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Neue Friedhofsordnung - Konzept Ewigkeitsgrab auf dem Hauptfriedhof möglich?

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 3001 entstanden aus Vorlage: OF 531/3 vom 08.01.2014 Betreff: Neue Friedhofsordnung - Konzept Ewigkeitsgrab auf dem Hauptfriedhof möglich? Vorgang: M 212/13 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Konzept Ewigkeitsgrab, d. h. eine zeitlich unbegrenzte Belegung einer Grabstelle bei entsprechender Vereinbarung, nach der neuen Friedhofsordnung auf dem Hauptfriedhof möglich ist. Begründung: Als ein Argument gegen traditionelle Friedhöfe im Vergleich zu beispielsweise Friedwäldern wird häufig die zu kurze Nutzungsdauer von in der Regel 20 Jahren genannt. Zur Erhöhung der Attraktivität des Hauptfriedhofs und um den zunehmenden Leerflächen entgegenzuwirken, wäre das Konzept Ewigkeitsgrab ggf. eine sinnvolle Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 212 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 756 Aktenzeichen: 67 4

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