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Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1717 Betreff: Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu Verkehrszeichen (VZ) 264 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verbote für Fahrzeuge der angegebenen Breite) bzw. VZ 220 StVO (Einbahnstraße) kann Radverkehr gegen die Einbahnstraße nur dann freigegeben werden, wenn Tempo 30 angeordnet ist. Für die Einrichtung von Tempo 30 gibt es strenge Vorgaben in der StVO, denen die Schwanheimer Straße in diesem Abschnitt nicht entspricht. Weder liegen die Voraussetzungen für die Erweiterung der Tempo-30 Zone vor, noch gibt es andere Kennzahlen, die die Einrichtung von Tempo 30 rechtfertigen. Die Erweiterung der Tempo-30 Zone scheitert unter anderem daran, dass es sich bei diesem Abschnitt der Schwanheimer Straße um eine Vorfahrtsstraße handelt. Dies ist ein Ausschlusskriterium nach der StVO. Eine Aufhebung dieser Regelung kommt nicht in Frage. Weiterhin ist die Verkehrsführung insbesondere im Kreuzungsbereich Donnersbergstraße sehr unübersichtlich, so dass ein hohes Gefährdungspotenzial für die Radfahrer_innen vorliegt. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4715 Antrag vom 03.11.2019, OF 1452/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 501