5
am 18.07.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 108 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9
am 11.09.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 108 wird zurückgestellt, bis eine
Vorstellung im Ortsbeirat stattgefunden hat. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5
am 12.09.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
36. Sitzung des OBR 9
am 04.12.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 108 wird zurückgestellt, bis eine
Vorstellung im Ortsbeirat stattgefunden hat. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9
am 10.09.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 108 wird zurückgestellt, bis eine
Vorstellung im Ortsbeirat stattgefunden hat. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9
am 05.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE. und FDP
Beschlussausfertigung(en): § 4628, 30. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 17.06.2014 Aktenzeichen: 61 1