Verkehrsregelung Schwanheimer Straße Höhe Haardtwaldplatz
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Höhe Haardtwaldplatz Der Magistrat wird gebeten,
- im Bereich Schwanheimer Straße/Haardtwaldplatz die sehr breite Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße für den Radverkehr in Richtung Osten freizugeben. 2. den Bereich Haardtwaldstraße, Trifelsstraße und das kurze Zwischenstück der Schwanheimer Straße zur Vereinheitlichung der Tempobeschilderung in die umliegende Tempo 30 Zone zu integrieren. Für den von der Mainuferstraße kommenden Kfz-Verkehr wird bereits vor der Einmündung in die Schwanheimer Straße das Schild 274.1 (Tempo 30 Zone) bzw. in der Gegenrichtung erst vor der Einmündung in das Niederräder Ufer das Schild 274.2 (Ende der 30 Zone) aufgestellt. Begründung: Zu
- Zurzeit ist es für den Radverkehr nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost im Bereich des Haardtwaldplatzes zu befahren. Diese Verbindung ist jedoch für den Radverkehr aus Richtung Niederräder Brücke/ Hahnstraße eine attraktive, ampelfreie Parallelverbindung mit wenig Kfz-Verkehr. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 6,00 m ausreichend für eine Freigabe in beiden Richtungen. Zu
- Im angesprochenen Bereich gibt es auf kurzem Raum drei verschiedene Geschwindigkeitsregelungen: a) Tempo 30 Zone in der Schwanheimer Straße westlich und östlich des Haardtwaldplatzes, b) Tempo 50 im Bereich dazwischen und in der Zufahrt aus Richtung Mainufer sowie c) eine "runde 30" auf der Haardtwaldstraße und der Trifelsstraße. Da die beiden letztgenannten Straßen Wohnbebauung haben und an einen Spielplatz grenzen sowie zur Vereinheitlichung der Beschilderung ist eine 30er Zone rund um den Platz sinnvoll.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 778/5
Betreff: Verkehrsregelung Schwanheimer Straße
Höhe Haardtwaldplatz Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich Schwanheimer Straße/Haardtwaldplatz
die sehr breite Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße
für den Radverkehr in Richtung Osten freizugeben. 2. den Bereich
Haardtwaldstraße, Trifelsstraße und das kurze Zwischenstück der Schwanheimer
Straße zur Vereinheitlichung der Tempobeschilderung in die umliegende Tempo 30
Zone zu integrieren. Für den von der Mainuferstraße kommenden Kfz-Verkehr wird
bereits vor der Einmündung in die Schwanheimer Straße das Schild 274.1 (Tempo
30 Zone) bzw. in der Gegenrichtung erst vor der Einmündung in das Niederräder
Ufer das Schild 274.2 (Ende der 30 Zone) aufgestellt. Begründung: Zu 1. Zurzeit ist es für den Radverkehr nicht
möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost im Bereich des
Haardtwaldplatzes zu befahren. Diese Verbindung ist jedoch für den Radverkehr
aus Richtung Niederräder Brücke/ Hahnstraße eine attraktive, ampelfreie
Parallelverbindung mit wenig Kfz-Verkehr. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 6,00 m
ausreichend für eine Freigabe in beiden Richtungen. Zu 2. Im angesprochenen Bereich gibt es auf kurzem
Raum drei verschiedene Geschwindigkeitsregelungen: a) Tempo 30 Zone in der
Schwanheimer Straße westlich und östlich des Haardtwaldplatzes, b) Tempo
50 im Bereich dazwischen und in der Zufahrt aus Richtung Mainufer sowie c)
eine "runde 30" auf der Haardtwaldstraße und der Trifelsstraße. Da die
beiden letztgenannten Straßen Wohnbebauung haben und an einen Spielplatz
grenzen sowie zur Vereinheitlichung der Beschilderung ist eine 30er Zone rund
um den Platz sinnvoll. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5
am 21.02.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF
778/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5
am 28.03.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3037 2014
Die
Vorlage OF 778/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme