Verkehrsregelung Schwanheimer Straße Höhe Haardtwaldplatz
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Höhe Haardtwaldplatz Der Magistrat wird gebeten,
- im Bereich Schwanheimer Straße/Haardtwaldplatz die sehr breite Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße für den Radverkehr in Richtung Osten freizugeben. 2. den Bereich Haardtwaldstraße, Trifelsstraße und das kurze Zwischenstück der Schwanheimer Straße zur Vereinheitlichung der Tempobeschilderung in die umliegende Tempo 30 Zone zu integrieren. Für den von der Mainuferstraße kommenden Kfz-Verkehr wird bereits vor der Einmündung in die Schwanheimer Straße das Schild 274.1 (Tempo 30 Zone) bzw. in der Gegenrichtung erst vor der Einmündung in das Niederräder Ufer das Schild 274.2 (Ende der 30 Zone) aufgestellt. Begründung: Zu
- Zurzeit ist es für den Radverkehr nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost im Bereich des Haardtwaldplatzes zu befahren. Diese Verbindung ist jedoch für den Radverkehr aus Richtung Niederräder Brücke/ Hahnstraße eine attraktive, ampelfreie Parallelverbindung mit wenig Kfz-Verkehr. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 6,00 m ausreichend für eine Freigabe in beiden Richtungen. Zu
- Im angesprochenen Bereich gibt es auf kurzem Raum drei verschiedene Geschwindigkeitsregelungen:
- a)Tempo 30 Zone in der Schwanheimer Straße westlich und östlich des Haardtwaldplatzes,
- b)Tempo 50 im Bereich dazwischen und in der Zufahrt aus Richtung Mainufer sowie
- c)eine "runde 30" auf der Haardtwaldstraße und der Trifelsstraße. Da die beiden letztgenannten Straßen Wohnbebauung haben und an einen Spielplatz grenzen sowie zur Vereinheitlichung der Beschilderung ist eine 30er Zone rund um den Platz sinnvoll.
Inhalt
Antrag vom 03.02.2014, OF 778/5
Betreff: Verkehrsregelung Schwanheimer Straße Höhe Haardtwaldplatz Der Magistrat wird gebeten,
- im Bereich Schwanheimer Straße/Haardtwaldplatz die sehr breite Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße für den Radverkehr in Richtung Osten freizugeben.
- den Bereich Haardtwaldstraße, Trifelsstraße und das kurze Zwischenstück der Schwanheimer Straße zur Vereinheitlichung der Tempobeschilderung in die umliegende Tempo 30 Zone zu integrieren. Für den von der Mainuferstraße kommenden Kfz-Verkehr wird bereits vor der Einmündung in die Schwanheimer Straße das Schild 274.1 (Tempo 30 Zone) bzw. in der Gegenrichtung erst vor der Einmündung in das Niederräder Ufer das Schild 274.2 (Ende der 30 Zone) aufgestellt. Begründung: Zu
- Zurzeit ist es für den Radverkehr nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost im Bereich des Haardtwaldplatzes zu befahren. Diese Verbindung ist jedoch für den Radverkehr aus Richtung Niederräder Brücke/ Hahnstraße eine attraktive, ampelfreie Parallelverbindung mit wenig Kfz-Verkehr. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 6,00 m ausreichend für eine Freigabe in beiden Richtungen. Zu
- Im angesprochenen Bereich gibt es auf kurzem Raum drei verschiedene Geschwindigkeitsregelungen:
- a)Tempo 30 Zone in der Schwanheimer Straße westlich und östlich des Haardtwaldplatzes,
- b)Tempo 50 im Bereich dazwischen und in der Zufahrt aus Richtung Mainufer sowie
- c)eine "runde 30" auf der Haardtwaldstraße und der Trifelsstraße. Da die beiden letztgenannten Straßen Wohnbebauung haben und an einen Spielplatz grenzen sowie zur Vereinheitlichung der Beschilderung ist eine 30er Zone rund um den Platz sinnvoll.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Sitzung
28
OBR 5
TO I, TOP 20
Die Vorlage OF 778/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
29
OBR 5
TO I, TOP 8
Anregung an den Magistrat OM 3037 2014 Die Vorlage OF 778/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle