Neue Friedhofsordnung - Konzept Ewigkeitsgrab auf dem Hauptfriedhof möglich?
Begründung
Ewigkeitsgrab auf dem Hauptfriedhof möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob das Konzept Ewigkeitsgrab, d.h. eine zeitlich unbegrenzte Belegung einer Grabstelle bei entsprechender Vereinbarung, nach der neuen Friedhofsordnung auf dem Hauptfriedhof möglich ist. Begründung: Als ein Argument gegen traditionelle Friedhöfe gegenüber z.B. Friedwäldern wird häufig die zu kurze Nutzungsdauer von in der Regel 20 Jahren genannt. Zur Erhöhung der Attraktivität des Hauptfriedhofs und um den zunehmenden Leerflächen entgegenzuwirken, wäre das Konzept Ewigkeitsgrab ggf. eine sinnvolle Maßnahme.
Inhalt
Antrag vom 08.01.2014, OF 531/3
Betreff: Neue Friedhofsordnung - Konzept Ewigkeitsgrab auf dem Hauptfriedhof möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob das Konzept Ewigkeitsgrab, d.h. eine zeitlich unbegrenzte Belegung einer Grabstelle bei entsprechender Vereinbarung, nach der neuen Friedhofsordnung auf dem Hauptfriedhof möglich ist. Begründung: Als ein Argument gegen traditionelle Friedhöfe gegenüber z.B. Friedwäldern wird häufig die zu kurze Nutzungsdauer von in der Regel 20 Jahren genannt. Zur Erhöhung der Attraktivität des Hauptfriedhofs und um den zunehmenden Leerflächen entgegenzuwirken, wäre das Konzept Ewigkeitsgrab ggf. eine sinnvolle Maßnahme.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 212 Beratung im Ortsbeirat: 3