Neue Friedhofsordnung - Konzept Ewigkeitsgrab auf dem Hauptfriedhof möglich?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM
3001 entstanden aus
Vorlage: OF 531/3 vom
08.01.2014 Betreff: Neue Friedhofsordnung - Konzept
Ewigkeitsgrab auf dem Hauptfriedhof möglich? Vorgang: M 212/13 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob das Konzept Ewigkeitsgrab, d. h. eine
zeitlich unbegrenzte Belegung einer Grabstelle bei entsprechender Vereinbarung,
nach der neuen Friedhofsordnung auf dem Hauptfriedhof möglich ist. Begründung: Als ein Argument gegen traditionelle Friedhöfe im
Vergleich zu beispielsweise Friedwäldern wird häufig die zu kurze Nutzungsdauer
von in der Regel 20 Jahren genannt. Zur Erhöhung der Attraktivität des
Hauptfriedhofs und um den zunehmenden Leerflächen entgegenzuwirken, wäre das
Konzept Ewigkeitsgrab ggf. eine sinnvolle Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.11.2013, M 212
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.06.2014, ST 756
Aktenzeichen: 67 4