Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.09.2017, ST 1770 Betreff: Verkehrsregelung um den
Haardtwaldplatz Zu einer möglichen Änderung der
Verkehrsführung rund um den Haardtwaldplatz, wurde bereits 2016 eine
Stellungnahme des Polizeipräsidiums Frankfurt -Direktion Verkehrssicherheit-
eingeholt. Dieses hat gegenüber den vorgeschlagenen Änderungen Bedenken
geäußert. Nach neuerlicher Prüfung des Sachverhalts stellt sich die Situation
wie folgt dar:
Zur Aufhebung der
Einbahnstraße: Hier gibt es erhebliche Zweifel, ob
die Verkehrsführung im Anschluss noch verkehrssicher wäre. Daher schlägt der
Magistrat einen Ortstermin mit Polizei und Feuerwehr vor, um etwaige Risiken zu
besprechen und eine verträgliche Lösung zu finden. Zur Änderung der Parkordnung in der Haardtwaldstraße
und der Trifelsstraße: Eine Änderung der Parkordnung in der Haardtwaldstraße
kann auf Grund des hohen Parkdrucks nur im Zusammenhang mit der Schaffung von
Ersatzparkplätzen erfolgen. Eine Änderung der Parkordnung in der Trifelsstraße
ist dagegen nicht möglich, da dort zwei separate Spuren markiert sind. Diese
sind für einen besseren Verkehrsabfluss erforderlich. Für die Einrichtung des
Querparkens wäre eine Entfernung dieser Markierung notwendig. Der
Fahrbahnbereich wäre hierdurch eingeengt und das Rechtsabbiegen stark
erschwert. Dies würde auch für ein erhöhtes Staupotenzial sorgen. Daher kann
der Magistrat diesem Vorschlag nicht zustimmen. Der Freigabe des Radfahrens gegen die Einbahnstraße
wird entsprochen.
Zur Schaffung von Parkplätzen am
Niederräder Ufer:
An dieser Stelle führt eine Spur
in Richtung Haardtwaldstraße und zwei Spuren in Richtung Niederräder Ufer,
getrennt durch eine durchgezogene Mittellinie. Der Verkehr in Richtung
Haardtwaldstraße muss im weiteren Verlauf an der Kreuzung Schwanheimer Straße /
Haardtwaldstraße nach rechts abbiegen, da die Haardtwaldstraße selbst eine
Einbahnstraße ist. Zur Einrichtung von Parkplätzen am Niederräder Ufer zwischen
der Tankstelle und der Kreuzung müsste die bestehende Fahrbahnmarkierung
entfernt werden. Die Spur in Richtung Haardtwaldplatz wäre dadurch stark
eingeengt. Dies würde zu einer verwirrenden Situation vor der Kreuzung
Schwanheimer Straße / Haardtwaldstraße führen, da die Verkehrsführung nicht
mehr eindeutig wäre. Vermehrte Einfahrten gegen die Einbahnstraße in die
Haardtwaldstraße wären die Folge, welche zu gefährlichen Situationen im
Kreuzungsbereich Haardtwaldstraße / Schwanheimer Straße führen würde. Aus
diesen Gründen lehnt der Magistrat die Einrichtung von Parkplätzen im genannten
Bereich ab. Im Allgemeinen erschließt sich die
Notwendigkeit zu einer Änderung der Verkehrsführung im Bereich Schwanheimer
Straße / Trifelsstraße / Haardtwaldstraße in diesem Ausmaß nicht. Der Magistrat sieht daher von einer Änderung der
Verkehrsführung ab. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459
Antrag vom
30.01.2018, OF
742/5
Anregung vom 16.02.2018, OA 224
Antrag vom
03.11.2019, OF
1452/5
Anregung vom 22.11.2019, OA 501