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Budgetüberschreitung im Produktbereich 22 Umwelt, Produktgruppe 22.10 „Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät“

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.07.2012, M 156 Betreff: Budgetüberschreitung im Produktbereich 22 Umwelt, Produktgruppe 22.10 "Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät" I. Es dient zur Kenntnis, dass der Gebührenhaushalt Friedhofs- und Bestattungswesen im Jahr 2011 mit einer jahresbezogenen Unterdeckung in Höhe von 1.736.937,87 € abschließen wird, wovon 755.946,43 € durch eine vollständige Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage des Friedhofs kompensiert werden können. II. Der somit verbleibenden Budgetüberschreitung in Höhe von 980.991,44 € wird zugestimmt. III. Die Budgetüberschreitung wird aus allgemeinen Deckungsmitteln vorfinanziert und wird hinsichtlich einer Rückführung zum Haushalt in der Kalkulation berücksichtigt. Begründung: A. Zielsetzung Der Gebührenhaushalt Friedhofs- und Bestattungswesen wird im Jahr 2011 mit einem Defizit abschließen. Nach Ausgleich von 755.946,43 € durch vollständige Entnahme aus der Gebührenrücklage verbleibt ein Defizit von 980.991,44 €. Das Defizit begründet sich vor allem dadurch, dass im Gebührenhaushalt im Jahr 2011 deutliche Mindererträge zu verzeichnen sind. Dem Sollansatz von 11.312 T€ stehen in der Summe Erträge von nur 9.771 T€ gegenüber. Insbesondere bei den Gebühreneinnahmen konnte mit einer Abweichung von 1.598T€ der Planansatz nicht erreicht werden. Während im Haushaltsjahr 2010 dem Friedhof noch rund 10.500 T€ Gebühreneinnahmen zur Verfügung standen, konnten für 2011 nur noch Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 9.122 T€ erreicht werden. Dies bedeutet einen Rückgang der Gebühreneinnahmen um rund 13 %. Die Gründe für den sehr starken Gebührenrückgang sind sehr vielschichtig. Zum einen ist dieser in einem Rückgang der Bestattungsfälle, zum anderen maßgeblich durch die sich sehr schnell verändernde Bestattungskultur in der Bevölkerung begründet. Änderung der Bestattungsform Während noch vor etwas mehr als 10 Jahren mit über 50% das klassische Erdgrab als Bestattungsart gewählt wurde, ist die Wahl eines Erdgrabes bis 2010 auf 33% zugunsten der Urnenbeisetzung zurückgegangen. Das bedeutet für den Friedhof einen Rückgang der Gebühreneinnahmen aufgrund der in der Regel kostengünstigeren Urnenbeisetzung. Ein Grund für den Trend in die Urnenbeisetzung ist, das Bestreben den Kosten- und Pflegeaufwand für die Angehörigen möglichst gering zu halten. Bevorzugt werden hier vor allem die kostengünstigeren Urnen-Rasengräber und die anonymen Grabstätten. Der Magistrat hat auf diese Entwicklung in 2010 mit einer veränderten Friedhofs- und Gebührenordnung reagiert. Leider muss festgestellt werden, dass diese Einflussnahme nur im geringen Umfang den allgemeinen Trend in günstigste und pflegeextensive Bestattungsformen zu beeinflussen vermag. Rückgang der Bestattungsfälle Ein weiterer Hauptgrund für die hohen Gebührenrückgänge ist der in Frankfurt immer noch festzustellende Rückgang an Bestattungen. Dieser ist zum einen in einem Rückgang der Sterbefälle in Frankfurt am Main begründet. Sterbefälle in Frankfurt am Main: Diese Zahlen werden durch den Vergleich der Sterbefallzahlen von Frankfurt mit dem Bundesdurchschnitt nochmals verdeutlicht. Während in Frankfurt die Sterbeziffer 8,50/00 beträgt, liegt sie im Bundesdurchschnitt mit 10,50/00 deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt. Weiterhin muss bei Prüfung der Sterbe- und Bestattungszahlen zunehmend festgestellt werden, dass sich Frankfurter Bürger/innen im Sterbefall auch an anderen Orten (z.B. Friedwald etc.) bestatten lassen. Anhand der beigefügten Graphik lässt sich der Trend der zunehmend ansteigenden Differenz zwischen den in Frankfurt durchgeführten Bestattungen und den Sterbefällen ablesen. Differenz zwischen Sterbefällen und Bestattungen in Frankfurt am Main: Im Ergebnis führen diese beiden Entwicklungen zu einem deutlichen Rückgang der Bestattungszahlen in Frankfurt am Main. Während in 2010 noch 5.349 Bestattungen durchgeführt wurden, sind es in 2011 nur noch 4.770 Bestattungen. Das