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Budgetüberschreitung im Produktbereich 22 Umwelt, Produktgruppe 22.10 „Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät“ in dem Haushaltsjahr 2014

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.07.2015, M 117 Betreff: Budgetüberschreitung im Produktbereich 22 Umwelt, Produktgruppe 22.10 "Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät" in dem Haushaltsjahr 2014 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2013, § 4007 (M 212) I. Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4007 vom 12.12.2013 (M 212) eine Neukalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main in Kraft gesetzt wurde, die eine Ausgeglichenheit des Gebührenhaushaltes unterstellte, bei einer Gebührensteigerung von durchschnittlich 25% bezogen auf die bis 31.12.2013 geltenden Gebührensätze. Schon in der Beschlussfassung wurde das Risiko erwähnt, dass die der Kalkulation zugrunde liegenden Fallzahlen nicht erreicht werden und im Ergebnis trotz höherer Gebührensätze die kalkulierten Einnahmen nicht erzielt werden können. II. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der Gebührenhaushalt Friedhofs- und Bestattungswesen im Jahr 2014 mit einer jahresbezogenen Unterdeckung in Höhe von 1.257.732,66€ abgeschlossen hat. III. Der Budgetüberschreitung in Höhe von 1.257.732,66€ wird zugestimmt. Ihr Ausgleich erfolgt zunächst zu Lasten der Gesamtdeckung. IV. Die endgültige Beordnung erfolgt nach Abschluss des aktuellen Kalkulationszeitraumes. Begründung: A. Zielsetzung Der Gebührenhaushalt Friedhofs- und Bestattungswesen hat im Jahr 2014 mit einem Defizit von rund 1.258T€ abgeschlossen. Das Defizit begründet sich vor allem dadurch, dass im Gebührenhaushalt im Jahr 2014 deutliche Mindererträge zu verzeichnen waren. Dem Sollansatz der Gebühren von 12.390 T€ steht ein Ist von rund 10.356T€ gegenüber. Somit ergibt sich eine Abweichung von der Planung in Höhe von rund 2.034T€. Im Haushaltsjahr 2014 konnte mit rund 11% zwar eine Steigerung der Gebühreneinnahmen gegenüber 2013 verzeichnet werden. Trotz dieser Steigerung der Gebühreneinnahmen ist festzustellen, dass die ab 01.01.2014 um 25 % angehobenen Gebührensätze und die damit geplanten Gebührenmehreinnahmen insgesamt nicht erreicht werden konnten. Den Gesamterträgen in Höhe von rund 11.023T€ stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von rund 12.281T€ gegenüber. Trotz einer restriktiven Ausgabenpraxis und der Erhöhung der Gebühreneinnahmen konnte auch das Defizit nicht weiter gesenkt werden. Im Bereich der Sach- und Dienstaufwendungen, der Bauunterhaltung und der Fremdpflege wurde in Folge der absolut restriktiven Ausgabenpraxis der Ansatz von 2.938T€ um rund 633T€ nicht ausgeschöpft. Aufgrund des hohen Anteils an Fixkosten, wie Personalaufwendungen, Abschreibungen, kalkulatorische Kosten und Kosten aus interner Leistungsverrechnung von rund 9.976T€ - dies entspricht rund 81% der Gesamtaufwendungen- ist der Handlungsspielraum für weitere Einsparungen definitiv ausgeschöpft. Als Grund für das Nichterreichen der kalkulierten Gebühreneinnahmen werden im Wesentlichen die sinkenden Bestattungszahlen und die tendenziell steigende Zahl an Urnenbestattungen gesehen. Die Ursachen für den Rückgang der Bestattungen in Frankfurt am Main sind vielschichtig und werden im Folgenden dargestellt. Rückgang der Bestattungsfälle Ein Hauptgrund für die hohen Gebührenrückgänge ist der in Frankfurt immer noch festzustellende deutliche Rückgang an Bestattungen. Dieser ist zum Teil auf den Rückgang der Sterbefälle in Frankfurt zurückzuführen. (Wert für 2014 hochgerechnet) Diese Zahlen werden durch den Vergleich der Sterbefallzahlen von Frankfurt mit dem Bundesdurchschnitt nochmals verdeutlicht. Während in Frankfurt im Jahr 2014 die Sterbeziffer 8,00/00 beträgt, liegt sie im Bundesdurchschnitt mit 11,10/00 deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt. (Werte für 2014 hochgerechnet) Weiterhin muss bei Prüfung der Sterbe- und Bestattungszahlen festgestellt werden, dass sich Frankfurter Einwohner/innen im Sterbefall zunehmend nicht auf Frankfurter Friedhöfen, sondern auch an anderen Orten (z.B. Friedwald, Ruheforst, Seebestattungen) außerhalb Frankfurts bestatten lassen. Anhand der beigefügten Graphik lässt sich der Trend der zunehmend ansteigenden Differenz zwischen den in Frankfurt durchgeführten Bestattungen und den Sterbefällen ablesen. (Wert für 2014 hochgerechnet) Im Ergebnis führen diese Entwicklungen zu einem deutlichen Rückgang der Bestattungszahlen in Frankfurt am Main. In 2014 lag die Gesamtzahl der Bestattungen mit 4.700 um 232 Fälle niedriger als im Jahr 2013 mit 4.932. Dies bedeutet einen weiteren Verlust von rd. 4,7 % an Bestattungen gegenüber dem Vorjahr. