Budgetüberschreitung im Produktbereich 22 Umwelt, Produktgruppe 22.10 „Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät“
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 16.07.2012, M
156 Betreff: Budgetüberschreitung im Produktbereich 22
Umwelt, Produktgruppe 22.10 "Friedhöfe, Bestattungen und Städtische
Pietät" I. Es dient zur Kenntnis, dass
der Gebührenhaushalt Friedhofs- und Bestattungswesen im Jahr 2011 mit einer
jahresbezogenen Unterdeckung in Höhe von 1.736.937,87 € abschließen wird,
wovon 755.946,43 € durch eine vollständige Entnahme aus der
Gebührenausgleichsrücklage des Friedhofs kompensiert werden können. II. Der somit verbleibenden Budgetüberschreitung in
Höhe von 980.991,44 € wird zugestimmt. III. Die Budgetüberschreitung wird aus allgemeinen
Deckungsmitteln vorfinanziert und wird hinsichtlich einer Rückführung zum
Haushalt in der Kalkulation berücksichtigt. Begründung: A. Zielsetzung Der Gebührenhaushalt Friedhofs- und Bestattungswesen
wird im Jahr 2011 mit einem Defizit abschließen. Nach Ausgleich von 755.946,43
€ durch vollständige Entnahme aus der Gebührenrücklage verbleibt ein
Defizit von 980.991,44 €. Das Defizit begründet sich vor allem dadurch, dass im
Gebührenhaushalt im Jahr 2011 deutliche Mindererträge zu verzeichnen sind. Dem
Sollansatz von 11.312 T€ stehen in der Summe Erträge von nur 9.771 T€
gegenüber. Insbesondere bei den Gebühreneinnahmen konnte mit einer Abweichung
von 1.598T€ der Planansatz nicht erreicht werden. Während im Haushaltsjahr
2010 dem Friedhof noch rund 10.500 T€ Gebühreneinnahmen zur Verfügung
standen, konnten für 2011 nur noch Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 9.122
T€ erreicht werden. Dies bedeutet einen Rückgang der Gebühreneinnahmen um
rund 13 %. Die Gründe für den
sehr starken Gebührenrückgang sind sehr vielschichtig. Zum einen ist dieser in
einem Rückgang der Bestattungsfälle, zum anderen maßgeblich durch die sich sehr
schnell verändernde Bestattungskultur in der Bevölkerung begründet. Änderung der Bestattungsform Während noch vor etwas mehr als 10 Jahren mit über
50% das klassische Erdgrab als Bestattungsart gewählt wurde, ist die Wahl eines
Erdgrabes bis 2010 auf 33% zugunsten der Urnenbeisetzung zurückgegangen. Das
bedeutet für den Friedhof einen Rückgang der Gebühreneinnahmen aufgrund der in
der Regel kostengünstigeren Urnenbeisetzung. Ein Grund für den Trend in die Urnenbeisetzung ist,
das Bestreben den Kosten- und Pflegeaufwand für die Angehörigen möglichst
gering zu halten. Bevorzugt werden hier vor allem die kostengünstigeren
Urnen-Rasengräber und die anonymen Grabstätten. Der Magistrat hat auf diese Entwicklung in 2010 mit
einer veränderten Friedhofs- und Gebührenordnung reagiert. Leider muss
festgestellt werden, dass diese Einflussnahme nur im geringen Umfang den
allgemeinen Trend in günstigste und pflegeextensive Bestattungsformen zu
beeinflussen vermag. Rückgang der Bestattungsfälle Ein weiterer Hauptgrund für die hohen
Gebührenrückgänge ist der in Frankfurt immer noch festzustellende Rückgang an
Bestattungen. Dieser ist zum einen in einem
Rückgang der Sterbefälle in Frankfurt am Main begründet. Sterbefälle in Frankfurt am Main: Diese Zahlen werden durch den Vergleich der
Sterbefallzahlen von Frankfurt mit dem Bundesdurchschnitt nochmals
verdeutlicht. Während in Frankfurt die Sterbeziffer 8,50/00 beträgt, liegt sie
im Bundesdurchschnitt mit 10,50/00 deutlich über dem Frankfurter
Durchschnitt. Weiterhin muss bei Prüfung der
Sterbe- und Bestattungszahlen zunehmend festgestellt werden, dass sich
Frankfurter Bürger/innen im Sterbefall auch an anderen Orten (z.B. Friedwald
etc.) bestatten lassen. Anhand der beigefügten Graphik lässt sich der Trend der
zunehmend ansteigenden Differenz zwischen den in Frankfurt durchgeführten
Bestattungen und den Sterbefällen ablesen. Differenz zwischen Sterbefällen und Bestattungen in
Frankfurt am Main:
Im Ergebnis führen diese beiden Entwicklungen zu
einem deutlichen Rückgang der Bestattungszahlen in Frankfurt am Main. Während in 2010 noch 5.349
Bestattungen durchgeführt wurden, sind es in 2011 nur noch 4.770 Bestattungen.
