Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2019, ST 1717 Betreff: Niederrad: Radfahren gegen die
Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße Gemäß der
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu Verkehrszeichen
(VZ) 264 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verbote für Fahrzeuge der angegebenen
Breite) bzw. VZ 220 StVO (Einbahnstraße) kann Radverkehr gegen die
Einbahnstraße nur dann freigegeben werden, wenn Tempo 30 angeordnet ist.
Für die Einrichtung von Tempo 30 gibt
es strenge Vorgaben in der StVO, denen die Schwanheimer Straße in diesem
Abschnitt nicht entspricht. Weder liegen die Voraussetzungen für die
Erweiterung der Tempo-30 Zone vor, noch gibt es andere Kennzahlen, die die
Einrichtung von Tempo 30 rechtfertigen. Die Erweiterung der Tempo-30 Zone
scheitert unter anderem daran, dass es sich bei diesem Abschnitt der
Schwanheimer Straße um eine Vorfahrtsstraße handelt. Dies ist ein
Ausschlusskriterium nach der StVO. Eine Aufhebung dieser Regelung kommt nicht
in Frage. Weiterhin ist die Verkehrsführung
insbesondere im Kreuzungsbereich Donnersbergstraße sehr unübersichtlich, so
dass ein hohes Gefährdungspotenzial für die Radfahrer_innen vorliegt. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.06.2019, OM 4715
Antrag vom
03.11.2019, OF
1452/5
Anregung vom 22.11.2019, OA 501