Budgetüberschreitung im Produktbereich 22 Umwelt, Produktgruppe 22.10 „Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät“ in dem Haushaltsjahr 2014
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 24.07.2015, M
117 Betreff:
Budgetüberschreitung im Produktbereich 22 Umwelt, Produktgruppe 22.10
"Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät" in dem Haushaltsjahr
2014 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2013, § 4007 (M 212)
I. Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung § 4007 vom 12.12.2013 (M 212) eine Neukalkulation
der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main in
Kraft gesetzt wurde, die eine Ausgeglichenheit des Gebührenhaushaltes
unterstellte, bei einer Gebührensteigerung von durchschnittlich 25% bezogen auf
die bis 31.12.2013 geltenden Gebührensätze. Schon in der Beschlussfassung wurde
das Risiko erwähnt, dass die der Kalkulation zugrunde liegenden Fallzahlen
nicht erreicht werden und im Ergebnis trotz höherer Gebührensätze die
kalkulierten Einnahmen nicht erzielt werden können. II. Es dient weiterhin zur Kenntnis,
dass der Gebührenhaushalt Friedhofs- und Bestattungswesen im Jahr 2014 mit
einer jahresbezogenen Unterdeckung in Höhe von 1.257.732,66€ abgeschlossen
hat. III. Der Budgetüberschreitung in Höhe
von 1.257.732,66€ wird zugestimmt. Ihr Ausgleich erfolgt zunächst zu
Lasten der Gesamtdeckung. IV. Die endgültige Beordnung erfolgt nach Abschluss
des aktuellen Kalkulationszeitraumes. Begründung: A. Zielsetzung Der Gebührenhaushalt Friedhofs- und Bestattungswesen
hat im Jahr 2014 mit einem Defizit von rund 1.258T€ abgeschlossen.
Das Defizit begründet sich vor allem dadurch, dass im
Gebührenhaushalt im Jahr 2014 deutliche Mindererträge zu verzeichnen waren. Dem
Sollansatz der Gebühren von 12.390 T€ steht ein Ist von rund
10.356T€ gegenüber. Somit ergibt sich eine Abweichung von der Planung in
Höhe von rund 2.034T€. Im Haushaltsjahr 2014 konnte mit rund 11% zwar eine
Steigerung der Gebühreneinnahmen gegenüber 2013 verzeichnet werden. Trotz
dieser Steigerung der Gebühreneinnahmen ist festzustellen, dass die ab
01.01.2014 um 25 % angehobenen Gebührensätze und die damit geplanten
Gebührenmehreinnahmen insgesamt nicht erreicht werden konnten. Den Gesamterträgen in Höhe von rund 11.023T€
stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von rund 12.281T€ gegenüber. Trotz einer
restriktiven Ausgabenpraxis und der Erhöhung der Gebühreneinnahmen konnte auch
das Defizit nicht weiter gesenkt werden. Im Bereich der Sach- und Dienstaufwendungen, der
Bauunterhaltung und der Fremdpflege wurde in Folge der absolut restriktiven
Ausgabenpraxis der Ansatz von 2.938T€ um rund 633T€ nicht
ausgeschöpft. Aufgrund des hohen Anteils an
Fixkosten, wie Personalaufwendungen, Abschreibungen, kalkulatorische Kosten und
Kosten aus interner Leistungsverrechnung von rund 9.976T€ - dies
entspricht rund 81% der Gesamtaufwendungen- ist der Handlungsspielraum für
weitere Einsparungen definitiv ausgeschöpft. Als Grund für das Nichterreichen der kalkulierten
Gebühreneinnahmen werden im Wesentlichen die sinkenden Bestattungszahlen und
die tendenziell steigende Zahl an Urnenbestattungen gesehen. Die Ursachen für
den Rückgang der Bestattungen in Frankfurt am Main sind vielschichtig und
werden im Folgenden dargestellt. Rückgang der Bestattungsfälle Ein Hauptgrund für die hohen Gebührenrückgänge ist
der in Frankfurt immer noch festzustellende deutliche Rückgang an Bestattungen.
Dieser ist zum Teil auf den Rückgang der Sterbefälle in Frankfurt
zurückzuführen.
(Wert für 2014 hochgerechnet) Diese Zahlen werden durch den Vergleich der
Sterbefallzahlen von Frankfurt mit dem Bundesdurchschnitt nochmals
verdeutlicht. Während in Frankfurt im Jahr 2014 die Sterbeziffer 8,00/00
beträgt, liegt sie im Bundesdurchschnitt mit 11,10/00 deutlich über dem
Frankfurter Durchschnitt. (Werte für 2014 hochgerechnet) Weiterhin muss bei Prüfung der Sterbe- und
Bestattungszahlen festgestellt werden, dass sich Frankfurter Einwohner/innen im
Sterbefall zunehmend nicht auf Frankfurter Friedhöfen, sondern auch an anderen
Orten (z.B. Friedwald, Ruheforst, Seebestattungen) außerhalb Frankfurts
bestatten lassen.