Das sind bereits 579 Bestattungen bzw. rund 10% weniger als im vorangegangenen
Jahr. Bestattungszahlen: Als Ergebnis der vorgenannten Gründe haben sich die
Fallzahlen insgesamt und, trotz der im August 2010 geänderten Friedhofs- und
Gebührenordnung mit einer zum Teil deutlichen Kostenreduzierung der klassischen
Erdgrabstätten, insbesondere bei den Erdgrabstätten weiter stark reduziert.
Zusätzlich zu den fehlenden Gebühreneinnahmen fallen
bei rückgängigen Bestattungszahlen und Rückgängen bei der Verlängerung von
Wahlgrabstätten zunehmend Flächen zur Pflege an den Friedhof zurück, was als
Konsequenz auch mit einer Steigerung der Pflege- und Unterhaltungskosten für
den Friedhof einhergeht. Der gestiegene Pflege- und Unterhaltungsaufwand, der
neben den vorgenannten Gründen auch in verschärften Anforderungen an die
Verkehrssicherungspflicht begründet ist, hat dazu geführt, dass trotz des im
laufenden Jahr 2011 festgelegten sehr restriktiven Ausgabeverhaltens der
Sollansatz im Bereich der ordentlichen Aufwendungen nicht eingehalten werden
konnte. Aufgrund des hohen Anteils an
Fixkosten, wie Personalaufwendungen, Abschreibungen, kalkulatorische Kosten und
Kosten aus interner Leistungsverrechnung von rund 80% der Gesamtaufwendungen
ist der Handlungsspielraum für Einsparungen beschränkt. Trotz der im gesamten Jahr 2011 durchgeführten
restriktiven Ausgabenpraxis konnte daher das Defizit nicht weiter gesenkt
werden. B. Alternativen -keine- C. Lösung Das in 2011 entstandene Defizit
wird aus allgemeinen Haushaltsmitteln vorfinanziert. Darüber hinaus wird unter der Maßgabe der Auflagen
der Aufsichtsbehörde hinsichtlich der ausgeglichenen Gebührenhaushalte die
Kalkulation der Gebührensätze überarbeitet, mit dem Ziel eine Anpassung der
Gebühren mit Wirksamkeit 01.01.2013 zu erwirken. D. Kosten Kalkulatorische Verzinsung 5%
von
980.991,44 €
49.050 € Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
22.08.2012, NR 348
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.11.2013, M 212
Vortrag des
Magistrats vom 13.04.2018, M 71
Vortrag des
Magistrats vom 20.12.2019, M 218
Vortrag des
Magistrats vom 04.11.2022, M 180
Vortrag des
Magistrats vom 08.11.2024, M 164
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Versandpaket: 18.07.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.08.2012, TO I, TOP 15
Herr Linne - Grünflächenamt - erläutert die Vorlage des
Magistrats und beantwortet Fragen. Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 156 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 348 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten 13. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 04.09.2012, TO II, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 156 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 348 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten 13. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 27.09.2012, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 348 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 348 wird
dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (=
Annahme im Rahmen NR 348) zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und
FREIE WÄHLER b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (= Votum zu M 156 und NR 348 im
Haupt- und Finanzausschuss) Piraten und RÖMER (M 156 = Ablehnung, NR 348
= Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme) 14. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 09.10.2012, TO I, TOP 17
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 348 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 348 wird
dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD
(= Annahme im Rahmen NR 348) sowie Piraten und RÖMER (= Ablehnung)
zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
gegen Piraten und RÖMER (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD,
LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 156 = Enthaltung, NR 348 = Ablehnung) NPD (M
156 und NR 348 = Enthaltung) REP (M 156 und NR 348 = Annahme)
15. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 11.10.2012, TO II, TOP 18
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. a) Der
Ziffer 1. der Vorlage NR 348 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 348 wird dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen
SPD (= Annahme im Rahmen NR 348) sowie Piraten und RÖMER (= Ablehnung);
ÖkoLinX-ARL und NPD (= Enthaltung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
REP gegen Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)
b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER
und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 2205, 15. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012 Aktenzeichen: 67 4