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Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1770 Betreff: Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz Zu einer möglichen Änderung der Verkehrsführung rund um den Haardtwaldplatz, wurde bereits 2016 eine Stellungnahme des Polizeipräsidiums Frankfurt -Direktion Verkehrssicherheit- eingeholt. Dieses hat gegenüber den vorgeschlagenen Änderungen Bedenken geäußert. Nach neuerlicher Prüfung des Sachverhalts stellt sich die Situation wie folgt dar: Zur Aufhebung der Einbahnstraße: Hier gibt es erhebliche Zweifel, ob die Verkehrsführung im Anschluss noch verkehrssicher wäre. Daher schlägt der Magistrat einen Ortstermin mit Polizei und Feuerwehr vor, um etwaige Risiken zu besprechen und eine verträgliche Lösung zu finden. Zur Änderung der Parkordnung in der Haardtwaldstraße und der Trifelsstraße: Eine Änderung der Parkordnung in der Haardtwaldstraße kann auf Grund des hohen Parkdrucks nur im Zusammenhang mit der Schaffung von Ersatzparkplätzen erfolgen. Eine Änderung der Parkordnung in der Trifelsstraße ist dagegen nicht möglich, da dort zwei separate Spuren markiert sind. Diese sind für einen besseren Verkehrsabfluss erforderlich. Für die Einrichtung des Querparkens wäre eine Entfernung dieser Markierung notwendig. Der Fahrbahnbereich wäre hierdurch eingeengt und das Rechtsabbiegen stark erschwert. Dies würde auch für ein erhöhtes Staupotenzial sorgen. Daher kann der Magistrat diesem Vorschlag nicht zustimmen. Der Freigabe des Radfahrens gegen die Einbahnstraße wird entsprochen. Zur Schaffung von Parkplätzen am Niederräder Ufer: An dieser Stelle führt eine Spur in Richtung Haardtwaldstraße und zwei Spuren in Richtung Niederräder Ufer, getrennt durch eine durchgezogene Mittellinie. Der Verkehr in Richtung Haardtwaldstraße muss im weiteren Verlauf an der Kreuzung Schwanheimer Straße / Haardtwaldstraße nach rechts abbiegen, da die Haardtwaldstraße selbst eine Einbahnstraße ist. Zur Einrichtung von Parkplätzen am Niederräder Ufer zwischen der Tankstelle und der Kreuzung müsste die bestehende Fahrbahnmarkierung entfernt werden. Die Spur in Richtung Haardtwaldplatz wäre dadurch stark eingeengt. Dies würde zu einer verwirrenden Situation vor der Kreuzung Schwanheimer Straße / Haardtwaldstraße führen, da die Verkehrsführung nicht mehr eindeutig wäre. Vermehrte Einfahrten gegen die Einbahnstraße in die Haardtwaldstraße wären die Folge, welche zu gefährlichen Situationen im Kreuzungsbereich Haardtwaldstraße / Schwanheimer Straße führen würde. Aus diesen Gründen lehnt der Magistrat die Einrichtung von Parkplätzen im genannten Bereich ab. Im Allgemeinen erschließt sich die Notwendigkeit zu einer Änderung der Verkehrsführung im Bereich Schwanheimer Straße / Trifelsstraße / Haardtwaldstraße in diesem Ausmaß nicht. Der Magistrat sieht daher von einer Änderung der Verkehrsführung ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459 Antrag vom 30.01.2018, OF 742/5 Anregung vom 16.02.2018, OA 224 Antrag vom 03.11.2019, OF 1452/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 501