sind bereits 579 Bestattungen bzw. rund 10% weniger als im vorangegangenen Jahr. Bestattungszahlen: Als Ergebnis der vorgenannten Gründe haben sich die Fallzahlen insgesamt und, trotz der im August 2010 geänderten Friedhofs- und Gebührenordnung mit einer zum Teil deutlichen Kostenreduzierung der klassischen Erdgrabstätten, insbesondere bei den Erdgrabstätten weiter stark reduziert. Zusätzlich zu den fehlenden Gebühreneinnahmen fallen bei rückgängigen Bestattungszahlen und Rückgängen bei der Verlängerung von Wahlgrabstätten zunehmend Flächen zur Pflege an den Friedhof zurück, was als Konsequenz auch mit einer Steigerung der Pflege- und Unterhaltungskosten für den Friedhof einhergeht. Der gestiegene Pflege- und Unterhaltungsaufwand, der neben den vorgenannten Gründen auch in verschärften Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht begründet ist, hat dazu geführt, dass trotz des im laufenden Jahr 2011 festgelegten sehr restriktiven Ausgabeverhaltens der Sollansatz im Bereich der ordentlichen Aufwendungen nicht eingehalten werden konnte. Aufgrund des hohen Anteils an Fixkosten, wie Personalaufwendungen, Abschreibungen, kalkulatorische Kosten und Kosten aus interner Leistungsverrechnung von rund 80% der Gesamtaufwendungen ist der Handlungsspielraum für Einsparungen beschränkt. Trotz der im gesamten Jahr 2011 durchgeführten restriktiven Ausgabenpraxis konnte daher das Defizit nicht weiter gesenkt werden. B. Alternativen -keine- C. Lösung Das in 2011 entstandene Defizit wird aus allgemeinen Haushaltsmitteln vorfinanziert. Darüber hinaus wird unter der Maßgabe der Auflagen der Aufsichtsbehörde hinsichtlich der ausgeglichenen Gebührenhaushalte die Kalkulation der Gebührensätze überarbeitet, mit dem Ziel eine Anpassung der Gebühren mit Wirksamkeit 01.01.2013 zu erwirken. D. Kosten Kalkulatorische Verzinsung 5% von 980.991,44 € 49.050 € Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.08.2012, NR 348 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 212 Vortrag des Magistrats vom 13.04.2018, M 71 Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 218 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 180 Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 164 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 18.07.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.08.2012, TO I, TOP 15 Herr Linne - Grünflächenamt - erläutert die Vorlage des Magistrats und beantwortet Fragen. Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 156 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 348 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.09.2012, TO II, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 156 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 348 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 27.09.2012, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 348 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 348 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 348) zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (= Votum zu M 156 und NR 348 im Haupt- und Finanzausschuss) Piraten und RÖMER (M 156 = Ablehnung, NR 348 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme) 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.10.2012, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 348 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 348 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 348) sowie Piraten und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Piraten und RÖMER (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 156 = Enthaltung, NR 348 = Ablehnung) NPD (M 156 und NR 348 = Enthaltung) REP (M 156 und NR 348 = Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.10.2012, TO II, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 348 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 348 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 348) sowie Piraten und RÖMER (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und NPD (= Enthaltung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 2205, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012 Aktenzeichen: 67 4

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