Anhand der beigefügten Graphik
lässt sich der Trend der zunehmend ansteigenden Differenz zwischen den in
Frankfurt durchgeführten Bestattungen und den Sterbefällen ablesen. (Wert für 2014 hochgerechnet) Im Ergebnis führen diese Entwicklungen zu einem
deutlichen Rückgang der Bestattungszahlen in Frankfurt am Main. In 2014 lag die Gesamtzahl der Bestattungen mit 4.700
um 232 Fälle niedriger als im Jahr 2013 mit 4.932. Dies bedeutet einen weiteren
Verlust von rd. 4,7 % an Bestattungen gegenüber dem Vorjahr. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Bestattungen
in der Tendenz seit dem Jahr 2000 rückläufig sind. So fanden im Jahr 2000 noch
5.959 Bestattungen zu 4.700 Bestattungen im Jahr 2014 statt. Bestattungszahlen: Weiterhin ist erkennbar, dass durch deutliche
Anhebungen der Gebührensätze die Anzahl der Bestattungsfälle sehr deutlich
abnehmen und damit die Situation der Gebühreneinnahmen weiter stark belasten.
So betrug die Differenz der Bestattungsfälle zu den Sterbefällen in Frankfurt
843 Personen im Jahr 2011. Nach einem Rückgang dieses Wertes in 2012 ist die
Anzahl in 2013 wieder auf 732 Fälle angestiegen, mit der Prognose eines
weiteren Anstieges in 2014. Da diese Entwicklung sicher vielschichtig ist, kann
mit dem vorhandenen Datenmaterial keine exakte Ursachen- und somit auch
Marktanalyse vorgenommen. Daher können in dieser Ausarbeitung die absoluten
Zahlen betrachtet werden, um mögliche Zusammenhänge abzuleiten. Im Ergebnis der vorgenannten Trendentwicklung ist ein
Rückgang der Fallzahlen insgesamt feststellbar. Trotz der deutlichen Anhebung
der Gebührensätze zum 01.01.2014 in der geänderten Friedhofs- und
Gebührenordnung konnte das Defizit im Vergleich zu 2013 nur zu einem Drittel
abgebaut werden.
Es ist weiterhin festzustellen,
dass sogar bei den kostengünstigeren Urnenbeisetzungen die Fallzahlen von 3.380
Beisetzungen in 2013 auf 3.262 Beisetzungen in 2014 deutlich zurückgegangen
sind. Der Trend zu einer möglichst preiswerten und billigen Bestattung hält
an. Zusätzlich zu den fehlenden
Gebühreneinnahmen fallen bei rückgängigen Bestattungszahlen und Rückgängen bei
der Verlängerung von Wahlgrabstätten deutlichen Flächen zur Pflege an den
Friedhof zurück, die in der Konsequenz auch mit einer Steigerung der Pflege-
und Unterhaltungskosten für den Friedhof einhergehen. Zukünftige Prognose Für das laufende Jahr 2015 wird angenommen, dass sich
die Entwicklung in Bezug auf die Anzahl der Beisetzungsfälle fortsetzen wird.
Da auch auf der Ausgabenseite im aktuellen Geschäftsjahr sich keine
signifikanten Senkungen abzeichnen, kann die Unterdeckung für 2015 in der
Größenordnung des Defizits für das Haushaltsjahr 2014 einkalkuliert
werden. Die konkrete Höhe der Unterdeckung wird erst mit dem
Jahresabschluss 2015 vorliegen. Um das derzeit bestehende, strukturelle Defizit
langfristig zu senken, werden die Ergebnisse der "Organisationsuntersuchung der
städtischen Friedhöfe unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
(kurz "Friedhof 2020") ausgewertet, bewertet und nach Festlegung
einzelner Maßnahmen priorisiert in den nächsten Jahren umgesetzt. B. Alternativen -keine- C. Lösung Das Defizit aus 2014 wird aus allgemeinen
Haushaltsmitteln finanziert. Der Magistrat strebt außerdem - entsprechend den
Anforderungen des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (HKAG) - eine
Neukalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren dahingehend an, dass ggf.
notwendige Festlegungen für die grundsätzlich bestehende Thematik
"Kostendeckung im Bestattungswesen" getroffen werden können. D. Kosten Kalkulatorische Verzinsung 4,00% von
1.257.732,66 € 50.309,31€ Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.11.2013, M 212
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Versandpaket: 29.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 10.09.2015, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 117 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.; FDP (= Votum im Haupt-
und Finanzausschuss)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Annahme)
43. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2015, TO I, TOP 31
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 117 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 44. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2015, TO II, TOP 31
Beschluss: Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER;
ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6316, 44. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015 Aktenzeichen: 67 4