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Bestattungen in der Tendenz seit dem Jahr 2000 rückläufig sind. So fanden im Jahr 2000 noch 5.959 Bestattungen zu 4.700 Bestattungen im Jahr 2014 statt. Bestattungszahlen: Weiterhin ist erkennbar, dass durch deutliche Anhebungen der Gebührensätze die Anzahl der Bestattungsfälle sehr deutlich abnehmen und damit die Situation der Gebühreneinnahmen weiter stark belasten. So betrug die Differenz der Bestattungsfälle zu den Sterbefällen in Frankfurt 843 Personen im Jahr 2011. Nach einem Rückgang dieses Wertes in 2012 ist die Anzahl in 2013 wieder auf 732 Fälle angestiegen, mit der Prognose eines weiteren Anstieges in 2014. Da diese Entwicklung sicher vielschichtig ist, kann mit dem vorhandenen Datenmaterial keine exakte Ursachen- und somit auch Marktanalyse vorgenommen. Daher können in dieser Ausarbeitung die absoluten Zahlen betrachtet werden, um mögliche Zusammenhänge abzuleiten. Im Ergebnis der vorgenannten Trendentwicklung ist ein Rückgang der Fallzahlen insgesamt feststellbar. Trotz der deutlichen Anhebung der Gebührensätze zum 01.01.2014 in der geänderten Friedhofs- und Gebührenordnung konnte das Defizit im Vergleich zu 2013 nur zu einem Drittel abgebaut werden. Es ist weiterhin festzustellen, dass sogar bei den kostengünstigeren Urnenbeisetzungen die Fallzahlen von 3.380 Beisetzungen in 2013 auf 3.262 Beisetzungen in 2014 deutlich zurückgegangen sind. Der Trend zu einer möglichst preiswerten und billigen Bestattung hält an. Zusätzlich zu den fehlenden Gebühreneinnahmen fallen bei rückgängigen Bestattungszahlen und Rückgängen bei der Verlängerung von Wahlgrabstätten deutlichen Flächen zur Pflege an den Friedhof zurück, die in der Konsequenz auch mit einer Steigerung der Pflege- und Unterhaltungskosten für den Friedhof einhergehen. Zukünftige Prognose Für das laufende Jahr 2015 wird angenommen, dass sich die Entwicklung in Bezug auf die Anzahl der Beisetzungsfälle fortsetzen wird. Da auch auf der Ausgabenseite im aktuellen Geschäftsjahr sich keine signifikanten Senkungen abzeichnen, kann die Unterdeckung für 2015 in der Größenordnung des Defizits für das Haushaltsjahr 2014 einkalkuliert werden. Die konkrete Höhe der Unterdeckung wird erst mit dem Jahresabschluss 2015 vorliegen. Um das derzeit bestehende, strukturelle Defizit langfristig zu senken, werden die Ergebnisse der "Organisationsuntersuchung der städtischen Friedhöfe unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit (kurz "Friedhof 2020") ausgewertet, bewertet und nach Festlegung einzelner Maßnahmen priorisiert in den nächsten Jahren umgesetzt. B. Alternativen -keine- C. Lösung Das Defizit aus 2014 wird aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert. Der Magistrat strebt außerdem - entsprechend den Anforderungen des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (HKAG) - eine Neukalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren dahingehend an, dass ggf. notwendige Festlegungen für die grundsätzlich bestehende Thematik "Kostendeckung im Bestattungswesen" getroffen werden können. D. Kosten Kalkulatorische Verzinsung 4,00% von 1.257.732,66 € 50.309,31€ Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 212 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 29.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 10.09.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2015, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2015, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6316, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015 Aktenzeichen: 67 4