Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM
4715 entstanden aus Vorlage:
OF 1301/5 vom
21.05.2019 Betreff: Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße
in der Schwanheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Schwanheimer Straße auf dem kurzen
Teilstück zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße das Radfahren gegen die
Einbahnstraße anzuordnen und 2. im gleichen Abschnitt eine Tempobegrenzung von 30
km/h wie auch in den Nachbarstraßen anzuordnen. Begründung: Zurzeit ist es für Radfahrende nicht möglich, die
Schwanheimer Straße von West nach Ost durchgehend zu befahren, da im Bereich
des Haardtwaldplatzes auf ca. 50 Metern die Straße nicht für den
Zweirichtungsradverkehr freigegeben ist. Diese Route von der Niederräder Brücke
oder der Hahnstraße bis zur Niederräder Landstraße ist für Radfahrende
besonders attraktiv, weil sie wenig Verkehr und keine Ampeln hat. Die
Fahrbahnbreite ist mit ca. sechs Metern ausreichend für eine Freigabe in
beiden Richtungen.
Die angrenzenden Straßen
Trifelsstraße und Haardtwaldstraße sowie die Schwanheimer Straße östlich
und westlich des Haardtwaldplatzes haben bereits ein Tempolimit von
30 km/h. Daher kann die in diesem Abschnitt erlaubte höhere
Geschwindigkeit gar nicht ausgenutzt werden. Die Anordnung der Begrenzung auf
30 km/h ist aber erforderlich, um die Freigabe der Einbahnstraße für den
Fahrradverkehr zu gestatten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2019, ST 1717
Antrag vom
03.11.2019, OF
1452/5
Anregung vom 22.11.2019, OA 501
Aktenzeichen: 32 1